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Tageblatt Md Anzeiger. ^ S7. Sonntag den 26. Februar. 1854. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit der Verordnung des hohen Ministeriums de- Eultus und öffentlichen Unterricht- vom 26. August 1848 von den Percipienten nachbenannter Beneficien: 1) des Amthor'fchen, 2) deS Triller'schen, 3) deS Doerer-Helfreich'fchen, 4) deS Neeff'fchen und 5) des Hammer'fchen, strftungsmäßig zu bestel-enden Prüfungen sollen Montag den sechsten März 18G4 abgehalten werden, und werden die Herren Commilitonen, welche sich gegenwärtig im Genuß eine- der voraufgeführten fünf Leneficien befinden, hierdurch aufgefordert, sich gedachten TageS Nachmittags um S Uhr im Convietorio -u gedachten Prüfungen einzufinden. Leipzig, den 16 Februar 1854. Die Ephoren der Königlichen Stipendiaten daselbst. >»' >». > > >.> — , Bekanntmachung. Irr Gemäßheit des h. 13 der akademischen Gesetze, nach welchem die Wohnungskarten der Studirenden allhier all jährlich einmal gegen andere dergleichen umgetauscht werden sollen, werden die gedachten Herren Studirenden hiermit unter der in dem heregten Paragraphen enthaltenen Verwarnung aufgefordert, ihre Wo-nung-karten längften- bis zu Ende deS Monats Februar d. I. in der Expedition de- Universitäts-Gericht- zu produciren und sich des Umtausches derselben gegen neue dergleichen zu gewärtigen. Hierbei wird ihnen zugleich bemerklich gemacht, daß vom Ersten März d. I. an die bi-hrr auSgrfertigten WohnungSkarten ihre Gültigkeit gänzlich verlieren und zur Legitimation in irgend einer Art nicht weiter dienen. Leipzig, den 1 Februar 1854. DaS UniversttLtS - Gericht daselbst. 1)r. Eduard Morgenstern, Univ.-Richter. Wasser! Wasser! (Eingesendet.) Es ist in jüngster Zeit in d. Bl. mehrfach von der Gesundheit zusagenden Getränken die Rede gewesen ; man hat den Aepfelwei« gerühmt, Biere verschiedenen Namen- u. s. w.; Einsender diese- ist bescheidener, er verlangt nur Wasser, gutes Wasser, ist aber überzeugt, daß Tausende mit ihm in diesen Ruf einstimmen werben. An den ehemaligen Sitzen der alten Römer bewundem wir heute noch die riesigen Wasserleitungen (Aquaducte), welche oft viele Meilen weit über Thal und Hügel angelegt wurden, um die Städte mit gutem Quellwasser zu versehen. Sonderbarer Weise aiebt man in unserer Zeit für diesen Gegenstand, der für das öffentliche Wohl so wesentlich ist, nur sehr geringe Summen au-. Bielleicht weil wir vor den Römer« die Bierstube voraus haben und daher Bielen weniger nach Wasser dürstet; allein nicht Alle find so glücklich, ihr« Durst mit Bier löschen zu können, und ei» klein wenig Sarge mehr von Seiten der Behörden für gutes Wasser dürste daher am Platze sein.' Außerdem ist ja ein gute- Aaffer in eben so hohem Grade zur Zubereitung aller Speisen er forderlich, al< zum Trink«. Die Erbauung römischer Aquaducte ist »abei natürlich nicht mehr erforderlich. Der ältere Lheil der Stadt Leipzig ist nun mit Trink-, oder, um «n- allgemeiner aus-udrücken, Brunnenwasser hinlänglich ver sehe«, und da- Wasser entspricht mehr oder weniger de» Anfor derungen, die man in der Regel macht. Auch in dm ältem Vor städten ist die- der Fall, und überhaupt scheint früher der Grundsatz gegolten zu Kaden, daß je nachdem die Bevölkerung sich ausbreitet, wenigstens für Wasser gesorgt werden muß. In neuerer Zeit scheint die- nicht der Fall zu sein, und die zahlreichen Bewohner deS neuen Anbaue- im ehemaligen Reichelfchm Garten befinden sich wirklich für eine Stadt vom Range Leipzig in einem ausnahmlosen Zustande. In ganz Reichels Garten ist kein einziger öffentlicher Brunnen Vorhand« und nur ein ein ziger Privatdrunnen, der gute- Wasser liefert, natürlich aber von dem Besitzer nicht aller Welt zugänglich gelassen «erd« kann. In Haushaltungen, wo sich Dienstmädchen befinden, wird da- Waffer aus dem Schloßbrunnen herbeigeschafft ; die- mag im Winter noch gehen, allein im Sommer, wo mindest«- täglich viermal frische- Wasser erforderlich ist, müßte man sich fast ausschließlich zum Wafferyolen ein Mädchen halten. In kleinern Wirthschast«, wo die Hausfrau ihr eigene- Dienstmädchen ist, gestaltet sich dle- weit schlimmer; sie kann nicht vielleicht eine Viertelstunde weit an den Schloßbrunnen geh« und Wasser hol«, und so sind die kleinem Famili« auf da- Wasser angewieß«, wie es in dm (sogenannt« noch bessern) Privatbwrnnen enthalten ist. Wenn diese- Wasser von dmrMWWwn kommt, so hat es nicht etwa ein« gelblich« Schein, noi», e- ist geradezu braungelb, und in weiße- irdene- Gefäß gegossen, ist der Bode» desselben schon nach einer Viertelstunde mit einem dick« -«wen Satze belegt. Und diese- Wasser (hört! hört!) muß von den «eist» Bewohnern de-