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Dienstag. Nr 72 15. September 1868. Erscheint Preis Dienstagsund dUMM n pro Quartal W°" u^^)nullu^.EL Postanstalten. > 8 Pfg. Amts- und Anzeige-WM der Königlichen Gerichts-Ämter und Stadträthe zn Dippoldiswalde und /ranensteiu. Dermiiwortlicher Kr-acteur: Carl Zehne in Dippoldiswalde. Die Einführung einer Hundesteuer im ganzen Lande. Da durch Gesetz vom 18. Aug. d. I. die Ein führung einer Hundesteuer im ganzen Lande verordnet worden ist, so wollen wir im Nachstehenden das Haupt sächlichste daraus mittheilen. Die für jeden Hund ohne Unterschied des Ge schlechts zu entrichtende Steuer beginnt mit Anfang des Jahres 1869 und darf nicht unter einem Thaler betragen; dieselbe fließt nach Abzug der nothwendigen Regie- und Verwaltungskosten auch ferner in der Regel in die Armencasse des betreffenden Ortes. Von der Steuer befreit sind nur junge Hunde bis zur ersten Consiguation, d. i. bis zum 10. Januar eines jeden folgenden Jahres, an welchem Tage die alljährliche Aufzeichnung der Hunde im ganzen Lande zu geschehen hat, jedenfalls aber so lange, als sie gesäugt werden. Die Erhebung der Hundesteuer hat auf Grund einer genauen Consignation am obigen Datum in den Städten, in wechen die allgemeine Städteordnung eingeführt ist, durch die Stadträthe, auf dem platten Lande dagegen, sowie in den Städten, welche die Landgemeinde-Ord nung angenommen haben, durch die Gemeindevertretung zu erfolgen. Auch ist die Erhebung der Steuer in halbjährigen Terminen nachgelassen. Die Besitzer von Hunden sind bei der auf die Hinterziehung der Hunde steuer angedrohten Strafe verpflichtet, bei ihren Orts behörden auf deren vorgängige Aufforderung schriftlich anzuzeigen, welche Hunde sie besitzen. Schafft Jemand innerhalb eines Steuerjahres einen Hund an, für welchen die Steuer auf dieses Jahr beziehendlich den laufenden Termin noch nicht entrichtet worden ist, so hat derselbe binnen 14 Tagen den Steuerbetrag für seinen Hund bei der betreffenden Einnahmestelle zu er legen. Dasselbe gilt auch rücksichtlich solcher bereits versteuerter Hunde, welche ohne die Steuermarke in den Besitz eines andern Herrn übergehen. Als äußeres Zeichen der bezahlten Hundesteuer erhalten die Eigenthümer eine mit dem Namen der Stadt und be ziehendlich des Gerichtsamtes, der laufenden Jahreszahl und mit der fortlaufenden Nummer versehene blecherne Marke, in den Farben weiß und gelb, welche Farben in dieser Reihenfolge von Jahr zu Jahr wechseln, so daß es also für das Jahr 1869 weißblecherne Hunde steuer-Marken geben wird. Mit diesen Steuermarken müssen ohne Ausnahme alle Hunde am Halsband ver sehen sein und gelten dieselben auf die Zett, auf welche sie lauten, als Nachweis der entrichteten Steuer. Wird ein steuerpflichtiger Hund aus einem Orte, in welchem niedrigere Steuersätze bestehen, in einen Ort übergeführt, in welchem höhere Steuerbesätze bestehen, so ist für denselben vom nächsten Steuer-Termine an der höhere Steuersatz zu entrichten. Im Fall des unverschuldeten Verlustes der Steuermarke ist dem Verlustträger gegen Erlegung derHälfte des jährlichen Steuersatzes eine neue Marke auszuantworten. Der Caviller ist befugt, Hunde, welche, ohne die für das laufende Jahr gültige Steuermarke am Halöbande zu tragen, außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen Localitäten betroffen werden, wegzufangen. Vom Caviller solchergestalt ein gefangene Hunde müssen von ihrem Eigenthümer binnen 3 Tagen reclamirt, von diesem auch 1 Thlr. Strafe bei der betreffenden Einnahmestelle erlegt werden, wi drigenfalls über dieselben zum Besten derjenigen Casse, in welche die Steuer fließt, verfügt und nach Befinden mit deren Tödtung verfahren wird. Hinterziehungen der Hundesteuer werden mit dem dreifachen Betrage der letzteren bestraft. Jedem Besitzer eines steuerpflich tigen Hundes wird bei Lösung der Steuermarke noch eine gedruckte Belehrung über die Hundswuth ausge händigt werden. Tagesgeschichte. I Dippoldiswalde, 11. Septbr. Selten haben wir einen Artikel gelesen, der in wenig Zeilen durch so viel unparteiischen Sinn und gesundes Urtheil sich ausgezeichnet, wie der Artikel*) der vor. Nr. dieses Blattes unter der Aufschrift: Zum Monatsbericht. Wir sind es unserer Ueberzeugung, die wir darin ausge sprochen gefunden haben, schuldig, dieß hiermit öffent lich zu bekennen. Was in jenem Artikel über das Ber- hältniß der gebildetsten Völker zu einander und ihre gemeinsame Aufgabe gesagt ist, das ist so tief aus ihrem eigenen Herzen heraus empfunden und so klar aus ihrem eigenen Bewußtsein heraus gesprochen, daß man nur das Eine nicht begreifen kann: warum diese Ansichten noch nicht zu allgemeinerer Anerkennung hin durch gedrungen sind. Wen berührt es nicht schmerzlich, wenn er liest, wie die Völker immer wieder durch gegen seitige Verdächtigungen zu unnatürlicher Feindseligkeit erregt werden. Wem sind nicht sogar die immerwähren den Friedensversicherungen zuwider, die uns den Frieden in dem schiefen Lichte eines Ausnahmezustandes erscheinen lassen. An allen diesen Machinationen, wodurch der politische Körper Europa'« in einer fieberhaften Spannung erhalten wird, hat der bessere Theil der Völker keinen Theil. Wir glauben geraden Schrittes in den Bahnen jenes Artikels einherzugehen, wenn wir behaupten: Jeder ') Nur das „ein" vor „Gott" war uns zu viel.