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Wochenblatt für ReichenLmnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff - . Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Bezugspreis: Vierteljährlich 30 Pf. — Anzeigen werden außer in der Geschäftsstelle Meichenbrand, Nevoigtstratze 11) von s Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigen-! 1918 Sonnabend, den 18. Mai tanS ist eucn ir. Der Gemeindevorstand. icke Der Semeindevorstand. Der Gemeindevarstand. Neustadt, am 17. Mai 1918. Der Semeindevorstand. Der Semeindevorstand. Reichenbrand, 17. Mai 1918. »e ikl ldt- Rottluff, am 8. Mai 1918. Der Semeindevorstand. Erstklassige Flelschkxtrakt-Ersatz -gS' eingedickte Suppen-Würze garantiert 5fach. Vorzügliche Suppen- und Speise-Würze, lose ra» llnogvi'is SSsgmsid I^iok SvkulLS rerusproobvr ISS. r 3, mit und ohne Gewürz HnZItv- Litro»«- an unsere Steuerkasse abzuführen. Siegmar, 16. Mai 1918. an die hiesige Steuerkasse abzuführen. Siegmar, 16. Mai 1918. einer Geldstrafe bis zu 20 Mark bestraft. Siegmar, am 17. Mai 1918. Diese Zeugnisse sind spätestens im Impftermine aufzuweisen. Gleichzeitig werden auch die Vorsteher vorhandener Schulanstalten aufgefordert, mit denjenigen Schulzöglingen, die von ihnen in den Verzeichnissen bez. Listen aufzusühren gewesen sind, in den anbe raumten Impf- und Nachschauterminen zu erscheinen. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Diphtherie, Eroup, Keuch husten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impf linge zum allgemeinen Impftermine nicht erscheinen bez. nicht gebracht werden. Diejenigen, welche ihre Kinder oder Pflegebefohlenen durch Privatärzte impfen lassen, haben bis 31. Mai ds. Zs. mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigung hier nachzuweisen, daß die Impfung erfolgt ist oder aus einem gesetzlichen Grunde zu unterbleiben hat. Alle diejenigen, welche im Impfjahre 1917/18 mit nicht hier geborenen Kindern zugezogen sind, bei denen der Impfpflicht noch nicht Genüge geleistet worden ist, sind verpflichtet, die Kinder bis Freitag, den 31. Moi 1018 — vormittags — im hiesigen Rathause — Meldeamt — zur Anmeldung zu bringen. Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird nach 8 14 des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 mit 2, M SO 2. Termin Gemeinde-Einkommensteuer 1918 Der 2. Termin Gemeinde-Einkommensteuer 1918 ist fällig und bis spätestens den 30. Mai 191« Impfung in Siegmar. Die öffentlichen unentgeltlichen Impfungen für Siegmar finden statt: Für Erstimpflinge Dienstag, den 11. Juni 1018, nachmittags Vs4 Uhr, für Wiederimpflinge Mittwoch, den 12. Juni 1018, nachmittags Vs4 Uhr Schnlsaal, Rosmarinstratze. Die Nachschau findet statt: Für Erstimpflinge Mittwoch, den 10. Juni 1918, nachmittags V-4 Uhr, Meldepflicht über Einrichtungsgegenstände. Vordrucke für Meldung über Gewichte, Hohlmaße, Brauseköpfe, Türklinken, Türgriffe, Türhand haben, Türknöpfe, Fenstergriffe und Fensterknöpfe rc. müssen im Rathaus — Zimmer 5 — entnommen, aurgefüllt und spätestens bis 23. Mai d. I. dort zurückgegeben werden. Der Semeindevorstand z» Rabenstein, am 16. Mai 1918. Hebammenstelle. Die Hebammenstelle hiesiger Gemeinde mit Gutsbezirk ist infolge Ilebertritts der bisherigen Inhaberin in den Ruhestand am 1. Zuni dieses Jahres neu zu besetzen. Bewerbungsgesuche mit Befähigungsnachweisen werden bis 25. dieses Monats erbeten. Neustadt, am 18. Mai 1918. Der Semeindevorstand. Gemeindesteuer-Einschätzung 1918. Nachdem die diesjährige Einschätzung zu den Gemeindesteuern im hiesigen Orte beendet und das Schätzungsergebnis den Beitragspflichtigen durch Steuerzettel bekannt gegeben worden ist, werden alle diejenigen Anlagenpflichtigen, die eine Steuerzufertigung noch nicht erhalten haben, hiermit auf gefordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Ortssteuereinnahme — Gemeindeamt — zu melden. Staats- und Gemeindesteuer. Der am 30. April 1918 fällig gewesene 1. Termin Staats-Einkommensteuer ist bis 22. Mai und der am 15. Mai d. I. fällig gewesene 1. und 2. Termin Gemeindesteuer bis 3l. Mal IS18 an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Gegen Säumige wird unverzüglich das Mahn- und Beitreibungsverfahre'n eingeleitet. Rottluff, am 16. Mai 1918. Der Senkkindevorftand. Die Gemeindeverwaltung und Sparkasse bleiben Dienstag, den 21. Mai 1918 (3. Pfingstfeiertag) geschlossen. zer' vr. LMmaM MfMtktk vorzüglicher Brotaufstrich. i. I^8lr i. ^NvIltOVL8 s^»8t« getr. UMI iM?fl3iiNM. bezahlt wird. Ausgenommen hiervon ist derjenige Hafer, der bereits bei den Kommissionären Zur Ablieferung an die Heeresverwaltung gelagert hat. Einer Ablieferung an die Heeres verwaltung ist gleichzuachten eine dahingehende Erklärung des Ablieferers an die Bei lreibungskommandos vor Beginn der Durchsuchung.oder an den Gemeindevorstand, der die Erklärung sofort dem nächsten Proviantamt oder Beitreibungskommando zu übersenden hat. Leipzig, den 12. Mai 1918. Stellv. WttMWWM XIX. lL K. S.> A.-K. Der kommandierende General. v. Schweinitz. UjordmW av alle HchrbMer - In Erweiterung der Aufforderung vom 6. d. M. wird hiermit bestimmt, daß Hafer aller Art, ber nach dem 2. Mai 1918 an die Heeresverwaltung freiwillig abgeliefert worden vder noch abgeliefert wird, von den Proviantämtern mit 430 Mark für die Tonne für Wiederimpflinge Mittwoch, de« 19. Juni 1918, nachmittags »^4 Uhr Umfalls im Schulsaal, Rosmarinstratze. Jmpfpflichtig sind im laufenden Jahre I- diejenigen Kinder: g) welche im Jahre 1917 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden haben, b) welche in früheren Zähren geboren sind und der Impfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung vorläufig befreit oder in den beiden letzten Zähren ohne Erfolg geimpft worden sind; - diejenigen Zöglinge öffentlicher Lehranstalten und Privatanstalten und Privatschulen, mit Ausnahme der Fortbildungsschulen, s) welche im Zahre 1907 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnis in den letzten 5 Zähren die natürlichen Blattern überstanden haben, b) welche in früheren Zähren geboren sind und der Impfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Wiederimpfung vorläufig befreit oder in den letzten beiden Zähren erfolglos wiedergeimpft worden sind. Alle Eltern, Pflegeeltern und Vormünder von hiernach Impfpflichtigen werden hiermit aufgefordert, Alt ihren Kindern in den anberaumten Impf- und Nachschauterminen behufs der Impfung und ihrer Entrolle zu erscheinen oder die Befreiung der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Em>il Winter „ „ ...... „ -Annahme Freitags nachmittag 2 Uhr. — Fernsprecher Amt Siegmar 244. Vereinsinserate können nicht durch Fernsprecher aufgegeben werden. — Postscheckkonto Leipzig Nr. 12559, Firma Ernst Flick, Reichenbrand. llll^ ir S' ie v« bat Reichenbrand. Dienstag, den 3. Pfingstfeiertag, ist die unterzeichnete Verwaltung — einschl. Sparkasse — Vir jeden Verkehr geschlossen. ine dk und^ !! 3- ndei^ nd I« Die unterzeichneten Gemeindevorstände bringen hiermit nachstehende Anweisung zur Kenntnis nahme der Einwohnerschaft. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 16. Mai 1918. Di« Gemeindevorstand«. Kochanweisung für lose Suppen. Zur Bereitung einer guten Suppe nimmt man auf einen Liter Wasser etwa 80 Gr. Suppenmasse. Dit einem Teil des Wassers wird die Masse zu dünnem Brei angerührt, das übrige Wasser zum Kochen gebracht und der Brei hineingegossen. Nach dem Wiederauswallen koche man die Suppe bei kleinem Teuer 20 bis 25 Minuten, größere Mengen entsprechend länger. Die Suppe-gewinnt, wenn man sie »ach dem Kochen 10 bis 15 Minuten an heißer Stelle — ohne Feuer — ziehen läßt. Da die Suppen alle erforderlichen Zutaten bereits enthalten, darf Salz nicht mehr zugefügt werden. Dagegen empfiehlt sich die Beigabe von Kartoffeln, Kohlrüben oder anderen Gemüsen. deutscher Extrakt kIki8eIidrüIl-Li'8Str-Vüi'fkI gute Qualitäten. Rein gemahlene Gewürze Die Ausgabe -er Zuckerkarten in Rabenstein Freitag, den 24. Mai 1918 von 7-8 Uhr abends in den bekannten Ausgabestellen durch die Brotpsleger. Der Gemeindevorstand zn Rabenstein, am 16. Mai 1918. Siegmar. Dienstag, den 3. Pslngstfeiertag, ist die unterzeichnete Verwaltung — einschl. Sparkasse — für jeden Verkehr geschlossen. Siegmar, 17. Mai 1918. Der Gemelndevorstand. Bekanntmachung. Infolge Aebertretung von 8 2 des I. Nachtrages zu dem Regulativ, die Aufrechterhaltung der Ordnung, Reinlichkeit und des Verkehrs auf den Straßen der Gemeinde Siegmar betr., wird hiermit nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß das Aushängen und Auslegen von Wäsche, Betten und dergleichen auf Höfen, Gürten und sonstigen Plätzen an Sonn- und Festtagen streng verboten ist. Siegmar, am 15. Mai 1918. Der Grmeindevorstand. Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer. Der 1. Termin Staatseinkommen, «nd Erganzungssteuer ist fällig und bis spätestens den 21. Mai 1S!8