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m»naHtch «k. 4.7», durch »»tm f«i In« H««» ^ltefM, »ei »h.lung in den »eschLftrst«>«i M. 4.S0, «»chrn- k«1»n 1.1« Mt. P»i Postb«,u« vierteljährlich M. 18.— «»schl. HnHeLunßlgeöühr. Ginzelne Nummer 28 Pfg. Ausgabe »erktÜA- ltch nachmittag«. Fall« durch häherr Gewalt, Aetriebtstörung, Streik, Dch««, Nutsperrung der Anzeiger verspätet oder nicht «scheint, ist der Verleg nicht zum Ersetz »«pflichtet. — Postsche<k»nt» «»»«, , 4SB14. »eschästrstAle: Hohenstein.,Srnstthal, »ehnstr. « OHMttngWHSt MgedlM Gersdsrfer Lagedlstt Anzeigenpreis die «gespaltene Korpu-zeile 78 Pfg., Reklame, zeile 2.— Mk.; bei Wiederholungen tarifmäßiger Nachlaß. — Au»kunft»«teilung und Vermittlung von schriftlichen Angeboten >0 Pfg. — Anzeigenaufgabe durch Fernsprecher schließt jeden Ersatzanspruch au«. — Bei zwangsweiser Einziehung de.' An« zeigengebllhren durch Klage oder im Konkurssalle gelangt der volle Betrag unter Wegfall d« bei sofortiger Bezahlung be- willigten Abzüge in Anrechnung. — Fernsprecher Nr. 181. — für Lohsnstsin-Trnstthck, Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsdorf, NSsdorf, Bernsdorf, WüstendraM Mittelbach, »rüna,Ursprung,Kirchberg, Erlbach,Meinsdorf,Singenberg, Kolben,Longenchursdors usm s »I» I ! »> st IlOIIst VI_>8 IIM I »!»»!!« »XI IWM»»HIII« I UllVUss I I» ! n «II»I MUist >11«»« I «II« IW« »»» >I»A«»'« Ar. «itmrch in rs Amft irr» sr. AWM Fl-ischbezug. Ans Grund der Rtichs»ersrdnun, »sm ?. August 1*2» über die Neßelun, de» Fleischver- brauche (A -G-M S. 1148) und der süchs. Ausführungs»erordnun- »om IS. August 1820 (Gächs Gtritszeitung Ar 128) wird folgendes bestimmt. KundenliSe. Hie Beichsfleischkarte fält mit dem 3«. August 1820 weg. An ihrer Mele wird fLr He» tiieke, in denen Fleisch und Fletschmuren gewerbsmilßig an B«rbr»cher udgegeben werden, die Führung einer Kundenlifte — Muster untenstehend Q — »urgeschrieben. Fletsch und Fletschmuren dürfen »on den Fleischern nur «n solche Berbruucher udgegeben und »un solchen Berbruucher» bezogen «erden, die in die kandenliste eingetrugen sind. Jeder Bezuguberechtigte dars sich nur bei ei»e» Fleischer in die Kundenliste eintrugen lassen. Abschrijt der kundenliste ist der Gemeindeuerwultung uusgrrechnet mit der Unterschrift de» Fleischer» -meck» Prüfung bi» spütesten, 1. «eptember 1820 einzureichen. Etmaige NuchttSge b»j«. »eründerungen find wüchentlich nachzureichen. 2. Bez«gsa»swe!?e. Für die Buranmeldung zum Uleischbezug bleiben die bi»hnigen Bez«g»au»«eise, di« jetzt uus 18 Wvchen gelten, «eiter bestehen Gte find »»n den Fleischern — für G-machsene und »ür Kinder getrennt — zu je 180 »»f Bozen zu kleben und gleichzeitig mit der Abschrift der kundenlist- der <Vemr!nd»ve:w«ltung einzureichen, di« zu prüfen Hut, ob die Zahl der abge gebenen Bezugiuusweise mit der Kundenliste übereinsttmmt. 2 Der Fleischbedarf für Besuchsfremd«, MilitSrurluuber und Gastwirtschaft«» ist seitens der Gemrindeverwultung wöchentlich unmittelbur »sm Bezirkrserbund anzufurdern. 4. UlsischseldDverssrger dürfen für die Zeit, für di» st« mit Fleisch »ersorgt sind, kein Fleisch sür sich und die vs» ihnen beköstigten Pers»n«n »us Grund der kuudenliste beziehe». I Wer entgegen den Vorschriften dieser Bekanntmachung Fleisch »der Fleischwuren ubgibt »der bezieht, insdesandere, »er sich bei mehreren Fleischern in die kundenliste eintruge» lüßt oder ein« »erb»l«nr Eintragung »»rntmmt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr« und mit Geldstrafe bi» zu 18*80 Mark «der mit einer dieser «.rasen bestraft 6 Hie Bekanntmachungen de» B«zirka»erbundcs vsm 11. April 1918 über Regelung des Fleisch- »«rkehr» und »»« 17. April 1818 über Regelung des Fleischverkehrs in Gastwirtschaften, Anstalten us». treten mit de« Ablu^f des 28 August 1820 süßer Kruft. rle MMS Süd MW. Por wenigen Tagen hat der Ncichsfinanz- Minister einen Erlag herausgegeben, der für die kleinen Rentner, soweit sie das 60. LebenSjabr überschritten haben, gewisse Erleichterungen bringt. LS handelt sich dabei um eme Zurückerstattung schon entrichteter K a p i t a l r e n t e n st e u e r, die dann erfolgen soll, wenn wirtlich der Nach weis der ArbeuSunsahigkeit und de? mangelhas.cn Lebensunterhaltes erbracht werden kann. Es ist hier der erste Ansatz eines sozialen Ausgleichs, in dem vielfach unsozialen Steuergesetz. Roh und »leichförmig trislt es den Armen und Reichen, den Kranken und Gesunden, das Alter und die In- §end, unbekümmert darum, cb die Voraussetzun gen gegeben sind oder nicht. Von jeder Kapi talrente, mag eS sich um die Zinsen eines Wert- papieres, eine? Bankkontos, einer Hypotbck oder eines sonstigen VcrmögenSbestandieilcS handeln, werden zehn Prozent abgezogen. Eine Ausnah me machen nur gewisse Sparkassenguthaben. Drese ganze Steuer widerspricht den primitivsten An- sorderungen der Gerechtigkeit, denn es bedeutet Naturgemäß etwas ganz anderes, wenn ein kleiner Sparer, der vielleicht zwei oder drei Tausend Mark Kriegsanleihe besitzt, von den Zinsen den zehnten Teil hcrgeben soll, cder wenn das von einem Millionär verlangt wird Da? schlimmste aber war und ist, daß diese Ka pitalrentensteuer noch neben der gewöhnlichen Einkommensteuer läuft. Nun hat der ReichSfinanzminister in diesen Wall die erste Bresche geschlagen. Als Notbehelf soll man das gelten lassen, zumal inan auch in Finanzkreisen überzeugt ist, das; dic'e Steuer als selbständiges Gebilde »möglichst bald verschwinden muh. Der Gedanke, den sogenannten m ühc - losen Gewinn zu erfassen, kann nur im Zusammenhang mit der Einkommensteuer gelöst werden. Mindestens in derselben Notlage wie die alten Leut«, befinden sich die Minder jährigen, die allein im Leben stehen und noch nicht erwerbsfähig sind. Wo überhaupt kein Vermögen vorhanden ist, muß Armen- und Wäi- senpslege genau wie srüh-r eingreifen. Daran lägt sich ja nichts ändern. Aber es ist nicht nötig, noch all diejenigen, die über ein geringe? Ver mögen verfügen, durch steuerliche Belastung der art zu schmälern, daß für eine ausreichende Er ziehung nicht mehr gesorgt werden kann. Rei der ReichScinkomniensteuer ist ja sür jeden Allein stehenden ein Existenzminimum von 1500 Mark als steuerfrei vorgesehen, dann beginnt die Stas felung. die zunächst nicht wesentlich höher ist als lrüber, zumal wenn man berücksichtigt, daß die Staats- und Gemeindesteuern mit emberechnet sind. Wer erwerbsfähig ist, kann also durchaus bannt durchkommen, da ja fast in allen Bern sen, die keine Gewinnchancen bieten, gewisse Min destsätze als selbstverständlich gelten. Ganz an ders aber liegt der Fall, sobald eS sich um Eri- stcnzcn handelt, die keine Möglichkeit haben, ihr Einkommen zu steigern. Das gilt bis zu einem gewissen Grade von Witwen, die meh rere Kinder zu erziehen haben und dadurch in ihren Erwerbsmöglichkeiten behindert werden, da? gilt aber zu allererst von den Voll- waisen. Für sie muß man verlangen, daß ilmen dasselbe Recht gewährt wird, das den alten Leu ten nnnmehr zugestanden ist. Man kann sogar sagen, daß sie in dieser Hinsicht bevorrechtigt sein müßten, das naturgemäß erhebliche Kosten verursacht, und es, ganz abgesehen von den so zialen Gerechtigkeitsgründen, ilmen selbst gegen über auch im Staatsintcresse liegt, daß die Er ziehung so wenig wie möglich durch finanzielle Not beeinträchtigt wird- Bei den Waisen aber hat in den Meißen Fällen unser Staat noch eine schwere Schuld ab zutragen. Eine an sich durchaus folgerichtige und überlegie Gesetzgebung hat den Grundsatz der mündelsicheren Vermögensanlage geschaffen, da? Varmundschaftsgericht hatte in jedem Falle nach zuprüfcn, ob das Erbe fo angelegt werden war, daß nach menschlichem Ermessen Verluste als aus geschlossen gelten durften. Man ging von der ganz richtigen Erwägung aus, daß mit diesen Geldern unter keinen Umständen spekuliert wer den dürfe, daß kein ungetreuer Vormund oder Vermögcnsvcrwaltcr seinen eigener» Vorteil in den Vordergrund stellen konnte. Vor allem gal ten unsere Staatspapiere als mündelsicher. Oft genug mußten Jndnstriepapicre, Hypotheken oder Geschäftsanteile veräußert werden, damit das Mündelgeld sicher in Staatspapieren angelegt werden konnte. In Wirklichkeit hat jedes Mün del, das seit etwa 1890 aufwuchs, eine recht ansehnliche Nisikoprämie bezahlen müssen. Die Entwickelung, die von den 3- und Zj^prozenti- gen Papieren zu den 4- und 4^prozentigen führt-, brachte es mit sich, daß die Kurs« er heblich sanken. Man kann ganz getrost sagen, daß ein Kind, dessen Eltern etwa 1890 starben, bei seiner Mündigkeit zwischen 1900 und 1910 gilt 8 bis 10 Prozent seine? Vermögen? eingebüßt hatte. Das ist immerhin ein erheblicher Verlust, Dies« Bekanntmachung tritt sof»rt in Kraft. Vezirstsverkund Glaucha«, am 24. August 1920. Freiherr ». Welck, Amtshauptmann — Nr. 708 L Fl. - 3«lfl»M in MWii-ErOM Montag und Dienstag, den 13. und 14. September 1920. Am S»nntag, Ken 12 September, ist das Auspacken untz Ker Warenverkauf »o» 11 Uhr vormittag» an gestattet. H»h«st«t»»E»nfithal, am 22 August 1320. Der Staktrat. 4« nm Stockholz, gerodet, lallen av kl» Srmer« Bevölkerung Hohenstein.Ernstthal» auf Grand van Driaglichkeit»bescheinigungen Ker hiestg«n Ortskohlenstelle (Gasanstalt) zum P:eise von Mk. 39.— für den rw »om Reoieramt vkerwald Akt. >1 adgegrben werden. Die Uebergabe des Halzes erfolgt Sonnabend, den 28. August, von nachmittag» 2 Uhr ab. Hohenstein-Grustthal, den 25. August 1920. Der Stadtreck — Ovt»k»hl«»stell». Vorzügliche Feinseife Kan» an Kriegsbeschädigte zum Preise von 3,58 Mark pr» Stück wieder abgegeben werde». Verkauf ers»igt im Zimmer 27—2S des Rathauses. Hohenstein-Ernstthal, am 24. August 1928. Verein Heimatdank für die Stadt Hohenstein-Ernstthal. wenn mcm berücksichtigt, daß in vielen, nicht in allen Fällen, bei Privatgeldern, die nicbt der Spekulation dienten, das Kapital unverändert blieb. Durch den Krieg aber ist dieser Uebelsland ins Nngemessene gewachsen. Selbst die KriegS- a nleihe n bringen heute, wenn man sic nicht beim Reichsnotopfer abgcben kann, einen Ver - l u st von 18 Prozent. VvrkriegSanleiben aber haben eine Einbuße von gut ein Viertel bis ein Drille! zu verzeichnen, je nach der Zeit dauer, während der man sie im Besitz hat. Da? Mündel, das noch im alten Jahrhundert sein Erbe mündelsicher anlegen mußte, und während des Krieges großjährig wurde, dankt der Für sorge des Staates den Verlust ein«? ganz er heblichen Vermögensteiler. Ganz ähnlich steht e» mit den Halb- und Vollwaisen, dir noch nicht das 2l. Lebensjahr vollendet haben. Das Reich ist in Geldnot und schwankt im mer am Abgrund des Bankrotts vorüber, ohne daß man sagen kann, ob es wirklich dieser Ge fahr entrinnen wird. Es muß zugreifen, bart und erbarmungslos, wenn gs nicht völlig zu sammenbrechen will. Damit hat sich jeder von un? abzufinden. Auch ist die Staffelung der ReichScinkommensteuer noch immerhin so, daß sie als gerecht bezeichnet werden darf. Von der Ka pitalrentensteuer hingegen kann man das nicht behaupten. Das Reich muß jetzt — das ist eine Forderung, die mit allem Nachdruck erboben werden sollte — den Mündeln genau wie den alten Leuten die Kapitalrentensteuer zurückerstat ten und sogar bei der Einkommensteuer über das Existenzminimum hinaus eine gewisse Summe als Erziehungsbeitrag steuerfrei lassen. Das be dingt natürlich einen erheblichen Ausfall an Ein nahmen, für den Ersatz geschaffen werden muß. Wenn man an all die Schieber und Wu - cherer denkt, di« sich während des Kriege? und der Revolution unter Ausbeutung des deutschen Volkes bereichert haben, dann weiß man eigent lich den Weg, der beschritten werden kann. Man wird das Empfinden nicht los, al? ob gerade diese Kreise nicht scharf genug angefaßt werden. Tie Kriegsgewinnsteuer ist noch immer nicht ein gezogen, und es gibt heute noch Leitte genug, die unter den Augen der Steilerbehörden mit diesem rechtlich oder unrechtlich erworbenen Geld alles mögliche zusammenkaufen. Von überflüssi gen Luxusgegenständen an bis zu Gütern und Großbetrieben. E? scheint, als ob da sicherlich mehr Schonmlg geübt wird, al» zuträglich. VllsHIMNg vs» HktttMt noch Piltll. Die bereits von uns gemeldeten Aufdeckungen großer Verschiebungen von Heeresmaterial nach Polen haben ihre amtliche Bestätigung erhalten. Es handelt sich um Schiebungen allergrößten Umfanges. Die Haupttäter sind Ausländer, die zahlreiche Agenten über das gesamte Reichsgebiet verteilt haben und auf allen nur denkbaren Schleichwegen Heeresmaterial für Polen auskau fen. ES gelang den ErfassungSbcamten des Reichs- schatzministeriums, Hunderte von zerlegten Flug zeugen zu beschlagnahmen, desgleichen Waffen und Ausrllstungsgegenstände iin Werte von vi»- len Millionen. Neber diesen verbrecherischen Schmuggel, der das größte Aussehen hervorzu rufen geeignet ist, erfährt der „Lok.-Anz." fol gende Einzelheiten: Den ersten Fingerzeig zur Aufdeckung dieser umfangreichen Diebstäble und Schiebungen von Hccrcsgut erhielt die Behörde in Magdeburg. Tort war ein Mann wegen irgend eines Delik tes in Haft genommen worden, für den bald darauf ein Paket mit Lebensmitteln abgegeben wurde. Als es durchsucht wurde, sand man darin ein Vermögen an Tausendmarkscheinen und verschiedene wertvolle Brillantringe. Tie Ermitte lungen ergaben dann, daß der Häftling zu einer Schieberbande gehörte und durch Bestechung der Gefängnisbeamten versuchen sollte, aus dem Ge fängnis zu entkommen. Die Bande hatte u. a. Verbindungen zu Waffendepots und Bekleidung?- ämtern und versuchte liier Waffen, Munition, Patrcnenhlllsen, Konserven und Bekleidungsstücke nach Polen zu verschieben. Der Wert des von den Beamten im letzten Augenblicke festgehal'«- nen Heeresgutes beziffert sich auf viele Millionen Mark. Ein Teil de? Gute? war bereits zu den Sam- mclstellen der Bande in anderen Städten äbge- gangen oder dürfte noch auf Eisenbahnen rollen. Die Ermittelung dieser Güter ist außerordentlich schwierig, da die anscheinend über ungeheure Mittel verfügende Schieberorganisation leider im mer wieder Personen findet, die sich durch den mühelosen Geldgewinn zur Teilnahme au den Schiebungen bereitfinden. Gleichzeitig kamen die Erfassungsbeamten einer von derselben Bande versuchten Verschiebung von Waffen und Flugzeugen auf die Spur. Bereit» vor einigen Tagen stellte sich heraus daß in der