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Erscheint; Mittwoch» >mb Sonnabends Ä b o tt n? m ea ts o re i <>: vierteljährlich IO Ngr. Wochenblatt Inserate, welche in Königsbrück bei Herrn Kaufmann I. And. Grahl angenommen werden, sind in Pulsnitz bis Montags und Donnerstags Abends ellltusenden. Preis der dreispall. Corpueieile 1 Neugr. für Mkmtz, Röiügslirück, Radeberg, Radeburg, RÄritzburguudÄmgegend. Amtsblatt -er Köttigltchen »<». SV. Serichtsbebär-en und -er stä-tischen DehÜrden zu Pulsnitz un- Königsbrück. Mittwocl), den 4. December IZ«^ An die Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Königs. Sächsischen Armee. Nachdem cS sich herausgestellt, baß noch immer einzelne Mannschaften bes Beurlaubtcnstanvcs der activen Armee, Reserve und Landwehr sich über die ihnen oblieginde Pflicht der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bei dem zuständigen Bezirksfeldwebel in Unkenntnis; befinden, so ergeht hierdurch »st alle mit dieser Ä'elcung noch in Rückstand Befindlichen die Aufforderung, ungesäumt und bei Bermeidung der Strafe nach Strenge der Gesetze ihrer Pflicht zu gelingen. Tie Orwbebördcn wollen dem Ersuchen entsprechen, für geeignete Verbreitung gegenwärtigen Erlasses thunlicht Sorge zu tragen. Dresden, am 27. November 1867. Königlich Sächsisches Armee-Corps-Commandg. Albert, Herzog zu Sachsen, General der Infanterie. Bekanntmachu n g. Nach bereits im Inbre 1863 beschlossener Einstellung des Geschäftsbetriebes der Hamburg-Bremer Feuerversicherungs-Gesellschaft innerhalb dc« Königreichs Sachsen ist neuerdings bei der Brandversichernngs-Commission zur Anzeige gelangt daß mit Lem 1. November 1867 alle Poliyep dieser Privat-FenerversicherungS-Gesellschaft über hierländische Versicherungen abgelaufen seien. . t : > ..... Gemas; den Bestimmungen in tz 30 der zum VI. Abschnitte des Immobiliar-BrandversicherungS-Gesetze- gehörigen AusführungS-Verordnung VM !t0. Oktober 1862 wird dies vor Zurücknahme der ertheilten Concession mit der Aufforderung öffentlich bekannt geznacht, die etwa noch ungeM gebliebenes Versicherungsverträge und Entschädigungsansprüche binnen sechs Wochen anzumeloeu, unter der Verwarnung, daß außerdem dergleichen Ansprüche im Verwal tungswege nicht weiden berücksichtigt werden. Dresden, den 25. November 1867. Königliche Brandverstcberungs - Commission. Oberländer. Rudolph. Bekanntmachung. Seiten des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamts soll - , . - den 6. Febrnar 1868 das zu der LoncnrSmasse des Maschinenbauers Friedrich Traugott Hesse in Großröhrsdorf gehörige Haus- und Gartengrundstück mit Maschinenwerkstait Nr. It7 de- BrandcatasterS und Fol. 415 Leö Grund» und HypolhekenbuchS für Großröhrsdorf, welches am 21. November 1867 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 2260 Thlr. — Ngr. — Pf. gewürdert worden ist, nolhwcndiger Weise versteigert werden, wa- nnter Bezugnahme auf den an hiesiger Ge» richtsstelle anShängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulßnitz, am 27. November 1867. , Das Königliche Gerichtsamt daselbst. i. v. Lindner, Assessor. Srft. Subhastaltom Seiten drS unterzeichneten Königlichen GcrichtSamtS sollen den IN Februar 1888 die dem verstorbenen Karl Gotthelf Heine in Krakau zugehörigen Grundstücke Nr 4l?. des Brand-Cataster- für Krakau Oberlausitzer Seils und Nr. 61 de« Grund- und HhpothckenbucheS für diesen Ort Meißner SeitS, sowie Nr. 56 dieses Buches für Otterschütz und Nr. 55 desselben Buchs für Zietsch, welche am 18. November 1867 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 854 Thlr. — Ngr. — Pf. gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, waS unter Bezugnahme auf den an hiesiger GcrichtSstelle auöhängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königsbrück, am 25. November 1867. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Hartung. — Bekanntmachung. Nachdem von dem unterzeichneten Stadtrathe der Kaufmann Herr Julius Andreas Grahl in Königsbrück am 23. November d. I. als Agent der Magdeburger Feuervtrsichernngsgesellschast für de» Stadtbezirk Königsbrück, sowie für die Amtsbezirke Königsbrück, Kamenz, Pulsnitz und Radeberg bestätigt und tu Pflicht genommen worden ist, so wird Solches anvurch in Gemäßheit § 13 der Ausführungsverordnung zum Immobiliar-Brand- VcisichtrnugSwesen vom 20. Oclobcr 1862 zur öffentlichen Kennlniß gebracht. Königsbrück, den 26. November 1867. Der Stadtrath. i. v. Adv. Riemer.