Volltext Seite (XML)
Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. UnttchMnp-MAnWMM. Monnement: Vierteljährlich 10 Ngr. Amtsblatt des Königlichen Gecichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenpreis:. Für den Raum einer Spalt- zeile 1 Ngr. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens srüh 10 Uhr. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. 181» M 14« Dienstag, den 16 December Bekanntmachung, die Anmeldungen zur Königl. Unterosfiziersschule in Marienberg betr. Die nächste Aufnahme in die Unteroffiziersschule findet am 1. April 1874 statt und wird Nach stehendes dazu bekannt gegeben. 1. Die Unteroffiziersschule hat die Bestimmung, junge Leute, welche sich dem Militärstande widmen, zu Unteroffizieren heranzubrlden, und erhalten die jungen Leute gründliche militärische Ausbildung und Unterricht in alle Dem, Ivas sie befähigt, s. Z. bei sonstiger Qualification auch die bevorzugteren Stellen des Unteroffizierstandes resp. des Militärverwaltungsdienstes zu erlangen. Der Cursus in der Unteroffiziersschule ist, sofern der Eintritt der Zöglinge nicht gleich in eine höhere Klasse der Schule erfolgt, ein dreijähriger. Der Aufenthalt in der Unteroffiziersschule an und für sich giebt den jungen Leuten keinen Anspruch auf die Beförderung zum Unteroffizier. Solche hängt lediglich von der guten Führung, dem bewiesenen Eifer und der erlangten Dienst- kenntniß ves Einzelnen ab. Nach Beendigung des Cursus werden die betreffenden jungen Leute in die Armee vertheilt und zwar als Gemeine, wobei jedoch nicht ausgeschlossen bleibt, daß die Vorzüglichsten, welche bereits in der Anstalt zu Gefreiten, resp. zu überzähligen Unteroffizieren ernannt werden können, sogleich in etatsmäßige Gefreiten- resp. Unteroffiziersstellen einrücken. In Bezug auf die Vertheilung der ausscheidenden jungen Leute an die resp. Truppentheile ist in erster Linie das Bedürfniß in der Armee maßgebend, in zweiter Linie sollen die Wünsche der Einzelnen in Betreff der Ueberweisung zu einem bestimmten Truppentheil nach Möglichkeit berücksichtigt werden. 2. Unteroffiziersschüler, welche nicht die bestimmte Aussicht gewähren, die Qualification zum Unteroffizier zu erlangen, werden vorbehältlich ihrer späteren gesetzlichen Militär-Dienstpflicht aus der Unteroffiziersschule entlasten. 3. Der in die Unteroffiziersschule Aufzunehmende muß a) wenigstens 14 Jahre alt und confirmirt sein, darf aber das 18. Lebensjahr noch nicht wesentlich überschritten haben, d) muß eine Körper-Constitution haben, die ihn als künftig befähigt zum Eintritt in die Armee erscheinen läßt, e) muß sich tadellos geführt haben, ä) muß zum Mindesten leserlich und richtig schreiben und lesen und die vier Species rechnen können, e) muß unter Zustimmung und unter Beitritt seiner Eltern bez. seines Vormundes und der noch lebenden Mutter, sowie des Vormundschaftsgerichtes, sich gerichtlich verbindlich machen, über den gesetzlich vorgeschriebenen 3jährigen activen Dienst im stehenden Heere hinaus, für die in der Unteroffiziersschule verbrachte Zeit noch einen gleichen Zeitraum activ weiter zu dienen. 4. Die Anmeldungen zur Unteroffiziersschule müssen unter Beifügung a) des Geburtsscheines resp. Taufscheines, sowie des Confirmationsscheines, b) eines Führungs - Attestes seiner Ortsobrigkeit und seines Lehr- oder Brodherrn, c) eines ärztlichen Zeugnisses über Gesundheit und Körper-Constitution, 3) eines Schulzeugnisses, e) einer Bescheinigung über die unter 3« gedachte elterliche bez. vormundschaftliche Zustimmung, bis zum 1. Januar 1874 bei dem Commando der Unteroffiziersschule zu Marienberg oder bei dem heimathlichen Landwehr-Bataillons-Commando durch persönliche Vorstellung bewirkt werden. Die Angemeldeten werden sodann, sowohl in körperlicher als auch in geistiger Beziehung von dem Commandeur der Anstalt, bez. dem Landwehr-Bataillons-Commandeur, unter Zuziehung eines Arztes einer Prüfung unterworfen, über deren Erfolg Bericht an das Kriegs-Ministerium zu erstatten ist, welches hierauf wegen der Aufnahme sämmtlicher Angemeldeten Entschließung faßt. 5. Der Einberufene muß mit ausreichendem Schuhzeug, 2 Hemden und mit 2 Thalern, zum An kauf der nöthigen Utensilien zur Reinigung der Armatur und Bekleidung, versehen sein. Dresden, den 8. December 1873. Kriegs-Ministerium. Für den Minister: von Bülow. Bekanntmachung. Von dem vom verstorbenen Uhrmacher und Stadtrathe Herrn Karl Herrmann Robert Linke hier ausgesetzten Legate von 400 Thalern sollen der Stiftung gemäß die jährlichen Zinsen jedes Mal zu dem Weihnachts-Feste an drei dem Gewerbeftande angehörige arme alte und würdige, oder nach Befinden auch an jüngere, längere Zeit krank und brodlos gewesene, arme hiesige Personen, deren Wahl dem Stadtrathe überlassen bleibt, zu gleichen Theilen ausgezahlt werden. Wir bringen dies mit der Aufforderung zur öffentlichen Kenntniß, daß etwaige Be werbungen um Berücksichtigung bei Vertheilung der diesjährigen Legatzinsen bis spätestens den 2V. December d. Js. an Rathsexpeditionsstelle zu bewirken sind. Großenhain, den 15. December 1873. Der Stadtrath. Ludwig-Wolf, Brgrmstr. Bekanntmachung. Die städtischen Centralanlagen auf das vierte Vierteljahr 1873 sind am 1. December l. Js. fällig und bis längstens den 2V. December 1873 an Stadthauptcassenexpeditionsstelle zu bezahlen. Großenhain, am 28. November 1873. Der Stadtrath. > Bekanntmachung. Im Gasthose „zum blauen Hirsch" in Radeburg sollen den 18. December 1873, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Würschnitzer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 176 Stück fichtene Stämme, von 12 bis 36 Centimeter Mittenstärke, am Wolf, 504 Stück fichtene Klötzer, von 16 bis 53 Centimeter oberer Stärke, im Spring, 4557 Stück fichtene Stangen, von 1 bis 15 Centimeter un- l im Spring, an der terer Stärke, geeignet zu Leitersprossen, Wein- und Baum-? Kemperwiese und am - pfählen, zu Rüststangen und für Stellmacher, ' Wolf, einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter zeichneten Revierverwalter zu Würschnitz zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revierverwaltung Würschnitz, am 28. November 1873. Gras. von Berlepsch. Bayerns deutsche Politik. Wenn man die gelegentlichen, allerdings an und für sich nicht gerade erfreulichen Demonstrationen des Königs von Bayern — z. B. die höchst eigenthümlichen Reden zu ' Füssen und Garmisch — aufmerksam betrachtet, so erkennt man wohl, daß die neue Ordnung der Dinge in Deutsch land die Gefühle des jungen Monarchen zuweilen verletzt. Hält man aber mit jenen Demonstrationen den Gang der Entwicklung Bayerns als Mitglied des Reiches zusammen, so gewahrt man mit Genugthuung, daß Ludwig II. seinen Gefühlen keinen Einfluß auf seine Regentenhandlungen ge stattet. Je härter der innere Kampf sein mag, den er dabei zu bestehen hat, um so achtenswerther muß er uns erscheinen. Bayern hat bis jetzt alle Verpflichtungen, welche die Versailler Verträge ihm auferlegen, getreulich erfüllt. Wenn es bei nationalen Anforderungen sich Zeit zur Ueberlegung nimmt, so kann man ihm dies um so weniger übel nehmen, da gerade der deutsche Vorstaat Preußen sich noch viel weniger zu überstürzen pflegt. Die Hauptsache ist, daß in Reichsangelegenheiten die Entschließung der Krone über das kro und Oontra doch auf die nationale Seite fällt, wie dies namentlich jetzt wieder in Bezug auf die Ausdehnung der Reichscompetenz auf das Gesammtgebiet des bürgerlichen Rechts der Fall ist. Keine Gewalt würde die bayrische Regierung — wenn der König so zu sagen den Kopf aufgesetzt hätte — zur Zu stimmung haben zwingen können; doch wird diese bei nächster Gelegenheit im Bundesrathe erfolgen, obschon das bayrische Herrenhaus dieselbe abgelehnt hat. Die bayrische Regierung dient indirect den Reichsinter essen besser, als oberflächliche Beurheiler zu erkennen geneigt sind. Namentlich gilt dies von der Kirchenpolitik. So verschrieen Herr von Lutz bis vor Kurzem noch bei gewissen ' Blättern war, die zwar Preußen niemals etwas übel nehmen, dafür aber ihre Schale des Zornes sehr freigebig auf andere Staaten ausschütten, so hat derselbe doch in einer kürzlich erlassenen Schulordnung und in einer Entschließung bezüglich des Vollzugs des Concordats, Be weise von einem Verständnisse der Sachlage und von einer 'Festigkeit gegeben, welche die preußische Kirchenpolitik leider , nur zu oft vermissen läßt. Freilich muß hierbei bemerkt werden, daß die bayrischen Staatsmänner — auch selbst die mehr als gut katholischen — von jeher sich gehütet haben, der Kirche in der Weise Staatsrechte Preis zu geben, wie dies unter den beiden letzten Königen in Preußen ge schah. Ihrem Episcopat gegenüber stehen sie also auf verhältnißmäßig festerem Boden. Jene Schulordnung beruht auf dem Grundsätze, daß die politischen Gemeinden das Recht haben, zu beschließen, ob ihre Schulen coufessionell getrennt werden sollen, oder nicht. Die andere Entschließung stellt die volle Geltung eines Grundsatzes wieder her, von dem König Max U. um des Friedens willen in einigen wenigen Fällen abgegangen war — den Grundsatz nämlich, daß in Streitsachen oder Collisionsfällen das Staatsgesetz dem Concordat vorgehe. Dieses consequente Handeln könnte der preußischen Kirchenpolitik, die bis jetzt ja nur auf Gelegenheits- und Ausnahmegesetzgebung beruht, zur heilsamen Lehre dienen. Politische Wettschau. „Der Arbeiter leistet bei dem jetzigen höheren Lohne viel weniger, als früher bei geringerer Bezahlung" — mit diesem Ausspruch des Abgeordneten Hartwig in der Debatte über den Umbau des Dresdner Galeriegebäudes ist ein Hauptübel bezeichnet, an dem gegenwärtig die In dustrie krankt. Weniger, als die zum Theil ja ganz gerecht fertigte Erhöhung der Arbeitslöhne, wirkt die Verschlech terung der Arbeit auf die augenblickliche Stagnation in allen Fabrikationszweigen. Das Gedeihen eines gewerb lichen Etablissements, welcher Branche es auch angehöre, hängt davon ab, daß der gesammte Arbeiterstand von dem Geiste der Pünktlichkeit, der Ordnung und des Fleißes beseelt wird. Wo dieser fehlt, wo der Geist des Müssig ganges seine Eroberungen macht, werden nicht allein schlechte Fabrikate erzielt, sondern es tritt auch eine Verschwendung an Zeit und Kräften ein, welche dem Etablissement schadet. Die deutschen Fabrikate sind zum großen Theile in einem solchen Maße vertheuert worden, daß sie auf dem Welt märkte nicht mehr concurriren können. Daher die Klagen wegen Ueberproduction, weil sich bedeutende Lager auf gehäuft haben. Die Fabrikanten hätten das Uebel vorher sehen und es abwenden können, wenn sie ihre Productions- stätten lieber schlossen, statt auf unerfüllbare Bedingungen ihrer Arbeiter einzugehen. Einzelne übten auch diese Vor sicht; denen, die es nicht thaten, wird man kaum einen Vorwurf daraus machen können, denn es war zu natürlich, auf bessere Zeiten zu hoffen, welche Gelegenheit bieten soll ten, die Vorräthe zu nutzbringenden Preisen abzusetzen. Diese Erwartung ist bis jetzt gründlich getäuscht worden. Man greift, wie der Ertrinkende nach einem Strohhalm, nun vielfach zur Lombardirung von Waaren; aber auch dies ist eine sehr bedenkliche Maßregel, von welcher nur mit der höchsten Vorsicht Gebrauch gemacht werden darf. Es liegt durchaus keine Veranlassung zu der Annahme vor, daß Waaren, die ihres unverhältnißmäßigen Preises wegen heute unverkäuflich sind, in sechs Monaten größeren Absatz finden werden. Besser, eine unrentable Production ganz einzustellen, als sie durch Lombard verschaffte Mittel sort- zusetzen. Man kann den Eintritt dieser Nothwendigkeit ver zögern, aber nicht auf die Dauer hindern. Wenn Tausende von Arbeitern dabei brotlos werden, so ist dies allerdings traurig. Aber man klage nicht darüber, daß ein solcher Schritt erfolgt, sondern darüber, daß Leichtsinn und Un verstand ihn zu einem nothwendigen gemacht haben. Deutsch land ist nicht reich genug, daß seine vierzig Millionen Menschen ohne Arbeit oder bei nachlässiger Arbeit existiren können. Wir können nicht Producte einführen, ohne Er zeugnisse unserer nationalen Arbeit auszuführen. Und um sie auszuführen, müssen sie zu Preisen hergestellt werden, welche den ausländischen Abnehmern annehmbar sind. Der Rückschlag gegen die überspannten Ansprüche des Arbeiter standes steht bevor und ist nicht abzuwenden. Höherer Lohn und schlechtere Arbeit sind zwei Factoren, die zu keinem an deren Resultate führen können. Ohne neue Regulirung der Arbeitsbedingungen wird unsere Industrie aus ihrer miß lichen Lage nicht herauskommen. Im preußischen Landtage ist der Antrag des Cen trums: „die Regierung möge ihre jetzigen Bahnen verlassen und zu den bewährten Grundsätzen der Vergangenheit zurück kehren", mit 288 gegen 95 Stimmen abgelehnt worden. Cultusminister vr. Falk illustrirte in der Debatte das Ver halten der preußischen Bischöfe gegenüber den Gesetzen des Staates mit lebhaften Farben. Er wies nach, wie diese geistlichen Herren sich nicht mit dem passiven Widerstande begnügten, sondern ihre Untergebenen gradezu zur offenen Rebellion gegen den Staat anfeuerten. Und wenn sie über Bedrückung der Gewissensfreiheit klagten, so sei dies eine ganz eigenthümliche Sache; denn diejenigen Gesetzesbestim mungen, gegen welche die preußischen Bischöfe fehlten, würden in Elsaß-Lothringen, Oldenburg und anderen Län dern längst gehandhabt und ohne Murren befolgt. „Bei solchen Betrachtungen", fuhr der Minister fort, „drängt sich ganz von selbst die Frage auf: Wenn eS denn so leicht