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Dresdner W Journal. königlich SAchstschev Stacrtscrnzeigev. Berordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehördeu. Nr. 273. r> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS in Dresden. <r Mittwoch, 24. November MW. SejugSprei»: »etm Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten S Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Rr. 1206, Redaktion Nr. 4Ü74. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 2b Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3 mal gesp. Lextseite im amtl. Telle 60 Pf., unter dem Redaktir nssirrch (Eingesandt) 7b Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben geruht, ») zu ver leihen: die Krone zum Ehrenkreuz dem Büchsenmacher Merzdorf (Theodor), bisher beim 9. Jnf.-Regt. Nr. 133, dem Magazin-Oberaufseher Lamm beim Proviantamt Leipzig; das Ehrenkreuz dem Aufwärter Kraßler beim Kadettenkorps; d) die Erlaubnis zur Anlegung nachstehender Ordens auszeichnungen zu erteilen: des König!. Preußischen Roten Adler-Ordens 4. Kl. dem Hauptm. Petzel im 3. Feld- art.-Regt. Nr. 32, komm, zur Kaiser!. Gesandtschaft in Teheran; des Offizierkreuzes des König!. Niederländischen Hausordens von Oranien Allerhöchstihrem diensttuenden Flügeladjutanten, Major Frhrn. v. Koenneritz; des Persischen Sonnen- und Löwen-Ordens 2. Klasse und der Persischen goldenen Medaille für Wissenschaft dem Stabsarzt vr. Schulz, Bats.-Arzt im 1. (Leib-) Gren.- Regt. Nr. 100. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die Nachgenannten die ihnen von Sr. König!. Hoheit dem Großherzoge von Mecklen burg-Schwerin verliehenen Ordensdekorationen annehmen und tragen, und zwar: das Großkreuz des Greifenordens Hofmarschall Graf v. Rex, das Ritterkreuz desselben Ordens Hausmarschallamtssekretär Kanzleirat Schubert, das Berdienstkreuz in Gold des Hausordens der Wendischen Krone Kammerdiener Vollprecht, das Verdienstkreuz in Silber desselben Ordens Garderobier Schlegel und die von dem Hochseligen Großherzoge Friedrich Franz III. gestiftete silberne Medaille Wagenhalter Herbrig. Se. Majestät der König haben zu genehmigen Aller gnädigst geruht, daß der Rechtsanwalt und Notar vr. Ludwig Hermann Thieme in Dresden das ihm von Sr. Majestät dem Kaiser von Österreich und König von Ungarn verliehene Ritterkreuz des Franz Joseph- Ordens annehme und trage. Personalveränderungen in der Armee. Offiziere, Fähnriche ufw. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 9. Nov. Doerstling, Kadett, Unterprimaner des Kadettenkorps, in der Armee und zwar als charakteris. Fähnrich im 4. Jnf.-Regt. Nr. 103 angestellt. — 21. Nov. v. Criegern, Generalmajor und diensttuender General » I» suite Sr. Majestät des Königs, zum Kommandeur der 2. Jnf.-Brig. Nr. 46 ernannt. Die überzähligen Majoce v. Tettenborn, aggr. dem 2. Gren.-Regt. Nr. 10! „Kaiser Wilhelm, König von Preußen", zum Stabe dieses Regts. versetzt, Koch, beim Stabe des 13. Jnf.-Rcgts. Nr. 178, diesem Regt, aggregiert. Die Hauptleute Frhr. v. Oldershausen, Komp.« Chef im 1. Jäg.-Bat. Nr. 12, in den Generalstab versetzt und dem Generalstabe der 1. Div. Nr. 23 überwiesen, v. Schmalz im Generalstabe der 1. Div. Nr. 23, zum diensttuenden Flügeladjutanten Sr. Majestät des Königs ernannt, v. Kirchbach im Generalstabe des XII. (1. K. S.) Armeekorps, zum Komp.-Chef ernannt und in das I. Jäg.-Bat. Nr. 12 versetzt. Schroeder, Oberltnt. im 12. Jnf.-Regt. Nr. 177, kommandiert zur Dienstleistung beim Generalkommando XII. (1. K. S.) Armeekorps, in den Generalstab versetzt und dem Generalstabe des XII. (l. K. S.) Armeekorps überwiesen. Die Ltnts. Sachße im 9. Jnf.-Regt. Nr. 133, Sievert im 10. Jnf.-Regt. Nr. 134, Schenk bei der Unteroffiziervorfchule, — zu OberltntS. befördert. Im Beurlaubtenstande. 21. Nov. Brandt, Oberltnt. der Landw.-Kav. 1. Aufgebots des Landw." Bez. Plauen, zum Rittm., Britze, Ltnt. der Res. des 4. Jnf.-Regts. Nr. 103, zum Oberltnt., — befördert. Die Bizefeldwebel bezw. Vizewachtmeister Schubert des Landw. - Bez. Bautzen, Werner des Landw.-Bez. I Dresden, — zu LtntS. der Res. des 1. (Leib-) Gren -Regts. Nr. 100, Naechster deS Landw.-Bez. I Dresden, zum Ltnt. der Res. des 2. Gren.-Regts. Nr. 101 „Kaiser Wilhelm, König von Preußen", Bonhof des Landw.-Bez. I Leipzig, zum Ltnt. der Res. des 4. Jnf.-RegtS. Nr. 103, Weber des Landw^-Bez. I Leipzig, Berger des Landw.-Bez. Auer bach, — -u Ltnts. der Res. des 5. Jnf.-Regts. ,,KrvN' prinz" Rr. 104, Weber deS Landw.-Bez. Straßburg E., zum Ltnt. der Res. des 6. Jnf.-Regts. Rr. 105 „König Wilhelm II. von Württemberg", Adamtzik des Landw.- Bez. ILeipzig, -um Ltnt. der Res. des 7. Jnf.-Regts. „König Georg" Nr. 106, Fölsch deS Landw.-Bez. I Leipzig, Kötteritzsch des Ändw.-Bez. Zwickau, — zu Ltnt». der Res. des 8. Jnf.-Regts. ,,Prinz Johann Georg" Nr. 107, Stange des Landw.-Bez. I Leipzig, Richter des Landw.-Bez. Zittau, — zu Ltnts. der Res. des Schützen- (Füs.-) Regts. „Prinz Georg" Nr. 108, Köhler des Landw.-Bez. Zittau, zum Ltnt. der Res. des 9. Jnf.- Regts. Nr. 133, Rosenmüller des Landw.-Bez.IDresden, zum Ltnt. der Res. des 12. Jnf.-Regts. Nr. 177, Braune des Landw.-Bez. Zittau, Jesch des Landw.-Bez. I Leipzig, — zu Ltnts. der Res. des 13. Jnf.-Regts. Nr. 178, Harz des Landw.-Bez. Auerbach, zum Ltnt. der Res. des 2. Jäg.-Bats. Nr. 13, Hünlich des Landw.-Bez. Zittau, zum Ltnt. der Res. der 1. Maschinengew. - Abt. Nr. 12, Grafv.Zech-Burkersrode desLandw.-Bez.Wurzen, zum Ltnt. der Res. des Garde-Reiter-Regts., V i e w e gdes Landw.- Bez. Chemnitz, zum Ltnt. der Res. des 1. Ulan. Regts. Nr. 17 „Kaiser Franz Joseph von Österreich, König von Ungarn", Ruhe des Landw.-Bez. II Leipzig, zum Ltnt. der Res. des 3. Ulan.-Regts. Nr. 21 „Kaffer Wilhelm II-, König von Preußen", Roscher des Landw.-Bez. Zittau, zum Ltnt. der Res. des 1. Feldart.-Regts. Nr. 12, Dreßler des Landw.-Bez. II Leipzig, zum Ltnt. der Res. des 8. Feldart.-Regts. Nr. 78, Ranft des Landw.-Bez. Chemnitz, Johannes, Seetzen des Landw.-Bez. I Leipzig, Meier des Landw.-Bez. Zittau, — zu Ltnts. der Landw.« Inf. 1. Aufgebots, — befördert. 8. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere- 21. Nov. v. Hennig, Generalmajor und Kommandeur der 2. Jnf.-Brig. Nr. 46, in Genehmigung seines Abschieds gesuches mit Pension zur DiSP. gestellt unter Verleihung des Charakters als Generalltnt. und mit der Erlaubnis zum Tragen der Generalsumform. Köthen, Oberltnt. im 7. Feldart.-Regt. Nr. 77, mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Armee-Uniform, Hünefeld, Ltnt. im 7. Jnf.-Regt. „König Georg" Nr. 106, mit Pension, — der Abschied bewilligt. Schuster, Major z. D., mit der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des 8. Jnf.- Regts. „Prinz Johann Georg" Nr. 107, Büttner- Wobst, Hauptm. z. D. mit der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des 3. Feldart.-Regts. Nr. 32, Graf Wilding v. Königsbrück, Rittm. z. D., mit der Er laubnis zum ferneren Tragen der Uniform des Garde- Reiter-Regts., — unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension der Abschied bewilligt. Im Beurlaubtenstande. 21. Nov. Den Hauptleuten der Res. Müller deS 2. Gren.-Regts. Nr. 101 „Kaiser Wilhelm, König von Preußen", behufs Überführung zum Land- sturm 2. Aufgebots mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, Werner des 2. Gren.-Regts. Nr. 101 „Kaiser Wilhelm, König von Preußen", Großmann des 5 Jnf.-Regts. „Kronprinz" Nr. 104, — diesen beiden behufs Überführung zum Landsturm 2. Aufgebots mit der Er laubnis zum Tragen der Landw.-Armec Uniform, Platzer des 7. Jnf.-Regts. „König Georg" Nr. 106, mit der Er laubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, Nordhoff, Hauptm. der Landw.-Jnf. 1. Aufgebots des Landw.-Bez. Großenhain, behufs Überführung zum Landsturm 2. Auf gebots mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw.-Armee- Uniform, Zürn, Oberltnt. der Landw.-Kav. 2. Aufgebots des Landw.-Bez. II Dresden, Frhr. v. Münchhausen, Ltnt. der Res. der 1. Maschinengew.» Abt. Nr. 12, — diesen beiden wegen dauernder Feld- und Garnisondienstunfähig keit, Matthes, Ltnt. der Landw.-Jnf. 2. Aufgebots des Landw.-Bez. I Dresden, Neumeister, Ltnt. der Landw.- Kav. 2. Aufgebots des Landw.-Bez. Chemnitz, — letzteren beiden behufs Überführung zum Landsturm 2. Aufgebots, Ehlermann, Ltnt. der Res. des 2. Ulan.-Regts. Nr. 18, — der Abschied bewilligt. 6. Im Sanitätskorps. 21.Nov. Die Assistenzärzte der Res. vr. Heilmann, vr Stimmel im Landw.- Bez. II Leipzig, vr. Büttner im Landw -Bez. Zwickau, — zu Oberärzten, die Unterärzte der Res. vr. Zieschang im Landw.-Bez. Bautzen, vr. Werner im Landw.-Bez. Freiberg, — zu Assistenzärzten, — befördert. Den Stabs ärzten der Res. vr. Beschorner im Landw.-Bez. II Dresden, vr. Oppelt im Landw.-Bez. Zwickau, — diesen beiden behufs Überführung zum Landsturm 2. Aufgebots mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, vr. Gebser, Stabsarzt der Landw. 1. Aufgebots im Landw.-Bez. Großenhain, mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, — der Abschied bewilligt. Nachdem der Bundesrat laut Bekanntmachung deS Reichskanzlers vom 28. September 1909 — Reichs-Gesetz blatt Seite 933 — auf Grund des ß 5 Abs. 2 des Ge setzes, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, vom 30. Juni 1900 — Reichs-Gesetzblatt Seite 306 — beschlossen hat, die in den §Z 1 bis 4 dieses Gesetze« enthaltenen Vorschriften über die Anzeige- Pflicht vom 1. Januar 1910 auf die ErkranknuGe» mid Todesfälle an MUzdränd sowie auf alle Erkrankungen und Todesfälle auszudehnen, die den Verdacht dieser Krankheit erwecken, sind die nachstehend unter zur all gemeinen Nachachtung abgedruckten Bestimmungen von ihm beschlossen worden. Im Anschlusse hieran findet sich das Ministerium des Innern veranlaßt, folgendes zu verordnen: I. Polizeibehörde im Sinne der Bestimmungen sind ») in Städten mit Revidierter Städteordnung die Stadträte, b) in mittleren und kleinen Städten die Bürger meister, e) in Landgemeinden die Gemeindevorständc, ck) in selbständigen Gutsbezirken die Gutsvorsteher. II. Beamteter Arzt im Sinne der Bestimmungen ist der Bezirksarzt. Beamteter Tierarzt der Bezirkstierarzt. m. Mit der Nachprüfung der ausgefüllten Erhebungs formulare wird das Landesmedizinalkollegium betraut, an welches mithin zufolge von Ziffer 4 der Bestimmungen die Erhebungsformulare nach vollständiger Ausfüllung in doppelter Ausfertigung einzufenden sind. IV. Da nach Ziffer 3 der Bestimmungen die zuständige Polizeibehörde die Ziffern 1 bis 4 des Erhebungs formulars auszufüllen und dieses dann dem Bezirksarzt zur Ausfüllung der Ziffern 5 bis einschließlich 8 und Ziffer 26 zuzustellen hat, während die Angaben zu Ziffer 9 bis 25 im Einvernehmen mit dem Bezirksarzte durch die Gewerbeinspektion oder den Bezirksticrarzt er folgen, so hat sich der Bezirksarzt alsbald nach Empfang des Formulars mit der Gewerbeinspektion und mit dem Bezirkstierarzt wegen der gemeinsamen Eintragungen in Verbindung zu setzen. Die in Ziffer 3 Abs. 2 der Be stimmungen vorgesehene Verpflichtung der Polizeibehörde, wonach der Gewerbeinspektion und dem Bezirkstierarzt von jedem ihrer Begutachtung unterliegenden Milzbrand falle unverzüglich Kenntnis zu geben ist, bleibt daneben in Kraft. S20oHU Dresden, am 22. November 1909. 8103 Ministerium des Innern, ä. Bestimmungen für eine fortlaufende Statistik der Milzbrandfälle unter Menschen. l. Vom 1. Januar 1910 ab findet eine fortlaufende statistische Aufnahme der Erkrankungen und Todesfälle an Milzbrand bei Menschen statt. 2. Die statistische Aufnahme geschieht aus Grund der bei den zuständigen Polizeibehörden eingclaufenen An zeigen über Erkrankungen und Todesfälle an Milzbrand oder Milzbrandverdacht. Sie erfolgt mittels Erhebungs- formulars nach dem nachersichtlichen Muster. Auf die als milzbrandverdächtig gemeldeten Fälle hat sie sich nur insoweit zu erstrecken, als diese sich nach dem Ergebnis der Ermittelungen oder der bakterio logischen Untersuchung oder nach dem weiteren Krank heitsverlauf als wirkliche Milzbrandfälle erweisen. > Um dies festzustellen, hat der beamtete Arzt in jedem Falle von Milzbrand oder Milzbrandverdacht das Ermittelungs verfahren in entsprechender Anwendung des 8 6 de- Gesetzes vom 30. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 306) einzuleiten und das Ergebnis der Ermittelung unverzüg-. lich der zuständigen Polizeibehörde mitzuteilen. 3. Für jeden Erkrankung-- oder Todesfall, bei dem Milzbrand als festgestellt angesehen wird, hat die zuständige Polizeibehörde ein Erhebungsformular alsbald anzulegen und die darin unter Ziffer 1 bis 4 vorgesehenen Angaben einzutragen. Die Fragen unter Ziffer 5 bis einschließlich 8 und Ziffer 26 sind im Einvernehmen mit dem be handelnden Arzte durch den beamteten Arzt zu beant worten, welchem zu diesem Zwecke da- Erhebungs formular von der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich zuzustellen ist. Die Fragen unter Ziffer 9 bi- 23 und unter Ziffer 25 werden durch den zuständigen Gewerde-Uuf- sichtSbeamten im Einvernehmen mit dem beamteten Arzte beantwortet, ebenso die Fragen unter Ziffer 24, soweit sie sich nicht auf einen in einer Tierhaltung hervor gerufenen Milzbrandfall beziehen, in letzterem Falle er folgt die Beantwortung durch den beamteten Tierarzt