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PulsmhrrFayeblali Krrnwrecher 18. Tel.-Ndr.: Tageblatt Pulsnitz «vltscheck-Konto Dresden 2138. Giro-Konto 146 <>ezLr«SUNzeryer - — — Erscheint an j««em Werktag — — — M Falle höherer Gewalt - Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung 'eS Betriebes der Zeitung oder der Befördcrungseiurichtungen — hat der Bezieher 'einen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück» Zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.65 KM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend Wochenblatt Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pmsnip und Commer, nnd Privat Bonk. ZweiofteNe Pulsnitz Anzeigen-Grundzahlen m NM: Die 42 mm breite Penrzelie ,Musst sZe RM 0.25, in der Amtshauptwannschasl Kamen, RM 0.20. AmmcheZ ile RM 0 7 und RM0.60. Reklame RM 0.60. Tabellarischer Satz 50»/, Ausschlag — , zwangsweiser Einziehung der Anzcigengebühren durch Klagt oder m KonkurssSlle. gelangt der volle Recknungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in ^nrechnum Bis >/,10 llhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Ta » Anknohu Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Kamenz, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Ober- uud Niederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Albertftrahe Nr. 2 Druck und Verlag von E. L. Försters Erben sJnh, I. W. Mohr) Schriftleiter: I W. Mubr ' v Pu > snip Nummer 94 Freitag, den 23. April 1926 78. Jahrgang Amtlicher Teil. Auf Blatt 469 des Handelsregisters ist heute die Firma Schulze öd Co, Gesell schaft mit beschränkter Hast»«« in Ohorn und weiter folgendes eingetragen worden Der Gesellschaftsvertrag ist am 31. Dezember 1924 abgeschlossen und durch Beschluß der Gesellschafter vom 23. Februar 1926 laut Notariatsurkunde von diesem Tage abgeän dert worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Konfektion von Hosenträgern und verwandten Artikeln. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmungen zu beteiligen und kaufmännische Geschäfte jeder Art zu betreiben. Das Stammkapital betrug 6000.— RM und ist durch den vorerwähnten Beschluß der Gesellschafter auf neuntausend Reichsmark erhöht worden. Zu Geschäftsführern sind bestellt a, Kaufmann Emil Otto Schulze in Dresden, b., Kausmannsehefrau Flora Thieme geb Winkler in Ossel. Jeder Geschäftsführer ist berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Aus dem Gesellschaftsvertrage wird noch bekannt gegeben, daß die öffentlichen Be kanntmachungen der Gesellschaft nur durch den Deutschen Reichsanzeiger erfolgen. Amtsgericht Pulsnitz, am 14. April 1926. Ankündigungen aller Art sind im »Pulsnitzer Tageblatt" oon denkbar bestem Erfolg. Das Wichtigste Der litauische Außenminister Professor RcyniS ist am Donnerstag von seinem Amie zurückgetreten Zum stellvertretenden Außenminister ist Ministerpräsident a. D. Bistias ernannt worden. Der an dem Raubmord in Rockendorf beteiligte Kart Kronhöiern wurde gestern verhaftet. Er gestand ein, die Landstreicherin Marie Diez ermordet zu haben. Der Schnellzug Paris—Barcolona ist am Donnerstag vormittag in der Nähe von Cordoba mit einem Güterzug zusammengestotzen, wo bei 4 Personen getötet und eine große Anzahl verletzt wurden Nähere Einzelheiten fehlen noch. Die Waldbründe im Staate New Mersey kamen am Donnerstag bi« auf eine Meile an Lakehurst heran. Au den Löicharbeiten wurden Marinetruppen kommandiert. Kapitän Steele erklärte, er halte es für ausgeschlossen, daß das Feuer der Lustschisfhalle gekährlich wer den könne, da zwischen ihr und dem Walde das weite Flugfeld liege. Wie der New Rotterdamsche Courant meldet, wurde der holländische Gesandte in Bern beauftragt, den Vertrag über die Kontrolle des internationalen Handels mit Waffen, Munition und Kriegsmaterial, der auf der Versammlung vom 4. Mai bis zum 17. Juni in Gens abgefaßt wurde, zu unterzeichnen. In einem Dorf im Kreise Oletzko führte ein Maurer seine beiden fünf- und sechsjährigen Kinder in den Wald und erschoß sie mit einem Revolver. Darauf verübte er Selbstmord. Seine Ehefrau, die gleichfalls in den Wald milkommen sollte, offenbar um auch sie zu töten, hatte sich geweigert, ihm zu folgen. Ln London wurde gestern ein Scheck über 1 000 Dollar ans radiotech irischem Wege nach Newyork übermittelt, wo er von einer Bank ohne weiteres eingelöst wurde. Was ist heute körperliche Ertüchtigung? Noch ei« Wort zur Reichsgesundheitswoche. Bon Gerhard Wascher. Eine der wichtigsten Aufgaben der Reichsgesundheits- «oche tstdieArbeitanderSchuljugend. Im Vor- dergrunde aller derartigen Bestrebungen sicht dabei das Pro- blem der Leibeserziehung, von dessen praktischer Lösungsart höchste Zukunftswerte abhängen. Roch tu den ersten Nachkriegsjahren galt eine vielfach überlieferte Reihe turnerischer Hebungen, die in erster Linie rine Stärkung der Muskeln bezweckten, einzig oder doch über- Diegend als körperliche Ertüchtigung der Jugend, bis die Leibesübungen bahnbrechend dieser Auffassung den Boden -u entziehen und durch ihre Vorkämpfer einwandfrei zu be weisen begannen, daß Herz, Lungen und Etoffwechselorgane Pir Wohlbefinden und Widerstandsfähigkeit des Körpers gegen gesundheitliche Gefahren im Schul- und späteren Be rufsleben weit wichtiger sind als starke Muskulatur. »Die Lebenskraft sitzt wahrhaftig nicht in den Armen* (Müller: Vetu System, 6. 10 ff.). Diese grundlegende Feststellung Verursachte erne Umwertung in der bisherigen Handhabung vrperlicher Erziehung. Die Organkräftigung ist gegenüber der Muskelstärkung und -geschmeidigkeit, die als «i» turnerisches Uebungsspiel trotzdem deibehalten wurde, Ha«ptpri«zip geworden. Damit gewinnen jetzt alle Uebungen, die als Schnellig- letts-, zuweilen auch als Dauerleistungen sonderlich auf Herz »nd Lungen günstig einwirken, an Bedeutung, wobei in der Form der Bewegungen das Natürliche, das ja ursprünglich wiederausiebt. Wandern, Rudern, Schwimmen, Tauchen *nd Wasserspringen, Lauf- und Ballspiele, Echneelauf, Eissport, Leichtathletik, Volkstänze, Atem- und auch kirnst- irische Körperschulung find die wesentlichsten Zweige neu- deutschen Iugendturnens. Nur die Grundschulung in Kör- Das Abfln-ungskompromiß gescheitert Der Volksentscheid zur Auswertungsfrage gesetzwidrig? — Keine Abkürzung der Besatzungs- sristen — Beratungen über Erwerbslosensürsorge — Graf Westarp über die Politik der Deutschnationalen Volkspartei — Dr. Külz gegen das Auswertungs-Volksbegehren Die «Verhandlungen abgebrochen. - Berlin. Me Kompromißverhandlungrn über das Gesetz zur Fürstenabfindung tm Rechtsausschuß des Reichs tages sind in der letzten Sitzung abgebrochen worden. Ob es möglich sein wird, die Verhandlungen weiterzuführrn, ist nach dem Ergebnis der letzten Sitzung in Frage gestellt. Die Verhandlungen scheiterten bei der Abstimmung über den 8 2, der zum Teil auch schon die Best im- mungen über ^ie Rückwirkung enthält. Von so zialdemokratischer Seite war ein Antrag eingebvacht, der den Ländern die Möglichkeit geben soll, eine Revision von früher abgeschlossenen Vergleichen im Sinne der neuen Vorschriften zu erreichen, auch wenn bereits eine Gesamtab- sindung durch geführt ist. Es ergab sich in der Debatte, daß die Sozialdemokraten die Annahme dieses Antrages als Voraus setzung für alle weiteren Abstimmungen be trachteten. Es wurde dann der Absatz 1 des 8 2 mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung gestellt: „Für eine Gesamtauseinandersetzung, wenn eine solche nicht bereits nach der Staatsumwälzung des Jahres 1918 durch Gesetz, Schiedsspruch oder Vergleich erfolgt ist, ist das Reichssondergericht ausschließlich zuständig. Ob eine vorausgegangene Regelung eine Gesamtauseinandersetzung ist, entscheidet das Reichssondergericht nach freiem Er- messen." Aber auch in dieser Form fand der 8 2 keine Annahme. Die Sozialdemokraten, Kommunisten und Völkische stimmten dagegen, die Deutschnationalen enthielten sich der Stimme. Demokraten und Zentrum stellten darauf denAntragauf Abbruch der Verhandlungen. Der Reichskanzler vr. Sucher berief, als ihm die Vor gänge im Rechtsausschuß bekannt wurden, sofort die Ver treter der Parteien zu einer Sitzung nach der Reichskanzlei zusammen. Volksentscheid zur Aufwertungsfrage gesetzwidrig. Ein Gesetzentwurf der Reichsregieruxg. - Berlin. Das Reichskabinett hielt eine längere Sitzung ab, in der es sich zunächst mit der Fürstenabfindungsfrage be schäftigte und dann beschloß, den Gesetzentwurf, der dem Volksbegehren zugrunde lag, dem Reichstag zu überweisen. Ferner behandelte das Kabinett die allgemeine Aufwertungsfrage, im Zusammenhang mit den be kannten Bestrebungen des Abgeordneten Best, der ei» Volksbegehren wegen einer Neuregelung der gesamten Auf wertung in die Wege leiten möchte. Das Kabinett hat dem Reichstage folgende Vorlage gemacht, wonach ein derartiges Volksbegehren nur durch den Reichspräsidenten angeordnet «erden kann. Der Gesetzentwurf der Reichsregierung. In der amtlichen Wiedergabe des Gesetzentwurfes heißt es u. a.: Rach Reichsrecht ist der Weg der Volksgesetzgebung in sofern beschränkt, als über den Haushaltsplan, über Abgaben gesetze und Besoldungsordnungen nur derReichsprösl» dent einen Volksentscheid veranlassen kann. Damit find auch Gesetzentwürfe der bezeichneten Art dem Volksbegehren entzogen. Dies ist geschehen, weil derartige Gesetze nicht aus dem Zusammenhang mit dem gesamten Steuer- und Wirtschaftsplan herausgenommen werde« können. Zur Vermeidung von Zweifeln hat die Reichs- regiernng beschlossen, den gesetzgebenden Körperschaften einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den klargestellt wird, daß ein Volksentscheid über Gesetzentwürfe, die die Folgen der Geldentwertung regeln sollen, nur durch den Reichs präsidenten veranlaßt werden kann. Durch diese Regelung wird die Frage der Anse in» andersetzung der Länder mit den ehemals re gierenden Fürstenhäusern und damit das bereits schwebende Volksgesetzgebrlngsverfahre« nichtberührt. * Das Vorgehen der Reichsregierung gründet sich auf die zwei nebeneinanderlaufenden Bestrebungen der Sparer gruppen auf Herbeiführung eines Volksbegehrens. Der Befische Entwurf verlangt eine SOprozentige Aufwertung der Hypotheken und eine gleiche Aufwertung für die bis zum 1. 7. 1920 erworbenen Reichs- und Staatsanleihen; für alle später erworbenen öffentlichen Anteilstücke soll eine öOprozen- tige Aufwertung unter Zugrundelegung des jeweiligen Gold- wertes erfolgen. Der zweite Entwurf der „Arbeitsgemein schaft" fordert eine volle Aufwertung, also 100 Prozent. Nicht alle Regierungsparteien billigen den Geseheniwurs. Berlin. In parlamentarischen Kreisen verlautet, daß der Gesetzentwurf der Reichsregierung zur Frage des Volks entscheides in Aufwertungsfragen nicht von alle» hinter der Regierung stehenden Partei«« gebilligt wird. Es liegen vorläufig nur Aeußerungen aus demokrati schen und sozialdemokratischen Kreisen vor. In sozialdemo kratischen Kreisen behauptet man, daß ein solches Gesetz verfaffungsändernd sei. Wenn durch Gesetz bestimmt werden soll, daß ein Volks entscheid in Aufwertungsfragen nur vom Reichspräsidenten veranlaßt werden kann und wenn dazu die Bestimmung von Artikel 73 der Reichsverfassung, wonach über den Haushalts plan, über Abgabengesetze und Besoldungsordnungen nur der Reichspräsident einen Volksentscheid veranlassen kann, be nutzt werden soll, so sei ein solches Gesetz höchstens für die Aufwertung von Staatsanleihen mög- l i ch. Würden die Bestimmungen eines solchen Gesetzes nach der Absicht des Kabinetts aber auch auf das Privattapital ausgedehnt, so bedeutet das eine Verfassungsänderung. Das