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Frankenberger Tageblatt 77. Jahrgang Freitag den 16. Augttft 1V18 berechtigt 13. August 1918. Der Kommunalverband kr eo Das Königliche Ministerium des Innern hat die die auf eine Fleischkarte, sei es nun beim Flei'' Menge auf 15V «r festgesetzt — sei es nun tu kann, vom 26. August ab auf 200 gr festgesetzt. Auf die einzelnen Abschnitte der Karte können künftig nur noch bezogen werden: bis zu 20 gr Fleisch mit Knochen, oder 16 gr Hackfleisch, oder 20 gr Blutwurst, Leberwurst, Brühwurst oder Mettwurst, oder 40 gr Freibankfleisch, Wildbrett, Ziegenfleisch oder Fleischkonseroen (mit der Dose ZtaatrlemetSr hintre gegen Sie kmeme-iWcbelei Die „Kölnische Zeitung" meldet aus Berlm unter der lleberschrift „Staatssekretär von Hintze gegen Lloyd Georges Geschichtsfälschung, eine Antwort an Lloyd George": Am vierten Jahrestage des Eintritts Englands in de» Krieg, am 4. August, veröffentlichte Lloyd Georg« eine Bot- schäft an das englische Volk. Darin stellt er die Behauptung auf, vor sechs Monaten hätten die Beherrscher Deutschlands absichtlich die von den Alliierten vorgeschlagene gerechte und vernünftige Regelung der Weltverhältnisse abgelehnt, hät ten die Maske der Mäßigung abgeworfen, Rußland aufgctek.t und Rumänien versklavt. Die feindliche Presse hat diese Vc. Häuptling ausgegrissen. „Corriere d'Jtalia" Hal die Behaup tung Lloyd GeorL.es dahin ergänzt, daß der Friedensvor schlag der Entente auf der Londoner Konferenz beschlossen worden sei. „Jdea Nazronale" fügt hinzu, der Vorschlag set von der Entente als Gesamtheit an Deutschland gerich tet worden. Diese agitatorische Ausbeutung der schwerwiegenden Be hauptung Lloyd Georges in einer nachdrücklichen und ^lle Zweifel ausschließenden Weise zurückzuw-ksen, schien geboten. Deshalb wandte sich der Vertreter der „Kölnischen Zeitung" vor seiner Abreise ins Große Hauptquartier an den Herrn Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, von Hintze, mit der Vitt», sich über Lloyd Georges Behauptung aussprechen zu Entente vermissen, dafür stellt« er im einzelnen annektto- nistische und imperialistische Kriegsziele auf, die selbst in England gewissen Kreisen, zumal den Arbeitern, zu wert gingen. In derselben Rede fanden sich unverkennbare Ansätze für das später ausgebaute Programm eines Wirtschafts krieges. Am 8. Januar erließ Präsident Wilson ferne Bot schaft mit den bekannten 14 Punkten. Ani 24. Januar sprach der Kanzler im Hauptausschuß und erklärte, die Reden Wilsons und Lloyd Georges enthielten gewisse Grundsätze für «inen allgemeinen Weltfrieden, denen auch.wir zustimm ten und welche die Ausgangs- und Zielpunkte für Verhand lungen bilden könnten. Wo jedoch konkrete Fragen zur Sprache kommen, so führte der Kanzler aus, sei ein Friedenswille weni ger bemerkbar. Zu demselben Zeitpunkt entwickelte Gras Czernin im Reichsrat seine Ansicht über die Abrüstung. 'Ich führe weitere Daten an. Am 5. Februar wurden die Beschlüsse der Verbandskonfercnz in Versailles bekannt. Danach erklärte der Oberste Kriegsrat, an welchem die leitenden Staatsmänner der Entente teilnahmen, es sei unmöglich gewesen, kn den Steden der gegnerischen Staatsmänner irgend etwas zu fin- den, was sich den Bedingungen der allirer'ren Negierungen genähert hätte. Deshalb müßte der Krieg mit der äußersten Energie in der engsten und wirksamsten Zusammenarbeit der Alliierten aus wirtschaftlichem Gebiete geführt werden. Am 12. Februar erließ Präsident Wilson em« 'Botschaft, in welcher er seine vier allgemeinen Punkte als Grundlage für einen dauerhaften Frieden darlegte. Am gleichen Tage erklärt« Lloyd George im Unterhaus, die englische Negierung könne Nr. 14. Mühlenbetriebe betreffend, betriebe^ bar am 17. August 1918 beginnende Wirtschaftsjahr 1918/19 find folgende Mühlen. LKW',7 LLS^°, C. Bunges Erben in Gunnerrdorf, Edlwrd Kuhn, Inhaber G. Jmmerthal in Wilischthal, S. Oskar Berger in Frankenberg, Rudolf Haubold ki Oederan, Bruno Otto in Frankenstein, i Höchstmenge an Fleisch und Fleischwaren, er — lm hiesigen Kommunalverband ist diese astwirtschasten usw., wöchentlich bezogen werden wollen. Herr von Hintze hatte die Freundlichkeit, sich so aus führlich zu äußern, wie «s dem Schwergewicht der von'Lloyd Georg« aufgestellten Behauptung entspricht. Der Staats sekretär sagte: Die Behauptung ist Lüge und un bestimmt. Es ist in maßgebenden politischen Und mili tärischen Stellen nichts bekannt über einen solchen vernünf tigen Friedensvorschlag der Entente. Wäre es den Entente- staatsmännern ernst um die Anbahnung eines Verständi gungsfriedens gewesen, so hätten sie durch bevollmächtigte Persönlichkeiten zum Zwecke von Besprechungen an Deutsch land herantreten können. Dies wäre der Weg gewesen, die beiden Gegner in Fühlung zu bringen, der Weg, welcher zu einigermaßen aussichtsreiche» Besprechungen hätte führen kön nen. Von einer Ablehnung vernünftiger Friedensoorschläge durch Deutschland kann keine Rede sein. .. auf den Zeitpunkt Bezug nahm, auf welchen die Aeußerung Lloyd Georges anspielt, wies der Staatssekrc- ^rauf Hin, daß gerade in dieser Zeit die Staatsmänner der Entente die Welt über ihre wahren Absichten nicht «in mindesten im unklaren gelassen haben. ^en die Verhältnisse damals? Ende Dezember IN-haben die Mittelmächte die Entente aufgcfordert, an den Brest-Litowskcr Friedensverhandlungen tcilzunehmcn. Die Entente aber hat die Frist für die Teilnahme an den Ver handlungen verstreichen lassen. Kurz darauf, am 5. Januar, hielte Lloyd George ein« Rede vor den englischen Gcwerk- schaftsführern, worin er behauptete, die Haltung der Blittel- mächt« ließ« angeblich Zugeständnisse an die Bedingungen der Berkaus vom Rvtzfleifck 4. Brotkartenbezirkes Nr. 681 bis 860 auf Lebensmittelmarke Nr. 181. Ans eine Person über 6 Jahre entfallen 250 Gramm, auf eine solche unter 6 Jahre 125 Gramm. — Die Ausweiskarte ist »orznlegen. Stabtrat Frankenberg, den 15. August 1918. Höchstpreise für Rind-, Kalbfleisch und Wurst. . „Vöm 12. August 1918 an gelten im Kommunalverband Flöha folgende der Verordnung des Königlichen Ministerium« des Innern vom 26. Juli 19l8 — Sachs. Staatszeitung Nr. 174 — entsprechende Kleinhandel-Höchstpreise für Fleisch und Fleischwaren: Für ein Pfund Rindfleisch mit eingewachsenen Knochen oder Knochenbeilage 2,25 Marl KalblesZ „ „ „ „ „ 1.85 , Hackfleisch 2,50 , Blutwurst, Leberwnrst und Brühwurst 2,15 „ .. - Die Abgabe von Fletsch ohne Knochen, mit Ausnahme von Hackfleisch, ist verboten, ebenso die Herstellung einer anderen Wurltart als der ebengenannten. Die Knochenbeilage darf nicht mehr al« V» der abgegebenen Fleischmenge betragen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit emer dieser Strafen bestraft. Die gleichen Strafen treffen nach 8 6 des Höchstpreisgesetze« denjenigen, der die festgesetzten Höchstpreise über schreitet. Außerdem ist die Untersagung des Handelsbetriebes wegen Unzuverlässigkeit zu ge wärtigen. Auf die Berordnung, Aushang von Lebensmittelpreisen betreffend, vom 20. Februar 1917 — Sächsische Staatrzeitung Nr. 45 — wird besonders hingewiesen. Flöha, den 14. August 1918. Der Vorsitzende des Kommunalverbandes. Verkauf vorr Streichwurst inderW.MttIaitMtttM Freitag, den 16. d. M, von vormittags V-S bi» 12 Uhr an die Bewohner des ll. Brottartenbezirkes. Bis mit 5 Küple erhaben 1, über 5 Köpfe 2 Dosen. Für eine Halbpfund-Dose find 50 Gramm, für eine Pfand-Dose 100 Gramm Fleischmarken abzugeben. — Fleischer und Fleitchfelbstuersorger sind von der Zuteilung der Streichwurst ausgeschlossen. — Die Aurwel»- karte ist vorzulegen. — Haltbarkeit wird nicht gewährleistet. Stadtrat Frankenberg, den 15. August 1918. 2- die den Selbftnzeugern zur menschlichen Ernährung freigegebenen Mengen an Duste, Hafer, Mat« und Sülsenfrüchte gegen Berarbeitungserlaubnisschein zu ver- 3- Gerste, Hafer und Gemenge gegen Schrottarten zu schroten und, zu quetschen. — Men anderen im Kommunalverband Flöha vorhandenen Mühlen wird dre Abgabe von Mehl und Kleie an Brotselbstversorger, sowie das Ausmahlen, Schroten und Quetschen von Die fleischlosen Wochen und die veenndeete Bewertung -er Meifchmurken betreffend. i. . Die fleischlosen Wochen sind für das ganze Reichgebiet einheitlich auf die Wachen vom 19. bis 25. August, 9. bi» 15. September, 30. September bis 6. Oktober und 21. bis 27. Oktober 1918 gelegt worden. In diesen Wochen dürfen Fleisch- und Fleischwaren, die dem Markenzwange unterliegen, sowie Speisen, die ganz oder teilweise aus markenpflichtigem Fleische bestehen, nicht gewerbsmäßig an Verbraucher, auch nicht an MilitSrurlauber verabfolgt werden. Auch darf in diesen Wochen öffentlichen Anstalten, Volks- und Betriebsküchen Fleisch nicht zugeteilt werden. Die tn dielen Wochen vorkommenden Notschlachtungen sind unverzüglich der Zentral- stelle Mr Fleischversorgung in Flöha telephonisch zu melden, damit diese über das aus diesen Notschlachtungen anfallende Fleisch sofort verfügen kann. In den fleischlosen Wochen etwa anfallendes Wild darf ebenfalls nicht verlaust werden; über dessen Verwertung ist vielmehr zur Verhinderung des Verderbens sofort die Entschließung de« Kommunalverbandes einzuholen. In den fleischlosen Wochen dürfen lediglich die Zulagen kür Kranke und Schwerarbeiter, sowie die besonderen Ernte-ulagen weitergewährt werden. Die Ausgabe dieser Zulagen durch die Fleischer erfolgt gleichzeitig mit der Fleischzuteilung am Freitag und Sonnabend vor jeder Aunstanstalt Gablenz (Edmund Hofman«) in Gablenz, Paul Wächtler in Dittmannsdorf, Richard Kluge in Eppendorf, Mehl und Kleie nach jedesmaliger Anweisung der Getreidegeschästsstelle de» Kom> fleischlosen Woche, damit ein Offenhalten der Fleischereigeschäfte wegen der zur Abgabe gelangenden geringen Menge Fleisch vermieden wird. Was die erste fleischlose Woche vom 19. bis 25. August anlangt, so werden hierdurch die in den Händen der Verbraucher befindlichen Fleischmarken mit dem Aufdrucke x ausdrücklich für jeden Bezug von Fleisch und Fleischwaren, die dem Markenzwange unterliegen, sowie von Speisen, die ganz ode^teilweite aüs markenpflichtigem Fleische bestehen, für ungültig erklärt. Um zu verhütens daß ,Lebensmittelkarten kür Militärurlauber, die keine beschränkte Gel tungsdauer haben, in dem-apf die fleischlose Woche folgenden Wochen nachträglich zur Beliefe rung vorgelegt werden. siEdie FleWmarkenabschnitte bei der Ausgabe an solche Militärurlauber, in deren Urlaub eine fleischlose Woche fällt, in entsprechender Menge ungültig zu machen, oder die Felder haben einen Aufdruck zu erhalten, aus dem heroorgeht, daß sie zum Bezüge der wahrend der fleischlosen Wochen gegebenen Ersatzlieferungen berechtigen, die die Militärurlauber natürlich zu erhalten haben. Der auf der Rückseite der Militärurlauberkarte befindliche Vermerk ist un gültig. n Für die erste fleischlose Woche werden als Ersatz 2'/, Pfund Kartoffeln für die Person AsG'M mt MMmchMW ks Wo: von Nr. 9 betr. Gerste, Hafer usw. zur menschlichen Ernährung.) auf einem Bogen von Nr. 10 betr. Gerste, Hafer usw. zu Futterzwecken. / zu 20 Pfg. (bestimmt für Betriebe mit Verarbeitung von Selbstversorgergut, sowie für Verarbeitung von Hafer, Gerste, Gemenge usw. zu Futterzwecken.) von Nr. 12 betr. Regelung des Verkehrs mit Mehl und Brot aus der Ernte 1918.) auf einem starken von Nk. 13 betr. Bereitung von Backware im Kommunalverbande Flöha. / Bogmzu30Pfg. (bestimmt für Verkaufsräume, für Gast- und Speisewirtschaften, Kantinen, Brot- und Mehlhandelsbetriebe.) von Nr. 13 allein sür die Backstuben. Blatt zu 15 Pfg. Von jetzt an vorrätig in der Buchdruüerei von E. G. Roßberg. 1918 mit Gefängnis bi« zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Soweit andere Betriebe als vorstehende aufgeführt, nach Ziffer 2 und 3 dieser Bekannt- machung bisher tätig waren und diese Tätigkeit auch im neuen Wirtschaftsjahr weiter ausüben wollen, bedürfen sie hierzu einer neuen Genehmigung des Kommunalverbandes Flöha, die um gehend nachzusuchen ist. gewogen). Hübner sind stets mit 400 gr, sunge Hähne bis zu V, Jahr mit 200 gr anzurechnen. Die einzelnen Wochenabschnitte baben nur für die aufgedruckte Zeit Gültigkeit. Infolge der Herabsetzung des Wertes der Fleischmarken von 25 auf 20 gr Fleisch mit Knochen usw. dürfen auch die Fleischmarkenabschnitte der Lebensmittelkarten kür Militär-Urlauber nur noch mit den oben angegebenen Mengen Fleisch mit Knochen usw. beliefert werden. Wer vorstehenden Bestimmungen zuwider Fleisch oder Fleischwaren abgibt oder bezieht wird mit Gefängnis bi« zu einem Jahre und mit Geldstrafe bi« zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Flöha, am 13. August 1918. Der Vorsitzende de» Kommunalverbandes. gelangt Freitag, den 16. d. M., in der (Rathaus, Zimmer Nr. 4) für Säuglinge bl» zu einem Jahre zum Verkauf. — Auf einen Säugling entfallen zwei Dosen zum Preise von 2 Mk. 20 Pfg. Vvs Stück. — Stammbuch ist vorzulegen. Stadtrat Frankenberg» den 15. August 1918. Verkauf von mchtbnnkwüedigern Rindfleisch Freitag, den 16. ds. Mt»., von nachmittag» 3 Uhr ab an Jedermann. — Fleischkarteu mit den Platten Nr. 1 bi« 6 sind mitzubringen. — Die Auawei»karte ist vorzulegen. Stadtrat Frankenberg, den 15. August 1918. AmtMM für die Kiinial. AmMaudtmamschast Flöha, das König!. Amtsgericht Md den Stadttat zu Frankenberg .. .. s-nnknbira i. Sa. — Druck und «erlag von C.». Roßberg in Frankenberg i. S«. «erantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Franrenverg