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Großenhainer Unter!, MW und AnzchMatt. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. Aö. 5. Sonnabend, den 15. Januar 18 VÄ» Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Einschreibung in die Stammrolle für das Jahr 1870 betreffend. In Gemäßheit der Bestimmungen in 8 60 der Militär- Ersatz-Instruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 werden alle in hiesiger Stadt aufhältlichen männlichen Personen, welche im Jahre 1850 innerhalb des Norddeutschen Bundesgebiets geboren, sowie diejenigen, welche bei der letzten Recrutirung oder bei den früheren Aushebungen aus irgend einem Grunde zurückgestellt worden sind, oder ihrer Militärpflicht überhaupt noch nicht Genüge geleistet haben, bei Vermeidung der in den 88 176 flg. der obangezogenen Militär-Ersatz- Instruction - angedrohten Strafen und Folgen hierdurch auf gefordert, in der Zeit vom 13. Januar bis zum 1. Februar 1870 von Vormittags 9 bis 12 und Nachmittags von 3 bis 5 Uhr entweder persönlich oder durch Beauftragte behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der hiesigen Raths- eppedition sich anzumelden. Diejenigen Gestellpflichtigen der Altersclasse welche nicht im hiesigen Orte geboren sind, haben zur Anmeldung ihren Geburtsschein oder ihr Taufzeugniß hier abzugeben, da gegen haben alle Gestellpflichtigen früherer Altersclassen ihre Gestettscheine bei der Anmeldung hierselbst zu produciren. Sind Militärpflichtige a) allhier, als dem Orte ihres gesetzlichen Domicils, nicht anwesend, gleichviel, ob sie an einem andern Orte ge stellungspflichtig sind oder nicht, oder k) sind dieselben von hier, als dem Orte, wo sie nur in Arbeit stehen, eine Lehranstalt besuchen u.s.w. zeitig abwesend, so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrik herren die Verpflichtung, bei Vermeidung der nach 8 176 der Militär-Ersatz-Instruction zulässigen Strafen, sie während des obgedachten Zeitraumes hier anzumelden. Großenhain, am 4. Januar 1870. Der Stadtrath. Kunze. Mllr. Bekanntmachung. Um etwaigen Verkehrsstörungen und Excessen gelegentlich des Mittwoch, den 19. Januar S., im Hotel 6e 8axe hier stattfindenden Maskenballes vor zubeugen, sind folgende Anordnungen getroffen worden: 1) Der Zutritt in die erste Etage des Hotel äe 8nxe und zu der dahin führenden Treppe wird nur denjenigen gestattet werden, welche mit einer von dem Musik-Verein hier erhaltenen und so bezeichneten Eintrittskarte versehen sind; wer dies nicht ist, wird von den aufgestellten Polizei-Organen zurückgewiesen werden. 2) In den Abendstunden des bezeichneten Tages von 6 bis 9 Uhr ist ein Wagenverkehr in der innern Meißner Gaffe lediglich in der Richtung vom Markte zumHSlSl ÄS 8»^«^ nicht aber umgekehrt, ge- ffattet; Fuhrwerk aller Art, welches in diesen Stunden in die Stadt passiren will, ganz besonders auch die vom Uotol zurückkehrenden Wagen, haben den Weg dahin durch die Johanpis- oder Marien-Allee u. s. w. zu nehmen. 3) Weder auf dem Trottoir, noch auf dem Fahrweg längs des Hotel 8axe dürfen sich Zuschauer aufstellen. 4) Den sonstigen Weisungen der aufgestellten Polizeiorgane, welche instruirt sind über Ordnung zu wachen, ist unweigerliche Folge zu leisten. Großenhain, am 13. Januar 1870. Die Polizeibehörde. Kunze. WtzW. Tageönachrichten. Sachsen. Die zweite Kammer hat in ihrer Sitzung am 12. Januar die Berathung des Gesetzentwurfs, einige Nachträge zu dem Gesetze vom 28. Mai 1868 über die Emeritirung stän diger Lehrer an den Volksschulen betr., begonnen und zu Ende geführt. Am 13. Januar wurde unter Anderem folgender Antrag angenommen: „Die Kammer wolle in Gemeinschaft mit der ersten Kammer bei der Staatsregierung beantragen: daß dieselbe mit den Fürsten und Grafen von Schönburg thunlichst bald in Unterhandlungen über Aufgabe der dem Hause Schönburg zur Zeit zustehenden öffentlich rechtlichen Befugnisse trete, sowie daß dieselbe, falls diese Unterhandlungen nicht zu dem gewünschten Ziele führen sollten, die zur Aufhebung beregter Befugnisse er forderlichen Schritte im Wege der Gesetzgebung thue und der nächsten Ständeversammlung eine dahin gehende Vorlage mache." — Wie die „Sonst. Ztg." mittheilt, hat das Bahnamt Altstadt-Dresden in 24 Stunden nicht weniger als 78—80 ein- und ausgehende Züge nach verschiedenen Richtungen zu befördern. Hiervon sind 42 Personenzüge, 18 Güterzüge nach und von Bodenbach und Chemnitz, 6 Kohlenzüge nach den Zweigbahnen, 12—14 Güterzüge nach und von Neustadt. Mit Letzteren wer den pro Tag durchschnittlich 950 Wagen über die Marienbrücke befördert und die Anzahl der in 24 Stunden auf dem Güter bahnhofe ein- und auslaufenden, sowie zu rangirenden Wagen läßt sich im Durchschnitt mit 1600 beziffern. — In Mügeln hat sich ein Comito gebildet, welches eine Zweigeisenbahn nach Oschatz (etwas über eine Meile) auszuführen beabsichtigt. — Der Besitzer des in Dresden durch seine herrliche Lage und elegante Einrichtung wohlbekannten Etablissements an der Elbe, Herr Restaurateur August Helbig, ist am 11. Januar im Alter von 46 Jahren gestorben. — Am 10. Januar Morgens hat sich ein Passagier auf der Fahrt von Leipzig nach Hohnstein vergiftet. Unglückliche Liebe scheint das Motiv zum Selbstmorde gewesen zu sein, indem man einige Liebesbriefe bei ihm vorgefunden hat. — Im sogenannten Saugrunde bei Dahlen wurde am 8. Januar in einer Vertiefung ein neugeborenes Kind todt auf gefunden. Der Arzt hat constatirt, daß dasselbe Lebensfähigkeit gehabt; demzufolge liegt der dringende Verdacht des Mordes vor. Die Mutter des Kindes ist zur Zeit unbekannt. — Am