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Wöchentlich erscheinen drei Rümmer». Prönnmercuion«- Prei« 22' Sgr. (j THIr.) vierteljährUch, 3 Thlr. für das ganze Jahr, ohne Er höhung, in allen Theilen der Preußischen Monarchie. Magazin für die Man xränumerirt auf blese« Veiölan der Allg. Pr. Staat«. Zeitung in Berlin in der Expedition (Mohren - Straße Rr. 34); in der Provinz so «le im Auslände bei den Wodllöbl. Pofi-Semtern. Literatur des Auslandes. 11. Berlin, Mittwoch den 24. Januar 1838. Nord-Amerika. Kanada's Verbältniß zu Großbritanion Der Haß und die Feindschaft, die jetzt in den beiden Kanada'« gegen das Mutterland ausgcbrochcn, waren nicht etwa von jeher vorhanden. Ale England im Jahre l7t>3, in Folge des Vertra ges zu Versailles, von Kanada Besitz nahm, beeilte cs sich, den Bewohnern seiner neuen Provinzen die freie Ausübung ihres Kultus zuzuftchern; achtzehn Monate lang siand cs diesen frei, ihr Eigcmhum zu veräußern, oder das Hand zu verlassen- Und nicht nur ihre Religion, auch ihre Gesetze und Gewohnheiten ließ man ihnen: die persönliche Freiheit blieb unbeschränkt; die Auflagen waren unbeträchtlich. Wae blieb da noch zu wünschens Auch dachte damals, mit Ausnahme des Kanadischen Adels, der die höchsten Stellen im Lande inne hatte, Niemand daran, nach Frankreich zurüctzukehren. Aber alles dies hat sich gar sehr geändert! Das gute Vernehmen endete, als das Mutterland das Gou vernement rekonsiituine (l7bl, durch die Kanadische Eonstnutions- Akie) und die Provinz, die, unter dem Namen O. ucbek, eine einige gewesen, in Ober- und Nieder-Kanada eincheiltc. Die Wahlen, Einführung des Geschworenen-Gerichts, Bildung einer gesetzgebenden Versammlung aus Deputmen von den angesessenen Kolonisten mit einem Grundcigcnthumc von mindestens vierzig Shilling Ertrages und von den Einwohnern, die zehn Pfund jährlich Miethe bezahlten, auf vier Jahre gewählt — waren die Folgen des neuen Systems: kostbare Neuerungen, die einem an Gülten und herrschaftliche Gefälle gewöhnten Volke als eben so viele schöne Eroberungen hätten erscheinen müssen, ivenn die sic begleitenden Einrichtungen den Wirkungen derselben nicht in den Weg getreten wären. So wurden aber dem Versammlungshausc verschiedene Gewalten zu absoluter Kontrolle übergeordnet. Der Gouverneur, der exekutive Rath und der legislative, deffen Mit glieder unabsetzbar sind, wurden vom Könige ernannt. Bei der Wahl hierzu galt selbst ein abweichendes Glaubensbekenntnis! für kein Hmdernih; nur den Juden und Geistlichen war der Zutritt zur gesetzgebenden Versammlung verschlossen- Dieses Haus und der legislative Rach wurden mit Bcrathung und Abstimmung über die Gesetze von lokalem Interesse beauftragt. Alle Fragen entschied die Stimmen-Mehrheit und das geheime Skrulinium. Die Bills wurden dem Gouverneur zur Genehmigung vorgelegt, die dieser geben, versagen, oder auch sich Vorbehalten konnte, um erst später die Königliche Willens-Meinung zurKenntniß zu brin gen: ein Prärogativ, kraft dessen die Englischen Svuvcraine das Recht hatten, des Gouverneurs Genehmigung rückgängig zu machen. Nur mußte dies binnen den ersten zwei Jähren nach erfolgter Genehmigung der Bill geschehen, widrigenfalls diese Gesetzeskraft erhielt- Der Gouverneur konnte die gesetzgebenden Kammern versammeln, verlängern und auflösen, doch mußten sic alljährlich zusammenbcrufcn werden. Die Justiz wurde von Obcr-Apcllationehöfcn und von Königlichen Bankgcrichtshöfen verwaltet. Ein solcher Ober < Apellanonshof bestand aus dem Gouverneur der Kolonie, als dessen Präsident, aus einem Obcr- Richier, aus dem Königlichen Bankgerichtshof und aus den Mit gliedern des exekutiven Raches. Er sprach als letzte Instanz in allen Appellsachcn unter 500 Pfd.; Sachen über den Belauf dieser Summe mußten dem geheimen Rache des Könige vsrgelcgt werden. Die Polizei versahen Friedensrichter ohne Gehalt. Die Mitglieder des exekutiven, so wie die des legislativen Raches wurden bo jur-- überall, wo sie sich aushiellcn, Friedensrichter. — Dergestalt verhielten sich die neuen Einnchlungen: eine Organi sation, wie sie gegenwärtig in allen Britischen Besitzungen von Nord-Amerika in Kraft zs,, und hjx alle Beschwerden und Feind seligkeiten hervorgcrufen, wie sic jctzl das Mutterland und die Kanada'« trennen- Vor der Eroberung si75Sj bestand die Magistratur und die Eivil-Gewalt meisten« aus Personen, die zum Adel gehörten. Diese Aristokratie mäßigte ihren angeerblen Stolz durch Leutselig keit und cinnchmcndcs Wesen, wodurch sie beim Volke Achtung und Liebe gewann. Darum sah dieses auch nicht ohne Schmerz, Nach der r.ittSrzirk. — Dltscr Artikel traat-alterdinas dle Farbe seines Französsschen Verfassers. durste aber gerade darum, zur Äerglcichuua mit de» qewöbnlich von Englischen Berichterstattern berrührmden Darstellun gen der »plitischcn Blatter, von Interesse s-W. bei Abtretung Kanada'« (1703), wie jene die hohen Stellen, die sie bis dahin bekleidet, verließen. Damals erfolgte eine vollstän dige Substitution: überall traten die Eroberer an die Stellen der Besiegten. Die neuen Ankömmlinge waren aber weit entfernt, ihre Vorgänger zu erreichen: mindestens glichen sic ihnen nur von der schlimmen Seite, hatten nur deren Fehler, ohne eine einzige ihrer guten Eigenschaften damit zu verbinden. Zwar hatte Jeder bei seiner Ankunft in der Kolonie seinem Namen flugs und fröhlich einen Squire angchängl, aber dennoch blieb ihr Adel immer noch mehr als problematisch. Der Mehrzahl »ach waren sic Lieferanten und Kaufleute ans unbedeutenden Häusern und konnten cs auch bei dem Antritte ihres neuen Be rufes nicht über sich gewinnen, ihrem alten Gewerbe zu entsagen. Daher machten denn gar Viele aus ihrem Amte eine Ari von Hebel zu Erweiterung ihrer Privatgeschäfte, während Andere die ihnen anvcrlrautc Handhabung des Gesetzes zu Verübung der gehässigsten Unterdrückung und der rücksichtslosesten Gewait mißbrauchten. So sah sich z- B- eine große Anzahl von Jägern, die in ihren gegenseitigen Handels-Verhältnissen deren Schuldner waren, ganz unversehens vorgcladcn, festgcnommen, vor dem Magistrat, der ihr Gläuigcr war, geführt und von diesem zu augenblicklicher Entrichtung der Schuldsumme verunelt — wäh rend sie früher, in dem gleichen Falle, in Häuten oder Erzeug nissen des Bodens bezahlen durften. — In Ermangelung der Zahlung wurden sie bann, obgleich die Schuld meistens kaum über vierzig Shilling betrug, ivic gemeine Verbrecher vor den Gerichtshof von Qucbck geschleppt,'von diesem ins Gcfängniß geworfen und darin so lange fcstgchaltcn, bis ihre Schuld mit dem letzten Penny abgetragen war! Jene Lieferanten und Kaufleute waren indeß obendrein nicht die Einzigen ihres Gelichters, denen man die Eivil- und die Gerichts-Verwaltung des Landes anvcrlrautc. Kanada ivar auch schon von einer Masse Anglo-Amerikaner heimgesucht, die aus den Vereinigten Staaten gekommen waren, wo inan sic weggejagt hatte- Diese gaben sich den Titel von Loyalisten, obgleich in der Thai nur ihren heimlichen Umtrieben und ihren Ränken England die Absonderung Nord-Amcrika'S zu danken gehabt. Ihren eigenen Großprahlcreien nach waren aber freilich die Dienste, die sic dem Mutterlandc erwiesen, ganz unschätzbare gewesen und ihre Leiden dafür unermeßlich. Viel ärger noch waren aber in der Thar ihr Geschrei und ihr Geklagc. Und diesen lieh das Englische Gou vernement ein geneigtes Ohr; die letzten Reste des Französischen Adels wurden entsetzt, um den armen Loyalisten die Stellen zu geben, die jene etwa noch inne gehabt- Alsbald machten nun diese und die Lieferanten gemeine Sache und schloffen ein gegen seitiges Schutz- und Trutz-Bündmß zum Stellcn-Aufkauf, woran die Anstrengungen ihrer Gegner allesammt erfolglos scheuerten- Niemals ist ein Plan so folgerecht auegcführt worden; nie Hal man einen vollkommeneren Akkord gesehen: häusliche Zwistig keiten, verletzte Eigenliebe, beeinträchtigte Prwat-Jntcresscn, Alles, Alles schwieg vor dem allgemeinen Besten der Oligarchie- Und dieser Mißbrauch ist bis auf den heutigen Tag geblieben. Gegen wärtig zahlt unter den 35 Mitgliedern de« cxekunven Raches von Nieder-Kanada die Opposition nur fünf, und auch diese erst in Folge wiederholter lebhafter Recriminationen der Versammlung. Doch die folgende Uebcrsicht wird eine stoch anschaulichere Vor stellung von der Stärke dieses Mißbrauchs geben: Jonathan Sewell ist Oberhaupt der Justiz und bezieht als solches . . 1500 Pfd Dekselbc ist Speaker des legislativen Rache«, mit. . 'M» - < Friedensrichter, mit 50 , T Scwell, ein Sohn Jonalhan's, ist Sheriff, mit. . . 2000 < Edw. Scwell, - - < Missionair, mit. 200 < Henry Sewell, - - < Aktuar des legis ¬ lativen Raches, mit 200 - Moniaguc Sewell, ein Sohn Jonathan'«, ist Umer» Aktuär des legislativen Rache«, mit 100 - John Scwell, cm Enkel Jonathan'«, ist GcrichlSdicncr mit schwarzem Stabe, mit 180 - Derselbe ist Direktor der Bries-Post,'mit 4M - Die Familie Scwell bezieht also allcin in Summa 5530 Pfd. d. h. den drcizehmcn Thcil des ganzen Provinzial-Einkommens- (Schluß folgt.)