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EMebUolksfreund Tageblatt für Schneeberg und Umgegend Sonntag, 10. März 1889. 5' 42. Jahrgang. die gespaltene Zeile -altig» Zelle amllicher Mennige. IL 1 I» 8vl» am 13. März 1889 Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Festtage. Preis vierteljährlich 1 Marl 80 Pfennig». ElmlsdlKU für die königlichen ««d städtische« Behörde« i« Ane, Grütchai«, Harten stein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg ««d Wildenfels. Expedition, Verlag und Druck von E. M. Gärtner in Schneeberg. Ueber die Orte Auerbach, Pöhlau, Reinsdorf, Härtensdorf, Ortmannsdorf mit Marienau, Oberhohndorf, FriedrichSgrün, Neudörfel und Vielau sowie die Gutsbezirke Neudörfel und Vielau ist in Gemäßheit von Z 26 der Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betr., vom 9. Mai 1881 die Hundesperre bis zum 8. Juni dieses Jahres verhängt worden. Solches wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß alle in diesen Orten vor handenen Hunde bis zu jenem Termine anzuketten oder einzusperren sind. Der Festlegung gleichzuachten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine, jedoch dürfen Hunde nicht ohne polizeiliche Erlaubniß aus dem gefährdeten Bezirke ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung ge stattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerden, von Fleischer- hunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd ist unter der Bedingung gestattet, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagd- revieres) festgelegt oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen an der Leine geführt werden. Hunde, welche den vorstehenden Vorschriften zuwider innerhalb des gefährdeten Bezirkes frei umherlaufend betroffen werden, können auf polizeiliche Anordnung hin sofort getödtet werden. Zwickau, am 8. März 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bose. I Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses im Bezirke der Königlichen Amts hauptmannschaft am 14. März 1889, Nachmittags '^4 Uhr, im Saale des amtshauptmannschaftlichen Dienstgebäudes. Zwickau, am 7. März 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bose. Herr Gasthofsbesitzer Carl Hermann Weder in Steinpleis beabsichtigt, in dem unter Nr. 118 des Brand-Versicherungs-CatasterS für Steinpleis gelegenen Grundstück eine Schlächterei zu errichten. Etwaige Einwendungen gegen die neue Anlage, soweit sie nicht auf besonderen PrivatrechtS-Titeln beruhen, sind bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Zwickau, am 6. März 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bose. ' Der Fleischer Herr Tobias Christian Gottlob Louis Müller in Oberstützengrün hat um nachträgliche Genehmigung der bereits auf Parzelle Nr. 1173 des Flurbuchs, Fol. 61 des Grund- und Hypothekenbuchs für Oberstützengrün errichteten Schlächterei > nachgesucht. Zur Abdankung König Milans. Der neue Regent von Serbien, Joan Ristitsch ist ein Mann von 59 Lebensjahren. Seit 35 Jahren steht er in serbischen Staatsdiensten. 1868 wurde er zum ersten Male Minister des Auswärtigen, in demselben Jahre, wo Fürst Michael ermordet wurde. Er hatte damals eine vertrauliche Mission an den russischen Hof, um denselben für die Pläne des Fürsten Michael zu gewinnen. Unterwegs traf ihn in Berlin die Nachricht von der Ermordung seine» Landesherrn. Er begab sich darauf nach Pari», wo der neugewähkte Fürst Milan zu seiner Ausbildung sich befand, und führte denselben nach Belgrad. Bis zum Jahre 1872 war er Mitglied der während Milan» Minderjährigkeit eingesetzten Regentschaft. Später war er wiederholt Minister und schloß sich al» sol- cheroffen der panflavtsttschen Partei an, deren anerkannter Führer er 1876 wurde. Er stand damal» an der Spitze der panslavistischen Agitation, welche den Krieg mit der Tür kei betrieb, der mit russischem Gelde geführt wurde. Nach Beendigung de» Kriege» vertrat er Serbien auf dem Ber liner Kongreß und nicht zum wenigsten ist e» seinen Be mühungen zu danken, daß Serbien nicht bloß die Unab hängigkeit, sondern auch «ine bedeutende Erweiterung er langte. Zum ersten Male wurde Ristitsch an die Spitze der Regierung berufen am 13. Juni 1887. Da» neue Ministerium wurde damals in Belgrad mit lauten russen- freundlichen Kundgebungen begrüßt. In Oesterreich begegnete man dementsprechend dem neuen Ministerium mit unver hohlenem Mißtrauen, während die Russen ven Ministerwechsel als einen großen und entscheidenden Sieg Rußland» feierten. Ristitsch selbst war bemüht, die Bedenken Oesterreich- Ungarn» zu zerstreuen. Der König auch unterstützte ihn in diesen Bemühungen auf da» eifrigste. Am 18. Dezember 1887 erklärte der König auf einem Festmahle in Belgrad offen, die serbische Idee habe im PanslaviSmu» ihren Feind, denn da» unersättliche Russenthum wolle da» Serbenthum nur verschlingen. E» sei daher sein Wille, daß da» Serben thum in dem großen bevorstehenden Kampfe zwischen Ger manenthum und Glavpnthum neutral bleibe. Bei diesem Festmahl war indeß bezeichnender Weis« Ministerpräsident Ristitsch nicht zugegen. Schon wenige Wochen später, Ende Dezember nahm Ristitsch seine Entlassung. Seit jener Zeit ist er öffentlich nicht wieder hervorgetreten, bi» e» vor wenigen Wochen bekannt wurde, daß der König mit ihm wegen Uebernahme der Regierung verhandelte. Der serbische Kronprinz Alexander ist gegenwärtig erst 12 Jahr alt. E» heißt, daß die Regentschaft bis zur Groß- jährigkeit de- Kronprinzen, welche vom König für August Hausversteigerung. Auf Antrag der Erben von Frau Erdmuthe Friederike verehel. Teubner geb. Gläß in Bockau soll das zu deren Nachlaß gehörige Haus- und Gartengrundstück, Fol. 135 des Grund- und Hypothekenbuchs für Bockau, Nr. 139 de» Brandcataster», im Nach laßhause durch das unterzeichnete Amtsgericht öffentlich meistbietend versteigert werden. Das Grundstück umfaßt 10,, --- — Ack. 58 ^R., ist mit 89,,^ Steuerein ¬ heiten belegt und besitzt einen ortsgerichtlichen Schätzungswerth von 7000 Mark. Der Versteigerungstermin ist auf Montag, den 18. März dss. Js., 2 Uhr Nachmittags anberaumt worden. Die Versteigerungsbedingungen sind an hiesiger Gerichtsstelle den vor Beginn der Versteigerung bekannt gegeben werden. Im Anschluß an die Versteigerung des Grundstücks soll, ebenfalls an Ort und Stelle, diejenige der beweglichen Nachlaßgegenstände an Möbeln, Frauenkleidern und HauS- geräthen Statt finden. Schwarzenberg, den 5. März 1889. Königliches Amtsgericht. Hattaß. Kr. einzusehen und wer- Etwaige Einwendungen hiergegen, so weit sie nicht auf besonderen PrivatrechtS- Titeln beruhen, sind bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekannt machung an gerechnet, allhier anzubringen. Schwarzenberg, am 1. März 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsing. E. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Cigarrenfabrikanten Emil Otto Schüller in Aue ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhe bung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Bertheilung zu berückstch- tigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbareu Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 4. April 1889, Vormittags 11 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Schneeberg, den 8. März 1889. Helbig, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Alle hier aufhältlichen Militärpflichtigen werden hierdurch noch besonders aufge fordert, zu der von dem Herrn Civil-Borsitzenden der Königl. Ersatz-Commission de» AuS- hebungS-Bezirk» Schneeberg auf Montag, den 18. März 1889, Vormittags 9 Uhr angesetzten, im hiesigen RathhauSsaale stattfindenden Musterung sich pünktlich einzufinden. Nichtpünktliches oder Nicht-Erscheinen zieht Geldstrafe bi» zu 30 Mark — Pf. bez. entsprechende Haftstrafe nach sich. Lößnitz, am 6. März 1889. Der Stadtrat h. Zieger. 8 1891, also bis nach erreichtem 15. Lebensjahre, festgesetzt sein soll, dauern werde. Die soeben zur Veröffentlichung gelangende Proklamation der Regenten Ristitsch drückt vorerst das lebhafte Bedauern darüber au», daß da» Staatsleben Serbiens der Regierung eines Herrschers entbehrte, der reiche staatsmännische Er fahrungen mit glänzenden Geistesfähigkeiten vereine. Auf die Regierung des Königs Milan zurückblickend, konstatirt dann die Proklamation, die unparteiische Geschichtsschreibung werde das Zeugniß ausstellen, daß König Milan das volle Anrecht auf die Anerkennung Serbiens hab«. Bezüglich der äußeren Politik wird bemerkt, die Regentschaft werde nicht nur die vom König Milan errungene Freundschaft der Großmächte aufrecht erhalten, sondern dieselbe auch mittelst guter völker rechtlicher Beziehungen und durch die Achtung der interna tionalen Verträge fortentwickeln und zu ergänzen suchen. Au Innern müsse Serbien durch Aufrechttrhaltung der Röcht»- : ordnung und de» Inneren Frieden» zu einem echten Recht»- - staak heranreifen und hierdurch ein Element de» Frieden» ,j und der Ordnung sowohl zu Hause, al» auch im Reigen der < Balkanvvlker verbleiben. Mit dem neuen Könige auf d«u - Throne und mit der neuen Verfassung im Staat-leben möge auch neue» Leben und eine neue Aera ernsten Schaffen» uüd i Sparstnne» erwachen, eine Epoche de» RationalwohlstandEW