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ES werden daher der verschollene Funke unter der Verwarnung, daß er außerdem für todt wird erklärt und sein Vermögen denjenigen Erben oder In teressenten, welche sich gemeldet und ihre Ansprüche bescheinigt haben, ausgeantwortet werden, sowie alle diejenigen Personen, welche als Erben oder aus sonst einem RechtSgrunde an dessen Vermögen Anforderungen zu haben glauben, bei Verlust ihrer Ansprüche, sowie der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hiermit isch geladen, in dem auf . dm 14. Mai 1872 anberaumten Termine zu rechter Gerichtszeit an hiesiger Amtsstelle persönlich resp. mit den Ehemännern oder durch gehörig legitiqiirte Vertreter zu erscheinen, ihre Ansprüche anzumelden und zu bescheinigen, mit dem Contradictor oder nach Befinden unter sich rechtlich zu verfahren und den 4. Juni d. I. der Jnrotulation der Acten, sowie der «. Juli d. I. der Bekanntmachung eines sowohl die Außengebliebenen ausschließenden, als auch sonst allenthalben in der Hauptsache entscheidenden Erkenntnisses sich zu ge wärtigen. Auswärtige Interessenten haben bei Vermeidung von 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Schneeberg, den 21. Febmar 1872. Königliches Gerichtsamt daselbst. Dreßler. - > Bekanntmachung und Bitte Die evangelisch-lutherische Gemeinde zu Ostri-, einer vorwiegend katholischen Stadt in der Oberlaufitz, hat von dem Königlichen Ministerium de» Innern auf Verwendung des Königlichen Ministeriums de» EultuS und öffentlichen Unterrichts die Erlaubniß erhalten, innerhalb der Zeit vom 1. Avril bi» zum 1. October dieses Jahres zur Begründung ihre« eigenen Kirchenwesen« im ganzen Königreiche eine Haussammluna zu veranstalten, und auf GruNd dieser Ermäch tigung den unterzeichneten Kirchenvorstand gebeten, dich Sammlung für die Parochie Lößnitz tn die Hand zu nehmen. Indem der Kirchenvorstand diesem Verlangen mit Freuden entspricht, richtet er seiner EeUS an alle Gemeindeglieder die Bitte um eine freundliche Echö- rung des Hülferufs unsrer Glauben-brüder im eigenen Baterlande. Haben wir schon oftmals gern und willig außersächsischen Evangelischen bet Errichtung von Kirchen, Pfarrhäusern, Schulen rc. geholfen, wie sollten wir uns entziehen, wenn wir hören, daß in unsrem eigenen, vorwaltend evangelischen Lande noch eine Gemeinde mitten in katholischer Umgebung lebt, die unsrer Hülfe dringend bedarf, wn ihr eigenes Ki chenwesen zu gründen. Wir bitten daher, unsern Sammelboten freundlich autzunrhmen und m die durch den Stempel de« Ktrchenvorstande« beglaubigten Sam mellisten den Betrag der Liebe«gaben einzuzeichnrn. ...... .... -, - „ Eine jede, die kleinste wie die größte Gabe wird mit herzlichem Danke angenommen. Gotte« Segen aber sn mit den Gebern und nnt den Empfängern! Lößnitz, dm L Mai 1872. De» Kirchenvorstand. " k Anacker, Bors. E Bekanntmachung. Nachdem auf die weil Frau Christianen Friederiken verehel. gew. vr. Otto in Schneeberg zugehörig gewesenen Grundstücke ein Kaufgebot von 36c 0 Thlr. — - — - und zwar: ») auf das Wohnhaus Nr. 419 de« Brandkatasters, Nr. 425». und Nr. 425d. des Flurbuchs und Fol. 414 des Grund- und Hypotheken buchs für die Stadt Schneeberg 2600 Thlr. — - — -, I») auf das Feldgrundstück Nr. 83V. des Flurbuchs, Fol. 769 desselben Gmnd- und Hypothekenbuchs 500 Thlr. — - — c) auf das Feldgrundstück Nr. 145 des Flurbuchs, Fol. 775 desselben Grund- und Hypothekenbuchs 500 Thlr. — - — - eröffnet worden, so werden auf Antrag der Erben alle Diejenigen, welche ein höheres Gebot auf diese Grundstücke im Ganzen oder auf einzelne derselben zu thuen Willens sind, hierdurch aufgefordert, ihre Gebote spätestens bis , u m 14. Mat 18»» dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte zu eröffnen. Später erfolgende Gebote werden nicht berücksichtigt werden. Schneeberg, am 1. Mai 1872. Das Königliche Gerichtsamt das. — - . Dreßler. üvkrumlMavImiiK. Von bem unterzeichneten Königlichen GerichtSamte sollen dm s. Juli 1872 die dem Maurermeister Carl Gottlieb Arnold in Srünhain zugehörigen Grundstücke und zwar: ») das Haus- und Gartengrundstück Fol. 56 des Grund- und Hypothekenbuchs, Nr. 60 de- Brandcatasters und Nr. 62»., 62b. deS Flur buchs für Grunhain, nebst der auf dem Hause haftenden Braugerechtigkeit, daö Feldgrundstück Fol. 276 des Gmnd- und Hypothekenbuchs, Nr. 180 deS Flurbuchs für Grünhain, von welchen Grundstücken am 25. Apnl 1872 ohne Berücksichtigung der Oblasten das unter ») nebst Braugerechtsame auf 1025 Thlr. das unter o) auf 345 Thlr. — - — - gewürdert worden ist, nothwendtgrr Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängen- i den Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Grünhain, am 29. Apnl 1872. Königliches Gerichtsamt daselbst. Kretzschmar.- Der 2te Termin Grundsteuern pr. Jahr 1872 ist mit S Pfennigen von jeder Einheit vom I. bi» 10. M. d. I. enzuzahlm. Schneeberg, am 30. April 1872. Di- Stadt steuer, Ginnahm-. Kirsten. " Bekanntmachung. In hiesiger Stadtwaldung, auf der sog. niederen Zinnleithe, sollen Mittwoch, -e« 8. Mai r. c., von Vormittag« 8 Uhr an folgende Brennhölzer, al«: