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N'ockcnblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radrberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: SMttwoch» und Sonnabends. Abonnementspreis: jeüg-ließlich de« jeder Eonnabend-ÜIummer beiliegende» SonntagSblolteSj Vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätesten« Dienstag« und Freitags Vormittag« » Uhr hier auszugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Futsnitz und Königsbrück. Dreiund-reitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstelle« Mr Königsbrück: bei Herrn Kausm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureau« Haasenstein ch Vogler u. Jnralkdendank. Leipzig: Rudolph Mssse. §Ul117l1Nl*0N-9tl1?tvrr^s uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken »der Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XPSÜfttÜN Ü88 ^Ml8tzi«tUk8. Sonnabend. 85. 22. Letober 1881. Bekanntmachung, die Reichstagswahl betreff. Nachdem zur Vornahme der Wahl zum Reichstag Donnerstag, der 27» October dies. Js., anberaumt worden ist, so werden alle in die Wählerliste ausgenommenen Einwohner dcS die hiesige Stadt und das Rittergut umsaffenden Wahlbezirks hiermit aufgefordert, an obbezeichnetem Tage in der Zeit von Vormittags tv Uhr bis Nachmittags 6 Uhr in dem zum Wahllocal bestunmtkn SitzUUgSzimmer i« Ikoth hauS vor dem Wahlvorstand, zu dessen Vorsteher und beziehendlich Stellvertreter der Unterzeichnete und Herr stadtrath Alexander Hempel em worden find, zu erscheinen und dem Unterzeichneten oder dessen Stellvertreter ihre Stimmzettel zur Einlegung in das zur Aufnahme^derselben bemmmte Behältmß zu übergeben. Jeder Stimmzettel muß derart zusammsngefaltet sein, daß der auf ihm verzeichnete Name verdeckt ist. L-timmzettel, bet welchen hiergegen verstoßen ist oder welche nicht von weißem Papier, oder welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen und, werden zuruckgewresen. Ungültig sind ferner Stimmzettel, 1 ., welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten, „ . . . . 2 aus welchen die Person des Gewählten nicht unzwclfelhast hervorgeht, 3 auf welchen mehr als ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist, 4 .' welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten. Auch dürfen nicht statt eines mehrere Stimmzettel abgegeben werden. Zur Stimmenabgabe werden nur diejenigen Stimmberechtigten zugelafsen, deren Namen in der Wählerliste Aufnahme gefunden haben. Abwesende können in keiner Weise durch Stellvertreter oder sonst an der Wahl Theil nehmen. PulSnitz, am 11. October 1881. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, Stadtverordnetenwahl betreffend. Mit Ablauf dieses Jahres scheiden in Gemäßheit Z 42 der revidirten Städteordnung vom 24. April 1874 aus dem Stadtverordnetencollegium und zwar aus der Zahl »er Änsasfigen: 1 ., Herr Rechtsanwalt vr. Victor Alfred Bachmann, 2 ., Herr Kaufmann Robert Kuring, / H der Unonsässigen: / 3 ., Herr Kaufmann Moritz Schögel, / 4 ., Herr Baumeister Emil Stephan. Demzufolge sind zu wählen aus der Mitte der Bürgerschaft zwei ansässig« und zwei »«ansässige Stadtverordnete. , , In Gemäßheit 8 50 der revidirten Städteordnung ist die Liste der stimmberechtigten sowie wählbaren Bürger angefertigt und liegt dieselbe auf hiesiger RatkS- erveditio« sowie bei dem Stadtverordneten-Vorstand Herrn Rechtsanwalt Ur. Bachman« zur Einsicht aus. * Zur Wahl selbst ist Mittwoch, der 16 November 1881, anberaumt und werden daher alle stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt aufgefordert, gedachten Tags von Vormittags 9 bis Nachmittags 1 Uhr tze»sö«lich im Sitzungszimmer des hiesigen Rathbauses die mit den Ramen der Gewählten deutlich bezeichneten Stimmzettel zu überreichen. Die Stimmzettel werden jedem Bürger vor dem Wahltage behufs deren Ausfüllung mit den Namen der zu Wählenden zugestellt werden. Schließlich wird noch bemerkt, daß es nach ßß 50 51 der revidirten Städte rdnung jedem Bctheiligten freisteht, von den Listen, welche von Sonnabend, den 22 Oktober, bis mit Sonnabend, den 5. November d. Js., ausliegen, Einsicht zu nehmen, und wegen etwaiger Unvollständigkeit derselben bei dem unterzeichneten Stadtrath schriftlich oder mündlich und zwar spätestens bis Sonnabend, den 29. October 1881, Einspruch zu erheben. Später eingehende Einsprüche werden nicht beachtet. Pulsnitz, am 18. October 1881. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. S t eck b r i e f. Gegen den Handarbeiter Hermon« Grundmann aus Etzdorf bei Roßwein, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahl» verhängt. Es wird ersucht, den Grundmann zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Königsbrück abzuliefern. Königsbrück, am 17. October 1881. Der Königliche Amtsanwalt. . . ' Feine. - / c t i o n. / / Im Rittergute Grünberg soll da^ am 26. dieses Monats, von Vormittags 9 Uhr an, WirthMwtliche vorhandene lebende und todte Inventar, u. A. 15 Stück Pferde, 2 Zugochsen, 44 Kühe, 11 Kalben, 4 Bullen, 4 Schweine, 14 WtrthschaftSwagen, land- gastliche Maschinen und Ackergeräthe gegen sofortige baare Bezahlung versteigert werden. Radeberg, am 13. October 1881. Der Gerichtsvollzieher deS Königlichen Amtsgerichts daselbst. Schneider.