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Großenhainer UMHMWS- Md AMgkdlM Amtsblatt des König!. GerichtöamtS und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. ^o. 67 Sonnabend, den 8. Juni 1867. Der Stadtrath. Kunze. verfahren. Großenhain, am 6. Juni 1867. Der Stadtrath hat kürzlich von den einzelnen Cassenverwaltungen «<^444444H444444/H44H. Restverzeichnisse eingefordert. Leider hat sich dabei herausgestellt, daß bei der Stadthaupteaffe, der Schulcafse und Anlageneafse die Reste in sehr bedeutender Höhe angewachsen sind. Der Stadtrath wird nun die einzelnen Restverzeichnisse der vereinigten Finanz- und Steuerdeputation zur Prüfung vorlegen und darauf gegen die von der letzteren für zahlungsfähig bezeichneten Restanten unnachsichtlich mit den vorgeschriebenen Executionsmaaßregeln Bekanntmachung, den Jahrmarkt betreffend. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden nachstehende Bestimmungen zur gehörigen Beachtung andurch bekannt gemacht: 1) Der Jahrmarkt beginnt Donnerstag, den 20. dieses Monats, früh 8 Uhr und dauert bis Fveitag, den 21. Juni dieses Jahres, Abends 10 Uhr. Außerhalb dieser Zeit ist der Detailhandel und das Auslegen der Waaren bei L Thlr. Strafe beziehentlich Beschlagnahme der ausgelegten Waaren verboten; und nur der Grossoverkehr ist am Mittwoch den 19. Juni von Mittags 1 Uhr an zugelassen. 2) Hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen der mit der Marktaufsicht betrauten obrig keitlichen Personen nachzugeben. 3) die tarifmäßigen Stättegelder sind in dem in der ersten Etage des Rathhauses befindlichen Sparcassen- expeditionslocale, wo von früh 8 Ubr bis Mittags 12 Uhr rxpedirt wird, vor Eröffnung des Marktbetriebes zu erlegen. Wer bei der Nachmittags stattsindenden Revision die Erlegung des Stättegelds nicht bescheinigen kann, oder wer dabei unrichtiger Angaben hinsichtlich seiner Zahlungs verpflichtungen überführt wird, hat nicht nur das hinter zogene Stättegeld nachzuzahlen, sondern auch den vierfachen Betrag als Strafe zu entrichten. 4) Des Nachts dürfen Stangen und andere Vorrichtungen, Großenhain, den 4. Juni 1867. welche in die Straße hervorragen, an Buden und Verkaufs ständen nicht stecken, ingleichen Kisten und sonstige Hinder nisse in der Passage nicht stehen oder liegen gelassen werden. 5) Das Abladen und Beladen der die Marktgüter füh renden Wagen ist lediglich in der innern Naundorfer und in der Schloßgaffe gestattet. Die Fuhrwerke dürfen jedoch weder beladen, noch unbeladen daselbst stehen gelassen werden; auch ist das Verladungsgeschäft möglichst zu beschleunigen. Fuhrwerksbesitzer, welche für ihre Ge schirre ein Privatunterkommen nicht haben, können die selben, jedoch außerhalb der Fahrstraßen und in gehöriger Ordnung, auf dem Radeburger Platze aufstellen. 6) Die Schau- und Schießbuden, Caroussels rc. sind Nachts 11 Uhr zu schließen. 7) In den Verkaufsbuden dürfen des Abends blose Lichter nicht gebrannt werden, vielmehr hat man sich Lampen mit gutschließendem Glascylinder oder Laternen zu bedienen. 7) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen sub 4 — 7 werden mit entsprechenden Geld-, beziehentlich Ge- fängnißstrafen geahndet werden. Der Stadtrath. Kunze. 3u Beseitigung von Zweifeln über die Erhebung des jetzt aus- «^^^444444 4 44 / geschriebenen Schulgeldertermins wird andurch bekannt gemacht, daß derselbe, da bisher die hiesigen Schulcassenrechnungen nicht mit dem Kalenderjahr, sondern zu Ostern jeden Jahres abgeschlossen, daher auch für das laufende Jahr bis Marz dieses Jahres das Schulgeld bereits erhoben worden, auf das Vierteljahr Mpril bis .Juni a. lauft. — Uiber die Er hebung der anderen Schulgeldertermine wird seiner Zeit weitere Bekanntmachung ergehen. Großenhain, am 3. Juni 1867. Der Stadtrath. Kunze. Großenhain diesjährige rKirschnutzung auf dem Bobersberge und dem <04^^4444/44444^ Waldaer CommuuieationSwege soll Dienstag, den LI. Juni d. I., Nachm. 2 Uhr im Rathssitzungszimmer allhier meistbietend unter Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten verpachtet werden, was für Pachtlustige andurch bekannt gemacht wird. , den 6. Juni 1867. ' Der Stadtrath. Kunze. Künftigen Dienstag, den LL Juni a. e. bleiben die Stadthaupteaffe und die Spareaffe allhier geschlossen. Großenhain, am 6. Juni 1867. Der Stadtrath. Kunze.