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Amts- und Änzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung strLibenft»», Larkfelö, hundrhwrl, EUgkvtUtt Ntvheide, GbrrMtNgrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sasa, UnterMtzengrün, Mldenthal «sw. Berantwortl. Redakteur, Dmcker und Verleger: Emtl Hannebohn in Eibenstock. .. .. ... - S». Sah»««««. —:—. 7». Mittwoch, dn 7. April E«l.-Ndr.: Amtsblatt. Bezugspreis viertel) ährl. IN. 1.50 einschliehl. des „Jllustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „ 5 eifenb lasen" in der Expedition, beiunserenvotensowiebei allen Reichspostanstalten. » Erscheint täglich abends mit Rusnahme der Z Sonn- und Zeiertage für den folgenden Tag. t Rnzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 ; Pfennige. Im amtlichenTeile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr. 110. ISIS Heiaussuhrverbot. Umfangreiche Ankiufe von Heu durch HLndler im Königreich Sachsen und dessen Au«- fuhr nach anveren Landesteilen haben die der Heeresverwaltung de» XII. und XIX. Armee- korp» obliegende Bereitstellung de« HeereSbedarf« an Heu ernstlich in Frage gestellt. Auf Grund de« 8 Sd de« Gesetze» über den Belagerungszustand vom 4. 6.1851 wird daher hiermit bi» auf weitere» die Ausfuhr von Heu au» den Bezirken de» XII. und XIX. Armeelorp» in andere Korpsbereich« verboten. Die stellvertretenden Intendanturen XII. und XIX. Armerkorp» find ermächtigt, auf schriftlich begründete Anträge hin Au»nahmen zu bewilligen. Hiervon wird im allgemeinen aber nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn der Ver käufer durch amtliche Bescheinigung nachweist, daß da» Heu für ein Militärmagaztn gekauft ist. Zuwiderhandlungen gegen diese« Verbot werden mit Gefängni« bi« zu einem Jahre bestraft. Händler, die in den Korp«bezirken wohnen, haben außerdem die Schließung ihre« Geschäft» zu erwarten. Die Bekanntmachung tritt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft. Dresden und Leipzig, den 31. März 1915. Die stellvertretenden kommandierenden Generäle der XII. (1. K. S.) und XIX. (2 K. G.) Armeekorp- v. Broizem. »Schweinitz. Bekauntmachuua. Da» bereit« früher erlassene Verbot de» Vertrieb» von Reiseführern der deutschen Küsten gebiete wird auf alle Reiseführer der Grenzgebiete de» Deutschen Reiche» und der Krieg«- schauplätze in anderen Ländern «»»gedehnt. Die betreffenden, im Bereich der unterzeichneten stellv. Generalkommando« vorhandenen Reiseführer werden Kermit allgemein beschlagnahmt. Gin Verkauf an Angehörig« de» deutschen Heere« und der Marine darf nur gegen Beschei nigung der Militärbehörde (Garnisonkommando) erfolgen. Zuwiderhandlungen gegen diese« Verbot werden nach 8 9 de« Gesetze» vom 4. Juni 1851 mit Gefängnis bi» zu 3 Monaten bestraft. Dre»den, 1915. Leipzig, Die kommandierenden Generale v. Broizem. ».Schweinitz. Berorduuns, Erhebungen über da- Ausdruschergebnis für Brotgetreide und Hafer somie über den Bedarf an Gaatgetreide für die Frühjahrsbestellung im Jahre 1918 betreffend; vom 3. April 1915. Zur Ermittelung de» Ergebnisse« de» Aurdrusche» von Weizen, Roggen und Hafer und de« Bedarf« an Saatgut von Sommerweizen und Sommerroggen für die Frühjahr»- bestellung wird folgende« angeordnet. 1. Für Vorräte an Weizen, Roggen und Hafer, die nachdem 1. Februar diese» Jahre» «»»gedroschen sind, hat der Besitzer da» Ergebnis de» Erdrusch» bi» zum 13. April diese» Jahre» der zuständigen Behörde anzugeben. Zuständige Behörde ist in den Städten mit revidierter Städteordnung der Stadtrat, in den mittleren und kleinen Städten der Bürgermeister, in den Landgemeinden der Gemeindevorstand. Für di» selbständigen Tut»beztrke ist der Gemeindevorstand der zugehörigen Landgemeinde zuständig. 2. Di« Lett«r landwirtschaftlicher Betriebe find durch di« Gemeindrbehörde sofort in ort«- üblicher Weis» von der bevorstehenden Erhebung in Kenntni» zu setzen. 3. Di« Vordruck« (Nachtrag-formulare I und II) wtrdrn drn Stadtriten der Städte mit revidierter Städteordnung und den Amt»hauptmannschaften bi» zum 10. April diese» Jahre» durch da» Statistische Lande»amt übersendet werden. Die Amt»hauptmannschaften haben di« ihnen zugehend«n Vordrucke sofort an die Bür- germeister und Äem»indeoorstände ihre« Bezirk» zu verteilen. 4. Nachtrag»formular I betreffend: Die zuständigen Behörden haben für jeden landwirtschaftlichen Betrieb, der in der An zeige vom 1. Febmar diese» Jahre» da» Vorhandensein von ungedroschenem Weizen, Roggen oder Hafer angegeben hat, dir» in Spalte 3 bi» 7 zu übertragen. Durch Umfrage bet dm einzelnen Leitern landwirtschaftlicher Betriebe find sodann die Mengen von Weizen (Dinkel und Spelz), Roggen und Hafer, die in der Zeit vom 1. Februar bi» mit 12. April diese« Jahr«» «»»gedroschen worden find, auch soweit st« nicht mehr im Besitz des Betriebsleiter» find, und ferner di» am 13. April dirs«» Jahre» noch unauSgedroschenen Vorräte an Wetzen (Dinkel und Spelz), Roggen und Hafer nach dem geschätzten Körnerertrag festzustellen und in Spalte 8 bi» 12 und in Spalte 13 bi» 17 von den Betrieb«leiten» oder nach deren Angaben von der zuständigen Behörde ein zutragen. 5. Nachtrag»formular II betreffend: Für sämtlich« landwirtschaftlichen Betriebe ist die Anbaufläche und der Bedarf an Saat gut von Sommerweizen und Sommerroggen, gleichviel ob bereit» gesät oder noch ungesit, zu ermitteln und einzutragen. Die Anbauflächen find in Hektar und Aar und nicht etwa in Acker oder Scheffel, und die Saatmengen nur in Zentnern, b»i Bmchteilen in Dezimalen anzugrben. 8. Die Umfrage ist am 13. April zu beginnen und tunlichst auch zu beendigen. Di« zuständigen Behörden haben dafür zu sorgen, daß di« Einträge in drn Formula ren vollständig und vorschriftsmäßig bewirkt werden. Sie haben die au-gefüllten Formular« auf ihre Richtigkeit tunlichst sofort zu prüfen und die Abstellung wahrgenommener Mängel zu veranlassen. Später« gmaue Nachprüfung der Angaben bleibt Vorbehalten Die Spalten 3 bi» 17 de» Nachtrag»formular» I und dir Spalt«« 3 bi» 6 des Nach- trag»formular» II find zu einer Gemeindesumme aufzurechnen. 7. Auf der letzten Sette der Nachtrag»formulare ist di« Vollständigkeit der Einträge von d«r zuständigen Behörde zu besch«tnigm. Werden für eine Gemeinde mehrere NachtragSfor- mulare von einer Sorte gebraucht, so ist die Bescheinigung auf dem lrtzten Formular zu vollziehen. 8. In den amtshauptmannschaftlichen Bezirken hat die zuständige Behörde die au«g»füll- ten und aufgrrechntten Nachtragsformulare bis zum 17. April diese« Jahre» an die AmtS- hauptmannschaft einzureichen. Die Amtshauptmannschaften haben, nachdem sie sich von der vorschriftsmäßigen Ausfüllung und Unterzeichnung überzeugt haben, sämtliche Formulare ihr«» Bezirk», alphabetisch nach den Namen der Gemeinden geordnet, zusammengrschnürt bi« zum 20 April diese» Jahre» an da» Statistische Lande»amt einzusrnden. 9. Die Stadträte der Städte mit revidierter Städteordnung haben bi» zum 17. April diese» Jahre» die au»gefüllt«n und aufgerechneten Formulare an da« Statistische Lan- de»amt einzureichen. 10. Bi» zum 18. Mai diese» Jahre» haben die Bürgermeister der mittleren und kleinen Städte und die Gemeindevo,stände den Amtihauptmannschaften anzuzeigen, ob di« von den Landwirten zurückbehaltenen Saatkornmrngrn im vollen Umfang zur Saat verbraucht sind. Ersparte Mengen sind an die von der Amtshauptmannschaft zu bestimmende Stelle zur Ver- füguna der Krieg»getreideg«s«llschaft bezw. de» Kommunaloerbande« abzuliefern. Die entsprechende Feststellung und Ablieferung ist, soweit erforderlich, in den Städten mit revidierter Städteordnung vom Stadtrat anzuordnen. 11. Wer die Angaben verweigert, oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängni» bi» zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bi« zu 1500 Mark bestraft. 12. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dre« den, am 3. April 1915. Ministerium des Innern. Der Ankauf von Pferd«« durch Kommissionen oder Händler, di» nicht für da« strll- v»rtr. Senrralkommando XIX. Pfrrde liefern, ist verboten. Die KömMc AmlShMManAchastlSLwarzenlerg, am 3. April 1915. 881 Lr. Die Kampftätigkeit wäh rend des Osterfestes. Satis-e Greuel. - MMe md Mische FlottellverWe. Während des Osterfestes sind von unseren Trup pen aus allen Fronten Angriffe erfolgreich abgewiesen worden. Am Userkanal wurde sogar ein von den Bel giern bisher gehaltener Ort besetzt, im Prtesterwalde ist ebenfalls ein Geländegewinn zu verzeichnen. Dir aus dem Großen Hauptquartier eingegangenen, bereits durch Sonderblätter veröffentlichten Depeschen lauten: (Amtlich.) Große- Hauptquartier, 4. April. Westlicher Kriegsschauplatz. Am Aserkanal, südlich Dixmuiden, besetzten unsere Truppen den von Belgiern besetzten Ort Drie Grachten auf dem westlichen Ufer. Im Priester- Wald wurden mehrere französische Vorstöße nbge- wiasen. Oestlich«r Kriegsschauplatz Russische Angriffe in Gegend Ang ustow wurden znrückge- fchlagen. Oberste Heeresleitung. (W. T. B.) (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 5. April. Westlicher Kriegsschauplatz. Nach oem Orte Drie Grachten, der srch seit dem 3. April bis auf einzelne Häuser am Nordrande in unserem Besitz befindet, suchten die Belgier Verstärkungen heranzuziehen, sie wurden jedoch durch unser Ar- tillerieseuer zurückgetrieben. Ebenso verhinderte un ser Artilleriefeuer französische Angriffsversuche in: Argonnerwalde. Ein starker feindlicher Angriff gegen die Höhenstellung westlich Bou- reuilles, südlich von Varennes, brach dicht vor unseren Hindernissen zusammen. Französische Infanterie- Vorstöße westlich von Pont-ä-Mousson hatten keinen Erfolg, dagegen brachten uns mehrere Minen sprengungen Geländegewinn im Prie st c r w a l d e. Oestlicher Kriegsschauplatz Ein rus sischer Angriff auf Mariampol wurde uu ter schweren Verlusten für den Feind abgeschlagen. Sonst hat sich auf der ganzen Ostfront nichts er eignet. Oberste Heeresleitung. (W. T. B.> Aus dem Großen Hauptquartier wird uns über den geplanten Russeneinfall in Tilsit und Vie im dortigen Grenzgebiet vom 18. bis 29. März statt gehabten Kämpfe das Folgende geschrieben: Als die Russen gegen Mitte Februar die von ihnen besetzt gewesenen Teile Ostpreußens schleunigst verlas sen mußten, und dann nach der Winterschlacht die Reste ihrer 10. Armee hinter den Njemen und Bobr leiteten, mußte es wohl in Petersburg als bei den Verbün deten peinlich berühren, daß das russische Heer nun überall von Feindesboden vertrieben war. Da es der neuen 10. Armee nicht gelingen ivollte, gegen Ost preußen Raum zu gewinnen, auch alle gegen die Süd- grenze dieser deutschen Grenzprovinz unternommenen Angrisfe scheiterten, so verfiel man auf den Plan, sich in den Besitz des äußersten Nordzipfels Ostpreußens zu setzen, um wenigstens durch diese „Eroberung" deut schen Gebietes die gedrückte öffentliche Meinung in Rußland neu zu beleben. Zu diesem Zweck wurde die sogenannte Riga Szawle-Gruppe gebildet, die aus dem