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MißergerAnzeLg^ und Tageblatt 125. W? Inserate werden bi» Bormittag 11 Uhr ! angenommen. Preis für die Spaltzeile 13 Pfg. D FH^OFH Auherhalb deS Landgerichtsbezirks 15 Pfg M.W V (gez.) Bergrath vr. H». Lrirnrck, Prof. »er Lr»s. HVoLMra»»». Der Gemeinderath. ißer »eise en, ren III.) 7«, ulda) »« wie M, der, den tein gS- uhl kst» »al- inge «»«K. neu den ihr- den »en den Vig. u. emmonaMch roPfg. Am 26. Mai d. I. ist der Schuhmachermeister Herr Ernst Wilhelm Trink-in stkandeck als Gerichtsschöppe für diesen Ort an Stelle des Herrn Gottlob Heinrich Bogel, der von dort fortgezogen ist, verpflichtet worden. Brand, den 31. Mai 1898. Das Königliche Amtsgericht. ut- nz- md m, -in. hen »er be ten »es ieS. ,75 md »n, in, rg, kN» 3.53, Ult September» 15f, U.1S, 11.27, 3.01, andt: ö.SI, ind: 0,0, czrl, Amtsblatt lür die wmglichca md WWeu Behördcu M Fretderg Wb Brand. Verantwortliche Leitung: »eorg vnrkhardt. den icht Ge ne: M, en) gen — 51. Jahrgang. — Freitag, den 3. Juni LI) LSI, mstetgen j, !, S bL m früh sind , -t bedMet na. 44-f, 9.19», 49», 7.44s, n bis Frei- t, U»tt, brecherischen deutschen Fürsten zu nennen, die sich dem Schweden könig angeschlossen hatten, und unter diesen wieder der Herzog Bernhard von Meiningen, der sein Vaterland verrieth und in französischen Dienst trat, jährlich vier Millionen Francs Judas lohn von Richelieu bezog und von Frankreich aus, nachdem er im Vertrag von Saint-Germain versprochen hatte, seine Armee dahin zu führen, wohin Frankreich es senden würde, im Elsaß sengend und plündernd einbrach. Er ist derjenige, der Elsaß von Deutschland losriß. Er zog auch nach Lothringen und hier nach Saarburg, wo dieser unser Prozeß zuerst gespielt hat. Nachdem er es geplündert hatte, zog er hierher nach Zabern, um — Präs.: (unterbrechend) Diese Ausführungen gehören nicht hierher. — R.-A. Stieve: Kurz und gut, er war ein gefährlicher Mann für das deutsche Land und ein schurkischer Landesverräther. — Präs.: Herr Stieve, ich warne Sie zum letzten Mal. — R.-A. Stieve: Ich glaube nichts gesagt zu haben, was nicht zur Sache — Präs.: Schweigen Sie jetzt endlich davon. — R.-A. Krasveräeigerung. Die diesjährige GraSnutzung von den Wiesen des Höckendorfer Forstreviers soll Montag, den 13. Juni 1398, von vormittags 1« Uhr an im Gasthofe zur Beerwalder Mühle in einzelnen Parzellen gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. König!. Forstrevierverwaltung Höckendorf u König!. Forstrentamt Tharandt, am 31. Mai 1898. und lm KömBchm T"iberg, den I. Juw^W Landgerichts wenden. Auktion in NeuberthelsSorf. Sonnabend, den 4. Juni 1898, Vormittags 11 Uhr, kommen daselbst folgende Gegenstände, als: 1 Hinterladerwagen, 1 Kastenschlitten, 1 GetreidereinigungS-, 1 Häckselschneide» und 1 Dreschmaschine, 1 Kuh und 1 Kleiderschrank gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Versammlungsort: Oelsners Gasthaus. Brand, am 1. Juni 1898. Gerichtsvollzieher. Die Gemeinde-Sparkasse z« Halsbrücke nimmt jeden Montag nachmittags von bis 7 Uhr Spareinlagen gegen 3°/, Verzinsung entgegen und gewährt Darlehne gegen mäßige Verzinsung auf Grundstücke, sowie auch gegen Pfand und gute Bürgschaften. Halsbrücke, am 24. Mai 1898. Präs.. Aber solche Gedanken dürfen Sie hier nicht aussprechen. — R.-A. Stieve: Also ich sage, daß es mein Gedanke war, daß diese Unverschämtheiten — Präs.: (erregt unterbrechend): Herr Stieve, ich warne Sie, in dieser Art fortznfahren. — R.-A. Stieve: Aber ich sage ja nur — Präs.: Schweigen Sie, oder ich nehme Sie in eine Ordnungsstrafe. — R.-A. Stieve: Ich habe das Recht — Präs.: Ich rufe Sie zur Ordnung! (Be wegung.) Sie haben hier alle Beleidigungen zu unterlassen. — R.-A. Stieve fährt fort: Ich wundere mich heute noch, daß der Bischof von Metz nicht bei der Staatsanwaltschaft die Er hebung der Anklage gegen Gerbert beantragt hat, bezw. daß die Staatsanwaltschaft nicht selbst Schritte gegen Gerbert unter nommen hat. Das rührt vielleicht daher, daß hier in Elsaß- Lothringen jene Ausnahmegesetze herrschen, die einen gewissen Druck auf Alles, was nicht deutsch-protestantisch ist, ausüben. Dieser Druck hat sich auch auf die katholischen Geistlichen erstreckt, und aus diesem Grunde habe er, Redner, sich der Klage zunächst «„geschlossen, da er gefürchtet habe, daß der Druck die übrigen Mitkläger beseitigen werde. Aber noch aus einem anderen Grunde, so fährt der Redner fort, habe ich mich der Klage an geschlossen, nämlich aus Gewissenspflicht, gerade so, wie ich s. Zt. aus Gewissenspflicht mein Amt als Landgerichtsrath niedergelegt habe, was freilich der damals regierende Kaiser Wilhelm I. nie erfahren hat. Zwar ist es Vorschrift, daß, wenn ein kaiserlicher Beamter seine Demission giebt, dem Kaiser dieses Gesuch im Original vorgelegt werden muß. Der damalige Statthalter von Manteuffel — Präs, (unterbrechend): Herr Stieve, das gehört aber nicht zu dem vorliegenden Fall. — R.-A. Stieve: Ich muß doch sagen, daß der damalige Statthalter von Manteuffel dieses mein Gesuch Seiner Majestät Kaiser Wilhelm I. nicht vorzulegen wagte, sondern mir den Herrn Musäus ins Haus schickte, um mich zu bitten, die Demission anders zu fassen. Ich habe das gethan, thun müssen, obgleich vielleicht dem Kaiser durch den Inhalt jener ersten Demission über die Zustände hier im Lande die Augen geöffnet worden wären. Vielleicht wollte Herr von Manteuffel die Schrift für einen anders gesinnten Nachfolger Kaiser Wilhelms I. aufheben. Genug, ich habe die Demission auS Gewissenspflicht eingereicht. — Präs.: Herr Stieve, ich ersuche Sie, davon endlich aufzuhören, oder die Kammer wird sich zur Berathung einer Ordnungsstrafe für Sie zurückziehen. — R.-A. Stieve: Ich habe also als deutscher Katholik hier nicht mehr im Amt glauben bleiben zu dürfen. — Präs.: Herr Rechtsanwalt, ich warne Sie. Damit schloß die Vormittagssitzung am Sonnabend. In der Nachmittagssitzung führte Rechtsanwalt Stieve weiter aus: Der Angeklagte hat seine Rede gelegentlich der General versammlung der „Gustav Adolph-Brüder" in Berlin gehalten. Wer war denn nun sein Patron? Ein fremder König, ein verbrecherischer König, der im Solde verräthcrischer deutscher Fürsten stand und dem deutschen Vaterland so tiefe Wunden ge schlagen hat, daß es heute noch darunter blutet. Ja sogar hier in Zabern sind die Spuren des verbrecherischen Treibens Gustav Adolphs heute noch sichtbar. Er selbst zwar ist nicht hier ge wesen, aber seine Jünger, seine Zöglinge habeu hier das in Alt deutschland von ihrem verruchten Patron begonnene Werk fortgesetzt. Darunter find namentlich tue bereits erwähnten ver- Eiv ultrsmontaner Sensations-Prozeß. Bilder" der Alberschweiler rojession gelangten vom 26. bis 28. Mai v«k.,..»Ar^rafnchttr des La^ Zabern in der Be- Verhandlung. Auf der vorjährigen Gustav Adolph-Versammlung m Berlin hatte der protestantische Pfarrer 1)r. Gerbert auS Saarburg einen Vortrag über „Das Evange- Grenze" gehalten und darin, um zu zeigen, der katholische Klerus arbeite, Folgendes Vorgang" erzählt: „In Alberschweiler, einem 16 Kilometer von Saarburg entfernten Kirchdorse, war an der Ecke der Hauptstraße gelegentlich deS Fronleichnamfestes vor 4 Jahren ein Altar mit einem Kreuze aufgebaut. Am Fuße des Kreuzes befand sich ein Schemel, darauf stand ein ungefähr 14 Jahre alter Knabe, dessen Arme an den Querbalken an gebunden waren. Dieser „KruzifixuS" war, abgesehen von einer kleinen Bedeckung, die sich um den Unterleib zog, (man erzählte mir von einer Badehose), gänzlich nackt. Auf dem Altar knieten zu Füßen des Kruzifixus zwei Mädchen, in Anbetung versunken. Der katholische Geistliche trat aus der Prozession an den Altar und verrichtete daselbst angesichts der eben beschriebenen Szene seine priesterlichen Ceremonien. Als die Prozession vorüber war, schnitt ein Metzgerknccht aus dem benachbarten Hause den Knaben ab und trug ihn hinein." Der katholische Erzpriester, Reichs- tagsabg. vr. K üchly in Saarburg erklärte die ganze Erzählung für erfunden und forderte vr. Gerbert zu genaueren Angaben auf. Dieser nannte darauf den katholischen Pfarrer l'Huillierin Alberschweiler als Veranstalter der geschilderten „Kreuzigungs szene" und forderte diesen znr Klageerhebung auf. Dies geschah dann auch, und am 26. November v. I. wurde vr. Gerbert von dem Schöffengericht zu Saarburg zu 500 Mk. Geldstrafe v e r- urtheilt „wegen einiger, an die Erzählung geknüpfter be leidigender Aeußerungen". Gegen dieses Urtheil legten beide Parteien Berufung ein. Zu der zweiten Instanz waren 108 katholische Priester der Diözese Metz, sowie 58 Einwohner von AlberWveiler als Nebenkläger zugelaffen Auch m dieser Ver handlung gingen die Zeugenaussagen darüber auseinander, ob der am Kreuze befestigte Knabe mit emer Hose oder c.ner Badehose bekleidet war, ob ihm nur ein Tuch um den Unterleib geichlungen oder ob er völlig unbekleidet war rc. Aus der dreitägigen Ver- ist „stör» der 16^ Nelens Mger bemerkenkwerth. des LandgerichSraths - D. Rechtsanwalts von Metz etwas dagegen Deutschland, der deutsche nicht, sv wird das gelammte gegen diese Unverschämt- Katholizismus aufstehen wie e Beschimpfungen, heften, diese unversch^ ?mn oder - P"sLnAbrechend . HZich diesen Ton zu unter- ist essgenug- ^n jg meine Gedanken. - taffen! — I-lVL), -lV. O.), ^3. >,«.05,»« in der aus ab bi» Luk 3f, 12M »tumpetg« Lichtstärke Ses Leuchtgases der städtischen Gasanstalt im Monat Mai 1898 gemessen an emem Normalargandbrenner bei einem Gasverbrauch von 150 Liter pro Stunde: 17,7 Normalkerzen Mittel aus 19 Messungen. Freiberg, den 1. Juni 1898. gehört. — Präs.: Schweigen Sie jetzt endlich davon. — R.-Ä. Zenetti, der Vertheidiger vr. Gerberts, bemerkt, daß der Rechts anwalt Stieve in den letzten Ausführungen seinen Klienten in eine Parallele mit Verbrechern, einem angeblich verbrecherischen König, mit Landesverräthern und Schurken gestellt hat und zwar in seiner Eigenschaft als „Gustav Adolph-Jünger". — Präs.: Ich rufe den Rechtsanwalt Stieve zur Ordnung. — R.-A. Stieve: Ich komme nun zu dem Worte „ultramontan". Redner erklärt dann eingehend den Sinn des Wortes „ultramontan", das ledig lich die Hinneigung der deutschen Katholiken zu ihrem jen seits der Berge residirenden Papst zum Ausdruck bringen solle. Diese Hinneigung habe nichts Verletzendes für das deutsche Gefühl an sich, da der Papst durchaus deutschfreundlich sei. Die erste Handlung des gegenwärtigen Papstes war, daß er sein erstes offizielles Schreiben an den deutschen Kaiser Wilhelm I. richtete, und seine erste Amtshandlung war, Gebete für das deutsche Reich anzuordnen. Seitdem werde bis auf den heutigen Tag in den katholischen Kirchen gebetet für die getrennten deutschen Brüder, auf daß sie zurückkehren möchten in den Schooß der alleinselig machenden Kirche. Pfarrer l'Hmllier wird mir bestätigen, daß ich ihn gebeten habe, mein Gebet für den Angeklagten in seine allgemeine Fürbitte einzuschließen (Bewegung und Heiterkeit). — Präs.: Kommen Sie doch endlich zur Sache. — Rechtsanwalt Stieve: Also als Katholik habe ich das tiefe Bedauern, daß Gerbert nicht das Glück hat, unserer heiligen Kirche anzugehören, als Rechtsanwalt mutz ich seine Bestrafung verlangen, sogar die höchste Strafe, die das Gesetz für Beleidigungen kennt, weil er das höchste Gut, den allerheiligsten katholischen Glauben beleidigt hat. Er hat von zwei Konfessionen gesprochen. Es ist einJrr- thum, wenn man von Konfessionen spricht. Es giebt in Elsaß-Lothringen nur eine Konfession und einen Klerus, das ist der katholische Klerus. Daher ist der Angeklagte auch kein Priester oder Pfarrer. Er ist nur ein Prediger. Und da ein jeder predigen kann, so ist er ein einfacher Laie. Der Redner überreicht dann dein Gerichtshöfe eine bei Honpert in Metz erschienene Broschüre, die den Titel: „Der gekreuzigte Knabe von Alberschweiler". „Eine Geschichte aus den deutschen Vogesen von Anti-Gustav-Adolpb" trägt. Er bemerkt, daß die selbe von ihm verfaßt sei und seine weiteren Ausführungen bereits in umfassender Weise enthalte. — P r ä.s.: Ich Hosse, daß Königliches Landgericht. Vr. v. GettvarL«. „ «'S.» m Wcgcspcrrung. Abzweigung von der Dresden wird die Dorsstratze in Oberschöna von der NAIahres für den F^ ab nach Linda zu vom 6. bis 11. Jnni Staatsstraße und auf den ssnm» .ft , gesperrt und der letztere aus die Freiberg-Olbernhauer die DreSden-Chemnitzer Stens,, »umcationsweg über Erbisdorf und St. Michaelis einerseits und ,, Zuwiderhandlungen Kirchbach andererseits verwiesen. 14 Tagen bestraft. " rgegen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Hast bis zu Freiberg, am 31 Mai E 1898. Königliche Amisyanptmannschast. -- Vr. Gtetuvrt. «-r im La»,.»..Aufforderung. deS Einkommensteuergesetzes^.^ beitragspflichtig wird, hat dies nach 8 47 Beftragspflicht begründend-« 1878 binnen 3 Wochen, vom Eintritte des fdie und ihr auf Erfordern die gerechnet, der Gemeindebehörde anznzeigen Nach 72 des erwlibnl»» m c Feststellung seines Steuerbeitrags nöthigen Angaben zu machen, wer diese Anzeige unte^i kann mit Geldstrafe bis zn 59 Mark belegt werden, welche im Lanie dier-s c^^'° Hinweis auf diese Bestimmungen werden alle Personen, deren gesetzliche Ver reter beitragspflichtig geworden sind oder noch werden, beziehentlich hier die voraesck„i-s>-n-^i ^w't aufgefordert, schriftlich oder mündlich bei dem Stadtsteueramte auSgegeben. Anzeige zu erstatten. Deklarationssormulare werden daselbst unentgeltlich hinzuttttendsenhRe^ Gemeindeanlagen die im Laufe des BerwaltungSjahres begründenden binnen 3 Wochen nach dem Eintrift deS die Beitragspflicht Vr. M