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Dresdner Nachrichten : 15.07.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-07-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-188707151
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18870715
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18870715
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1887
-
Monat
1887-07
- Tag 1887-07-15
-
Monat
1887-07
-
Jahr
1887
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 15.07.1887
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Nacht-Telegramme. Mur >u einem Tlicile der Sluslaae.I Elsen. 1t. Juli. Alfred Krupp ist gestorben. Brüssel, 1-1. Juli. Die Kanimer lehnte die persönliche j Militiildiciistpslicht ab. ^sM-weiv. si§SLsr Usltsrsi omplidilt untert'-rrnntio völliger Komlivit u. «ttite.nl.ti.10 kk.,ioOodmckon billiger 0.». L«iNl, M-nU. >'- VeuestrUSrsett-rclearauiuie. »VeSl,«. 11. Juli, Nattim. t«e«rr>»emn»»,>. kPirNnd»,. WUL. NU»°/»2»>t-Ü>ug»sl 60,00, IN»». Lcpt. 60,00, Sevebr.-ckilir. 66,<8>. Nnnne» JuN-«ua. U8,ü«. Sepl.-cn. l2>M. Oktdr.-Noddr. 126,0«, liiijvdl l«co per Juli «UM. Sepl.-Okieder >«.00. Zink: !^rs«. — Weiter: PnichivoU. e«ett«„, I I. Juli, !»«».»,. 1.0. <SeIreidcmar>„. Weite» uicvriner. I»c>> NU—I«, Iuli-Auensi 1:0.00, Skpt.-Lkt. 16/1,00. uioeueu uiedrincr, >»c» II7-IÄ,, Iul>..-Iua»s, U0M. Srvibr.ckibr. 121.««. !,iüb«I n,»„. JuI>«8.v0.SrV>.-Lkt.i7.«0. Spiritus Miller, loco 60.6«. In» - 0l«n»ii 6-,U«, Aug.-Skpl. «L,6u. scpi.L». ki,8>« Pelroieum loco 10,6«. kiLSVLLrvll Mer ^rt mm clon doclautenclaton kll/mbilttcm «loa In- unck ^uslilnclo.u, omplvlilvu in roielibaltiger /Vusvalil WM». Nttil «L 8oIm, Albuin»! I«t LI. D «I LLItt. A Ilikiller-11. !ÜA8kM OrMMtzl , «VillivoK-Ksiifk LLIL1I lV-iNs ! WitlerunjiSaitSiichlc» iiir den 1.0. In»: Siidiocllivind tw» niitil.rcr Sliirke, VIFL' I .»»U >'42 -V>ell1100-«111jl. z-,^p>1. pri »»rSUchnilUich millicrrr Scwplktinn. «>il zcil-»nd sicUeuwciic» Ulicdcr- ^ ^ 0 I'2. Qn0rIal-Z»wachs L.400 > - schliigeu. Tcutperiitiir kälter. — Ulcianug ,iu ürliichcr (ilcwitlcrbiiduug. »ll'St «.'ikpNÄLÄr. MrLdLrbsr-Vvj», magensttlrlcenil, vvrclnnnngübolstrilorncl. ,vol>l8ebmcel<onfl, in vor/.Uglidivr (^ualitüt. tz, Kßl. Mipolljeke Irc5deli. mil HtiUllciilljor. ^ »» 4L »I I Ili'viiilon, IVIl8<Ii'lliIni'8tl'. 17, II. mul III. I-It., empsikstlt. Liast M- dirtvn Vereinen u. Oe^vIImimst«« /« '1'steuier-^uMIirnnMn, lebeu'len IlLLL LILI, L»t v läl LvLI) llilclernn. ?oIterudenli-8e!,oinen. Versandt nrrohilugrvürtghiilinin.piompt. Dresden, 1887. Freitag, Fttli empfvklenZwerllikr kusllug »öl»« »Sk" l.08oliwitr. Nc>n,o. Politisches. Der jüngst in Dresden abgehaltene deutsche Acrztelag, hinter dem 146 Aerztevcrciiie mit 8217 Mitglieder stehe», hat sich ein gehend mit der Frage der Kurpfuscherei beschäftigt und ist hierbei zu einem Beschlich gelangt, der in den letzten Tagen in der Presse aller Parteien debattirt wird und die verschiedensten Bcnrtheilnugcn findet. Bar Einführung der Gewerbeircihcit war die Kurpfuscherei strafrechtlich verbaten, dagegen lag den approbirtcn Acrzte» die Pflicht ab, Hille zu leisten und zwar nach einer bestimmten behörd lichen Taxe. Mit der Aushebung der Knrpsnschercivcrbotc erfolgte auch die Beseitigung der Beipflichtung der Acrzte zu Hilfeleistungen nach staatlicher Tape. Mit der Last siel also damals auch das Privilegium, und die geprüften Mediziner behielten nur das Bar- recht, sich als Acrzte zu bezeichnen. Dagegen war es auch Richt- liiediziiiern erlaubt, ärztliche Hilfe gegen Bezahlung zu leisten, so bald sie sich nur nicht hierbei in betrügerischer Weise als apprvbirtc Acrzte ciniührten oder Mittel mit schlimme» Folgen für Gcfnnd- heit und Leben ihrer Patienten in Anwendung brachten. Zu wieder holten Malen haben sich die gröberen zur Bcrtretung der ärztlichen Interessen berufenen Korporationen, besonders der Lcutiche Acrztctag, mit dem gegcmvärtigen Zustand besaht und das Ungesunde desselben koustatirt, bis schließlich der Dresdner Aerztetag einen positiven, grciibaren Beschluß gefaßt hat. Es machten sich auf der Versammlung drei Richtungen geltend. Tie erste forderte ein abso lutes Verbot der Kurpfuscherei durch Aenderuiig der Gcwcrbeord- dnuug, indem Personen, die sich gewerbsmäßig, ohne approbirt zu lein, mit der Behandlung von Kranken befasse», mit Geldbuße bis ?u 800 Mk. oder entsprechender Haft bestraft werde» sollen. Tie zweite Richtung forderte blos eine strengere Bestrafung der nnbcsug- len Führung dcS Acrztrlitels, die Beschränkung desNrzneivcrkauscs und die Nichteoncessionir'ung von Heilanstalten ohne geprüfte Acrzte. Tie dritte Richtung verlangte die Wiederherstellung deS Verbotes der Ausübung der Heilkunde durch nichtapprobirtc Pc>soncn, jedoch für die apprvbirten Acrzte volle Freizügigkeit, freiwillige Hilfe leistung und freie Vereinbarung über da? Honorar. Der letztere Antrag wurde angenommen und beschlossen, eine dahin gehende Petition demnächst an den Reichstag abgehen zu laste». Daß die sreihänd- lcrischeu Blätter ganz außer sich sind über dieses Attentat auf die heilige Gcwcrbcfrcihcit ist erklärlich, denn wenn die hochgebildeten Aerzte den iunuiigsmäßigen Schul; gegen Psuschcrci für ihren Stand anruicn, wie kann man eS dann noch den schlichten Hand werkern verdenken, wenn auch sie Schuh gegen die schrankenlose Gewcrbcisrccheit verlangen! ES unterliegt keinem Zweifel, daß gewerbsmäßig ausgeübte Kurpfuscherei ein Ucbcl ist, das nicht nur den ärztlichen Stand in seinen Interessen schädigt — diese That- wchc tritt aber stn vorliegenden Fall bedeutend in den Hintergrund — sondern welches vor Allem die bcklagcnswcrthcstcn Folgen für Leben und Gesundheit zahlreicher Mitmenschen zur Folge haben kan» und in vielen Fällen leider auch hat. Wer freilich für unbe schränkte Gewerbcireiheit schwärmt, der wird schon ans Principstrcuc dem Kurpfuscher gestatten müssen, durch seine Hcilver- ürhien den Kraulen nicht mir das Geld aus der Tasche zu locken, sondern sie auch in kürzerer oder längerer Zeit, aber stets sicher, auf den Friedhof zu befördern. Daher hat auch die manchcstcrliche Presse sofort Slellung gegen das aiigcstrcbtc Verbot der Kurpfuscherei genommen und eö als iiiidillchfuhrbar, ja als schädlich hingcstellt. Man hat ans Oesterreich verwiesen, wo troh des bestehenden Ver botes die Kurpfuscherei in Blüthe stehe, man hebt hervor, daß inan dem Kranken auf dem Lande, wo kein Arzt helfend in der Nähe, lucht verbieten könne Hilfe zu nehmen, wo.sich ihm solche böte, ja man appellirt an das Naturrccht, das icdcni Menschen gestattet, sich Rath zu holen, wo er solchen bekommt. Es ist richtig, die Kurpfuscherei wird ebenso wenig aus der Welt geschafft werde», wie der Wucher und der Diebstahl. Allein seitdem man den Wucher wieder als das hingestellt hat, was er thatsächlich ist und ihm den Mantel der Gesetzlichkeit sorlgciwmmen, ist er doch unschädlicher geworden, er tritt wenigstcns nicht mehr mit der früheren Frechheit am. Sv wird auch die Kurpfuscherei abnchmcn, wenn man ihr die Möglichkeit entzieht, mit den, Mantel des Gesetzmäßi gen, Erlaubten nmherznwandcl». Ganz verschwinden wird sic ircilich nicht, denn sie ist älter noch als die wissenschaftliche Medizin und von den alten medizinirendcn Schäfern und Kräutersraucn haben die Acrzte manches Rezept entlehnt, welches sic in ihr Apothekcr- latein übertrugen. Mit diesen beiden Spezies von Kurpfuschern darf mau auch glimpflich verfahren. Eö muß jedem Kranken, wo der Arzt fehlt, unbenommen bleiben, sich .Hilfe bcr einem Laien zu holen, aber diese Hilfe soll dann aus Nächstenliebe ohne Entgelt, alio nicht gewerblich, gewährt werde». In entlegenen T orfcrn, Gebirsgcgendcn rc., wo der Kranke vielleicht tagelang warten müßte, che ihm ärztliche Hilfe zu Thcil werden könnte, ift es so gar. ein wahrer Segen, wenn ein erfahrener Laie, sei cs der Geistliche, der Förster oder irgend eine andere Person, im Stande ist, einen seinen Zweck erfüllenden Verband anznlcgcn oder bei innerlichen Erkrankungen einen guten Rath zu crtheilen. Diese Hilfeleistungen als Kurpsuschcrei mit Strafe zu bedrohen, hieße das Kind mit dem Bade ausschütten und liegt auch nicht im Sinne des oben citirleu Antrages, Etwas anderes aber ist es mit der in den Städten entwickelten Svecies der Eharlaiancrie, die den Leuten, ohne ihnen zu Helsen, das Geld aus der Tasche zieht und oftmals dahin führt, daß selbst tüchtige Aerzte keine Beschäftigung und keinen Lebensunterhalt finden. Mit dieser Sorte von Giftmischern soll man streng in's Gericht gehen. Nicht so leicht ist cs dagegen, zu entscheiden, wie man sich den Bestrebungen der Vereine für naturgemäße Gesundheitslehrc und und den krankhaften Vorgängen in demselben beizubringcn, dasselbe über rationelle Körperpflege anfzuklären »nd Anleitungen zu geben, wie man Erkrankungen Vorbeugen, leichte Kranlheitsstille behandeln wld bei UnglückSsällen die erste Hilfeleistung aMdcihcn lassen kann, muß »inn ihre Bestrebungen als gemeinnützig bezeichnen. Sobald dieselben aber diese Grenze liberschiriteii und über die selbstständige Behandlung ernster Erkranknngssälle Nath- schlägc ertheilcn, durch welche ihre Anhänger vielleicht ver anlaßt werden, ans eigene Faust an sich und ihren Ange hörigen hcrnmzukurncu, ohne sich vit übcc die Art der Krank heit »n Klaren zu sciii. kann dieses Vorgehen nicht mehr gemein nützig genannt werden, es kann sogar geineingesährlich werden. Wenn inan nur eine Ahnung davon hast welche Fülle von lheorc- tlichcin mid praktischem Wisse» ein Mediziner in sich ausgenommen haben muß, ehe er sich mit gutem Gewissen Zutrauen kann, allen Anforderungen seines Vernies selbstständig gerecht zu werden, so kann man erst bcilrlheilen, welche Anmaßung »nd Gewissenlosigkeit manche sogenannte „Natnrärzte" besitzen, die, ohne die geringste wifseii- schaslliche Vorbildung zu haben über die „Medizinerei" pwklischer Aerzte spötteln und sich zulrauen, jede Krankheit ans einfachere und sichere Weise heilen zu können, als es ein praktischer Arzt vermag. Klingt eS ferner nicht absurd, wenn ein Laie, clwa ein Beamter oder Lehrer, in einem der bczeichneten Vereine einen Vorlrag über die Heilung von Augen- oder Ohrenkcanlheiten hall, also gerade zwei Organe..natiirärzilich" behandeln will, deren Kenntnis; zu den subtilste» Svezsalsliidien gehört? Ein derartiges Unterlängen stceiit gleichfalls n» Kiirpsnschcrei. — Dieselben Gründe, welche für die Emsührnng des Bciähsgungsnachwclses im Handwerk sprechen, durch welche einerseits das Publikum gegen de» Verkauf von Schnnd- waare, andrerseits der vroielsionelle Handwerker gegen die Konkur renz des Psiischcrthiims geschützt werden soll, sind für die gesetzliche Regelung der Ausübung der ärztlichen Praxis geltend zu machen, ja rnMvch weit höherem Maße. Tort handelt es sich nur um un sere Schuhe »nd Kleider, die wir nicht gern verpinscht sehen möchte», während hier unsere Gesundheit, vielleicht unser Leben ans dem Sviel steht! Für Hnfbeschlagschmiede kastelst bcwits der Be fähigungsnachweis, weil man sich sagte, daß man ein so werthvollcS Ovjekt, wie es e!n Pferd ist, nicht »dem Pfuscher cmvertranen könne. An dem menschlichen Kocper dagegen heriimziikimrcn, ist bis heute »och jedem beliebigen Eharlala» erlaubt! Der Wunsch, das Kiirpsiischerlhnm möglichst beseitigt zu sehen, ist daher in vollem Umsang gcrcchtsertigt. Freilich hat der Beschluß des Dresdner Acrztetagcs noch eine Seite, die nicht in gleicher Weise die allgemeinste Unterstützung kür sich in Anspruch nehmen darf. Tie Herren erklärten sich wohl mit den Bcrstcbimgcn emver- standcn, die darauf gerichtet sind, den nicht approbirlen Personen die Ausübung der Heilkunde zu untersagen, wollen aber nicht, daß die Freizügigkeit der Acrztr, Las Recht derselben, die Hilfeleistungen zu versagen, cmgclastet und eine Honorartare cingcfnhrt werde. Die Vertreter des deutschen Ncrztestandes haben sich demnach ein Pri vilegium konslriiirt, das ihnen ein Recht gewährt aber keinerlei Verpflichtungen aufcrlegt. Entspricht der erste Tlicil dieser Forde rungen sowohl den Interessen der Aerzte selbst als denen des Pu blikums. so läuft die zweite .Halste derselben den Interessen des Publikums direkt zuwider, welches dringend wünschen muß, daß der vor Einführung der Gewerkn-ordnung bestehende Zustand in vollem Umsange widerhergesielll wird Eine Koiisegnenz dieses Zurück- grestcns ans den alten Zustand wäre allerdings auch für den Staat die Ucbcmahme der Verpflichtung, für Anstellung der erforderlichen Anzahl Acrzte, »amentlich ans dem Lande, zu sorgen. Ntneste Telegramme ver..Dresdner Rackir." vom 14. Juli. Berlin. Ter Kaiser bogiebt sich am Montag von der Mainau nach Gastcin. Der Prinz Wilbeln, besucht den Kailcr in Gastein. — Ter „Neichsauzciger" vublicirt das Unsallgeiesz für Bauarbcstcr. — Der Reichskanzler, welcher sich heute sinh nach Varzin bcgal», wird bis spätestens Ende Juli dort bleilun und dann nach Klssiii- gcn gehen. — Tie „Nordd. Allg." eilläsi bezüglich der Zcitiings- erörtcriingeii, ob der Prinz von Eoburg zur Annahme des bulgari schen ThroncS die Zustimmung des dcüllcheii Kaisers bcdiiue, aus der Ncichsvcrsassimg ici nicht erfindlich oder erklärlich, daß der Kaiser damit zu thiin habe. Nach dem Berliner Verlrage habe der Kaiser bei Gutheißung der Wahl eines Bulgarcniürsten nur cs so wie die übrigen Unterzeichner mit zu vermerken. Die Mitwir kung sei mir eine Folge dcr Grvßmachlstellimg de» deutschen Reiches, ans einem anderen Grunde sei dieselbe nicht abznleiten. V erl i ii. Wiener Telegramme übermitteln allerlei Gerüchte über die Entschlüsse des Prinzen von Coburg. Darnach soll der Prinz Ferdinand plötzlich von der Kandidatur ans den bulgarischen Thron znrücklreten wollen. Eine Lesart behauptet, dies geschähe infolge eines neuerdings abgclprltcnen Faniiliciiralhes. Eine andere Lesart besagt, der Prinz sei vorweg entschlossen gewesen, nicht nach Bulgarien zu gehen, wenn selbst nur eine Macht ihre Zustimmung versage. Anderweitig verlautet, der Prinz sei arg verstimmt, weil die Bulgaren ihm die Dispositionen der Mächte zu optimistisch dargcstcllt hätte», und wolle er die Deputation seinerseits an die Mächte verweisen. — Eine Berliner Privaldepcichc der .Nvw. Wrcm." meldet, Deutschland sehe in Ucberenistimmung mit Rußland die Kandidatur deS Covnracrs für abgcthau an. — Dein „Tagebl." wird aus Sofia tclegrapliirt: Bis jetzt bekam nur der italienische diplomatische Agent Jnsliuklioiic», der Wahl des Pcinzen Ferdinand gegenüber eine abwarlcndc Haltung einzmichme». Die übrigen nuöwärligen Vertreter erhielten noch keine Anweisungen. Ter eng lische Gesandte bat sich privatim sehr befriedigt ausgesprochen. Ein Wiener Korrespondent der „Post" erklärt die Nachricht, daß der Prinz ziirücktictcn werde, absolut für nnglanbhast. — Der Bischof Kovv erhielt vorige Woche auf seiner Firmreise die amtliche Mit- theilung von Rom, daß er znin Fürstbischof von Breslau ernannt worden sei. Leipzig. Im Anarchislenprozeß Neve wird der im verflosse nen Januar in Berlin verhaftete Rechtskonsulent Spare eine Rolle spiele». Span hat eine größere Zahl von ihm selbst geschriebener Ausrufe verbreitet, worin er die Arbeiter zu hochvcnätherischcn Handlungen »nd Tpnnmstvcrbrechcn anfsvrdertc. Paris. Ei» ans Mitgliedern der Pcstriolenliga und anderen Gesellschaften bestehender Zug von etwa 20M Personen marschirte heute Borinittng, Tcroulcdc an der Spitze, nach dem Place Eoneordc und legte an der Statue der Stadt «traßbmgKränze nieder. Tie ans dem Platze versammelte Menge nahm die Kundgebung mit BeiiallSbczengilngcn ans. LlndcrlneitcTcmonstralivncn haben nicht stattacfliiidcn. Vom Place Eoneordc begab sich der Zug znr Stalue der Jennne d'Are, wo man ebenfalls Kränze und Blnmcnslränßc niedcrlegte. Tic Truppen dürfen an den Abciidscstliclflcitcn nicht thcilnkhmen. Die Berliner Börse begann wieder mit einem stärkeren Rückgang von Russen. DaS Geschäft war ziemlich lebhatt, »amen!- sich aus dem Russen- und Banlakllcii-M'cirlic. Eommandit wurden ziemlich stark angcbotcn. Später vermochten lokale Bankatsicii an- znziehen. Ueberhaupt wurde die .Haltung ans ausgedehnte Deckun gen und Memungskälife in österreichischen Ezportbahncn allgemein besser. Auch Russen zogen etwas an: Bergwerke waren infolge ScheilcrnS der Konventtonsverhandlniigen in Siegen matt. Im Kassaverlehr war die Tendenz im Allgemeinen fest. Für eine An- zalst Iiidiistriepnpiere bestand reges Interesse. Ocsterrcichüche Prioritäten blieben still. Privatdiskont l-'/«Proz. Die Nachbörse schloß schwach. str - nr, urt a. V1.. l«. gluii. Credi« «laalSbahn 181-/,. 2om. bardr» 66-,. cVaiizikr 167-,',. «VaSt-Nr 71.60. «vroc. Unsinr. ÄolXrrnie 81,20. DN-co»Io 106,10. 6Urr Nttfieu —. l-uuru —. Schweizer Aordost gcst. Wien, II. Juli. Kredit 281.00. StaulSduu» —. iiouibarvcu —. 0tordwes!i>. —. Mnrknotcn —. N»n !<c>edit —. Nu». Gold 101,10. gcs>. London. II. In», ivor,». II Udr 10 L,i„. Noniold 10! /,,. 187.1er Anise» 06-/». Ilniiener 06. Lombarden 1>-/„. Kono. Türken 11-/,. «broc. snndirle »imerikanerlill-/,. Iproc. Nnnar. Goidrentr 70-/,. Leiecrr. Goib- renlr 80. Vrentz. »onsold >01. tknypler 71-/,». Acne Givipicr 07-/,. Garanl. wqlibicr 101-/,. OXomanbank 0--/„. Suez-Tleiicii 78-/,. Spanier 6«. — Stim muna: Malt. — Wellrr: Bcwoiii. 011» si k r d a m . 11. Juli. Prodniien iSchlußi. Weizen Per November 200. Aoaaen per Lklobcr 116. LokiUrS und Sächsisches. — Sc. Königl. .Hoheit Prinz G e o r g wohnte gestern Vor mittag von halb 8 llhr an einer Hebung des Pionierbataillons Nr. 12 im Schlagen cnier Kriegsbrücke über die Elbe zwischen Gohlis und Serkowitz bei. .Hierzu waren nncr Leitung des Oberst .Haberland. Eommandenrs des 1.' Feldarsillcric-Neg. Nr. 12, ansac- rnckt: 2 Bataillone dcS 1. (Leib-) Grenadicr-Rcg. Nr. IM, 1 Eö- eadron des Gniderciter-Reg.. sowie I EcnpS- nnd I Ti'-isions- bnickciitrai», welche vom l. Feldartillcric-Reg. Nr. 12. bcz. vom Trainbataillon Nr. 12 bespannt waren. Das Brückenschläge» bot wiederum ein mtcressantcs militärisches Schanipicl. Trotz der großen .Hitze hatte sich auch eine ansehnliche Menge Schaulustiger cm- D gesunden. Nach Fertigstellung der Schiffsbrücke erfolgte die Pgssi- rnng resp. Erprobung derselben durch die vorstehend genannten A Trnvven-Abllzcilnngcn. Kein Unfall war bei der Hebung zu per- x- zeichne»: die Kricgstüchttgkcit der Schiffsbrücke bewährte sich - glänzend. Z — Erzherzog Otto und dessen Gemahlin reisen Donnerstag - »ach Persenbeug ab. Tie Nachricht von der Versetzung des Erz herzogs Otto nach Wiener-Neustadt ist wenigstens derzeit unbe gründet. — Mit Beginn des nächsten Semesters tritt Prof. Dr. Wil helm Psesser an die Stelle des Geh. .Hosicsths Prof.Dr. August Schenk als Leiter des botanischen Instituts der Universität Leipzig. — Pfarrer Bernhard Gretschcl m Eri»»nitscho.u erhielt das Ritterkreuz 1. El. vom Verdienstorden. — Ter pcnsionirte herrschaftliche Unterförster Lösfler zu Ehrenbcrg und derPostpackmeisterTraugott Ho hl selb in Leipzig erhielten das Allgemeine Ehrenzeichen. — Bei der Disciplinarkamincr .Leipzig waren Stellen von Mitgliedern zur Erledigung gelangt. Es sind jetzt für diese Stellen ernannt: Oberlandesgelichlsrath Lconhardt m Dresden und der Sächsische Divisioiisandsteur Dr. Lehmann in Leipzig. — Herr Stad trat h .Hcnv ne r, der 16 Jahrelang dem städtischen Schulwesen Dresdens vorgcslandcn hat, verläßt mit Ende d. M. sein Amt. Verschiedene Feierlichkeiten sind zu diesem Zwecke bereits im Gange. Gestern am Ist. Juli verabschicoelen sich von ihrem hochverehrten Vorgesetzten zunächst die höheren Schulen Dresdens. Eine Deputation derselben, bestehend ans Rektoren mit .Konrektoren der beiden städtischen Gymnasien, der zwei Realgym nasien und der höheren Töchterschule, wurde von den, Herrn Sladt- rath empfangen und überreichte, nach feierlicher Begrüßung des Scheidenden seitens des Sprechers der Deputation, des Herrn Rektors Pros. Dr. Hnltzsch, demselben als Erinnerungsgabe einen silbernen Pokal. Tic bezüglichen Inschriften desselben lauten: „Tein hochverdienten Leiter dcS städtischen Schulwesens Herrn Stadtrath O- L. Henbner die Lehrerschaft der höheren Schulen Dresdens": am unteren Raiide folgen die Namen dieser Schulen: Aiiiienichnle, Krenzichnle, Nenslüdler Realgvmnasien, Höhere Töchter- lchnle, Wettiner Gymnasium: zwischen beiden Inschriften findet sich daS Monogramm deS Scheidenden und die Jahreszahlen 1871—1887. Mit tief bewegten! Herzen und mit allsrichtigen DcmkcSwortcn für die Mitwirkung der Rektoren und der Lehrerschaft während seiner Amtsführung, verabschiedete sich der hochverdiente Leiter unseres Schulwesens. — Auch die Gesnmmt-Lcbrcrschast der hiesigen Bürger- nud Gemcindeschiilen wird Herrn Stadtrath Henbner gelegentlich seines Ausscheidens vom Amte ein werthvollcs patriotisches Ge schenk zum Angedenken überreichen. — Allen Milben zeigt es sich, wie das Streben der Rcichsrc- gierimg unablässig und stetig daraus gerichtet ist, nicht mir die all gemeine Lebenslage unserer Arbcilcrbcvöllenmg zu verbessern, son dern auch den arbcüsnniähig Gewordenen eine möglichst auskömm liche Unterstützung zu vcrschasfen. Die Hintcrlasscnen der dein Heere und der Manne Angehörigen nehmen nach neuesten Verord nungen an den Wohllhatcn der Wittwen- und Wassenversorgung Theil »nd sind dadurch endlich den anderen Staatsbeamten gleich gestellt, und schon vorher ist durch ein Gesetz die Fürsorge für Be amte nnd Personen des S o ld a t c n st a n d es in Folge von Betriebsunfällen, der Anspruch solcher in bcwndercm Dienst Verunglückter geregelt worden. Beamte nnd sonstige Angehörige des Neiclzshceres nnd der Marine, welche in Betrieben beichäftigt sind, die der Unfallversicherung unterliegen, erhallen bei infolge des Dienstes eingctretener dauernder Dienstniisähigkcit zwei Drittel ihres bisherigen DienstcinkonmienS, wenn ihnen nicht etwa ein höherer Betrag nach andcrwettcr rcichsgcsetzlichcr Vorschrift znstcht. Ist die cnigcttelenc Tieiistimsähigkeit inchl dauernd, aber doch so, daß die Betreffenden m ihrer Erwcrbsthätigkeil bremtcächttgt sind, so erhalten sic eine je nach dein Grade der überkommenen Erwerbs unfähigkeit zu bcmesscnde Pension, die ebenfalls bis zu zwei Drittel des Dicusleinkominens cmsteigt. Außerdem sind ihnen die nach Wegfall des Tiensteinkoimiienü erwachsenden Kosten des Heilvrr fahrrns zu ersetzen, und auch für diese Kategorie bleiben die etwa für sic gnnsttgcrcn rcichsgcsctzlichc» Vorschriften zu berücksichtigen. An die Hinterbliebenen einer im Reichst«cnst. im Heere oder bei der Kaiserlichen Marine angeslellten Person, die in Folge eines im Dienstbclriche erlittenen Unfalles gestorben ist, wird ge währt: a) wenn kein Anspruch ans Geinährnng des Gnadengunrtals odrr des Gnadeimwnats vorliegt, ein Sterbegeld im Betrage eines eivmonattilhcn Diciisteiiitommens bez. der cmmonntlichcn Pension des Verstorbenen, »liiidesiens aber in der Höhe von 20 Mk.: und b) eine Rente, »nd zwar die Wittwe W Pro;, des jährlichen Diensl- cinkommcns des Verstorbenen, mindestens aber IM Mk., höchstens MM Ml. Ferner weiden sne jcdcs Kind dcS Verstorbenen bis znm vollendelcn 18. Lebensjahre oder bis zu ciwaigcr früherer Verhriralhiina, wenn die Mutter lcbt, 75 Proz. der Wiltwcnrcnle, und sofern die Mutter nicht lebt, die volle Wittwenrcnte gezahlt. War der Verstorbene der einzige Ernährer von Ettern oder Groß cllcrii, so sind diesen — nnd zwar gehen die Ansprüche der Eltern vor denen der Großeltern — 20 Pro» des Dscnstcinkommcns zu gewähren in c-iiier Höhe von ebenfalls nicht unter 160 Alt. und i ekv- 2« e?r> «> § 2 S- -SD ° rs.
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