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Fernsprecher Nr. 22. Die „Sächsische ElbzciUmg" erscheint Dienstag,Donners tan und Sonnabend. Die AuSgabc des Blatte« erfolgt Tan« vorher nachin. 4 Uhr. Llbonncnicnts Preis vicrtcl- lährlich 1.50 Mk., 2>nonatlich 1 Mk., 1 monatlich 50 Pf»». Einzelne Nnnnnern 10 Pfg. Alle kaiserlich. Poslanstalten, Postboten, sowie die Zcitiuigsirngcr nehmen stets Vcstcllnnncn ans die .Sächsische ElbzciUmg" an. Tägliche Noman-Beilanc. Sonnabends: „Illustriertes Uuterlml!u«gsbla1t". 5iiUilk Lhcitiiiiis. Amtsötatt iS» Ukißiilhk Missnichi, iiiiliiüWt M»ij«ii«i »ü Stil JiliSillii z« UMm, ssick sm i>t» Ztadigmciniinlii zu MM. Tel.-Adr. Elbzeitung. Anzcincn, bei der weiten Ber brcitnnn d. Bl. Non großer Wirkung, sind Montags, Mittwochs nnd Freitags bis spätestens bormittags 9 Uhr nnfzngcbcn. Preis fiir die 5 gespaltene Petitzeilc oder deren Nanin 15 Pfg. (tabel larische nnd komplizierte An- zeigen nach Ucbcrcinknnst). „Eingesandt" und „Reklame" 50 Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Alle 14 Tage: „Landwirtsch. Beilage." Jnserntcn-Annahmcstcllen: In Schandau: Expedition Zankcnstraßc 134; in Dresden und Leipzig: die Annonccn-Bnrcans von Haasenstcin Bögler, Jnvalidcudank nnd Rudolf Mosse; iu Frankfurt a. M.: G. L. Daube L Eo. Nr. 51. Schandau, Sonnabend, den 1. Mai 1915 59. Jahrgang, 8t»lIt-8MrIiS88v /» 8eI>M^iui. Geöffnet flir Ein- und Nückzahlungcn an jedem Werk tage vormittags von 8—12 Uhr und nachm. von 2—l Uhr. Sonnabends durchgehend von 8—3 Uhr. um Linsfuss 3Vu o/o- Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Die am 3. April l!)15 von den stellv. Generalkommandos XII. und XIX. A.-K. erlassene Bekanntmachung, betr. Nohteere, wird dahin eingeschränkt, das; 1. aller Steinkohlcnteer, der bei der Stahlherstellung in den Stahlwerken verwendet wird, 2. die gesamte Erzeugung der unbedeutenderen Gasanstalten (Iahres- erzeugung nicht Uber 150 t) und 3. der Steinkohlenteer, der zur Herstellung der von Heer und Marine benötigten Dachpappe gebraucht wird (hierzu soll, wenn irgend möglich, kein Nohteer benutzt werben, sondern Teer, dem die Leicht- und Mittelöle entzogen sind), von der Verfiigungsbeschränkung ausgeschlossen sind. Stellv. Generalkommandos XII. und XIX. A.-K. Die kommandierenden Generale von Broizem. von Schweinitz. Besichtigung der Lohnfuhrwerke. Die Besichtigung der hiesigen Lohnsuhrmerke soll Mittwoch, den 12. Mai 1915, früh -/e8 Uhr Sus dem Marktplatze stattsinden- Die Lohnfuhrwerksbesitzer haben zu dieser Besichtigung sämtliche Wagen nebst Bespannung vorzusiihren, mit denen sie das Lohnfuhrwerk betreiben wollen. Die Lohuüutsrhcr, beziehentlich diejenigen Lvhnfuhrwcrksbesitzcr, welche ihr Lohn- fuhrwerk selbst führen, haben sich dazn in der in 8 11 der Ordnung slic das Lohn- suhrweseu in der Stadt Schandau vorgeschricbencn Dienstkleidung cinzusinden. Vom Tage der Besichtigung an müssen alle Lohnkutscher, beziehentlich diejenigen Lohnfuhrwerksbesitzer, welche ihr Lohnfuhrwerk selbst fahren, bei der Ausübung des Lohnsuhrgewerbes die vorgeschriebene Dienstkleidung tragen. Ausnahmen hiervon werden unter keinen Umständen gestattet. Flir die nachträgliche oder anderweite Besichtignng solcher Lohngeschirre, die bei dieser allgemeinen Frühjahrsbesichtigung nicht vorgesührt oder die dabei vom Stadtratc zurückgewiesen werden sollten, werden den betreffenden Lohnsuhrwerksbesitzern auf Grund des Sächsischen Kostengesetzes vom 30. April 1006 vom Stadtrate entsprechende Kosten auferlegt werden. Die Verwendung nicht vorgefiihrter und den in 8 21 Absatz 5 der neuen Ordnung für das Lohnfuhrwesen in der Stadt Schandau erwähnten Genehmigungs vermerk nicht aufweiscnder Wagen und ebenso ihrer Bespannung wird «nnach- sichtlich bestraft werden. Die in dem genannten 8 21 Absatz 1 angeordnete unausgesetzte Ueberwachung der Beschaffenheit der dem Lohnfuhrwerksbetriebe dienenden Wagen und ihrer Bespannung wird sich daher insbesondere auch daraus erstrecken, ob die benutzten Lohngcschirre vom Stadtrat besichtigt und genehmigt sind. Nicht- oder nicht pünktliches Erscheinen wird mit Geldstrafe bis zu 10 Mark oder mit Haftstrafc geahndet. Schandau, am 30. April 1915. Der Stadtrat. UMM DMmkeiikch hohnstei» n. Mg. Sonnlag, den 9. Mai 1915, nachmittags '/e3 Uhr im Gasthof zur „Sächsischen Schweiz" in Hohnstein Ausschutzsitzung. Tagesordnung: I. Rechnungslegung. 2. Sonntagsdienst der Kasse. (Ausgabe von Krankenscheinen.) 3. Satzungsänderungen (88 18, 42, 83 und 101). 4. Nnhegchaltskasse sächs. Land-, Orts- und Innungskrankenkassen betr. 5. Verschiedenes. Die Sitzung ist nichtöffentlich. — Etwaige Anträge sind bis 6. Mai dss. Is. einzureichen. Hohnstein, am 23. April 1915. Der Vorsitzende des Vorstandes. Paul Mai. ver Weltkrieg und Nordamerika. Nordamerika behauptet nach wie vor, das; es in dem Weltkriege strikte seine Neutralität aufrecht erhalte, aber täglich zeigt sich immer mehr, das; Nordamerika zugleich alles tut, bezw. durchgehen läßt, was ihm ein glänzendes Geschäft mit den Mächte» des Dreiverbandes während des Krieges sichert. Die Ausfuhr an Waren und Kriegs material Amerikas ist durch den Weltkrieg ganz riesig gestiegen, und da in Nordamerika nichts über ein gutes Geschäft geht, so wird der Begriff der Neutralität und des Völkerrechts im amerikanischen Sinne gedeutet und .zurecht gemodelt, hatte doch der amerikanische Staats sekretär Brgan aus die Vorstellungen des deutschen Bot schafters in Washington wegen der riesige»; Lieferungen von Waffen und Kriegsmaterial an den Dreiverband die Dreistigkeit, zu behaupten, das; Amerika die Neutralität .verletzen würde, wem; es die Waffenlieferungen an die Mächte des Dreiverbandes verbiete. Der Begriff der Neutralität »vird also von Nordamerika willkürlich aus gelegt, und kann es keinem Zweifel mehr unterliegen, daß Nordamerika sich »richt scheut, offiziell alle beide Augen zuzudrücken, wenn es gilt, Niesenlieserungen an die Mächte des Dreiverbandes auszusühren. Da in Nordamerika die Großkapitalisten und Groß- fabrikanten auch den maßgebenden Einfluß in der Politik haben, so wird wohl jeder Einspruch Deutschlands be züglich der amerikanischen Waffenlieferungen und des Kriegsmaterials ai» den Dreiverband wirkungslos bleiben. Diese ganze Haltung Amerikas offenbart sich aber auch noch iir einein groben Verstoße gegen das Völkerrecht. Die „New - Yorker Staatszeitung" brachte kürzlich die Nachricht, daß die Vundesreservekommission der Ver- einigten Staaten den Neservebanken, die Banknotenhoheit besitzen, gestatte, Wechsel, die von London und Paris für gelieferte Waren und Munition ausgestellt und von amerikanischen Bankiers akzeptiert werden, als bank mäßige Notendeckung zu verwenden. Diese Bundes reservekommission der Vereinigten Staaten, in denen als Oberhaupt der Schatzamtssekretär der Vereinigten Staaten Nichtamtlicher Teil. von Nordamerika sitzt, können aber nur als Organe des nvrdamerikanischcn Staates angesehen werden, denn die den Bundesreservekommissionen unterstellten Bundes reservebanken gaben Bundesreservenoten heraus, die als Schutztitel der Vereinigten Staaten voi» Nordamerika gelten und entsprechend gedeckt sein müssen. Die Bundes- rescrvenoten sind auch bei den Bundesreservebanken gegen Gold einzulöseu und müssen von allen Staatskassen in Amerika angenommen werden. Für ihre Sicherheit haftet neben der Bundesreservcbank auch die Negierung der Vereinigten Staaten. Wenn nun ein neutraler Staat aber völkerrechtlich verpflichtet ist, den kriegführenden Par teien keine Anleihe zu gewähren, so ist er auch nicht be rechtigt, Staatsschulden der kriegführenden Parteien an zunehmen. Die Uebcrnahme der Wechsel Englands und Frankreichs durch die Reservebanken Nordamerikas zur Bezahlung der Waffenlieferung Amerikas an England und Frankreich ist also unbestreitbar eine finanzielle Unter stützung Englands und Frankreichs durch den nordameri kanischen Staat und damit ein Verstoß gegei» das Völkerrecht und eine Verletzung der Neutralität. An gleißnerischen Ausreden wird es natürlich der nordamerikanischen Negierung in dieser Angelegenheit wiederum nicht fehlen, aber in Nordamerika gibt es auch noch eine öffentliche Meinung, welche nicht nur von den amerikanischen Waffenlieseranten beeinflußt wird, sondern die sich auch in dem Nechtsbewußtsein der amerikanischen Bürger und vor allen Dingen der nach vielen Millionen zählenden deutsch - amerikanischen Bürger und auch der jenigen amerikanischen Bürger kundgibt, welche nicht englischer und nichtfranzösischer Abkunft sind, und man muß erwarten, daß in der öffentlichen Meinung Nord amerikas sich doch allmählich eine solche starke Oppo sition gegen die amerikanischen Waffenlieferungen und überhaupt gegen die Unterstützung des Krieges des Drei verbandes durch Amerika durchringt, daß die amerika nische Negierung sich veranlaßt sehen wird, den jetzt ganz offenbare»» Unterstützungen des Dreiverbandes durch Nordamerika Einhalt zu gebieten. Kriegsereignisse. Grohes Hauptquartier, am 29. April. Westlicher Kriegsschauplatz. Unsere aus dem westlichen Kanaluser befindlichen Stellungen nördlich von am l^perlee-Bache bei Steenstraate und Het-Sas wurden seit gestern nachmittag ununterbrochen aber vergeblich angegriffen. Oestlich des Kanals scheiterte ein gegen unseren rechten Flügel von Franzosen, Algeriern und Engländern gestern abend gemeinsam unternommener Angriff unter sehr starken Verlusten für die Feinde. Die Zahl der von uns in den Kämpfen nördlich von <Ppern erbeuteten feindlichen Geschütze hat sich auf 63 erhöht. Feindliche Minensprengungen an der Eisenbahn Labassee-Bethune und in der Champagne nördlich von Le Mesnil waren erfolglos. Bei Le Mesnil wurden Angriffe unter starken Verlusten für den Feind abge schlagen. Die hier gemachten französischen Gefangenen befinde»» sich in jammervoller Verfassung. Sie zitterten vor Angst, da ihnen von ihren Offizieren vorgeredet war, sie würden, in deutsche Gefangenschaft geraten, sofort erschossen. Auf den Maashöhen, südöstlich von Verdun, schoben wir unsere Stellungen um einige Hundert Meter vor und befestigten sie. In den Vogesen ist die Lage unverändert. Oestlicher Kriegsschauplatz. Südlich von Kalwarja setzten wir uns ii» Besitz des Dorfes Komale und die Höhen südlich davon. Bei Dachowo, südlich Sochaczew, eroberten wir einen russischen Stützpunkt. Oberste Heeresleitung.