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«nd Tageblatt o Amtsblatt für die kümglilheu und städtischen Behörden zu Freiberg uud Braud. Dienstag, den 31. Avril. VN. w zwelmonallich l M. SV Ps. und eimnonatlich7S Pf. vn-d» oder deren Raum iS Psg z Bekanntmachung. Unter dem Viehbestände des Gutsbesitzers Herrn Karl Eduard Löffler in Mulda ist die «aul- und Klauenseuche ausgebrochen. Freiberg, am 20 April 1891. Königliche «mtshauptmannschaft. Br. H«kerlt»r». H Auf Folium 23 des Genoffenschaftsregisters für die Stadt Freiberg ist heute „der vbft- «nd Garienbauverein zu Freiberg" als juristische Person eingetragen worden. Freiberg, den 18. April 1891. Königliches Amtsgericht, Abth. Ile. Hvt. Bekanntmachung. Zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs von Sachsen wird Donnerstag, den 23. April d. I., Nachmittags 2 Uhr, aus Veranlassung der städtischen Kollegien ein Festmahl im Saale des Gewerbehauses stattfindeu. An alle diejenigen Herren von Freiberg und der Umgegend, welche sich an diesem Fest mahle zu betheiligen gedenken, ergeht hiermit das Ersuchen, die Taselmarken mit 3 Mark das Stuck bis zum 21. dieses Monats bei Herrn Restaurateur Debus zu entnehmen, beziehentlich bis zu diesem Termine ihre Theilnahme daselbst anzumelden. Freiberg, den 14. April 1891. Der Etadtrath. Br. Bödme, Bürgermeister. Fhrg Das Schulgeld für die Echüler des «hmuafiums uud Nealghmnastums auf das 1. Vierteljahr 1891 ist bis längstens den 3«. diefes Monats in unserer Stadtkaffen- und Schulgelder-Einnahme zu bezahlen, widrigenfalls die Reste als dann im Wege des ZwangsvollstreckungsvrrfahrenS beigetrieben werden müßten. Freiberg, am 15. April 1891. Der Etadtrath. — B*. BLImie. Bürgermeister. Kh. Das Schulgeld für die Bürgerschulen und einfache« Volksschulen aus daS 1. Vierteljahr 1891 ist bis längstens den 30. dieses Monats nebst dem etwa noch rückständigen Schulgeld für den Handfertigkeits-Unterricht zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung zu bezahlen. Freiberg, am 15. April 1891. Der Etadtrath. Be. BLI»»»«. Bürgermeister. Kh. Das Schulgeld für die Fortbildungsschule auf das 1. Vierteljahr 1891 ist bis längstens den , 3V. dieses Monats an unseren Kassenboten Lempe zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung zu bezahlen. Freiberg, am 15. April 1891. Der Etadtrath. Br. Bülrnie, Bürgermeister. Kh. Bekanntmachung, die Biersteuer betreffend. Nachdem die Frist zur Einreichung der Biersteuer-Deklarationen auf das 1. Vierteljahr 1891 abgelausen ist, werden diejenigen Schankwirihe und Bierhändler, welche diese Deklaration noch nicht bewirkt haben, unter Hinweis auf die Bestimmungen in K 11 und 12 des Bier- steuer-Rezulativs, nach welchen die Unterlassung der Deklaration mit Geldstrafe biS zu 150 Mark geahndet wird, hierdurch aufgefordert, ibre Deklination unverzüglich und spätestens binue« 3 Tagen, von der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet, in unserer Stadtkasseneinnahme zur Vermeidung der angedrohlen Strafen einzureichen. Freiberg, am 17. April 1891. Der Etadtrath. Br. BLImie, Bürgermeister. Kh. Auktion Mittwoch, den 22 d M Nachmittags 2 Uhr sollen im amtsgerichtlichen Auciionslocale hier verschiedene Möbel und HausgerSthe, als: Sophas, Schreib-, Wäsch- und Kleidersecretaire, Silber- und Küchenschränke, Spiegel (Trumeau), Rohr- und andere Stühle, Lampen, Blumenvasen, Wärmflaschen, Bettstellen, Federbetten, Matratzen, Gardinen, Tafel- und Küchengeschirre, ferner 1 Couliffentisch, 1 ovaler Tisch, 1 Waschtisch, 1 Regulator, 1 Kömmode, 1 Nähtisch, 1 Blumengestelle und 1 GlaSschrank gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Freiberg, am 18. April 1891. Aktuar Echmidt, G.-V. Bekanntmachung, verkaussplötze in der Markthalle betreffend. Die Markthalle an der Hedwigstraße hier soll im Lause dieses Jahres in Betrieb ge nommen werden. Die bestehenden Wochenmärkt« werden alsdann eingezogrn und wird das Fetlhalte« mit Gegenftünde« des WochenmarktverkehreS auf öffentliche« Etadtraume verboten werde«. Die Markthalle wird an jedem Werktage in noch zu bestimmenden Stunden dem öffentlichen Verkehre geöffnet sein. Mit der inneren Einrichtung soll in nächster Zeit begonnen werden. Um hierbei die Bedürfnisse hinsichtlich der Zahl, Größe und des Verschlusse« beziehentlich der Umwandung möglichst befriedigen und den Wünschen der Verkäufer in diesen Beziehungen, soweit thunlich, entsprechen zu können, ersuchen wir Alle, welche einen Platz zum Feilhalten mit Gegenständen des Wochenmarktverkehrs in der Markthalle miethen wollen, dies bis zum Eonnadend, de« 23. April l. AS., entweder bei dem unterzeichneten Stavtrathe, Rathhaus, Poststraße 14, links 2. Obergeschoß, Zimmer Nr. 52, oder bei unserem Marktinspeklor Schlesinger zu melden und hierbei Folgendes anzugeben: 1. hie Galtung der Waaren, 2. die Größe des Platzes (Länge der Vorder- oder Verkaufsseite und Tiefe), 3. ob der Verkaufsplatz verschließbar, oder zwar mit einer Umwandung versehen, aber nicht verschließbar, oder offen ohne jede Umwandung sein soll, 4. ob Kellerräume gewünscht werden und deren Größe, 5. die Dauer der Platzmieihe, ob aufs ganze Jahr, oder auf Monate, oder auf Tage und welche Monate und Tage. Die Anmeldenden übernehmen durch die Anmeldung keine Verpflichtung. Sie sollen ab?r, soweit möglich, bei Anweisung der Plätze in erster Linie berücksichtigt werden. Chemnitz, den 15 Avril 1891 Der Nath ver Etavt Chemnitz. I Bi-.'. Obei bürgermeister. Schm Tagesschau. Freiberg, den 20. April Zu dem bevorstehenden Religionswechsel der Schwester des deutschen Kaisers, der Kronprinzessin von Griechenland wird dem „Hamb. Korresp " ans Athen geschrieben: „Nachdem schon längere Zeit Gerüchte laut geworden, welche von der Absicht der Kronprinzessin den griechisch-katholischen Glauben anzu nehmen wissen wollten, brachte das hiesige Journal „Asty" in bestimmter Form in diesen Tagen eine bezügliche N chricht und da man die Beziehungen des Blattes zum Hofe kennt, so wuide diese Mittheilung als offiziell von der übrigen Presse und dem Publikum ausgefaßt. Der Mittheilung war sogleich hinzuge- sügt, daß die hohe Frau für diesen bedeutsamen Schritt von dem Metropoliten Athens vorbereitet wäre, und daß an dem heiligen Donnerstag vor dem griechischen Ostern, d. i. am 30. April, die feierliche Handlung in engem Kreis in der Hof kapelle der Königin statlfindrn wird. Wie die „Akropolis" aus bester Quelle erschien haben will, lebte in der Kronprinzessin schon lange der Entschluß, zum orthodoxen Glauben sich zu bekennen, ein freiwilliger Entschluß, dessen Beschleunigung der kürzlich vollzogene Uebertritt der Großfürstin Sergius bewerk stelligt habe. Im vollen Einverständniß mit ihrem Stamm hause handle die Kronprinzessin. Die kaiserliche Mutter habe sogar, als die Tochter ihr den Wunsch zu erkennen gab, den Glauben ihres Gemahls anzunehmen, sie darin bestärkt, und habe dies mit den Worten gethan: „DaS ist recht, da die Kinder dem griechischen Glauben angrhören werden, so muß auch die Mutter dieses Glaubens sein." Die Königin von England, wie die „Akrop." weiter wissen will, hat ihrer Enkelin den großmütterlichen Segen zu diesem Schritt gespendet." — Er wähnt sei, daß der jetzige König Georg von Griechenland an seinem evangelische» Glauben festgehalteu har. In vem Trinkspruch bei der Galatafel nach der am Sonn abend abgchaltenen Fahnenweihe gedachte der Kaiser wieder wie jüngst in Lübeck der Reformation mit den Worten: „An einem 18. April sprach der tapfere Wittenberger Mönch sein: Hier stehe ich, ich kann nicht anders. Der KriegSmann FrundS- berg rief ihm zu: Mönchlein Du thuest einen schweren Gang! — Gott Hal ihn diesen Gang gesendet zum Heil unseres Volkes, besonders unserer Heimath." Der Reichstag setzte am Sonnabend die zweite Be- rathung des Arbeiterschutzyesetzes fort. F 137. enthält Schutz - bestimmungen für die weiblichen Arbeiter. Die erwachsenen Arbeiterinnen sollen nur 11 Stunden beschäftigt werden dürfen; auch für die Wöchnerinnen ist eine längere Ruhepause vorgeschrieben. Das Zentrum beantragt für verheirathete Arbeiterinnen eine nur zehnstündige Arbeitszeit einzuführen. Abg. Schädler (Zentrum) empfahl diesen Antrag mit dem Hinweis aus die Pflichten, welche Frauen im Hausstande zu erfüllen haben, wenn der Hausstand ein geordneter sein solle. Mini st er von Berlepsch bedauerte diesem Anträge und auch den anderen Anträgen widersprechen zu müssen, um so mehr als die Regierung deren Begründung als richtig aner kennen müsse. Aber nach den angestellten Ermittelungen sei eine zehnstündige Arbeitszeit für verheirathete Frauen nicht möglich. Jetzt betrage die Arbeitszeit 12 bis 13 Stunden. Wenn man auf 11 Stunden zurückgehe, so sei das schon ein erheblicher Ausfall für die Industrie und die Arbeiter; das Budget der letzteren dürfe nicht noch mehr geschmälert werden. Wenn man die verheiratheten Frauen auf 10 Stunden be schränken wollte, dann würden dieselben entweder aus allen Fabriken entlassen werden, woeine längereArbeitSzeit herrscht, oder cs wird allgemein nur 10 Stunden gearbeitet zum Schaden auch der unverheiratheten Arbeiterinnen. Deswegen könne die Re gierung zur Zeit auf Anträge, die über die Vorlage hinaus- aehcn, sich nicht cinlassen. Abg. Hartmann (kons.) erklärte sich ebenfalls gegen alle weitergehenden Anträge und empfahl dem Abg.Schädler, seinen Antrag mitRücksicht auf die Erklärungen desMinisterszurückzuzichcn. Abg. Schädlerkam diesem Wunsche nach und zog den Antrag des Zentrums unter Wahrung des Standpunktes zurück. Abg. Hirsch erklärte, daß die Frei sinnigen von einem Norinalarbeitstag der erwachsenen männ lichen Arbeiter nichts wissen wollten; sie sehen in dem Koali tionsrecht die Handhabe für die männlichen Arbeiter, ihre Arbeitszeit zu verkürzen; aber die Frauen seien nicht in der Lage, ihr Koalitionsrechl in voller Ausdehnung auszuüben. Deswegen müßten sie gesetzlich geschützt werden, und man müsse die Ermäßigung der Arbeitszeit der Frauen von 11 auf 10 Stunden im Auge behalten. Redner sprach sein Befremden aus über die Auslassungen des Ministers bezüglich des „Kom- plots gegen die Arbeiter"; der Präsident hinderte aber das weitere Eingehen auf diesen Punkt. Abg. Ulrich (soz.) er klärte, daß die Sozialdemokraten ihre Anträge, auch wenn sie aussichtslos seien, nicht zurückziehen, sondern die Probe machen wollen, wie weit man im Reichstag in Bezug auf den Arbeiter schutz gehe. Ein Schutz der weiblichen Arbeiter sei nothwendig, namentlich bei dem steien Steigen der Zahl der Frauen, die in Fabriken beschäftigt werden. In der Textilindustrie sei die Mehrzahl der beschäftigten Personen weiblichen Geschlechts. Redner verwies auf die Schweiz und Oesterreick, wo der Nor malarbeitstag allgemein eingeführt fei. Abg. Payer sprach sich ebenfalls für 10 Stunden aus; wenn man in dieser Be ziehung die Frauen schützen wolle, dann müsse man auch nicht zu halben Maßregeln greifen. Geh. Ober-Regierung s- rath Königs führte aus, daß in der Schweiz und in Oesterreich sich der Normalarbeitstag nur ganz allmählich ein gebürgert habe; man sei auch dort nur auf 11 Stunden zu rückgegangen, nicht auf 10. Die Zunahme der weiblichen Arbeiter sei keine größere als die der männliche». Abg. von Münch empfahl namentlich den Schutz der Wöchnerinnen. Abg. Bebel bezeichnete den Schutz der Frauen als die noth- wendigste Aufgabe; denn die Aushebungen haben schon eine Degeneration der Jndustriebevölkerung ergeben, und die Sterb lichkeit der Kinder ist in Industriestädten 50 Prozent stärker als im Durchschnitt. Die schweizerische Fabrikgesetzgebunggehe in Bezug auf die Frauen weiter als die Vorlage. Daß durch die Verkürzung der Arbeüszeit ein Lohnaussall entstehe, sei ein Jrrthum des Abg. Barth, den» die Lohne seien gestiegen, die Arbeitszeit habe sich verkürzt und trotzdem seien die Waaren namentlich in Folge der Massenproduktion billiger geworden. Gerade in der Massenproduktion seien aber die Frauen am meisten beschäftigt. Bedauerlich sei, daß das Zentrum seine« Antrag zurückgezogen habe, trotzdem doch gerade die Herren Geistlichen in dieser Partei die Verhältnisse einigermaßen kennen dürften. Abg. Möller (nati.) bezeichnete die Vorlage als einen sehr erheblichen Schritt vorwärts; es werde die Nachtarbeit den Frauen verboten und die Tagesarbeit auf 11 Stunden be schränkt. Abg. Hitze erklärte, das Zentrum habe seinen An trag nur zurückgezogen, um die Vorlage nicht zu gefährden; er freue sich, daß die Aussichten für die Annahme der Vorlage günstige seien. An der ferneren Debatte betheiligten sich die Abgg. Singer, Gutfleisch, Hitze und Bebel. Schließlich wurde