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en zu zu er geben e > Ber ichten, much; stund, ommt vieder igalin 1928. itiMdig »s und ch und u bin. - N. 1928. m ae. uarle aber s bl» Wirt. 1928. a vor- uandlg iilngen It. an ^breö ÄaNuel I kann vl aiS lin in Nan. 1928. Zlnes einem H von Imais. luse. jede kjkeit be! I«6! dUch. csrbo- ristics unter mg. -i vor- eintrltt tist, zeute! MsdmfferTageblM Nr 70 — 88 Jahrgang Wilsdruff-Dresden Sonnabend, den 23 März 1929 Postscheck: Dresden 2640 Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis: die 8 gespaltene Raumzeile 20 Rpfg., die 4 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reich». Pfennig, die 3 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 Reichsmark. Nachweisungsgedühr 20 ReichLPfenuige. Dor, geschriebene Erscheinung»- — — - tage und Platzvori chrifre» werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 berücksichtigt. Anzet^n. annahme bi» vorm^10Uhr. — Für die Richtig Kei: -er durch Fernruf übermitteltenAnzeigen übernehmen wir keine Garantie. J 'der Rabattanspruch erlischt, wenn derBeirag durch Klage eingezogen werden muß oderderAuftraggeberin Konkurs gerät. Anzeigen nehmen alle Vermittlungsstellen entgegen. Telegr.-Adr.: „Amtsblatt« Nationale Tageszeitung für die ^andwirtschast, -WU.drufftr Tageblatt- erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. «e,»a»prrl,: Bri Abholung in ^r «eschllstsstelle und den «ns,«bestellen r«M. im Monat, bei gnstellnn« durch bi» Boten 2,zo AM., bei Postbestellnng «llePoftanft-ütn, Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Postboten und-nsereAu-^ trt,erund »eschSstshellen — . nehmen M jeder Zeit Be. hellnngen entgegen. Am Falle hbherer DewaU, Ikrieg oder jonsti^r Betriebsstörungen besteht kein Anspruch auf Lieferung »«r Zeitung oder AürjUng des Bezugspreises. — Aücksrndnng eingesandter Schriftstück« erfolgt nur, wenn Porto beiltegt. Zündstoff. S. O. S. — Dem Staatsanwalt übergeben. — Morsche Grundmauern. So leicht dringt die Stimme eines einzelnen in dem Lärm unserer Tage nicht an die Ohren aller, die es an geht, aber der Warnruf, den der Oberbürgermeister der Reichshauptstadt, der Mann mit dem guten Namen Böß, diese Woche im Preußischen Staatsrat bei der Beratung des Finanzausgleichgesetzes ausgestoßen hat, verdient es ganz bestimmt nicht, ungehört zu verhallen. Der Wasserkopf Berlin beklagt sich schon seit langem über die steuerliche Benachteiligung, der er unter Ver letzung einfachster Gebote der Gerechtigkeit ausgesetzt sei, und er soll sich abermals mit der Verlängerug dieses Zu standes auf ein Jahr abfinden, nur weil eben im Reich an eine endgültige Ordnung dieser verwickelten Finanz beziehungen zwischen Reich, Ländern und Gemeinden noch immer nicht zu denken ist. Herr Böß aber benutzt diesen Anlaß zu der recht auffällig unterstrichenen EAlärung, daß die Unzufriedenheit in Berlin und die Verdrossenheit seiner Bevölkerung gegenüber Preußen allmählich ein Maß annehme, das gefährlich zu wer den drohe. Bei den im kommenden Winter zu vollziehen den Kommunalwahlen werde man in Berlin einen Ruck nach der äußersten Linken erleben. -I- Das klingt aus diesem Munde wie ein S.-O.-S.-Ruf, ausgestoßen in höchster Not. Er bringt die Tatsache in Erinnerung, daß vor kurzem bei den Betriebsratswahlen der Städtischen Groß-Berliner Vcrkehrsaktiengesellschaft die Kommunisten zur allgemeinen Überraschung die Mehr heit in dieser Körperschaft errungen haben, so daß jeder zeit mit einer öffentlichen Verkehrskatastrophe gerechnet werden kann. Die Kommunisten brauchen nur zu wollen, und alle Näder stehen wieder einmal still in Berlin, das Zustände dieser Art noch in sehr guter Erinnerung hat. Daß aber der in der Neichshauptstadt angcsammeltc Zünd stoff sich mit der Schnelligkeit eines Flugfeuers über das ganze Land auszubrciten vermag, ist uns gleichfalls von früher her eine nur zu bekannte Tatsache. Der Ober bürgermeister ist sich gewiß der Ermunterung bewußt ge wesen, die seine Worte für die Sache der äußersten Linken bedeuten. Wenn er es trotzdem für richtig hielt, sich an so hervorragender Stelle in diesem Sinne vernehmen zu lassen, so muß wohl nun auch dieser nüchterne „«d nicht gerade zu Übertreibungen neigende Mann unsere innen politische und unsere wirtschaftliche Lage als in hohem Grade gefährdet ansehen. -i- Die Kommunisten werden, das läßt sich ohne weiteres ooraussehen, auch aus einem anderen Vorgang dieser Lage in ihrer Weise nach Kräften Kapital zu schlagen wissen. Nach dem Beschluß des Preußischen Landtages muh die Negierung den Direktor der Berliner Porzellanmanufaktur, einen in Kunstlerkreisen sehr geschätzten Fachmann, dem Staatsanwalt über geben, weil er sich in den vier Jahren seiner Amts- und Geschäftsführung einer ziemlich ausgesprochenen geld lichen Mißwirtschaft zum Schaden des Staates schuldig gemacht haben soll. Ein in Preußen bisher unerhörter Fall, der außerordentlich zu bedauern und zu beklagen ist. Unbekümmert darum, daß^es sich hier nicht um einen Beamten im eigentlichen Sinne des Wortes, sondern um einen durch Privatvertrag für die Leitung eines in der ganzen Welt von früher her bestens bekannten Staats betriebes angeworbenen Künstler handelt. Die Dinge, die nun vor Gericht ihre volle Ausklärung finden sollen, schmecken stark nach Korruption, von der wir mehr als genug vernommen haben. Sollte hier nicht eine der vielen Schattenseiten des von Grund auf veränderten Verhält nisses zwischen Staat und Wirtschaft in die Er scheinung treten? Sollte der Staat sich nicht allmählich doch viel zuviel zutrauen, und sollte nicht gerade hier, im Umkreis der immer gewaltiger anschwellenden öffent lichen Hand, ein Abbau in erster Reihe sich empfehlen, wie es von den in schwerer Not um ihre nackte Existenz ringenden Gewerbetreibenden immer stürmischer verlangt wird? * Für uns Deutsche kann es jedenfalls nur ein schwacher Trost sein, daß zu gleicher Zeit auch bei unseren lieben Nachbarn, den Polen, ein hoher „Funktionär«, in diesem Fall der eben erst gestürzte Finanz Minister, vor den Staatsgerichtshof gestellt wird, um sich dort wegen rechtswidriger Verausgabung großer Geldsummen zu verantworten. Dieser Herr Czechowicz will alles, was er verbrochen haben soll, um der schönen Augen des Mar schalls Pilsudski willen getan haben, der ihm — begreif licherweise — ungleich höher stand als die politische Ver fassung und als der Polnische Sejm. Er braucht sich, für seine Person, vielleicht wegen des Ausganges dieses Pro- zessss keine grauen Haare wachsen zu lassen, aber für den nun schon seit Jahren schwelenden Kampf zwischen dem Diktator und der parlamentarischen Körperschaft, die sich in Warschau noch immer den Namen einer Volksver tretung beilegt, birgt die Verweisung dieses ehemaligen Ministers vor den Gerichtshof der Republik unzweifelhaft einen gefährdeten Zündstoff, der, wenn er zur Explosion gebracht wird, die Grundmauern dieses jungen und doch Wohl schon einigermaßen morsch gewordenen Staats wesens ohne weiteres zum Wanken bringen kann. Dr. Sh. Oer lücbMche Lancktsg aulgelölt Vie Wahlen von IH2H ungültig Dar Urteil der Stastsgerichtrhofs Reichsgerichtspräsident Dr. Simons hat als Urteil des Staatsgerichtshofes für das Deutsche Reich in der Verfassungsstreitfrage der sozialdemokratischen Fraktion des Sächsischen Landtages gegen das Land Sachsen ver kündet: 1. Die Wahl vom 31. Oktober 1926 zum Säch sischen Landtag ist ungültig. 2. Die Negierung des Frei staates Sachsen ist verpflichtet, Neuwahlen herbeizuführen. In der Begründung wird erklärt, dieses Urteil bedeute nicht, daß die bisherige Tätigkeit des Landtages null und nichtig sei. Vie vegrünüung Wie Reichegerichtspräsident Dr. Simons in der Begrün dung ausführte, hat der Staatsgerichtshos zunächst seine Zuständig keit bejaht, da unzweifelhast eine Verfassungsstreitigkeit innerhalb des Landes im Sinne des Artikels 19 der Reichsversassung vor liege. Es srage sich aber ob nicht eine landesgesetzliche Zuständig keit die Entscheidung des Staatsgerichtshoses ausschließe. Nach Artikel 7 der sächsischen Verfassung habe der Sächsische Landtag unzweifelhaft die Zuständigkeit, die Gültigkeit der Wahlen nach zuprüfen, und zwar sowohl die verfassungsmäßigen Grundlagen, als auch die Frage, ob aus die Wahlen in ihrer Gesamtheit eine Versassungswidrigkeit Einfluß gehabt habe oder nicht. Diese Zuständigkeit des Landtags binde aber,jvwcitsiesichaufVerfassungsfragen beziehe, nicht den Staatsgerichtshos, denn der Landtag sei keine Gerichtsbehörde. Auch ein Wahlprüsungsgericht, wie es das Reich habe, besitze Sachsen nicht. Die Passivlegitimation des Landes Sachsen habe der Staatsgerichtshos ebenfalls bejaht. Die Klage richte sich nicht gegen die Regierung oder gegen den Landtag, sondern gegen das Land Sachsen. Die Regierung sei als gegebener Vertreter des gesamten Organismus anzusehen. Dadurch erledige sich auch der Eventualantrag der sozialdemokratischen Fraktion auf eine Zwi schenentscheidung und Vertagung. Die Aktivlegitimation der sozial demokratischen Landtagsfraktion sei ebenfalls als gegeben anzu sehen Wenn es sich um den ursprünglichen Antrag gehandelt hätte bei dem die Frage der Gültigkeit des sächsischen Landtags wahlrechtes zur Prüfung stand, so hätte der Staatsgerichtshos allerdings Bedenken getragen, die Aktivlegitimation zuzuerkennen. Die Rechtslage habe sich aber durch die Reicbsgerichtsentscheidungvom2 3. Novem ber 1928, die die Verfassungswidrigkeit des Paragraph 14 Abs. 8 des sächsischen Was soll Deilischland zahlen? Angeblich 1)4 Milliarden pro Jahr. Reichsbankpräsident Dr. Schacht, einer der Vertreter Deutschlands auf der Pariser Reparationskonferenz, ist Freitag in Berlin eingetroffen, um an einer wichtigen Sitzung der Reichsbankleitung teilzunehmen. Mit ziem licher Sicherheit erwartet man, daß Dr. Schacht seinen Berliner Aufenthalt dazu benutzen wird, um sowohl dem Reichskanzler wie den besonders interessierten Einzel ministern Aufschluß zu geben über den gegenwärtigen Stand der Schuldenverhandlungen. Wie aus Amerika gemeldet wird, soll Dr. Schacht beauftragt sein, ein neues internationales Angebot der Reichsregierung Mr Kenntnis zu bringen. Ob diese Nachricht zutrifft, läßt sich natürlich mit Sicherheit nicht feststellen, da über das Fortschreiten der Besprechungen in Paris strengste Ver schwiegenheit proklamiert ist. In maßgebenden deutschen Kreisen steht man diesen aus dem Auslande kommenden Nachrichten ziemlich zurück haltend gegenüber, da vorläufig noch gar nicht geklärt ist, welche Anschauungen bei den entscheidenden Stellen der anderen Mächte in bezug auf die deutsche Leistungs fähigkeit bestehen. Kein Angebot, das über diese Leistungsfähigkeit hinausgeht und sich falschen Ansichten über den Stand der deutschen Wirtschaft hingibt, hätte Aussicht auf ernsthafte Berücksichtigung. Das angebliche Angebot. Die amerikanischen Meldungen sprechen von einer deutschen Jahreszahlung von 1)4 Milliarden Mark. Mit diesem Angebot soll Dr. Schacht von Paris nach Berlin ab- gercist sein. In dieser Zahl seien sämtlicheJahresleistungen einbegriffen. Das Angebot soll an einige Bedingungen geknüpft sein, über die jedoch vorläufig noch nichts bekannt sei. Auch die Anzahl der Jahre soll bereits feft- gelegt sein. Dr. Schacht habe sich zu diesem Angebot noch nicht geäußert, sondern wolle in Deutschland zusammen mit den maßgebenden Wirtschaftsgruppcn die Lage prüfen. Um irgendwie ein Urteil abgcben zu können, müßte natürlich zunächst die Anzahl der Jahre, während derer die 1)4 Milliarden gezahltwerden sollen,bekannt sein. Dar auf kommt es an; ehe nicht die Dauer der Zahlungsver pflichtung genannt ist, schweben alle Erwägungen in der Luft. Landtagswahlrechtes fest st eilte, grund legendgeändert. Von diesem Augenblick entstand Unsicherheit darüber, ob der Land tag noch zu Recht bestand oder nicht, und somit hätten die Frak tionen des Landtags, die an der Willensbildung des Volkes mit- wirklen, ein rechtliches Interesse daran, zu wißen, ob sie unter recht lich zulässigen Bedingungen arbeiten oder nicht und ob der Landtag bestehen bleiben müsse oder nicht. Deshalb könne auch der sozial demokratischen Fraktion, obwohl sie nicht unmittelbar durch die Kautionsbestimmung benachteiligt sei, die Aktivlegitimation fiir ihren gegenwärtigen Antrag nicht abgestritten werden. Bei der sachlichen Prüfung der Frage halte der Staatsge richtshof nicht im einzelnen nachzuprüfen, ob der Wahlausfall sich geändert hätte, wenn die Bestimmung eingehalten worden wäre. Die Reichsversassung habe nur die Bestimmung über das Land tagswahlverfahren, nämlich den fundamentalen Artikel 17, der für jedes Landlagswahlgesetz bindend ist. Sei diese Bestimmung in einem Landtagswahlgesetz verletzt, so sei dasVerf ähren,aufdemdasWahlgesetz auf gebaut sei, grundsätzlich fehlerhaft. Das Parlament, das auf Grund dieses fehlerhaften Wahlverfah rens zustandegekommen sei, bleibe aber solange am Leben, als diese Fehlerhaftigkeit nicht sestgestellt worden sei. Andererseits ist seine Tätigkeit, solange es am Leben geblieben sei, als nachteilig anzuerkennen. Der Rechtsbestand des Landtages könne nur so lange andauern, als die Ungültigkeit nicht durch Richterspruch ausgesprochen sei. Daraus folge, daß nunmehr die Regierung des Freistaates Sachfen verpflichtet sei, Neuwahlen herbeizusühren. * Wann findet die Neuwahl statt? Artikel 6 der sächsischen Verfassung schreibt vor, daß im Falle der Auflösung eines Landtages die Neuwahl spätestens am 60. Tage nach der Auflösung stattfinden muß. Infolgedessen kommt für die Neuwahlen als letzter Termin der Pfingstmontag jn Frage. Da Pfingsten ein höchst ungeeigneter Wahltag ist, kann man da mit rechnen, daß die Wahlen spätestens am 12. Mai stattfinden werden. Allerdings würde sich hierbei eine Schwierigkeit insofern ergeben, als bekanntlich die Staatshaushalt für 1929 dem neuen Landtag erneut vorgelegt werden muß. Es wäre daher wohl zu empfehlen, die Wahlen möglichst früh zu legen. — Wie wir er fahren, wird sich die Regierung in einer für Sonnabend einberufe nen Kabinettssitzung mit dem Urteil des Staatsgerichtshofes zu be- fchäftigen. Es follen die Schritte beraten werden, die sich als Folge des Urteilsspruches für die Regierung nunmehr ergeben. Amerika investiert 4 Milliarden Mars in der rassischen Metallindustrie. Kowno, 22. März. Wie aus Moskau gemeldet wird, ist nach amtlichen Angaben mit einer amerikanischen Gruppe, die dem Präsidenten Hoover nahesteht, ein Abkommen unterzeichnet wor den, in dem sich die amerikanische Seite bereit erklärt hat, im Laufe eines Jahres bis zu vier Milliarden Mark in der russischen Metallindustrie zu investieren. Der Vertrag ist vor einigen Tagen in Chikago unterzeichnet worden. In russischen Regierungskreisen wird erklärt, daß dieser Er trag der erste Schritt der Hoover-Regierung zur Anerkennung der Sowjetunion de facto fei. Es sei dies ein erheblicher Erfolg des Staatsbanlprapoenten Scheinmann. Nochmals die Mechier Dokumente. „Wie vor 19 14.« Die Utrechter Dokumentenangelegenheft wurde bei den Beratungen über den Haushalt des Ministeriums des Auswärtigen in der Ersten Holländischen Kammer von Ab geordneten zur Sprache gebracht. Der Abgeordnete Pro- fessor var. Embden führte u. a. aus, die Veröffentlichung der Utrechter Dokumente habe in mancher Hinsicht günstige Folgen gezeitigt. Vor allem habe es sich herausgestellt, daß die falschen Schriftstücke vom belgischen Spionage dienst hergestellt worden seien. Der Abgeordnete de Savornin-Lohmann befaßte sich mit den holländisch-belgischen Verhandlungen. Nur als gleichberechtigte Parteien könnten beide Länder mitein ander unterhandeln. Der Abgeordnete Polak erklärte u. a., in Europa herrsche zurzeit wieder eine Atmosphäre wie vor dem Jahre 1914; es bestehe ein förmliches Netz von geheimen Militarverträgen. Die niederländische Regierung soll jetzt Beweise in die Hand bekommen haben, daß die Unterschriften des bel gischen Obersten Michem und des Chefs des belgischen Generalstabes, Galet, die sich auf zwei der in Holland be findlichen Dokumente befinden, falsch sind.