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Frankenberger Tageblatt Amtsblatt für die König!. Amtshmchtmmschast Flöha, das König!. Amtsgericht und den Stadttat zu Frankenberg Berantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von L. G. Rdßberg in Frankenberg i. S«- SS Touuerstag Sru LS April 1918 77. Jahrgang Datum 1. An die Sammelstelle (Jmkervereine) abgeliefert. Name des Imkers: Anzahl der Völker: . . Pfund zugeteilter Zucker. Wohnort: Amtshauptmannschaft: Angabe der Lonigart *) Anmerkung. Der Preis darf bei Seim- und Preßhonig 1,75 M., bei andere»! Honigarten 2,75 M. für Vs KZ nicht übersteigen. Werden Mengen bis zu 5 KZ unniittelbar an Verbraucher vertäust, so darf der Preis für Seim« und P-sßhomg bis auf 2 M., für andere Honigarten bis auf 3 M. erhöht werden. Veräußerte Menge Pfund dünne, Wohnort und genaue Adresse des Käufers Ländler oder I Verbraucher? Auf Grund von LZ 12 Nr. 1, 15 der Bekanntmachung über die Errichtung van Preisprüfvngsstellen und die Bersvrgungsregelung vom 25. September in der Fassung der Ergänzungsbekanntmachung iwm 4. November 1'915 (R G.Pl. S. 607, 728) wird folgendes bestimmt: , . .. . . Die Erzeuger von Bienenhonig haben über die Honigmengen, die von ihnen an die Sammelstellen (Jmkervereine) abgelrefert oder anderweit verkauft oder sonst veräußert warben, Aufzeichnungen nach dem unten «^gedruckten Muster zu führen und den Mtgliedern oder Beauftragten der Pretsprüfungsftellen auf Verlangen vorzuzeigen. Zuwiderhandlungen werden gemäß Z 17 der Verordnung vom 25. September 1915 (R.G.Bl/S. 605) mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. , . Dresden, den 15. April 1918. .Mmifiermm de« Innern. 2. Verkauft oder sonst veräußert. Datum Abgelieferte Menge Pfund Angabe der Lonigart Name des Imkerverems, an den geliefert wurde Hände fielen. Durch die stattgehabten Kämpfe sind im all gemeinen jene Linien erreicht, an denen der Feind früher stand. 'Er fand da wieder. Stützpunkte, die er sich zunutze machte. Ilm diese zu überwinden, ist Fortsetzung des Kamp fes notwendig, die Schlacht wird fortgeführt. An den Er folgen haben auch die Kolonnen der Armicrungsbataillone ihren ehrenvollen Anteil. Die Schlacht ist noch in vollem Gange und wir müssen im Vertrauen auf die Oberste Heeres leitung mit Geduld abwarten, welche Erfolge uns noch bc- schieden sein werden. In Finnland und in der Ukraine nehmen die Operationen ihren bekannten Verlauf. An der italienischen und macedonischen Front ist die Kampftage unverändert. Beträchtliche Teile werden dort in Schach gehalten. An der Kaukasus front sind unsere türkischen Bun desgenossen in die ihm im Friedensvertrag zuqesprochencn Gebiete eingerückt. In Palästina ist der englische Vorschub, der die Ver bindungen der türkischen Heerestruppen bedrohte, aufgchalten, die Engländer sind über den Iordan zurückgeworfen worden. BeksmmtmaekunK fü?e Obersdorf. In Gemäßheit der bestehenden Vorschriften werden alle Personen, welche am hiesigen Orte ihre Einkammensteuervflicht oder ihre Ergänzungskteuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber bis jetzt die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, hiermit aufgesordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Gemeindebehörde zu melden. Ebersdorf, den 24. April 1918. Der Gemeindeoorstand. Schnedelbach. „Miede» «»cd -'/» Mren Weg" Unter diesem Titel schreibt «in „Neutraler auf Ncisen" in „Stockholms Dagbladet" vom 9. April: „Nuhlcben ist das größte deutsche Lager für englische Zivilgefangene. Es umschließt eine der bitteren Folgen des Krieges, die vollständige Abschließung mehrerer tausend Men schen, die nichts mit dem- Kriege zu tun haben. Akan hatte erwartet, eine Menge haßerfüllter und erbitterter Leute zu finden, fand aber eine Welt für sich. Da Arbeit das beste Mittel gegen Leid ist, haben die deutschen Behörden versucht, auf jede Weise die Arbeitslust zu fördern und im Lager Ar beitsmöglichkeiten zu bereiten, Bemühungen, welche die meisten Engländer in hohem Grade zu schätzen wissen und die zu einer sehr bedeutenden, selbständigen Weiterbildung geführt haben. So gibt es in Ruhleben eine von hervorragenden Talenten geleitete, umfangreiche Lehranstalt, an der' kaum irgendein Gebiet menschlichen Wissens nicht vertreten ist. Man treibt hier weitgehende Studien in den lebenden und den klassischen Sprachen, in Kunst, Literatur, Geschichte, Philo sophie und Religionswissenschaft. Im technischen Laboratorium Ruhlebens sind wertvoll« chemische Untersuchungen vollendet Vie nülMilcbe Lage Im Hauptausschuß des Reichstages gab am Dienstag zu Beginn der Beratung des Haushalts der Heeresverwal tung der Kriegsminister auf Ersuchen von mehreren Seiten AuHunft über die Vorgänge an den Fronten und führte daoei aus- Die Welt steht unter dem Eindruck der großen Er folge im Westen. Dies« Erfolge waren nur möglich durch die jahrelangen opfervollen Kämpfe unserer Truppen im Westen gegen feindliche llebermacht an Menschen und Material. Diese Truppen haben das Höchste geleistet, was von Soldaten gefordert werden kann. , , Die Ausbildung der Truppen für die große Offensive stellt eine gewaltige Arbeitsleistung dar. Sie hat uns aber den Erfolg verbürgt. Die Truppen haben mit Begeisterung und der alten deut schen Hingabe den Angriff ausgenommen. Die Offiziere haben ihre altbewährte Treue bis zum Tode auch hier bewiesen. Einzelne Truppenteile haben zwar zwei Drittel ihrer Kom panieführer verloren. Die Verluste sind durchweg normal, an einzelnen Stellen auffallend gering. Sie sind meistens durch Infanterie- und Maschinengewehrfeuer hervorgerufen und entsprechend leicht. Ein großer Teil der Verwundeten konnte der Front schon wieder zugeführt werden dank der aufopfernden Tätigkeit der Sanitätsoffiziere. Die Erfolge im Westen sind als ein großer Sieg anzusehen. Von südwestlich Arras bis La FLre sind wir bis zu einer Tiefe von 60 Kilometer durch die englischen Stellungen durchgebrochen. Etwa 100 000 Gefangene und 1500 Geschütze waren dort die Beute. Danach warfen wir die Franzosen aus starken Stellungen über den Oise—Aisne-Kanal zurück und schlugen die Engländer aufs neue in der Schlacht von Armentieres, machten über 20000 Gefangene und erbeuteten mehr als 250 Geschütze. Paris wird seit Beginn der Offensive von unseren weit tragenden Geschützen beschossen. Der Kriegsministrr schilderte sodann die Schwierigkeiten des Nachschubes für die schnell vordringenden Armeen. Unter künfte sind in den zerstörten Ortschaften nicht mehr vorhanoen. Wege und Stege sind unpassierbar. Dennvch ist es ge lungen, die Verpflegung sicherzusteklen, ivas erreichbar wurde durch die großen Vorräte der Engländer, die in unsere Auf Grund der Verordnung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Ber- sorgungsregelung vom 28. SepIember/4. November 1915 (Neichsgesetzblatt Seite 607, 728) »nd auf Grund der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichszesetz- blatt Seite 307) wird angeordnet: l. Die öffentliche Versteigerung des künftigen Ertrags von Obstpflanzungen und die öffent liche Versteigerung von Obst wird für Obst aller Arten und Sorten verboten. H. Wird Obst zu Preisen veräußert, welche die behördlich festgesetzten Höchstpreise überschreiten, so ist die Landesstelle für Gemüse und Obst befugt, das Eigentum an diesem Obste von dem Besitzer auf einen Großverbraucher, einen Kommunalverband oder eine Fabrik zu übertragen. Dieselbe Befugnis stebt der Landesstclle für Gemüse und Obst zu, wenn der künftige Ertrag von Obstpflanzungen zu Preisen veräußert wird, deren Höhe bei Berücksichtigung des voraussichtlichen Ernte-Ergebnisses zu den behördlich festgesetzten Obst-Richtpreisen oder Obst-Höchstpreisen außer Verhältnis steht. 8 2. Die Anordnung ist an den Besitzer zu richten. Zur Zustellung genügt die Zusendung der Anordnung durch eingeschriebenen Brief. Das Eigentum geht bei abgcerntetem Obste über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht. Ist das Obst noch nicht abgeerniet, so tritt der Eigen- tumsüberaang erst niit der Aberntung ein. Der von der Anordnung betroffene Besitzer ist ver pflichtet, die Vorräte bis zum Ablauf einer in der Anordnung zu bestimmenden Zeit zu ver wahren und pfleglich zu behandeln. Liegt die Aberntung auf Grund eines Pachtvertrag» oder eines sonstigen Vertrags einem Dritten ob, so tritt dicker an die Stelle des Besitzers, dem die Anordnung zugestellt ist. Namentlich bleibt der Dritte verpflichtet, die Aberntung sorgfältig auszuführen. 8 3. Den llebernahmepreis setzt die Landesstelle für Gemüse und Obst unter Berücksichtigung der jeweiligen Richt- oder Höchstpreise fest. Hat der Besitzer einer Aufforderung zur Ueberlassung der Vorräte innerhalb der festgesetzten Frist nicht Folge geleistet, so kann nach freiem Ermessen ein Abzug gemacht werden. 8 4. Me Besitzer von Obst haben der Landesstelle für Gemüse und Obst oder deren Beauf tragten, die sich als solche ausweisen, auf Anfordern wahrheitsgemäße Auskunft über die vor handenen Mengen nach Gewicht, Art und Lagerort zu geben. Die Beaustragten, die sich als solche ausweisen, sind befugt, sowobl zur Schätzung der Obsternte, wie auch zur Feststellung, ob, welche und wie beschaffene Vorräte bei den Besitzern an Obst vorhanden sind, die betreffenden Grundstücke oder Räume, in denen Obst vermutet wird, zu betreten und zu besichtigen. worden, z. B. Synthesen der Mineralfette und des Petroleums, und im biologischen Laboratorium beschäftigte man sich ge rade mit einer Reihe histologischer Untersuchungen, von denen die wissenschaftliche Literatur der Zukunft sicher sprechen wird. Eine Werkstatt zur Verfertigung mechanischer Apparate ist vorhanden, eine Buchbinderei, eine Leder- und Gerberei-Ab teilung, in der man Geldtaschen und ähnliches anfertigt. Jede Woche gewann die Bücherei Ruhlebens än Tlmfang und Wert. Die Beiträge fließen teils aus eigenen Mitteln der Gefangenen, teils kommen sie von Interessenten aus Deutschland und England. Besonders für wissenschaftliche Un tersuchungen hat die Universität Berlin Interesse gezeigt sind viel dabei geholfen. Einige Gebäude sind von den Gefangenen selbst gebaut. Zahlreiche kleine Klubs haben darin ihre eigenen Räume. Nuhlcben ist beinahe überprovianticrt, jedenfalls reichlich ver sorgt. Ucber die deutsche Behandlung läßt sich kaum irgend welche berechtigte Klage führen, wie aus Gesprächen mit Ge fangenen leicht zu entnehmen war. . . . Die Wohnungsver hältnisse sind nach und nach verbessert worden, vor allem hals man dein engen Veisammenwohnen ab. Die Erwär mung wurde durch Aufstellung von Lokomobilen verbessert. Auf der Rennbahn, die frei von Baracken blieb, findet sich Gelegenheit.zu allerhand Sommer- und Wintersport, wie Lawn Tennis, Fußball, Schneeschuh- und Schlittschuhlaufen, denen man eifrig obliegt. Vor dein Kineinatographen, dem Theater und der Oper Nuhlebens beobachtet man die Lager insassen stets in langen Reihen. Also auch für solche Ver gnügungen ist gesorgt. Der Besuch schloß mit der Besichtigung der großen Küchen- abteilc, wo unter dem Zepter einiger hervorragender Fach leute das leibliche Wohl sichergestellt ist. Es gab uns dank dem großen, uns bewiesenen Entgegenkommen ein klares Bild von dem eigenartigen Leben, das der Weltkrieg hervorrief und das hier vielleicht weit weniger schwer empfunden wird, als au mancher anderen Stelle." Diese Schilderung ist ein neuer Beweis für die Halt losigkeit der durch feindliche Propaganda verbreiteten, ge flissentlichen Lügen über schlechte Behandlung der in Deutsch land internierten Engländer. "Wenn es unseren in England festgesetzten, bedauernswerten Landsleuten nur halb so gut ginge wie den Engländern in Ruhlebcn, könnten sie sehr zufrieden sein! - BekorlmitmaMEH füo Dittersäsack-. In Gemäßheit der bestehenden Vorschriften werden alle Personen, welche am hiesigen Orte ihre Einkommensteuerpflicht oder ihre Ergänztlngssteuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber bis jetzt die Stcuerzettel nicht haben behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnisses sich bei der diesigen Gemeindebehörde zu melden. Dittersbach, den 24. April 1918. Der Gemeindevorstand. Beide Teile sind berechtigt, bei der Besichtigung von Räumen die Anwesenheit eines Ver treters der Ortspolizeibebörde zu verlangen. Die Ortrpolizeib^hörden haben dem darauf ge richteten Ersuchen eines Beteiligten zu entsprechen. 8 5. Wer diesen, sowie den von der Landesstelle für Gemüse und Obst in Ausführung dieser Verordnung erlassenen Vorschriften zuwiderhandelt, wird nach Maßgabe des 8 17 der Bundes ratsverordnung über die Preisprüfungsstellen und die Bersorgungsreaelung vom 25. Sep« tember/4. November 1915 mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft, sofern nicht nach 8 16 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 oder nach 8 5 der Bundesratsverordnung über Ausknnftspflicht vom 12. Juli 1917 eine höhere Strafe verwirkt ist. 8 6. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Dresden, am 20. April 1918. Ministerium de» Inner». Bezüglich des Meldewesen» wird in Erinnerung gebracht: ' Jede Wohnungsänverung (Zuzug, Umzug, Wegzug) ist innerhalb 3 Tagen im Meide geschäftszimmer, Kirchgasse 7, zu melden. Für fristgemäße An-, Um-, Abmeldung sind Hauswirte und Vermieter mit verantwortlich. Haushaltszugehörige sind vom Haushaltsvorstand mit zu melden. Haushaltszuyehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben — mit Ausnahme der Ehefrauen — haben einen auf ihre Perlon lautenden Meldeschein zu lösen. Zuwiderhandelnde werden gemäß oen Bestimmungen bestraft. Frankenberg, am 20. April 1918. Der Stadtrat.