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MsdmfferTageblatt Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis: di« »gespaltene Raumzeile 20Rpfg., diel gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs, psennig, die »gespaltene Reklamezetle im textlichen Teile 1 Reichsmark. Nachweisungsgcbühr 20 Reichspscnnige. Dor« geschriebene Erscheinung-. . . .. tage und Platzvorschriste» werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 berücksichtigt. Anzeigen, annahmebisoorm.lvubr. Für die Richtigkeit der durch Fernruf LbcrmitteltenAnzeigen übernehmen wir keine Garantie. Jeder Rabatlanspruch erlischt, wenn derBetrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerüt. Anzeigen nehmen alle Dermiitlungsstelleu entgegen. Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, L'G^!Nn^r-^L-,ÄNn7RÄ.7m^^ ^g.«L°nVn Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend ö«nS^ traaerund Geschäftsstellen 1 „ _ ,, 77S7 7—s nehmen zu jeder Zeit Be, stellungen entgegen. Im Fall« höhere« Gewalt, Kickeg oder sonstiger Betriebsstörungen besteht kein Anspruch aus Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. — Rucksendung eingesandtrr Schriftstücke ersolgt nur, wenn Porto beiliegt. Nr. 88. — 86. Jahrgang Telegr Adr .Amtsblatt« Wilsdruff-Dresden Postscheck Dresden 2640 Donnerstag, den 14 April 1S27 Vas neue Irauenwahlrecht m England. Eine heißumkämpfte Vorlage. Das Kabinett Baldwin hat beschlossen, den Frauen das gleiche Wahlrecht wie den Männern durch Gesche zu geben. Jede Frau, die das 21. Lebensjahr überschritten hat, soll in Zukunft wahlberechtigt sein, während bisher seit 1918 die Frauen erst vom 30. Lebensjahre ab wählen konnten. Dem volitiscben Korrespondenten der „Daily Mail" ruf°lg?LeN infolgedessen die Zahl der Wahlbe rechtigten uni 4^ bis 5 Millionen Frauen. Von diesen lind 2 Millionen über 30 .Jahre, alt; es war ihnen jedoch Bemfsausbil-ung. Wir stehen mitten in einer großen Gesetzgebungsarbeit über das Arbeitsrecht. Tarifwesen und Arbeitszeit, Ver sicherung gegen Arbeitslosigkeit und Arbeitsgerichte sind nur ein paar Beispiele für die Fülle der Fragen, die hie,- der gesetzlichen Regelung harrten oder noch harren. Da ist es fast eine Selbstverständlichkeit, daß eine besondere Leite des Arbeitsverhältnisses, nämlich die Berufs ausbildung, also Rechte und Pflichten im Lehrlings- wesen, eine zusammenfassende rechtliche Festlegung er fahren soll. Die Berufsausbildung steht gerade jetzt wieder bei den Schulentlassungen im Vordergrund des Interesses. In Gesetzen, Verordnungen und Tarifverträgen zer streut ist alles, was Berufsausbildung praktischer und theoretischer Art in sich schließt. Der neue Gesetz, eNtWurf, der jetzt in gemeinsamer Arbeit vom Reichs- arbeits- und vom Reichswirtschaftsministerium hergestellt ist und noch in diesem Sommer die parlamentarischen In stanzen beschäftigen soll, schließt aber grundsätzlich alle Ar beiter, Angestellten und Lehrlinge aus, die in der Land wirtschaft beschäftigt sind. Im zweiten Abschnitt behandelt der Entwurf die Frage, wer berechtigt fein soll, Jugendliche — zwischen 14 und 18 Jahren — zu beschäftigen und beruflich auszu bilden. Ausgeschlossen davon ist nur, wer die bürgerlrchen Ehrenrechte nicht besitzt oder wer die Pflichten gegen die von ihm beschäftigten Jugendlichen gröblich verletzt. Dar über hinaus dürfen Lehrlinge nur in Betrieben beschäftigt werden, die von der gesetzlichen Verufsvertretung, der Reichsregierung oder der obersten Landesbehörde als Lehrbetriebe anerkannt sind; die beiden letzteren können anordnen, daß Betriebe bestimmter Art oder Berufs- gruppen dauernd oder auf Zeit als Lehrbetriebe anzusehen sind. Sehr ausführlich wird der Entwurf hinsichtlich der A e ch t e n n d P s l i ch t e n , die aus dem Lehrvertrag ent- wrmgen, der grundsätzlich schriftlich abzuschließen ist und der die Höchstdauer der Lehrlingszeit auf vier Jahre fest legt. übrigens dürfen Lehrlinge nur in solchen Hand werksbetrieben beschäftigt werden, deren Leiter dieMeister- prüfung abgelegt haben. Das Prüfungswesen überhaupt nimmt nun einen breiten Raum in dem Gesetzentwurf ein. Die gesetzlichen Berufsvertretungen sind es, vor denen die Gesellen(Gehilsen-)prüsung abzulegeu ist, die aber nur ein Recht, keine Pflicht bleibt. Der Prüfling soll nachweisen, daß er sich die für die Bsrufsausübung notwendigen Kennt nisse und die gebräuchlichen Handgriffe und Fertigkeiten angeeignet hat. Seine Ergänzung findet das durch oie Meisterprüfungen, die von den Handwerkskammern zu veranstalten sind; der Prüfling muß vorher mindestens drei Jahre als Geselle gearbeitet haben. Bei dieser Prü fung soll übrigens auch starkes Gewicht auf die Kenntnisse m Buchführung, Gewerberecht und Genossenschaftswesen, Sozialversicherung und wirtschaftliche Betriebsführung Mtt d" Durchführung des Gesetzes wer- e-aat Berufsvertretungen beanf- aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammengesetzt sind. Grundsätzlich wird nun diesen Be- russvertretungen das Recht eingeräumt, Anordnungen zur Regelung und Forderung der Berufsausbildung Utäend- licher, über den Lehrgang und über das Mindestmaß der zu übermittelnden Kenntnisse zu treffen, des ferneren über oie Dauer der Lehrzeit in den einzelnen Berufsaruvven über den Inhalt des Lehrvertrages usw. Auch ist Vor sorge getroffen, Berufs- oder Fachschulen einzurichteu den Lehrstellenmarkt zu bearbeiten und Lehrlingsrollen zu führen. Eine Zusammenarbeit mit den öffentlichen Be- cufsberatungsstellen wird angebahnt " " -»e- Diese Neuregelung der Berufsausbildung ist nicht bloß eine Notwendigkeit, da die Gewerbeorduuna hierin noch beträchtliche Lücken aufweist, sondern sie verfolgt vor allem das Ziel, die Zahl und das Können der ten Arbelter zu heben. Der Glaube, die moderne technische Entwicklung mache den Arbeiter immer mehr zur Maschine, verlange von ihm nur ein paar mechanische Handgriffe, ist ein durchaus rrrrger, weil er nur für einen verhältnismäßig klemm Teil der Betriebe gilt. Der größte Teil der Erwerbslosen besteht aus un- oder nur an gelernten Arbeitern. Aber Deutschlands schneller wirt schaftlicher Fortschritt vor dem Kriege hatte zur Ursache nicht zuletzt das Vorhandensein gelernter Arbeiter und der neue Entwurf will der aus allgemeinen wirtschaftlichen Nöten entsprungenen rückläufigen Bewegung, die einer gründlichen Berufsausbildung entgegenwirkte, nun einen neuen An- und Auftrieb «eben. JeW-MW HMekbezWiM. Ser griechische Gesandte Wer die Beziehungen z« Deutschland. E. Canellopoulos, der griechische Ge sandte und bevollmächtigte Minister in Berlin, machte einem Mitglied unserer Berliner Schrift leitung die nachstehenden interessanten Ausführun gen über die griechische Wirtschaftslage am Anfang des Jahres 1927 und über die Beziehungen Grie chenlands zu Deutschland. „Der Gegenstand, über welchen Sie meine Ansicht hören möchten, ist sehr umfangreich; und es ist nicht möglich, daß ich in einem engen Rahmen Ihnen ein bis ins einzelne gehendes Bild der Wirtschaftslage in Griechenland geben kann. Wenn aber dennoch die gegen wärtige Lage meines Landes eine kurze und knappe Be zeichnung erhalten sollte, dann könnte die gegenwärtige Periode als die der Wiedergesundung bezeichnet werden. Griechenland hat eine wirtschaftliche Krisis hinter sich. Die Heilung kann nicht auf einmal erfolgen. Aber die Ursachen, E. Canellopoulos, der griechische Gesandte in Berlin. die die Krisis bewirkt haben, sind erkannt worden, und dies ist das Wesentliche und dies bildet auch schon die Hälfte des Weges nach dem Ziele der völligen Wiedergenesung. Griechenland geht vom Jahre 1926 in das Jahr 1927 über unter deni Zeichen sehr günstiger Aussichten. Wie be kannt, hat Griechenland nach einer Epoche von Kriegen, die elf Jahre gedauert haben, auch eine Zeit innerer Krisis durchgemacht. Die Unbeständigkeit im politischen Leben hat selbstverständlich ungünstig auch auf die wirtschaftliche Lage zurückgewirkt. Und unter der Einwirkung dieses Faktors haben auch der Staatshaushalt, der Handelsetat und der Stand des Geldwertes gestanden. Nachdem Griechenland jetzt in das normale parlamentarische Leben zurückgekehrt ist, ist einer der wichtigsten Gründe, dis den obengenannten Mißstand verschuldet haben, beseitigt worden. Dadurch aber, daß die Ursachen des Übels er kannt worden sind, ist auch die Möglichkeit geschaffen, die Mittel sür die Wiedergenesung in Anwendung zu bringen. Auch der Stand der Wirtschaftsverträge ist auf eine neue Basis gestellt worden. Griechenland hat die alten Handelsverträge gekündigt und neue geschlossen aus der Grundlage des neuen Zollgesetzes, das unter den Zöllen Maxima und Minima (Höchst- und Niedrigst- grenzcn) vorsieht, welche letzteren denjenigen vertraglich mit Griechenland verbundenen Staaten gewährt werden, die unter dem Vorzug der Meistbegünstigung stehen. Solcherart sind in kurzem die Wege, die die Regierung zur Erreichung ihres Zieles eingeschlagen hat und durch die auch endgültig der Valutastand des Landes geregelt werden wird. Was die Handelsbeziehungen Griechen lands zu Deutschland angeht, so kann man sagen, daß sie sich normal entwickeln; aber sie können, wenn man bedenkt, daß die beiden Länder sich auf wirtschaftsproduk- tivcm Gebiet ergänzen, einen noch viel größeren Umfang erreichen. Zurzeit werden die deutsch-griechischen Handels beziehungen noch durch das am 3. Juli 1924 unterzeichnete Handelsprovisorium, das am 15. Mai 1926 durch einen Zusatzvertrag eine Ergänzung sand, geregelt. Die Ver handlungen über den Abschluß eines endgültigen Handels- Z abkommens werden gegenwärtig zwischen dem deutschen Gesandten in Athen, Minister Renner, und der griechi schen Regierung geführt. Die Verhandlungen sind nur sehr schwierig zum Abschluß zu bringen, weil sowohl von Deutschland als auch von Griechenland Forderungen ge stellt werden, die möglichst berücksichtigt werden sollen. Es ist aber gewiß, daß das Zustandekommen eines endgültigen Handelsvertrages zur Erweiterung der Beziehungen beider Länder wesentlich beitragen und sowohl die deutsche als auch die griechische Wirtschaft günstig beeinflussen wird. In der Vorkriegszeit beherrschte die d e u t s ch e A u s- f u h r den griechischen Markt. Und wenn sich auch während des Weltkrieges die Lage gänzlich veränderte, so zeigt ein Blick auf die Handelsstatistiken der Nachkriegszeit in über raschender Weise, wie schnell und in wie hohem Maße sich in den letzten Jahren die deutsch-griechischen Handels beziehungen wieder ständig verbessert haben. Griechenland führt an erster Stelle nach Deutschland Tabak aus, an zweiter Stelle steht für den deutschen Import aus Griechen land Süßwein; dann folgen Korinthen und Rosinen. Griechenland feinerseits bezieht von Deutschland insbesondere bearbeitete Metalle (Halbfertigfabrikate), Eisenmaschinen, Zeitungspapier, Soda und chemische Roh produkte. Der deutsche Handel hat in Griechenland bereits wieder festen Fuß gefaßt und die Griechische Handels kammer sür Deutschland hat als wertvolle Hilfe dazu bei- getragen, daß er von Tag zu Tag größer zu werden ver spricht. Der durch sie vermittelte Schiedsgerichtsvertrag wird den Handel beider Völker in der Folgezeit noch günstigst beeinflussen. Die Hauptsache jedoch wird der per sönliche Unternehmungsgeist bleiben. Es ist notwendig, daß die Handelswelt Deutschlands mit der griechischen Handelswelt näher bekannt wird. Eine Gelegenheit bietet sich dazu in der Internationalen Messe zu Saloniki. Es wäre zu wünschen, daß sich auch die deutsche Produktion, sür die Griechenland einen sehr günstigen Ausnahmeboden bietet, an dieser Messe in breitem Umfang beteiligt." Der griechische Gesandte: gez. E. Canellopoulos. bisher durch gewisse einschränkende Bestimmungen der Akte von 1918 das Wahlrecht entzogen. Die Einschränkun gen, die jetzt fallen sollen, machten gewisse Vorbehalte be treffend die Dauer des Wohnsitzes, die wirtschaftliche Be tätigung usw. Der Korrespondent fügt hinzu, daß der Be schluß des Kabinetts erst nach lebhaften Erörte rungen und gegen den energischen Wider spruch einer Anzahl Minister und konservativer Partei führer erfolgt sei. ^Dsuischlanö und die Lustrüstung, öür Entwicklungsfreiheit der Zivilaviatik. In Gens wurde noch vor Schluß der Abrüstungsverhand- mngen in erster Lesung eine Entscheidung in der Frage zwi schen Zivil- und Militärluftschiffahrt herbeigeführt. Angenom- men wurde ein rumänisch-amerikanischer Antrag, der zur Er höhung der Sicherheit eine jährliche Aufstellung aller in einem ^taat eingcführten oder dort hergcstellien Zivilflugzeuge und Luftschiffe fordert. Der deutsche Vertreter Graf Bernstorff lehnte in einer Er klärung gegen die Zivilaviatik vor allem den Gedanken ab, das; sedes Zivifflngzeug und jeder Zivilfliegcr als Reserve au Mannschaft und Material für die MilitnraviäM in Kricgs- zeite» angesehen werden müsse. Der Zivilaviatak könne nur jn solchen Läiwern rin gewisser militärischer Wert beigemeslen werden, wo sie sich auf Militäraviatik stützen könne. Jn bcmg auf die jährliche Verösfcntlichuna des Standes der -riuilauimit sagte Graf Bernstorff, er müsse befürchten, daß dadurch die wirtschaftlichen Interessen eines Landes und die freie Entwicklung der Zivilaviatik bedroht werden. Er müsse feine Stellungnahme zu dem rumänischen Antrag sich solange Vorbehalten, als nicht vollkommene Aufklärung über den militä rischen Wert geschaffen fei, der der Zivilaviatik zugesprochen werde, und nicht entsprechend den deutschen Anträgen die wich tigsten militärischen Faktoren, nämlich die ausgebildeten Reser ven und das Material im Depot erfaßt seien. Deutschland stimme dagegen nach wie vor den belgischen Vorschlägen zu, durch die der Zivilaviatik jeder militärische Wert genommen werde. Es müsse aber die volle EntwicklungSsreiheit der Zivilaviatik ver langen. Bei der dann folgenden Beratung über die Einrichtung einer Kontrolle für die Durchführung der Abmachungen er klärte der Vertreter Amerikas, die Vereinigten Staaten könmcn keinesfalls die Jurisdiktion des Völkerbundes anerkennen noch überhaupt eine Kontrolle für die Konvention anneümcn. Kantons Antwort ans die KMsmWenoie. Die Durchsicht der beschlagnahmten Papiere. Der Minister des Äußeren der Kantonrcgierung, Tschen, wird die Forderungen der fünf Protokollmächtc aus Anlaß der Vorfälle von Nanking in vier Einzelnoten beantworten. Die Mächte, deren Kriegsschiffe Nauting beschossen haben, werden eine Antwort erhalten, in welcher die Frage der Gewalttätigkeiten der nationalistischen