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' - t. Anzeiger. 317. Montag dm 13. November. 1854. - - ' r - - . ... — . . — : l > .. l , — Bekanntmachung und Erinnerung. Die von Grundstücken, Miethen und verschiedenen Luxusgegenständen zu dem Kriegsschulden-Tilgung--Fonds dieser Stadt zu entrichtende Abgabe ist auch auf den instehenden Termin November jetzigen Jahres nur nach demselben Ver hältnisse wie in den vorhergegangenen Terminen abzusühren. Wie wir daher erwarten können, daß die auf diesen Termin verfallenen Beiträge ohne allen Rückstand gehörig werden abgetragen werden, so haben wir auch an die unverweilte Berichtigung der auf frühere Termine noch außenstehenden Reste um so ernstlicher zu erinnern, als wir diese unterbleibenden Falls nunmehro durch militairische und nach Befinden gerichtliche Execution einbringen lassen müßten. sechzig, den 2. November 1854. Der Ikath der Stadt Leipzig. Berger. Verhandlungen der Stadtverordneten am 8. November 1854. Nach Eröffnung der Sitzung gab daS Collegium seine Zu stimmung zu Gewährung einer Remuneration von 60 Thlr. an Hie drei Boten der Stadt-Steuereinnahme und trat der vom Stadt nahe verhandelten Ablösung de- von der Universität für das Con- victorinm und der Fleischerinnung beanspruchten HutungsrechteS «H Gu Stadtfeldern einstimmig bei. Danach soll im Wege des BevgleichS eine jährliche Rente von 4 Ngr. für den Acker an die Berechtigten gewährt und diese Rente durch Baarzahlung deS 25 fachen Betrags getilgt werden. Eine Zuschrift des RathS, die organische Umgestaltung des Polizeiamte-, Verlegung des CriminalamteS und Landgerichts u. s. w. betreffend, wurde ihrem hauptsächlichen Inhalte nach von dem Vorsteher Adv. Francke summarisch mitgetheilt, wobei Letzterer vorschlug, diese Angelegenheit zunächst dem Verfaffungs- und PolizeiauSschusse, dann aber und eventuell dem Bauausschuffe zur Begutachtung zu überweisen. Nach einer Besprechung über die 'geeignetste Behandlung dieser Vorlage trat daS Collegium der An sicht deS Vorsteher- bei, und eS wurde demgemäß die Sache zu nächst dem Verfassung-- und PolizeiauSschusse überwiesen. Hierauf genehmigte man einen Antrag de- Ausschusses zur Gasanstalt, zufolge dessen der Rath dringend angegangen werden soll, für die früher beschlossene Erörterung und Begutachtung einiger die Gasanstalt betreffender Fragen durch Sachverständige eine Zeit zu bestimmen. Jene Fragen betreffen die Verhältnisse der Anstalt im Allge meinen und daS SmyerS-Williqrretsche Verfahren der Gaserzeu gung, so wie die Anwendbarkeit der Siry'schen Ga-zähler im Besonder«. Dev Rach, mit deren Erörterung einverstanden, sprach in ekwr Zuschrift vom 2. Mai d. I. den Wunsch au-, daß damit bi- WSlk/väitlli d. I. Anstand -Wo»«W werden »öchse, weil VE M AuDsWung begriffene Erweiterung der Gasanstalt noch nicht vollend« sei. Nach deren Vollendung sollte der Ausschuß de< Collegium- Davon in Kenntniß gefitzt werdm. Letztere- faßte bei dieser Mittheilung Beruhigung. Da indeß bi- jetzt die ver brochene Anzeige nicht erfolgt ist, so hielt sich der Ausschuß, wenn ihm gleich nicht unbekannt geblieben war, daß die neuen Anlagen ln der Gasanstalt bis zu dem vorgezeichneten Termine .und auch über diesen hinaus noch nicht vollendet waren, dennoch Ar verpflichtet, den obigen Antrag durch da- Collegium an den Rath zu richten. Auf der Tagesordnung stand zunächst ein Gutachten de- Aus schusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über eine gegen die Verwendung de- ehemaligen Hermannschen Grundstücks zur Düngerstätte gerichtete Eingabe mehrerer hiesiger Bürger. (Berichterstatter St.-V. Wigand.) Der Ausschuß empfahl: diese Eingabe an den Rath mit der Bitte abzugeben, dem Collegium darüber Mittheilung zu machen, ob da- Her- mannsche Grundstück Überhaupt als Düngerhof benutzt werden solle oder nur gegenwärtig und vorübergehend hierzu ver wendet werde. Man trat dem Anträge einstimmig bei. Es folgte, durch denselben Berichterstatter vorgetragen, ein Gutachten desselben Ausschusses, betreffend die Verwendung der zwischen der Funkenburg und dem Wehrgraben an der Frankfurter Chaussee gelegenen, bisher als Feld benutzten Wiesen zur Anlegung pachtweise zu ver gebender Gärten. Die fraglichen Grundstücke gehören theilS der Stadt, theils dem Georgenhause und umfassen zusammen gegen 16 Acker. „ES „liegt auf der Hand" — sagt der Rath in seiner Mittheiluna — „daß die erwähnten Grundstücke sich künftig am besten al- Bau plätze werden verwerthen lassen; indeß schien eS uns rathsam, „hiermit noch einige Jahre Anstand zu nehmen, bis die Neubauten „und sonstigen Anlagen in der nächsten Umgebung weiter vorge schritten sein werden, immittelst aber das Land zur Gattencultur „zu verpachten. Au diesem Behufe würde da- ganze Areal der „beiden Wiesen durch einen in der Mit« desselben von der Chaussee „abwärts nach Norden zu führenden breiten Weg in zwei möglichst „gleiche Hälften zu theilen und auf beiden Seiten deS Weges M „einzelne Gärten ObzuthoNen sein. Der Wm, weicher zugleich „das Areal der künftigen Straße gewährt, würde in der Breite „von 54 Ellen anzulegen fii«, um durch Bepflanzung mit Bäu- „men zugleich einen angenehmen Spazierweg für Wagen und „Reiter, woran eS hier gänzlich fehlt, zu bilde«. Der Pachtzins „für die Gärten würde mit Rücksicht darauf, daß den Pächtern „die Anlegung einer gleichförmigen Einfriedigung längs de- Wege pur Pflicht gemacht würde, dergestalt zu bestimm« sein, daß bei „einer vorläufigen Pachtzeit von 6 Jahren für die Sdllige Quadrat- „ruthe (1 Acker ---- 270 lDR.) ein Pachtzins von 1V Ngr. erlegt, „dabei aber die frühere einseitige Aufhebung des ContractS ftir „den Fall de- Bedarf- für städtische Zwecke Vorbehalten würde. „Die Auseinandersetzung endlich zwischen Gtadtcasse und Georgen- „hauS wird durch einfache Dertheilung der Nutzungen, wie der „etwaigen Kosten nach Verhältniß de- von jedem Theile gewährten „Flächeninhalt- am Richtigsten erfolgen."