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Amtsblatt für den Stadtrat zu Adorf « » »> e " 1 Der Grenzbots erscheint täglich mit Aus- j nahm« desdsn Sonn-undFsiertagenfolgenden j Tages und kostet vierteljährlich, vorausbezahl- j bar, Hfg. Gestellungen werden in t der Geschäftsstelle, von dsn Austrägern des t Glattes, sowie von allen Kaiserlichen Post- j anstaltsn und -Postboten angenommen Adorfer Grenzbote r Antigen von hier und aus dem Amtsgerichts- ! r bezirk Adorf werden mit -pfg., von auswärts t T. r mit -pfg- dis 5mal gespaltene Grundzeile r /1s o »H I I I II SH I t oder deren Äaum berechnet und bis Mittags ! T- T- T I t 11 2lhr für den nächstfolgenden Tag erbeten ! und das Oders ^9og^Innd r Äsklamsn dis Seile pfg. ; Derantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Gtto Meyer in Adorf Fernsprecher Nr. 14 Tel.-Adr.: Grenzbots 2W Dienstag, den 3. September 1918. Iahrg. 83. Höchstpreise für Gemüse. I. Mit Wirkung vom 1. September INL8 ab werden iin Auftrage der Reichs- stelle für Gemüse und Obst und gemäß der Bundesratsverordnung vom 9. März 1918 über Preise für Hülsen-, Hack- und Oelsrüchte folgende Höchstpreise festgesetzt, wobei als Kleinhandelspreise für die unter 1, 3a, b, 4, 7a, d, 9a, b, 11, 12 und 13 auf geführten Waren bis mit 3. September 1918 nach Befinden (— zu vergl. II —) die in runde Klammern gesetzten Preise, vom 4. September ab aber nur die Preise ohne runde Klammern zu gellen haben: Erzeugerpreis: (Vertrags (Ver- kreie tragS- Groß handels, preis Kleinhandelspreis: Ware) ivare) I. Spinat (nicht Spinatersatz) 20 25 33 (47) Pf. je Pfd. 2. Erbsen (Schoten) 3. Bohnen 30 88 49 - - - a) grüne Bohnen (Stangen-, Busch- bahnen) 30 41 56 (62) - . s b) Wachs- und Perlbohnen 40 52 72 (77) - - - e) Puff-(Sau-)bobnen 10 14 19 4. rote Speisemöhren und längliche Karotten (ohne Kraut) 6,5 7 11 (12s 16(17s (17) . . s 5. gelbe Speisemöhren (ohne Kraut) 4,75 5 8,5(9,5s 6,5(7,5s 13(14s 6. weiße Speisemöhren (ohne Kraut 3 10(11s 7. kleine runde Karotten, a) ohne Kraut, d) — Sommeraussaat — mit 12 17,5 24 (31) - . - Kraut, nicht länger als 15 ew 8 11 16 (18) - - 8. Mairüben (ohne Kraut) 9. Kohlrabi 2 3,5 6 - a) ohne Kraut 10 13 18 (20) - - B b) mit jung. Laub 9 12 17 (19) . . M 10. Strunkkohlrabi (ohne Kraut) 3 4,5 8 11. Weißkohl 3,75 4 7,5 (8s 12 (16) - - 12. Rotkohl 7 7,5 12,5 7,0 12 (12,5s 18 (25) - - s 13. Wirsingkohl 6,5 17s18s(20) - - 14. Grünkohl 7 7,5 14 19 - O 15. Zwiebeln (ohne Kraut) 14,5 15 21 29 * S 16. gelbe Kohlrüben 2,25 6 9 * » M 17. weiße Kohlrüben 1,75 5 8 - S s 18. Tomaten 70 ' 85 l10 * »r M 19. 1. Gurken, sortierte Ware, von denen a) 60 Stück über 35 Pfd. wiegen, 30 36 47 - - b) 60 Stück über 30 bis 35 Pfd. wiegen, 17 21 29 Pf. je Sick. e) 60 Stück über 24 Pfd. wiegen, 14 17 24 6) 60 Stück über 16 Pfd. wiegen, 11 14 19 s L o «) 60 Stück über 13 Pfd. wiegen, 11 16 V 2. sonstige Gurken und Krüppel ¬ gurken 9 M. 12 M. 17 M. jc Ztr. 20. Rote Beete 7 8 11 (12s 16 (17s Pf- je Pfd. 21. Kürbis 10 13 18 II. Die in runde Klammern gesetzten Kleinhandelspreise unter I gelten nur für solche Ware, die noch aus Lieferungen unter der Herrschaft der bis mit 31. August 1918 geltenden Erzeuger- und Großhandelsiwchstpreise (Miuisteriolverordnung vom 15. August 1918 -- 1419 V 6 2 — in Nr. 190 der Sachs. Staatszeitung und vom 17. August 1918 — 1438 V 2 — in Nr- 191 der Sachs. Staatszeitung) stammen. Die Kommunalverbäude haben darüber zn wachen, daß die in runde Klammern gesetzten Preise nicht auch für solche Waren gefordert werden, die zu den neuen Erzeuger- und Großhandelspreisen unter I dieser Bekanntmachung an den Kleinhandel geliefert sind. Die in eckige Klammern gesetzten Großhandels- und Kleinhandelspreise gelten nur für die Kommunalverbände der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Plauen. III. Den unter I festgesetzten Höchstpreisen unterliegen nicht a) solche Tomaten, die nachweislich bis zur Ernte oder bis kurz vor der Ernte unter Glas gezogen worden sind, wenn sie an der Erzeugerftelle unmittelbar an Verbraucher verkauft werden; der zuständigen Ortsbehörde liegt es ob, darüber zu wachen, daß in diesen Fällen tatsächlich nur unter Glas gezogene Ware zum Ver kauf kommt. Die Londesstelle für Gemüse und Obst kann in besonderen Fälle» Ausnahmen bewilligen. b) Gurke», von denen 60 Stück über 60 Pfund wiegen, wenn sie nachweislich bis zur Ernte oder bis kurz vor der Ernte unter Glas gezogen worden sind. IV. Soweit Karotten und Kohlrabi von der Erzeugerstelle auf kurze Entfernung« mit Fuhrwerk oder aus andere Weise, sedoch nicht mit der Bahn, an die Absatzstelle insbesondere auf öffentliche Märkte, befördert werden, ist der Absatz mit Kraut bis ach weiteres zugelassen. Soweit unter I Preise für Karotten und Kohlrabi mit Kraut feste« gesetzt sind, haben sie nur für die vorgenannten Ausnahmefälle Geltung. V. Vom 1. September 1918 ab treten die mit vom Lk und 17. August d. I. festgesetzten Höchstpreise außer Kraft. Dresden, am 29. August 1918. Ministerium de« Juuer«. Die nach der Anordnung des Königlichen Ministeriums de» Innern vom 5. Au gust 1918 über den Mikehr nit Herbstgemüse der Ernte 1918 im Bezirke der Kommu nalverbandes Oelsnitz zu errichtende Gemüsehanptsommelstelle ist km GmüWMkr -MN Mik SW in MM i. B., MiMslrM, übertragen worden. Oelsnitz i. V., 31. August 1918. Für den Kommunalverband: Der Vertreter des Amtshauptmanns. Kartoffewersorgnng. Diejenigen Haushaltungen, die vom 15. ds. Mts. ab mit Kartoffel» z« versorgen find, fordern wir auf, in nachstehender Reihenfolge bei uns zu erscheinen und sich in ein Verzeichnis eintragen zu lassen. Haushaltungen, die über eine Kartoffelanbaufläche von 2 ar ab verfügen, gelten als Selbstversor ger «ud brauchen nicht zu erscheinen. Dienstag, 3. dss. Mts., 8 — 9 Uhr ooim. v-b' 9-10 ,, 6-1 10 - 11 ,, L A 11 - 12 „ Mittwoch, den 4 dss. Mts., X-H 8 — 9 Uhr vorm. k-8 9 — 10 „ 1-6 10 - 11 „ ZV-L 11 - 12 „ Wer die Eintragung unterläßt, hat von der genannten Zeit ab keinen Anspruch auf Versorgung. Die Vortage des Lebensmittelausweises ist unbedingt erforderlich. Adorf, am 2. September 1918. Städt. Lebensmittelamt. Abgabe von Quark Städt. Lebensmittelamt. Städt. Lebeusmittelamt Adorf, den 2. Seotember 1918. kennen lernte, lehrte uns vor allen Dingen wieder, daß die Weltgeschichte das Weltgericht ist, daß die frevelhafte Vermessenheit des Friedensbruches ihre Strafe in dem erhält, was sie bcraufbeschwor. Und daß der deutsche Michel den Franzosenkaiser bei Sedan bezwang, war eine Labsal für das deutsche Gemüt, denn daraus erwuchs der Respekt vor dem deutschen Volk in Waffen. Sedan war ein Volkstag, ist es und wird es bleiben und darum auch niemals vergessen werden. . Es ist der fünfte Sedanfag im Weltkriege. Als Zeit der Abgabe: Sofort. Bezugsberechtigte: gelbe Ausweise blaue „ Verkaufsstelle: Hertel Spengler. Adorf, den 2. September 1918. von 151 — 160 gegen Marke ,, 833 - 959 b' 100 xr ipou s,.wnv<; vspzz zzG rsgmoigSS M.H 01.81 >Mv szzvh kunplgx sjsrq isgo ';hrjsv uw Sliwttz nsüsiviZchniN uwq syotzmmmosnj; usstvtzü-ww aswrq asuwz chou ;vh avaz rsfllnivq urvisgnoZ, üwI chwjbuusm 'uvgss, üq 'usgrocq zpom-L susvuol?^ rrüiurm isig ichiu chwichI usnru irPuvm :n tpnv gurj «A usljagx m; nsVÜriL usvynsy msg n! xig nszlI un Vargs -uruuvT uoq 'usqioar uszogirgn fzgr zwj ustwrT üschwri -Itzvk ur sbrrim-W uu 01.81 »oq zzqFji lPvstpÄ Dienstag, den 3. ds. Mts., Abgabe von Kartoffeln aus noch nichi belieferte Bezugsscheine in der alten Schule Sedan im Weltkriege. Auch im Weltkriege ist der Sedantag ein Tag der Er innerung geblieben, den, wie seit Jahren schon, mehr Vas deutsche Gemüt, als die deutsche Katnpfessrcudigkeit fei erte. Die letzte kommt im Weltkrieg zu ihrem Recht. Chauvinisten sind wir durch den 2. Sptember 1870 ganz jewih nicht geworden im Gegenteil. Dieser große Sieg, d«r uns die Kratt deutscher Einheit im hellsten Licht er- vorm. 8 — 9 Uhr Buchstabe „ 9 10 „ ,, v—L ,, 10 — II „ „ „ 11 - 12 „ »-4 nachm. 2 — 3 „ „ X^I. „ 3 — 4 „ „ A—X