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MeMner Tageblatt. Erscheint .jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.00 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. IO Uhr, sowie für Auswärts alle Austräger, desgl- alle Annoncen-Expeditionen zu Original» Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Abtei Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rufzdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim^ Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. f. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtratbes zu Hohenstein. Nr. 175. Dienstag, den 30. Juli 1889. 39. Jahrgang. Aufruf! In der Nacht vom Sonnabend, den 27. Juli, zum Sonntag, den 28. Juli, sind aus dem alten Gottesacker an der äußeren Dresdnerstraße nach Auisprengung des Thores mehrere Gräber in gottesschänderischer, vandalischer Rohheit verwüstet worden. Steinplatten sind heruntergerissen, Grabdenkmäler umgeworfen und zertrümmert. Wir fordern hiermit Jedermann auf, alle Anzeichen, welche zur Ermittelung der Thäter führen können, uns mitzuthcilen. Führt eine solche Angabe zur Ergreifung der Verbrecher, so wird eine Belohnung von Fünfzig Mark dem Anzeigenden ausgezahlt. Hohenstein, am 29. Juli 1889. Der Stadtrat h. vr. Ebeling, Bürgermeister. 12. öffentliche Sitzung des Stadtgemeinderathes Dienstag, den 30. Jnli a. e., abends 8 Uhr. Tagesordnung: 1) Geschäftliche Mittheiluvg. 2) Beschlußfassung über den Beitritt der städtischen Gebäude zur Hagelversicherung. Ä Bericht über den Stand der Straßenverbreiterungsangelegenheit. 4) Löschungsbewilligung, bett, die Heilmann'sche Hypothek. 5) Beschlußfassung über ein Abkommen der Nachdargemeinden Ernstthal, Oberlungwitz, Hohen stein über die Rcgulirung der Straßen nebst Schleußen. vr. Ebeling, Bürgermeister. Die Entrichtung der Grundsteuer betr. Der am 1. August c. fällige 2. Termin der Grundsteuer ist längstens bis zum 14. August d. I. an die hiesige Stadtsteuer-Emnahme abzuführen. Hohenstein, den 29. Juli 1889. Der Stadtrat h. vr. Ebeliug, Bürgermeister. Den 1. August l. I., nachmittags 3 Uhr kommt am Gasthofe zur Post in Oberlungwitz ein Lastwagen und ein Wallach gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Knrth. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Johann Ernst Keller eingetragene Grund stück, Haus mit Garten, Folium 27 des Grundbuchs für Meinsdorf, bestehend aus der Par zelle Nr. 45 des Flurbuchs, nach demselben 7,g a groß, mit 17,g- Steuereinheiten belegt und auf 1200 Mk. geschätzt, soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und ist der 31. August 1880, vormittags 10 Uhr als Anmeldetermiu, ferner der 23. September 1880, vormittags 10 Uhr als Bersteigerungötermin, fswie der 30. September 1880, vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des Vertheilnugsplanes anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rück stände an wiederkchrenden Leistungen, sowie Kostenforderungcn, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhält nisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberel des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Hohenstein-Ernstthal, am 25. Juli 1889. Königliches Amtsgericht. Lippold. Bekanntmachung. Donnerstag, den 1. August, soll der 2. Termin Grundsteuer, Vormittag in Engels's Restauration, Nachmittag im Gasthof zum grauen Wolf und Freitag, den 2. d. M., in der Gemeindeexpedition vereinnahmt werden. Die bis den 13. August noch nicht bezahlte Steuer wird der König!. Bezirkssteuer einnahme zur Beitreibung übergeben. Oberlungwitz, den 27. Juli 1889. " W. Lindner, Ortssteuereinnehmer. . Bekanntmachung. Auf Beschluß des Gemeinderathes soll die erledigte Polizeidiener-Stelle vom 1. October 1889 an wieder neu besetzt werden. Bewerber haben ihre selbstgeschriebenen Gesuche nebst Zeugnissen bis zum 15. Au gust er. bei dem unterzeichneten Gemeinderathe einzureichen. Nur militärisch Gediente finden zuerst Berücksichtigung. Gersdorst am 30. Juli 1889. Der Gemeinderat h. Jordan. Bekanntmachung. Donnerstag, den 1. August, von Nachmittag 5 Uhr an soll in Tetzner s Restauration, Freitag, „ 2. „ „ „ 5 „ „ „ „ Golle's Sonnabend, „ 3. „ „ „ 5 „ „ „ „ Herolds der 2. Termin Grundsteuer vereinnahmt werden. Gersdorf, den 30. Juli 1889. Die O r t s st e u e r e i n n a h m e. Bochmann, L Bekanntmachung. Donnerstag, den 1. August, Einnahme des 2. Grundfteuertermins in der Gemeindeexpedition. Hermsdorf, den 30. Juli 1889. - Götze. Obstverpachtung. Die diesjährige Obstnutznng an den nachstehend aufgeführten fiskalischen Straßen soll I., auf der Hofer-, 3, 4. und 5. Abtheilung der Reitzenhainer-, Chemnitz-Annabcrgcr-, 1. und 2. Abtheilung der Chemnitz-Zwönitz-Elterleiner- und Chemnitzthalstraße Sonnabend, den 3. Angust d. I., von vormittags 0 Uhr an in der Restauration zum „Bienenstock" in Chemnitz, Plan 3, sowie II ., auf der Chemnitz-Hohenstein-Ernstlhaler-, Oberlungwitz-Limbach-Mittweidaer- und 1. und 2. Abtheilung der Rcitzcnhainerstraße Montag, den 5. August d. I., von vormittags 11 Uhr an in der Restauration zum „Schweizerhaus" in Limbach und III ., auf der 3. bis 8. Abtheilung der Chemnitz-Zwönitz-Elterleiner und der Stoll- berg-Lößnitzerstraße Dienstag, den 6. August d. I., von vormittags 10 Uhr an km Gasthof zum „Deutschen Haus" in Stollberg gegen sofortige baare Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu gebenden Bedingungen öffentlich an die Meistbietenden verpachtet werden. Königliche Straßen- und Wasserbauinspectionen und Bauverwalterei Chemnitz, am 25. Juli 1889. Verordnung, die Ein- und Durchfuhr von Schweinen aus Ruß land, Oesterreich-Ungarn nnd den Hinterländern Oesterreich-Ungarns betreffend; vom 26. Juli 1889. Nachdem durch kaiserliche Verordnung vom 14. ds. Mts. (Reichsaesetzblatt S. 149) die Einfuhr lebender Schweine aus Rußland, Oesterreich-Ungarn und den Hinterländern Oesterreich- Ungarns über die Grenze des Reiches bis auf Weiteres ver boten der Reichskanzler aber ermächtigt worden ist, Ausnahmen von dem Verbote zu gestatten, so wird zur Vermeidung von Mißverständnissen hiermit noch besonders darauf hingewiesen, daß das Verbvt der Einfuhr sich auch auf die Durchfuhr erstreckt. Zugleich wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Reichskanzler eine Ausnahme von dem obigen Verbot für Sachsen in der Art gestattet hat, daß einstweilen lebende Schweine, welche mit der Eisenbahn unmittelbar aus Stein- druch in Ungarn kommen und daselbst die übliche zehntägige Quarantäne überstanden haben, über Bodenbach unter der Bedingung eingeführt werden dürfen, 1) daß die Transporte mit entsprechenden Ursprungs- und Gesundheits-Attesten versehen sind, 2) daß auf dem Bahnhofe zu Bodenbach eine Untersuchung durch einen königl. sächsischen beamteten Thierarzt stattfindet, und daß kranke oder verdächtige Thiere, sowie die mit solchen in Berührung gekommenen Thiere von der Weiterbeförderung ausgeschlossen werden, 3) daß die Thiere nach dem Passiren der Grenze mittelst der Eisenbahn unter Vermeidung jeglicher Umladung oder sonstiger Transportverzögerung, sowie jeder Berührung mit anderm Vieh dem Schlachthofe zu Pirna zngesührt und dort alsbald nach dem Eintreffen unter polizeilicher Controle abge schlachtet werden. Dresden, am 26. Juli 1889. Ministerium des Innern. v. Nostiz-Wallwitz. Sächsisches. Hohenstein. 29. Juli. Ueber ein Vorkommniß verruchtester Art müssen wir heute leider berichten, über eine Rohheit, die wir lieber mit Still schweigen übergehen würden, denn wir wissen, daß dieser Be richt in viele andere Blätter übergeht, und wenn wir diesen unseren Bericht in auswärtigen Blättern zu lesen bekommen werden, wird uns gewiß ein höchst bedrückendes Gefühl be schleichen und fast alle unsere Mitbürger wird es in gleicher Weise berühren, denn wir müssen gestehen, daß unser Hohen stein einzelne, vielleicht auch nur ein Subject denkbar rohester Art in sich birgt. In der Nacht vom Sonnabend zum gestrigen Sonntag sind auf hiesigem alten Friedhöfe eine ganze Masse Grabdenkmäler, vorzüglich die dem Mittelgang naheliegenden, von schändlicher Hand umgeworien und zerbrochen, theils zer schlagen worden. Gleich vom Eingang rechts, am Grabmal der Familie Wiedner, begannen die Wüthrige ihr schändliches Werk und haben cs fortgesetzt bis nahe in die Mitte des Gottesackers. Denkmäler, die gegen 150 Jahre auf unserem Friedhöfe Sturm und Wetter getrotzt, sind von diesen Elenden nicht verschont geblieben. Denkmäler auf Kindergräbern, welche dieses Frühjahr erst renovirt, sind ebenfalls umgeworfen. Das Kreuz des unvergeßlichen Pastor Zinßmann ist ebenfalls vom Grab mitsammt dem Unterbau herabgestürzt worden. Die nichtsnutzige Bande muß förmlich mit Zcrstörungswcrkzeugen