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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 11.05.1918
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1918-05-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19180511019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1918051101
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1918051101
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1918
-
Monat
1918-05
- Tag 1918-05-11
-
Monat
1918-05
-
Jahr
1918
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Morgen-Ausgabe »ehrlich M.IL0; h«rch dl« Psst «nnrrhold DrrlIchloiid« Srloml-Aii«-od« «d»«»llch M. LLS. »««rltliehrlich Di. S.7S; M»ra«n llotgub« M. I^q, Mh«»d-U»t«ad« M. Ü.SV, Soxnlaal-Ailgad« Dl. U^g m-nakllch la»«schll«bllch Postd«ft«llgrdlbr>. Aauptschriflletter: Dr. Erich Everth, Leipzig. Nr. 287 Amtsblatt des Rules und des poluelarntLS der Stadt Leipzig 112. Jahrgang Anzeigenpreis: LLA.'--, Antigen ». B«hdr»„ lin amll. L«ll »i« X,lonelz«tl« 80 pf^ ». an«», »i Ps.: klein« Änzelgen dl« K-Ioneizell« !lU Pf. au»wLr«1 Sü vt» iSefchLfllanzelgcn mit Plutzvorlchrlsten I» 7?re<I« «rhdht. B«N«g«n: ivelaml-uflsgr Dl. 7.— da« Laos«»» avtlchl. Poftg.dOhL e>nz«womm«r l» ps. — Sonn- und Festtag« >ä Ps. Sengprech-AnIchlas Dr.^b«?. 14«!U and «>«»<. —Posllchetkonl« 72» <Schrisll«ilo», vnd Selchlsllllel«: Z-Hanni«,-sse Dr. 8. Verlag: Dr. Reinhold L Lo., Leipzig. Sonnabend, den 11. Mai 1818 Mtb. Berlin, 10. Mai abends. (Amtlich.) Ein englischer Teilangriff nördlich Albert wurde ab gewiesen. Ebenso scheiterte ein französischer Borstotz im Walde von Apremont. . * . v. >b. Berlin, 10. Mai. Bei dem gestrigen Angriff öer Franzosen haben sich auch dio Elsässer ähnlich wie bei zahlreichen früheren Gelegenheiten bei der Abwehr besonders bewährt. Der Kommandeur der betreffenden deut schen Division äußerte sich voll Lob über ihre unerschrockene Haltung. Besonders zeichneten sich die Elsässer Mannschaften bei der Unschädlich machung der feindlichen Maschinengewehre aus. Die Stimmung der Truppen ist zuversichtlich wie immer. Zwischen Maas und Mosel und in der Gegend von Seicheprey wurden drei amerikanische Stoßtrupps abgewiosen und im Rachstob ein amerikanischer Offizier sowie Amerikaner und Maschinengewehre, Waffen und Ausrüstungsgegenstände Angebracht. Die Amerikaner erlitten sowohl bei ihrem eigenen Vorgehen, wie bei der Abwehr der Verfolgung schwere blutige Verlust-'. Am 9. Mai 7,30 Uhr warfen feindliche Flieger Bomben auf Douai. Dem feindlichen Luftangriffe sielen 19 französische Zivilisten zum Opfer, von denen 7 gelötet und 13 verwundet wurden. Zum Tlottenangriff auf Ostende alb. Berlin, 10. Mai. Dor zweite Versuch der Engländers an dir ihnen mit jedem Tag un bequemer werdenden Stützpunkte der flandrischen U-Boote h«an- znkommen, traf unsere MarineikorpS ebenso vorbereitet wie deo erste. ES war vorauSMsehen, daß die englische Admiralität «S bei -em einen Der- suche nicht bewend.'» lassen würde. Die Gründe, warum diesmal nur c'm Angriff gegen Ostende erfolgte, sind augenblicklich noch nicht zu über leben. Zwar wurde vor Zoebrügge gleichzeitig mit dem Angriff gegen Ostends stark«r künstlicher Nebel von den Engländern ent wickel», jiRoch geschah dies offenbar zur Zldlenknng. Der Feitrd eröffnet« Der deutsch-rumänische rechtspolitifche Zusatzvertrag w den» Friedensvertrag .zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Bul garien und der Türkei einerseits und Rumänien anderseits, besagt im Zweiten Kapitel über Kricgsschäden folgendes: Rumänien verzichtet auf den Ersah von Schäden, die aaf seinem Gebiete durch -deutsche militärische Maßnahmen mit Einschluß aller Requisitionen und Kontributionen entstanden sind. Die Beträge, die Deutschland für Schäden der im Absatz 1 be zeichneten Art bereits bezahlt hat, werden von Rumänien erstattet wer den, soweit sie nicht aus Landesmitleln ersetzt oder mit neu ausgegebenen Roten der im Artikel 5 erwähnten Banca Generals Romana fZloten- ausgabestelle) bezahlt worden sind. Rumänien wird binnen sechs Monaten nach der Ratifikation des FrledenSvertrageS die von der Banca Gcnerala Romana sRotenaus- icheftelle) auf Anordnung der Okkupationsverwaltung a-usgegebenen Roten aus eigenen Mitteln gegen Roten der Rumänischen Nakional- bank oder andere gesetzliche Zahlungsmittel einlösen und sie nicht wieder :n den Verkehr bringen, so daß die zu ihrer Deckung bei der Deutschen Reichsbank liegenden Guthaben und Depots frei werden. Bis zur Ein lösung sollen die Noten der Banca Geuerala Romana als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt werden: nach der Ratifikation des Friedens vertrags werden solche Noten nicht mehr ausgegeben. Rumänien wird Deutschen alle Schäden ersetzen, die ihnen auf seinem Gebiete durch militärische Maßnahmen einer der kriegführenden Mächte entstanden sind. Die Bestimmung des Absatzes 1 findet auch Anwendung auf die Schäden, die Deutsche als Teilhaber, insbesondere auch als Aktionäre der auf rumänischem Gebiete befindlichen Unternehmungen erlitten lraben. Sie findet keine Anwendung auf die Schäden, die Deutschen als Angehörigen der deutschen Streitmacht durch Kampfhandlungen zvgefügt worden sind. Die Bestimmungen über W i c d e r h e r st el l u n g der Privat- rechte, über Ersatz für Zivil sch ä den, über den A ustausck dar Kriegsgefangenen und Z iv i l i n t e r n i e r te n, über dl« Fürsorge für Rückwanderer, Amnestie, Behand lung der in die GewaltdeS Gegners geratenen Fluß- sahrzeuge und sonstigen Verkehrsmittel, über Deut sch« Kirchengemeinden und Schulen entsprechen fast durch weg den in den Verträgen mit Großrußiand, der Ukraine und Finnland getroffenen Vereinbarungen. * Leber Sicherstellung der finanziellen Verpflich tungen Rumäniens bestimmen Artikel 42 und 43: Rumänien erklärt sich nach eurgeholter Zustimnmng -der Rumä nischen Nationalbank damit einverstanden, daß die bei der Deutschen Reichsbank «ingezahlten Guthaben und Depots der Nationalbank unter Aufrechterhaltung der darüber während der Zwangsvenvaltung getrof fenen Anordnungen und unter Ausschluß von Schadcnsersatzaiüsprüchen all Sicherheit für den öffentlichen Schnldendienst Rumäniens gegenüber den Angehörigen Deutschlands auf die Dauer von fünf Jahren und, sofern Rumänien mit einer Rate in Verzug gerät, auf di« Dauer von zehn Zähren verhaftet bleiben, auch nötigenfalls zur Einlösung fälliger Zinsscheine und ousgelostcr Stücke hcrangezvgen werden können. Binnen vier Wochen nach der Unterzeichnung deS FriedenSvertrags werden Veneter der vertragschließenden Teile in Berlin zusammen treten, um wegen der Erfüllung und weiteren Sicherstellung der finan zielle» Verpflichtungen Rumäniens nähere Vereinbarungen zu treffen. BNbapest, 10. Nkai. sDrohkberichtZ Der .Peffer Lloyd' veröffent- 'ichk eine Unterredung eines Mitarbeiters mit -em Staatssekretär Dr. von Kühlmann in Budapest, der erklärte: Ich hoffe, daß bi« verbündeten Mächte allen Grund baden, mit dein Ergebnis -cs Bukarester Friedens zufrieden zn sein. Was besonders die Beziehungen zwischen den Mittelmächten betrifft, so kann sestgestellt werden, daß dteser FriedenSfchkuß zweifellos dazu veigekragen hat, das innige Ver- HHltirts zwischen der Monorchie und dem Deutschen Reiche noch freund licher zu gestalten. Namentlich gereicht es uns zu besondrrcr Gcnuq- iuLwg, daß in diesem Friedensvertrogc die «Mmschc der ungarischen Navi« bezüglich der Sicherung ihrer Grenzen in weitestgehender Weife beftse-t-t »ovde» stob. Avis -Ke Frag«, welche Wirkung Staatssekretär am Morgen des 10. Mai 2 Uhr 4!) von Seo und Land aus dos Feuer auf unsere Butterten auf Ostende. Einige Minuten später wurde starker künstlicher Nebel erzeugt. Als 2 Minuten nach 3 Uhr östlich Ostend« zwei Kreuzer in dichtem Nebet gesichtet wurden, setzte sofort von unseren Batterien gu!liegendes Zielfcurr ein, nachdem schon vorher Sperrsäuer vor diie Eck fahrt gelegt worden war. Der eine Kreuzer dreht« nach Westen ab, der andere nach Norden. Letzterer wurde dann wicber- hott im Nebel sichtbar und jedesmal von neuem beschossen. Am 3 Uhr 34 tauchte « nochmals vor der Hinfahrt auf und sank, von Men Seilen untev schweres Feuer genommcn, außerhalb des Fahrwassers. .Inzwischen waren von unseren Batterien vereinzelt erkennbare Zis le beschossen. Ein strliiegender und nicht feuernder Monitor, der offenbar außer Gefecht gefetzt worden war, wurde um 4 Uhr 13 ausgemacht. Er wurde aber gleich darauf von den Feinden wirt er völlig ««genebelt. Der gestrandete Kreuzer ist nach den oufgofundencn Papier«, der «Vinbici^oe Unsero eigenen Verluste sind, wie bei -em ersten Unternehmen, wieder erfreulich gering. Die englische Darstellung Haag, 10. Mai. (Eigener Drahlberlcht.j Aus London wird gemeldet: Die Admiralität gibt bekannt, die Operationen, die Len Zweck hatten Zeebrügge und Ostende abzuschliehen, find gestern abend (0. Mai) mit gutem Erfolg beendet worden, und zwar da- durel), daß der alt« Kreuzer «Vindictive* zwischen der Landungs drücke und dem Eingänge des Hafens von Ostende versenkt worden ist. Nach dem Angriff auf Zeebrügge am 23. April war der Kreuzer „Vindictive" mit Beton gefüllt und zum Blockadcschiff umgewanbelt worden. Unsere leichten Streitkräfte find nach i^cer Basis zurück gekehrt und haben nur ein Motorboot verlöre«, das beschädigt und auf Befehl deS Vizeadmirals versenkt wurde, damit es nicht dem Feind in die Hand« fiel. Unsere Verluste sind gering. Haag, 10. Mai. (Eigener Drahtbericht.) Die am 0. Mai avsgefahrenen vier Dampfer, die als Geleitzug in See stachen, kehrten zurück, da man von der Leeseite aus ununterbrochenen Ge schützdonner hört. Den ganzen Tag überfliegen Wasserflugzeuge die Küste. von Kühl mann von -en wirtschaftlichen Folgen des Friedensschluffes er warte, erklärte er: Ich hege in dieser Beziehung die besten Erwartungen. Wir haben selbstverständlich unser« Zntcr-essen in tunlichst weitgehendem Maße wahrgenommen. Kein Vorstoß gegen Hertling Eine Erklärung der Zenkrumsfraktion. Bon dem Vorsitzenden der Zentrumsfraktion gehl uns folgende Mitteilung zur Veröffentlichung zu: «Ueber die Mittwochsihung des HoushaltsauSschusseS des Reichstages ist eine Reihe von unzutreffender Mitteilungen veröffentlicht worden: falsch ist, daß ein Antrag Erzberger eingebracht wurde, oder daß er für das Plenum in Aussicht ge stellt sei. Zutreffend ist nur, daß im Lause der Erörterungen Richt linien für die Behandlung der Ostfragen vom Redner des Zentrums genannt worden sind, daß sie sich aber nicht zu einem Antrag verdichteten. Alle anderen Meldungen sind ebenso falsch wie die Darstellungen, daß es sich um einen .Borstoß gegen Hertling* oder gegen die Oberste Heeresleitung handelte. Die Zentrumsfraktion und keines ihrer Mitglieder ist so töricht, den politischen Gegnern diesen Gefallen zu erweisen. Die Männer der Regierung, welche wesentlich durch das Vertrauen der Zentrumspartei unterstützt in ihr Amt kamen, haben nach wir vor das volle Vertrauen der Partei.' Die Abstimmung im Unterhaus« Amsterdam, 10. Mai. (Erg. Dra h t b e richt.) Bei der Be sprechung der gestrigen Unterhausdebatte hebt die holländische Presse hervor, daß Lloyd George anch diesmal den Stoß seiner Gegner zu pariere» gemuht hat. «Handelsblad' schreibt: «Der Sieg Lloyd Georges im Unterhaus« ist ein vollkommener des größten politischen Strategen der Engländer. Der Ministerpräsident hat durch seine geschickte Taktik einen glänzenden Sieg herbeiführen können. Aber die eigent liche Frage ist hiermit noch nicht getost. Die Realität, die hinter diesen parlamentarischen Trieben liegt, ist unberührt geblieben. So wird das Mißtrauen, das in weilen Kreisen gegen den Minister präsidenten vorherrscht, weiter sorlwuchern können, wenn anch noch keine Mehrheit besteht, die es wagt, die Regierung in diesem Angen blick nalionri er Erfahr zu stürzen * «Meuws van den Dag" schreibt: «Es scheint, daß die Zeit für den Fall dieses Ministerpräsidenten noch nicht reif ist." Ueber die Abstimmung wird mitgeteilt: Die irischen Abgeordneten waren in Arland geblieben. Viele Führee der Libera len and frühere Minister, wie Runciman, Samuel, Mac Kenn«, Robertson usw., stimmten zwar für die Entschließung von 21s<l'nih, aber zahlreiche andere liberale Politiker stimmten dagegen. Sie Arbeiter partei war geteilt, ihre Mehrheit gab aber für die Negierung ihre Stimmen ad. Gegen die Regierung stimmten Macdonald, Snowden, Iowett und Thomas und nur «in Unionist. Eine Frledensaktion im enstlifchen Oberhause Amsterdam, 10. Mai. (Drahkde richt.) «Allgemein Aandettblad' meldet cus London: Am Mittwoch hielt LorD LanSdowne im Oberhaufe während der Friedensbedatte ecke Rede, tn -er er mit Nach druck betonte, bah em durch Verhandlung«, erzsellvr Frist-« der einzige Wog wäre, um den Kriry ehrenvoll und sicher zu Ende zu bring«,. Di« einzige Alternative dazu wäre ein kuoek out diorv. Niemand könne aber vorher sagen, wann, wem, wo und um weich«, Preis dicifer Schlag zugefügt werden würde. Lansdowne wies die 3de« eines ander» gcschiosscuen Friedens «rtschkden zurück und protestierte dagegen, daß möglicherweise Unterhändler im Gedkcto der Politik ver scheucht würden, ehe sie noch Getegenhekt hätten ihre Bedingungen za nennen. Ferner protestierte er dagegen, daß es vernünftigen Mensch«, verboten wird den Mnnd aufzomachen, nur weSl sie glauben, daß ein Friede durch Unterhandlung möglich wär«. In Deutschland und Oesterrcich wachse auch die Ansicht, daß das «Bluffen* ein Ende haben mußte, und daß man über die Ursache des Krieges irregeführt worden sei. Lans downe hält es für seine Pflicht, diese Ansicht za ermutigen und zu be stärken. Er sprach mit großem Erust and Ueberzevflungskraft. Eben so erklärte Lord Lordurn, es fei jedermanns Pflicht, dazu beizu tragen, daß ein schneller, «hreavoiler Frieden erzielt »erd« Ein Neichsgerichtshof für Steuersachen Dr. ,1. Naftonailiberate haben ost darauf hingewiescn, daß die fortschreitende Rerchsgesetzgcbung zu einem obersten Gerichtshöfe in BcrwaltungSsachcn, also zu einem Reichsvcrwaltungsgerichte, führen müsse. In der Tat, cS ist nicht abzusehen, wie das Reich eines solchen Organs auf die Dauer sott entraten können. Die Zu ständigkeit des Reiches dehnt sich von Jahr zu Jahr aus. Das ist eine durchaus natürliche, von uns auch politisch begrüßte Entwick lung. Sie ist durch den Weltkrieg mit seiner großen Lehre vom Werte der Einheit neu beflügelt worden. Diese Entwicklung macht auch vor dem Gebiete der sog. Verwaltung nicht halt. Es sei nur an die Vereinsgesehgebung erinnert, wodurch die gesamte Dereius- polizei, also ein wichtiger Zweig der Verwaltung, reichsrechtlich geregelt wurde. Die Ausführung verblieb natürlich den Glied staaten. Aber gerade deswegen zeigt sich die Notwendigkeit einer einheitlichen VercinSrechtsprcchung um so dringlicher. Rur sie ge währleistet, daß die Gesetze einheitlich gehandhabt werden. Dabei mag darauf hingewiesen sein, daß es die Gegenwart längst nicht mehr gestattet, von «Rechtsprechung' nur im Bereiche der eigent lichen Gerichtsbarkeit zu reden; auch die «Verwaltung* wtrd nicht lediglich nach Nützlichkeit und Ermessen gehandhabt, sondern nach Gesetz und Recht, und auch über sie spricht der «Richter* das letzte Mort. Und wie steht es nun jetzt mit dieser Rechtsprechung inVer- waltungssachen? Sie beruht attf der bunten Reihe der obersten VerwaltungSgcrichtShöfe der Gliedstaaten. Sie sind auch dann die letzte Instanz, wenn es sich um reines Reichsrecht handelt und nicht die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte begründet ist. Die Frage, ob es gegenwärtig überall solche «Gerichtshöfe* gibt und ob die bestehenden Einrichtungen überall diesen Namen ver dienen, bleibe dahingestellt. Für die Gerichtsbarkeit im engeren Sinne, und zwar nicht nur für die sog. streitige Gerichtsbarkeit, ist das Fehlen eines obersten Reichsgerichtshofs als schlechthin un erträglich empfunden worden: auf den obersten Gerichtshof in Handelssachen folgte daS deutsche Reichsgericht, und kein Gerichts hof sitzt fester im Rechtsbewußtsein und in der Achtung, ja im Herzen des Volkes, als das Reichsgericht. Nun muh aber zugegeben werden: der ordentlichen Gerichtsbar keit eine oberste Spitze zu geben, war natürlicher und auch leichter, da auch die ganze Gliederung der ordentlichen Gerichte in Amts gerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte von Reichs wegen geregelt wurde. Das Reichsgericht war dann nur der notwendige Schlußstein und die Krönung des reichsgesehlichen Unterbaues. Anders bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit'. Hier beruht der ganze Unterbau auf der partikularen Gesetzgebung und trägt in den einzelnen Staaken ein recht verschiedenes Gepräge, je nach Landes art. Näher kann hierauf nicht eingegangen werden. Jedenfalls melden sich sofort Schwierigkeiten, wenn man an die Schaffung einer reichSgesehlichen Spitze denkt. Der deutsche Iuristentag, dec sich wiederholt mit dieser Frage beschäftigte, weiß davon zu sagen Grundsätzlich ist man sich aber einig, daß das Reich einen obersten Gerichtshof in Verwaltungssachen braucht, und nur darüber geht, wie bemerkt, der Streit, in welcher Meise er der VerwallungS- gerichtsbarkeit der Bundesstaaten eingegliedert oder besser: über geordnet werden soll. Ein gewaltiges gesetzgeberisches Problem dec Zukunft. Schon jetzt hat die Entwicklung, nämlich die fort schreitende Reichsgesetzgebuna, dazu geführt, di einer Anzahl von Sonderfragen reichsgesetzliche Organe für verwaltungsrechtliche Entscheidungen zu schassen. Wir nennen — ohne Gewähr für Vollständigkeit — das Bundesamt für .Heimatwesen, das durck Richter verstärkte Reichseisenbahnamt, das Reichspatentamt, das ReichSversicherungSamt, daS Aufsichtsamt für Privatversicherung, die Reichs-Aayonkommission, das Oberseeamt. Gegenwärtig meldet sich das Bedürfnis nach einer neuen Reichsstette gebieterisch an: nach einem obersten Reichsgerichtshofc in Stcucrsachen! Nirgends zeigt sich die Unaufhalksamkeit des Rcicksgedankens deutlicher, als auf dem Gebiete der Steuern. Zwar hatte die Zunahme der RcichSschulden schon in der letzten Friedenszeit ein vielen unheimliches Tempo angeschlagen. Aber noch immer über wogen die Finanzen der Gliedstaaten, der Gemeinden und Ge- meindcverbände. Der Weltkrieg hat auch hier alles auf den Kopf gestellt, und der Bedarf des Reiches bloß aus Anlaß der Krieg anleihen und der auf Reichsrecht beruhenden Renten, steht jetzt bei weitem an der Spitze. Die kommende Reichsfinanzreform wird alle die bescheidenen Anläufe aus den letzten Jahrzehnten, wodurch die politischen Leidenschaften so seltsam und unnötig auf geregt wurden — siehe die Besteuerung der Fahrkarten und Zünd mittel, die winzige Erbschaftssteuer! — mit ihren beinahe drei Milliarden in den Schatten steilen. Die jetzt dem Reichstage vor liegenden Steuerpläne bedeuten nicht mehr als ein Wetterleuchten am Horizont. Das eigentliche Gewitter kommt erst noch. Neben bei: eine Kriegskostenentschädigung durch wirklich besiegte und alsdann noch zahlungsfähige Feinde, so heiß sie zu wünschen und .zu erstreben ist, kann natürlich nicht im voraus als Einnahme posten in Rechnung gestellt werden, und könnte die Finanznot des Reiches zwar erleichtern, aber doch nicht ganz heben. Also steht Deutschland, und zwar einschließlich seiner Gliedstaaten und deren Finanzminister, an der Schwelle einer großen Reichssteuergesetz gebung. Durch sie werden ganz neue Wege beschritten, neuen Steuergedanken wird Raum gegeben werden müssen. Deren Aus führung ist natürlich ebenfalls Sache der Partikularstaaten als der Beauftragten des Reiches. In ihren Händen liegt aber auch die Rechtsprechung in Stcuersacken, da das Reich hierfür keine eigenen Verwaltungsgerichtsorgane besitzt. Das ist auf die Dauer nicht haltbar. Für Einheitlichkeit der Rechtsprechung muß das Reich als Gesetzgeber selbst sorgen. Diese Forderung wird um so stärker auftreten, als die moderne Steneraesetzqebung naturgemäß immer verwickelter und deshalb auslegungsbedürstigcr wird. Man denke zum Beispiel an das Umsatzstcuergesch. Auf Schritt und Tritt verlangt es nach Auslegung. Es ist nun ganz ausgeschlossen, daß
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