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WoigtlärrdifekLr Anrer-er. 9» Vlaurii/ Sonnabends dm 2. März 1833. Der landlag. 12. öff. Sitz, der 2. K. den 18. Feb. — Ei», gäbe von Mancherlei Petitionen. — Richter v. Zwickau spricht von der Nebnerbühne: über die Nothwendigkeil der Dismembrazioucn', in, dem er zuvorderst das tehnwesen als bloße menschliche Erfindung aus noch Heidnischer Zeit, und al- zwecklos für di- unsrige und da her als überaus nachtheilig schildert, wogegen fürDiSmembrazion die dichte Bevölkerung, das Zudrängen der Landbewohner in die Stabte und städtischen Gewerbe, die Nothwendigkeit, wohl, feile Nahrungsmittel zu verschaffen, sprächen. Sachse: Verbote soyen ja nicht vorhanden, son- dern nur Heilsame Beschränkungen. Runde unterstützt dagegen seinen Antrag in langer Re- de, und find« eine Hanpkerschwerung in der Wenge von Anfrage», Berichten, Gutachten, Besichtigungen re. Darauf spricht Latter« man« dafür aus nazionalwirchschaftlichem, po litischem, polizeilichem und rechtlichem Gesichts punkte. Zur Begutachtung an die L. Dep. ver wiesen. — 9. öff. Sitz, der 1. K. den 19. Febr. Eingabe mehrer Ministerialerlasse und Pclizio- nen von Gemeinden. Gottschald trägt auf baldige Bekanntmachung der in der LTO. ent haltenen Bestimmungen in Betreff der Unzu- lässigkeitSgründe von Rcklamajiomn an. Nach Debatten darüber an die 4. Dep. verwiesen. Die 2. Deput. überreicht den Bericht des Gesetzent wurfs, die Kassenbilletö bctr. Beschluß: ihn zur Dertheilung an die Mitgl. drucken zu lassen. Deutrich trägt an: 1) daß jedes Mitgl. d. K. einen Antrag, der nicht zu dem in Berathung gezogenen Gcgenstairde gehört, schriftlich zu übergeben habe, 2) daß eine solche Eingabe mo- tivirt (mit Gründen »ersehen) und so abgefaßt seyn müsse, daß sie mit Bestimmtheit ausdrücke, wie der Beschluß d. K. lauten würde, wenn der Antrag unverändert GcneHwigung fände; wo, bei jedoch dem Antragsteller aus kerne Weise die Gelegenheit entnommen werd/, ste bei den Der- Handlungen ferncrwcit auch noch mündltcH z« entwickeln. Krug stimmt für 1, aber gegen 2, weil es der DU. und LTO. widerstreite, nicht nur von keinem wesentlichen Nutzen, sondern von Schaden seyn würde und sich auch nicht mit der Ehre und Würde d. K. zu vertragen scheine. (Mit sichtbarer Vorliebe für die ihm verliehene untz wohlgefällige Rednergabe; aber besitze» diese auch Andere, die darum doch auch gut« Denker und Wisser sind? Die wären also mit ihren schriftlichen Gründen zurückzuwcisen?) Deutrich verthcidigt sich gut und bemerkt auf ArugS Beschuldigung, daß der Antrag diejeni gen begünstige, welche lieber schrieben, als sprächen, und man könne durch Vielschreiber« belästiget werden: es sey wahr, daß Manche« gern viel schreibe, aber es gäbe auch Andere, di« gern noch mehr sprächen. Uebrigens steh« es in der Gewalt der K., wie viel sie von einem ganz oder im Auszüge vorgeleseuen schriftlichen Anträge Horen wolle, aber gegen mündliche Weitschweifigkeit bestehe dieser Schutz nicht, die Redner müsse sie anhören. Großmann spricht für Krug ; Pr. Joh a n n für das Schrift liche zur Vorbereitung des Präfi, wenn auch nur als nöthige Ausnahme; v. Oppel: daß doch nicht alle Motive wcgbleiben könnten. Der Präs, behauptet nach 1L>9 der DU. schriftlich in der Regel, mündlich ausnahmweise, wie bei Pelizionen. Beschluß: Deulrichö No. 1. c in-