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MsdmfferTageblalt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Du« »Wilsdruffer Tageblatt" erscheint täglich nachm. s Uhr für den folgenden Tag. Bezugspreis: Bei Abholung in »er Seschäftsstelle und den Ausgabestellen 2 Md. im Monat, bei Zustellung durch die Boten 2,30 Wk., bei Postbestellnng r W». zuzüglich Abtrag- gebühr. Linzelnummern ibPfg. AllePost-nstalt-n Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Poftdotenunduas-reAu-. lrügcr und Bcschaslsftellcn 2—L nehmen zu jeder Zeit Be ¬ stellungen entgegen, Im Falle höherer D-walt, Krieg oder sonstiger Betriebsftürnugen besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung de» Bezugspreises. — Rüchsendung eingesandter Schriftstück« erfolgt nur, wenn Port» beiliegt. für Äürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigcnpre'ls: die «gespaltene Raumzelle 20 Goldpfennig, die 4 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Gold» Pfennig, die 3 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 100 Goldpfennig. Rechweisungsgebühr 20 Goldpfennig. Dov geschriebene Grscheinungs- tage und Platzvorschrtst« werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 berücksichtigt. Anzeigen annahme bis vorm. 10 Uhr - ' - --—- Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Jeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag dnrch KlageeiugezogenwerdenmußoderderAuftraggeberinKonkurs gerät. Anzeigen nehmen alle Vermittlungsstellen entgegen. La« Wilsdruffer Tageblatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amtsgerichts und Stadtrats zu Wilsdruff, Forstrentamts Tharandt, Finanzamts Noffeu. Nr. 190. — 84. Jahrgang. TeI,gr..Adr.: »Amtsblatt Wilsdruff-Dresden Postscheck Dresden 2640 Sonntag, 16. August 1925 Preisbildung. Von einem volkswirtschaftlichen Mitarbeiter wird uns geschrieben: Nun hat auch der Neichsrat die so hart umkämpfte Zollvorlage angenommen, Proteste einiger Vertreter im Reichsrat, die die Verfassungsmäßigkeit des Zustande kommens der Zollvorlage bezweifelten, blieben wirkungs los. Gespannt konnte man nun darauf sein, wie nament lich die Getreidebörse auf dieses Zustandekommen reagieren würde. Man kann Wohl sagen, daß der Ge treidepreis ein gewisses Thermometer für sämtliche Preise landwirtschaftlicher Produkte darstellte und darstellt, weil diese Preise bei normalen wirtschaftlichen Verhältnissen in einer ziemlich stabilen Beziehung huffichtlich ihrer Höhe zum Getreidepreis stehen. Nun melden fast alle deutschen Getreidebörsen, daß die Annahme des Zolltarifentwurfes aus den Vi-eis des Jnlandgetreides nur unwesentlich ein gewirkt h^e und daß der Auslandsgetreidepreis überhaupt nicht berührt worden ist. An und für sich, theoretisch, wäre das ja nicht auffallend, weil der Zolltarif ja noch gar nicht in Kraft getreten ist; in der Praxis haben wir aber oft genug erlebt, daß besonders durch den Großhandel Zoll- und Steuererhöhungen nicht nur vorweggenommen, sondern auch zu Preiserhöhungen ausgenutzt werden, die weit über die neuen Belastungen hinausgehen. Bekanntlich beträgt der Zollsatz sür Getreide drei Mark für den Doppelzentner. Eine einfache Rechnung be weist, daß die neue Belastung für ein Brot etwa 5 Pfennig beträgt. Das würde alfo für den Brotbedarf einer vier köpfigen Familie wöchentlich etwa 30 bis 35 Pfennig aus machen, also pro Jahr etwa 17 bis 18 Mark. Ebenso ist es mit den anderen zolltarifarischen Belastungen auf Lebensmittel, besonders beim Fleisch. Die gewaltige Spanne zwischen Erzeuger- und Kleinhandelspreis gerade auf dem Gebiete der Fleischversorgung, eine Spanne, die in letzter Zeit an die 100 bis 150 A betragen hat, ist ja nun Gegenstand nicht bloß großer und berechtigter Unzu friedenheit in Konsumentenkreisen geworden, sondern be deutet auch deswegen eine besondere Gefahr, weil das Anziehen der Fleischpreise zusammenfällt mit einem Stei gen der Wirtschaftskrise und einem Anschwellen der Arbeitslosigkeit. Lebten wir in einer Zeit günstiger Wirtschaftskonjunktur, so wäre ein Ansteigen der Lebensmittelpreise zu ertragen; so aber bedeutet eine gleichzeitige Wirtschaftskrise stets steigender Art und ein Anziehen der Lebensmittelpreise allzu leicht den Aus gangspunkt nicht bloß innerpolitischer Auseinander setzungen heftigster Art, sondern gerade den Herd von Un ruhen. Wir haben es ja namentlich in der Inflationszeit bis zur Unerträglichkeit gespürt, leider aber auch damals genau wie im Kriege wieder feststellen müssen, daß be hördliche Zwangsmaßnahmen ein sehr zweischneidiges Schwert sind. Keiner Negierung ist es auf diesem Gebiete gelungen, irgendeinen Erfolg herbeizuführen; ob es jetzt eher gelingen wird, bleibt zweifelhaft, wäre aber aller dings möglich, weil sich die wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber jenen Zeiten immerhin stabilisiert haben. Dabei weist der Großhandelsindex vom 12. August noch ein Nach geben der Preise im Brotgetreide nach, während der Ge samtindex nm 0,4 gestiegen ist. Nun hat die Regierung mit Wirkung vom 1. Okto ber 1925 ab die allgemeine Umsatzsteuer von 11L auf 1 A und den Satz der Hersteller- und Kleinhandels steuer von 10 auf 7^ A gesenkt. Dadurch müßte theore tisch die durch die Zollerhöhung verursachte Mehrerhöhung des Getreides schon um eine Mark gesenkt werden, und zwar schon kurze Zeit, nachdem der Zolltarif in Kraft getreten ist. Leider muß man sich bei all diefen Berech nungen dessen bewußt sein, daß sie rein theoretischer Natur sind; daß Angebot und Nachfrage derartige Berechnungen ganz leicht über den Haufen rennen. Das scheint auch jetzt der Fall zu sein, aber in einem für die Konsumenten nicht ungünstigen Sinne. Wenn nämlich die Getreide- Preise trotz der bevorstehenden Belastung von etwa 30 Mark pro Tonne nur irr ganz geringem Umfang angezogen haben, so liegt die Hauptursache wohl vor allem darin, daß die Getreideernte eine Rekordernte ist und daher das überaus starke Angebot beispielsweise auf den Getreide börsen in Hamburg, Königsberg und Breslau sich preis drückend äußerte. Bekanntlich ist — und das zweifellos wenigstens nicht ganz mit Unrecht — die große Preisspanne zwischen Er zeuger- und Kleinhandelspreis oft auf die Umsatz steuer zurückgeführt worden. Es bleibt abzuwarten, ob sich nun auch die Rückwirkung der Herabsetzung dieser Steuer auf die Preisbildung geltend machen wird. Wenn man zuNegierungsmaßnahmen schreiten will,so wird man nach den bitteren Erfahrungen früherer Zeiten auf Zwangsmaßnahmen wohl verzichten, viel größeres Ge wicht vielmehr auf eine Aufklärung der Konsumentenkreise über die Preisbildung legen, wie es jetzt beabsichtigt ist, ohne dabei auf gelegentliche Versuche, durch wirtschaftliche Maßnahmen preisdrückend zu wirken, ganz und gar zu verzichten. Pacellis Übersiedlung nach Berlin. Ntünchen, 14. August. Nuntius Pacelli wird Dienstag, den 18. August München verlassen und nach Berlin übersiedeln. Sein Nachfolger wird am 20. August in München erwartet Sie MMMg der smzWcil MmrtMe. Berlin, 15. August. Die Ueberreichung der Antwort note Briands wird, wie der „Lokalanzeiger" meldet, nach den letzten in Berlin eingelaufenen Meldungen eine weitere Ver zögerung von einigen Tagen erleiden. Das Schriftstück dürste schwerlich vor Ende der nächsten Woche hier eintreffen. Der Reichskanzler und der Reichsaußenminister haben daher gestern abend Berlin verlassen. Reichskanzler Dr. Luther ist nach Wyk auf Föhr und Dr. Stresemann nach Norderney gefahren. Nach dem Eintreffen der Note dürften die beiden Minister zwar vor übergehend nach Berlin zurückkehren, doch sind wohl zunächst keine weittragenden Entschlüsse der Reichsregierung zu erwarten. Man sieht nämlich jetzt schon voraus, daß die weiteren politischen Beratungen erst durch juristische Sachverständige vorbereitet werden müssen. Räumung der Rheinhäfen 25.Aug«ft Düffeldorf, Duisburg und Ruhrort frei. Düsseldorf, 14. August. Nach einer amtlichen Mitteilung des Oberbefehls Habers der alliierten Besatzungsarmee General Guillau- mat, die heute dem Regierungspräsidenten übergeben wurde, haben die französische und die belgische Regierung beschlossen, die Brückenköpfe Duisburg und Düsseldorf zu räumen. Die Räumung wird am 25. August 1925 um Mitternacht vollständig beendet sein. Die Grenze des be setzten Gebietes im Norden des Brückenkopfes wird in diesem Augenblick wieder an den Rhein zurückverlegt. In dem Schreiben des Generals Guillaumat ist ferner der Er Wartung Ausdruck gegeben, daß beim Abmarsch de« Truppen dieselbe Ordnung herrschen werde, wie sie bei dei Räumung des Ruhrgebietes vorhanden gewesen sei. — In Ausführung dieser Verordnung hat der Komma« dierende General des 32. französischen Armeekorps Geno rat Douchy dem Regierungspräsidenten in Düsseldorf mit geteilt, daß die Kontrolle seitens der französischen Be satzungsorgane in dem Brückenköpfe von Düsseldorf am 25 Auaust um Mitternacktt ibr Ende aekunden habe. Einigungsverhandlunge« in der sächsischen Lohnbewegung. Berlin, 15. August. Der „Lokalanzeiger" meldet aus Chemnitz: Der Beschluß des Arbeitgeberverbandes, am 5. Sep tember sämtliche 200 000 sächsische und thüringische Textilarbeiter auszusperren, hat das Reichsarbeitsministerium in Berlin zum Eingreifen veranlaßt. Am nächsten Montag beginnen im Reichs arbeitsministerium Einigungsverhandlungen zwischen Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Unterzeichnung des deutsch-französischen Grenzvertrages. Paris, 15. August. Gestern nachmitag wurde in Paris i der deutsch-sranzösische Grenzverlrag, der sich hauptsächlich mit Wie werden Hypotheken Mgewenet t Von Hugo Meyerheim, M. d. O., Berlin-Grunewald. Allgemeine Bestimmungen. Hypotheken werden in der Rege! zum Normalsatz von 25 des Goldmark betrages aufgewertet. Abweichungen finden hierbei nur statt, und zwar a) bei Restkaufgeldhypotheken und Guts überlassungsforderungen. Diese werden mit 75 -L auf gewertet, wenn die Forderung zwischen dem 31. Dezember 1908 und dem 1. Januar 1912 und mit 100 wenn sie zwischen dem 1. Januar 1912 und dem 1. Januar 1922 entstanden ist. b)Höher oder geringer ausgewertet als 25 A können folgende Hypothekenansprüche werden: 1. Be teiligungen an einem Unternehmen, 2. Auseinander setzungen, 3. Unterhaltsrechte, 4. Forderung aus wieder kehrende Zahlungen (Renten, Abfindungen u. dergl.), 5. Sicherheitshypotheken, mit Ausnahme von Darlehns- fordernngen. In den Fällen, in denen eine Abweichung vom Normalsatze verlangt wird, ist ein entsprechender Antrag bis zum 1. April 1926 an die Auswertungsstelle zu richten. Bei allen Hypothekenforderungen kann eine Herabsetzung der Aufwertung bis zu 10 A, also auch 15 A, bis zum 1. April 1926 beantragt werden, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage des Schuldners ge rechtfertigt erscheint. 8. Zurückgezahltc Hypotheken. 1. Gläubiger hat sich seine Rechte Vorbehalten (auf Vorbehalt). Ju dem Falle wird die Forderung wie oben angegeben auf gewertet. 2. Gläubiger hat die Zahlung ohne Vorbehalt angenommen. Dann wird die Forderung nur aufge- wertet, wenn die Rückzahlung in der Zeit vom 15. Jul 1922 bis rum 14. Februar 1924 voraenommen wurdc Besitzverhältnissen an den Rheinbrücken und an der elsaß-loth ringischen Grenze besaßt, unerzeichnet. Reiseplane des Reichspräsidenten. Ins besreite Gebiet. über die Reisepläne des Reichspräsidenten erfährt man halbamtlich, daß, wie schon gemeldet, der Reichspräsident im Anschluß an eine Besichtigung von Truppen der II. Divi sion bei Übungen in Mecklenburg am 13. September der mecklenburgischen Regierung in Schwerin einen Be such abstattet. Er beabsichtigt ferner, demnächst die sächsische Negierung in Dresden auszusuchen; ein Zeit punkt für diesen Besuch steht noch nicht fest. Voraussicht lich in der zweiten Hälfte des September wird der Reichs präsident in Begleitung des Reichskanzlers und einiger preußischer Minister das Einbruchsgebiet nach seiner endgültigen Räumung, und zwar wahrscheinlich dir Städte Bochum und Essen, besuchen. Einstellung der Optantenausweisunge« Entrüstung in polnischen Rechtskreisen. Eigener Fernsprechdienst des „Wilsdruffer Tageblattes". Warschau, 15. August. Ministerpräsident Grabski emp- sing gestern nachmittag den Vertreter der „Associated Preß" und gewährte ihm eine Unterredung über die Optantensrage. Grabski gab seiner Ueberzeugung Ausdruck, daß es gelingen werde, eine Verständigung zwischen Deutschland und Polen herbeizusühren, wenn beide Länder loyal ihre Pflichten und Rechte wahrnehmen würden. Die Gegensätze müßten im Interesse beider Staaten aus politischem wie aus wirtschaftlichem Gebiete überbrückt wer den. Der Ministerpräsident betonte, daß gute nachbarliche Be ziehungen sür beide Teile von größter Wichtigkeit seien. Der europäische Frieden sei gefährdet, wenn dauernd ernste Gegen sätze zwischen Deutschland und Polen bestünden. Polen sei auf richtig bestrebt, dem europäischen Frieden zu bienen. Warschau, 15. August. Der polnische Innenminister hat gestern durch dringende Telegramme die polnischen Behör den in Posen und Pomerellen angewiesen, die Ausweisungen der deutschen Optanten einzustellen. Nach Bekanntgabe dieser An ordnung in den Abendblättern versammelten sich die Sejm-Ab- gesrdneten der Rechtsparteien und entsandten eine Abordnung zum Ministerpräsidenten, die die sofortige Aushebung der An ordnung des Innenministers verlangten. Die Antwort des Mi nisterpräsidenten steht noch aus. In den Rechtskreijen herrscht im Zusammenhänge damit große Aufregung. Der griechische Konsul in Tripolis ermordet. Roin, 14. August. Der griechische Konsul in Tripolis wurde von einem gricchrfchen Untertanen erschossen. Man wird nicht fehlgehcn, das Attentat auf die innerpolitischcn Verhält nisse in Griechenland zurückzuiühren. jAUsweriung ira;r m u u w i r r u n g). 2ne;e Arup Wertung kraft Rückwirkung findet nicht statt, wenn di« wirtschaftliche Lage des Schuldners dies rechtfertigt, oder beim Verkauf des belasteten Grundstücks sich Schwierig- leiten durch die Aufwertung ergeben würden, oder durck die Kündigung des Gläubigers der Schuldner gezwungen würde, Vermögensgegenstände weit unter dem wirklicher Werte zu veräußern. 6. Anrechnung von Zahlungen aus die Forderungen sind in Höhe des Goldmarkbetrages, der sich nach der Ta belle des Gesetzes richtet, in Anrechnung zu briugen. Sind Zahlungen vor dem 15. Januar 1922 ohue Vorbehalt an- genommen worden, so sind diese zum Nennbeträge anzu- rcchnen. Die Aufwertung auf Vorbehalt oder kraft Rückwirkung findet nur auf An trag des Gläubigers bei der Aufwertungsstclle bis zum 1. Januar 1926 statt. In allen übrigen Fällen, wo 25 Aufwertung von Gesetzes wegen zu erfolgen hat, ist eine Anmeldung nicht erforderlich. o. Wiedereinrragung von gezahlten Hypotheken. Der anfgewertete Betrag wird an Stelle der gelöscht e n Hypothek, möglichst in dem früheren Range, wieder ein getragen. Dabei bilden die Hypotheken, die nach dem 1. Januar 1925 für Verwandte, und andere Hypotheken, die erst nach dem 1. Juli 1925 eingetragen wurden, kein Hindernis; diese Eintragungen kann der Gläubiger bis zum 31. Dezember d. I. anfechten. Hypotheken, die vom Gläubiger an einen anderen abgetreten wurden, werden in der Weise aufgewertet, daß zunächst die Auf wertung aus Grund des ursprünglichen Betrages in Gold wert umgerechnet aufgewertet wird und hieraus die An sprüche des gegenwärtigen Gläubigers und der Nest dem irüberen Gläubiaer ins Grundbuch eiuaetraaeu werden