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Kk. 297. j -LLL, ««di- »e, 8 120/122 Sonnabend, 22. Decbr. 1894. » Beiträge, dxrch welche sich die Geber »«« der Zxsexdxng, bez. Erwidern«- v«« Renjahr-karte« entbinde« wxlle«, mmmt die unterzeichnete Behörde auch in diesem Jahre entgegen. Dieselben fließen dem städtischen ChristbeschenungSfond für arme Schullinder zu und »erden bis längsten» Freitag, 28. d. M. erbeten, damit noch rechtzeitig vor Neujahr den Gebern mittelst Bekanntmachung (im Erzgeb. BolkSfreund v. SO. ds») z»r öffentlicher» Ae»«t«iß»ahwe quitttrt werden kann Lößnitz, am 20. Decbr. 1894. Der Rath der Gtadt. Zieger, Brgrm. Da da- sogenannt« Weihnachtsstngen an den drei heiligen Abenden mehrfach zu Beschwerden Veranlassung gegeben hat, so wird dasselbe hierdurch Allen, welche nicht spezielle Erlaubniß dazu von uns erhalten haben, ausdrücklich verboten. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen der alleinigen. Inhaberin der Firma Max Merkel in Raschau, Mari« Rosalie verehel M«rkel, geh. Müller daselbst, wird heute, am 21. De« ember 1894, Vormittags 9 yhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Localricht« Leonhardt in Schwarzenberg wnd zum Konkursverwalter rnaunt. Koukursford erungen sivdbj» zum «mttd«. , L» wird zur Beschlußfassung üb« die Wahl eines anderen Verwalt««, sowie De«tfch!«md. — Von amtlicher Seite wird darauf hingewiesen, daß jemäß g 104 des Jnvaliditäts- und AlterSver- icherungSgesetzes alle im Laufe des Jahres 1894, »eziehungSweise spät« mit Giltigkeit vom Jahr« 1891 an ausgestellten Quittungskarten bi- zum Schlüsse des laufen- )« Jahre- zum Umtausche einzureichen sind, oidrigenfalls sie ihre Giltigkeit verlieren, stach Ablauf des Jahres 1894 eingereichte Quittungskarten )es Ausgabe- beziehungsweise GiltigkeitsjahreS 1891 können auf Antrag des betreffenden Versicherten als fortdauernd giltig som Vorstände der Versicherungsanstalt erklärt werden, wenn die Annahme begründet ist, daß der Versicherte ohne sein Verschulden de» rechtzeitigen Umtausch versäumt hat. Bei dieser Gelegenheii wird den Versicherten dringend empfohlen, bei Unterbrechung ihrer Arbeit-Verhältnisse von dem Rechte freiwilliger Fortversicherung durch eigene Verwendung von Marken Gebrauch zu machen, weil die Gewährung einer Rente überhaupt, sowie die Höhe und bei Alters renten auch der Zeitpunkt, von dem ab die Rente zu zahlen ist, wesentlich von der Anzahl und der Zeit der Ver wendung der in den Quittungskarten vorhandenen Beitrags marken abhängt. Die freiwillige Fortversicherung geschieht in den Fällen, wo es sich nur um die Unterbrechung eines demnächst bei demselben Arbeitgeber aufzunehmenden Ar- beitsverhältnrsses handelt, durch Verwendung der bisherigen Marken, im übrigen durch Verwendung von sogenannten Doppelmarken im Werthe von 28 Pf. Im letzteren Fall« ist die Verwendung and«« als Doppelmarken strafbar. Das Einkleben der Marken zweck- freiwilliger Versicherung ge schieht am besten wöchentlich, hat ab« jedenfalls zu «fol- gen, bevor eine versicherungspflichtige Beschäftigung wird« aufgenommen wird, weil nach dem Gesetze die nachträg lichen Verwendung von Marken für zurückliegende Unter- brechungszeit« besonders dann rncht mehr gestattet ist, wenn die betreffende Person inzwischen 70 Jahre und dauernd erwerbung-unfähig geworden ist. Die für die freiwillige Fortvrrstcherung von den Arbeitnehmern beige- brachten Doppelrparstn wüsten der Ort-Polizeibehörde zur Tnwnrthung vorgelegt werden. — Bezüglich de- Entwurfes eines Börsen- reformgesetzes verlautet nach Berliner Nachrich ten, daß nicht eine allgemein« d«utsch« Börsrn-Ordnung «last«, sondern lediglich d« Erlaß von Börsen-Ordnungen an sich für obligatorisch «klärt und die Bestimmung der jenigen Punkte getroffen werd« soll, der« Regelung den Börsen-Ordnungen zufällt. Dagegen soll die Festsetzung de- materiellen Inhalt» dies« Börs«-Ordnung« den Landesregierungen überlast«« bleiben, wobei allerdings dem Bunde-rath da- gesetzliche Recht eingeräumt werden soll, allgemeine Anordnungen für da-ganze Reichsgebiet über unabhängige Frag« zu treffen. Hinzu würde namentlich die Bestimmung über die Geschäftszweige, welche znm Gegen stände de» Bvrsenhandels gemacht werd« dürfen, sowie über die Zulassung zum Börsenbesuch gehör«. Demnach wär- den besonders etwaige Bestimmung« üb« die Aufficht der Börse, die Börsenleitung und die Kursseststtllung den Landesregierungen überlassen bleiben. Dagegen soll dem Bundtsralhe die weitere Befugniß beigelegt werden, in ein heitlicher Form für daS ganz« Reich Anordnung« bezüg- lich der Zulassung von Werthpapieren zum Bürsenhandel und zur Kur-notiz zu erlass«, die Vorschriften üb« die Zusammensetzung uno die Stellung der Prüfungsbehörde (EmissionSbehörd«) sowie die Grundsätze, nach den« bei der Zulassung in- und ausländisch« Werthpapiere zu Ver fahren ist, aufzustellen. Der Entwurf ist zunächst der preußisch« Regierung unterbreitet worden, die ihn ihrerseits zur Begutachtung dem Justiz-, dem Handels- und dem Finanzminiftttium überwiesen hat. Auf Grund dieser Gut achten, wird sie dann binnen kurzem Stellung zu dem Entwürfe nehmen, der noch in dieser Tagung dem Reichs tage zugehen soll. — Von gut unterrichteter Seite wird die in einigen Blättern austretende Meldung, daß di« Fraktionsberathung d«S Centrums üb« die Umsturzvorlage «ine Spaltung der Partei ergeben habe, als unbegründet bezeichnet. Vielmehr soll sich «ine vollständige Einigkeit der Partei in der Richt- ung herausgestellt haben, daß die Vorlage nicht grund- sätzlich zu bekämpfen, sondern daß d« ernste Versuch zu machen sei, in der Kommission eine Fassung zu erzielen, der die ganze Partei ohne Bedenk« zustimm« rönne. Auch hinsichtlich derjenigen Punkt«, di« in d«m RegierungS- entwürfe zu Bedenken Anlaß geb« und darum umzuge- statt« sind, soll bereits eine volle Uebereinstimmung inner halb der Cenirumsfraktion erzielt sein, so daß diese Pattei nach langer Zett wieder einmal in der Lag« wäre, beider ersten Lesung ein« wichtige« Vorlage vollkommen ge schlossen aufzutreten. — D-m .„Generalanz." wird aus Magdeburg gemel det, daß gestern 120 Mann von den verhafteten Ober- seuerwrrkerschüleru zu ihren Regiment«« «nüass« worden sind; heut« soll«» weit«« 15 Mann «tlass« werden. Die üb«, die Feuerwerk« verhängten Straf« dürft« bei den betreffenden Regimentern verbüßt werden. Hannover, 20. Dezember. Das Schwurgericht verurtheilt«de'n Reichstagsabgeordneten Leuß z« S Jahren Zxcht hau» und ö Jahr« Ehrverlust. Di« Hauptzeugin Frau Schnutz macht« «in voll«» Eingeständ- niß, worauf d« Bertheidtger auf da» Wort verzichtete. Der Berutthtitt« war beschuldigt, am 17. März 1894 zu Hannov« vor der Civilkamm« de» Königl. Landgerichts ein« Meineid in der Ehescheidung-Prozeßsache Schnutz oontr» Schnutz geleistet zu haben, indem er bei einer Ver- tÄung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falle» üb« die « der KorckurSordnung bezeichneten Gegenstände auf dm 10. Januar 1895, Vormittags 9 Uhr, und zur Prüfung d« angemeldettn Forderung« auf den 91. Januar 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Person«, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache ix Besitz hab« oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird qufgegeben, nichts an dm Gemein- schuld»« zu verabfolg« oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Be sitze d« Sache und von den Forderungen, für welche sie aus d« Sache abgesonderte Be friedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 5. Januar 1895 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Schwarzenberg. v. Web«. in die Standesämter hiesigen Bezirks, die Abgabe der Aus züge aus den Geburts-Registern betr. Dm Gtandesärnter» de» Bezirk» d« AmtShauptmanuschast Zwickau wird « «forderliche Formularbedarf zu den von ihnen gemäß 8 46, 7» und d d« Deutschen öehrordnung vom 22. November 1888 (Gesttzsammlung für Sachsex vom Jahr« 1888 Stile 607 fg.) anzufertigenden Auszügen au» den Geburt»- und Sterberegistern in den ächstett Tagen kurzer Hand durch die Post zugehen! Die etngcmg»genannten Standesämter w«dm hiervon mit der Aufforderung in kenntxiß gesetzt, jene Auszüge bi» spätesten» den 15. Januar 1895 md zwar, soweit sie da» Gebutt-regfft« betreffen, an die zuständigen Stadträthe, Bür- ermeisttr und Gemeindevorstände abzugebtn, soweit sie sich aus Da» Sterberegistek be- iehm, bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden einzuretch«. Zwickau, am 17. Dezember 1894. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Commissionen. vr. Schnorr von Carolrfeld, K. Amtshauptmann. ErzgebUolkssreunÄ. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. Amtsblatt Mr vt»' ks»UKH«» mch siMs-MBes-Wt» t» MU, «riUchoi», 8-wteoßtt», I»H««nt»re«»stad4 L-ßaitz, Nenßitztel, Gchnechert, WchWarreuberg «atz LNldertfelt. Speck, Brgrm. Prozeß ÄS Klägerin auftretenden Frau Dr. Schnutz ver botenen Umgang gepflegt zu haben. — Dem Kürschnerschm Parlamentsalmanach entnehmen wir über die Persönlichkeit de» Verurtheilten folgende Notizen: Han» Leuß, Schrift steller in Hannover. Geboren am 10. Dezember 1861 in Spiekenoog, Ostfriesland (eoang). Besuchte daS Gymna sium in Aurich, widmete sich vorübergehend auf Wunsch seine» Vaters dem Kaufmannsstande, wandte sich aber 1877 ganz d« Schriftstelleret zu. 1883 übnnahm L di« Redaktion des „Kasseler Journals," spät« di« der „Schaumb. - Lipp.-LandeSze'tung", begründete dann mit Stöcker zusammen „Das Volk" in Berlin und übernahm endlich die Leitung der „Hannov. Post". Geschäftsleiter der dextschsoz-antis. Bereinigung für Westdeutschland. Mitglied de- Re chStages seit 1893. OeAeveetch Wien, 21. Dez. Ministerpräsident Wekertz, welch« heute Mittag vom Kaiser in läng«« Audienz empfang« wurde, hat das Entlassungsgesuch deS Kavi- nets überreicht. Dasselbe wurde angenom men. — AuS Pest, 20. December wird depeschirt: Die Nachricht von dem Entlassungsgesuch Wekerle» traf hier in den Abendstunden ein, verursachte aber keine Erregung, weil das Ereigniß nicht unerwartet kam. Dä ne»« Cabinet dürste noch vor Neujahr ge bildet sein. Gelgirn. Brüssel, 20. Dez. Die russische Regierung über mittelte den belgisch« Behörden da» Berhöf de» Anar chisten Jogolkowrky, genannt Baron Ungern v. Sternberg. Dies« legte ein umfassende» Geständniß ab, nach dem «in« anarchi st isch «Verschwörung in Lüt lch bestand, deren Plan war, den tätlich-r Gasometer Nachts in die Luft zu sprengen und unter dem Schutze der Finsterniß eine Reihe anarchistischer Mordthaten zu begehen. 18 Mttverschwor«- Jogolkowsky» erschein« am 7. Januar vor dem lütticher Schwurgericht. x Frankreich. Pari», 20. December. Da« Krieg-gericht zur Ver handlung gegen den Hauptmann DreyfuS wurde heule Mittag 1 Uhr eröffnet. Der Ausschluß Let OeffeNtlichkest wird strengsten» aufrecht «halten; xur die Mitglieder de» Kriegsgericht» and die noch zu vernehmend« Zeug« sind zugelassen. Die Umgebung de» Gebäude», in dem da» Kriegsgericht tagt, ist fast menschenleer. Dreyfu» verbrachte die Nacht in der Krankenabtheilung de- Gerichtsgebäude». Da» Urtheil in dem Process« wird heut« Nacht sehr spät oder morgen früh verkündet werden. AuS der Verhand lung ist nur soviel bekannt, daß d« Angeklagte sehr zu versichtlich auftritt und Alle» abläugnet.