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MMMckUiW Woche«- und Kachrichlsblatt zugleich AsWs-AWM siir SahnSttf, Rttlitz, Belsdorf, UMrf, St. ßOieii, HeiiiriPort, Maiiemil mlS Rülscn. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. ———————— ——— ———- 40. Jahrgang. — — Nr. 16. Dienstag, den 21. Januar 1890. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 28 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BekMAtmKchmrg, betreffend den Eintritt zmn Dienst als dreijährig Freiwilliger oder als vierjährig Freiwilliger. 1. Jeder junger Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre frei willig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Flotte eintreten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu drei- oder vierjährigem aktiven Dienst bei einem Truppenteil melden will, hat vorerst bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthaltsortes (in Dresden beim Amtshauptmann von Dresden-Neustadt, in Leipzig bei dem betreffenden Beamten der Kreishauptmannschaft, von den übrigen Bezirken beim Amtshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Zivilvorsttzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheines. Die Erteilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: u) von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, si) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4. Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen unter Vorlegung ihres Meldescheines an den Kommandeur des Truppen teils zu wenden, bei welchem sie dienen wollen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines A n n a h m e s ch e i n e s. 6. Sofortige Einstellung von Freiwilligen findet, sofern Stellen offen sind, nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März statt. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militür-Musikkorps einzntreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten 1. Oktober. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen ange nommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vor läufig in die Heimat beurlaubt werden. 7. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche als dreijährig Frei willige eingestellt werden, wird die Vergünstigung zu Teil, sich den Truppenteil, bei welchem sie dienen wollen, wählen zu dürfen. Außerdem haben sie den Vor teil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unteroffiziers-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Zivilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche bei der Kavallerie als vierjährig Freiwillige eingestellt werden, erwächst, wenn sie dieser Verpflichtung Nachkommen, außerdem noch die Vergünstigung, daß sie in der Landwehr 1. Auf gebots nur drei statt fünf Jahre zu dienen haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht herange zogen; ebenso wird die Landwehrkavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termin freiwillig zur Aushebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Aus wahl der Waffengattung oder des Truppenteils nicht. Alle Amtsblätter werden um Abdruck dieser Bekanntmachung ersucht. Dresden, am 16. Januar 1890. Kriegs-Ministerium. Graf von Fabrice. Starke. BetamrtmachMU^ Zn der am 20. Februar dss. Js. bevorstehenden Wahl eines Abgeordneten für den Deutschen Reichstag haben wir nach Vorschrift des desfallsigen Wahl gesetzes vom 31. Mai 1869 und des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 die Stadt Lichtenstein in zwei Bezirke eingeteilt, von denen der erste die in den Häusern Nr. 1 bis mit 240 des Brandkatasters Abteilung F, der zweite die in den Häusern Nr. 241 bis mit 418 der Abteilung L. und Nr. 1 bis mit 45 der Ab teilung L des Brandkatasters wohnenden Stimmberechtigten enthält. Nachdem nun die Wahllisten für beide hiesige Wahlbezirke aufgestellt worden sind, liegen dieselben vom 23. dss. Mts. ab vier Woche» laug in hiesiger Ratsexpedition zu Jedermanns Einsicht aus. Erinnerungen gegen die Wahllisten, sie mögen die nachträgliche Aufnahme darin weggelassner oder die Ausschließung darin aufgeführter hiesiger Bewohner oder sonstige Unrichtigkeiten betreffen, sind binnen 8 Tagen und längstens bis zum 3 t. Januar L8LM ' bei deren Verlust bei uns anznbringen. Lichtenstein, den 20. Jannar 1890. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. - BetaNNtmachLmg, s die Neichstagswählerlisten in Eallnberg bett. Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 8. dss. Mts. die Wahlen zum Reichstag am 20. Februar dss. Js. stattzufinden haben und zu diesem Behufe die Wählerlisten für hiesige Stadt neu aufgestellt worden sind, liegen solche vom 23. dss. Mts. an, 8 Tage laug zu Jedermanns Einsicht in hiesiger Ratsexpedition aus, was in Gemüsheit von Z 8 des Wahlgesetzes für den Deutschen Reichstag vom 31. Mai 1869 und Z 2 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht wird, daß nach Z 3 des gedachten Wahl reglements Einwendungen gegen diese Listen, bei deren Verlust, innerhalb der vorerwähnten Frist mündlich oder schriftlich hier anzubringen sind. Eallnberg, den 20. Januar 1890. Dee Bürgermeister. Schmidt. Heute MStLsHe VoLksbibliothet geöffnet von 11—12 Uhr. Tagesgefchichte. *— Lichtenstein, 20. Jan. Ein vor einigen Tagen hier zugereister und bei einem Tischlermeister in Arbeit stehender Geselle hatte am vergangenen Sonnabend nachmittag Beschäftigung an der Kreis säge, hierbei geriet er ans Unvorsichtigkeit mit der linken Hand in dieselbe, und wurden dem Unglücklichen zwei Finger abgetrennt, sodaß sich dessen Unterbringung im Krankenhause nötig machte. *—- Der heutige 20. Januar, Falb's kritischer Tag 1. Ordnung, kündigte sich durch stürmische reg nerische Witterung an, und nachm. in der 2. Stunde trat eine erhebliche Finsternis, mit Blitz- und Donner- chlägen begleitet, ein. — Mülsen St. Jacob, 18. Januar. Bor kurzem wurde angedeutet, daß eine Petition an die zweite Ständekammer wegen Erbauung einer Anschluß bahn von Ortmannsdorf nach Oelsnitz im Erzgebirge errichtet worden sei. Hierzu ist folgendes zu bemerken. Bereits im Jahre 1887 wurde wegen Fortführung der Eisenbahnlinie Mosel-Ortmannsdorf nach HvtzU teich petitioniert. Nach sorgfältiger Erörterung, bezw. unter Heranziehung von Sachverständigen, kam man aber zur Erkenntnis, daß die Linie Ortmannsdorf- Oelsnitz i. E., weil sie kürzer und leichter ausführbar sei, die vorteilhaftere sei. Die Begründung der Pe tition weist darauf hin, daß das von Schlunzig bis Ortmannsdorf, bezw. Neudörfel sich erstreckende, 17 lern lange Thal mehr als 15,000 Einwohner zählt, daß die teueren Transportkosten für Kohlen nicht allein die Bewohner des Thales schwer drücken, sondern auch die Errichtung indusirieller Etablissements hinderten. Weiter wird auf die Hebung des Personenverkehrs nach Chemnitz und darüber hinaus hingewiesen, da jetzt die Leute teils nach Lichtenstein, teils nach Oels nitz i. E. gehen Essen, um Fahrgelegenheit zn er langen, nmsomehr,^ls Neudörfel mit 75, Ortmanns dorf mit 50 Strump'fmaschinen auf die Handelsver bindung mit Chemnitz angewiesen find. Hierzu kommt, daß 250 Bergarbeiter des Mülsengrundes in Oelsnitz arbeiten und eine Bahnverbindung mit Einstellung von Arbeiterwagen dringend wünschen. Aller Fähr verkehr bis Mosel wird sich bei einer Fortsetzung der Bahn von Ortmannsdorf bis Oelsnitz heben. — Mülsen St. Jacob, 18. Januar. In der Abenddämmerung des; 14. Januar wurde beim Oekvnomen Gottlieb Schwalbe ein raffinierter Ein bruchsdiebstahl verübt, und hierbei eine größere Geldsumme, man spricht von 1100 Mk., entwendet. Tags darauf wurde ein hiesiger Einwohner, der That dringend verdächtig, festgenommen und an das Königl. Amtsgericht zu Lichtenstein abgeführt, das Nähere wird'die Untersuchung ergeben. — Vormünder sind darauf aufmerksam zn machen, daß im Januar die alljährlich zu erstatten den Berichte über die geistige und leibliche Pflege, Verhalten und Aufführung, sowie über die Fortbild ung ihrer Mündel bei dem zuständigen Amtsgericht einzureichen sind. — Eine Reihe von 23 meist sächsischen Papier fabriken, welche insgesamt 79 Papiermaschinen be schäftigen, hat die Erhöhung der Preise für Zeitungs druckpapier sowohl in Bogen als in Rollen einstimmig beschlossen und bindende Vereinbarung darüber ge troffen. — In den Kreisen der sächsischen Gastwirte macht sich gegenwärtig eine lebhafte Bewegung gegen diejenigen Brauereien geltend, welche direkt und im