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Frankenberger Tageblatt Bezirks- Anzeiger Amtsblatt für die Wmgl.AmtshaMmaimschast Mha, das Königl. Amtsgericht Md dm Stadttat zu Frankenberg Berantwortlicher Redakteur: Erust Rosiberg sen. In Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C. G. Roßberg in Frankenberg i. Sa. M U8 Freitag, sen LS. Mai 1917 78. Jahrgang 1 an Grab- — dem Veräußerer Je eine Ausfertts öder bei der ttebergabe an diese zun, Zwecke der Veräußerung von HM in zwei Ausfertigungen auszufütten und zu unterzeichnen. -.-lußscheines muß der Erwerber und der Veräußerer bei Fruhgemüse und Frühobst drei Monate, im übrigen acht Monate ausbcwahren und aus Verlangen den Be amten oder Beauftragten der Reichsstelle, der Preieprüfungsstelle, der Ortspolizei oder, falls das Geschäft auf öffentlichen Märkten oder in einer Markthalle geschlossen ist, den Marktaussichtsbe amten vorlegen. Wird Gemüse oder Obst durch Vermittlung von Sammelstellen weiter vertrieben, so bedarf es der Ausstellung eine» Schuldscheines bet der Veräußerung oder ttebergabe an den Sammel stellenleiter nicht. Dieser hat bei der Weitergabe einen einheitlichen Schlußschein für die weiter- veräußerte Ware auszustellen. Der Ausstellung eines Schlußschelnes bedarf es femer nicht für Ware, die ein Händler im Umherziehen, auch innerhalb des eigenen Wohnortes, von Erzeugern in deren Betriebsstätten ankaust. Es ist als» Veräußerung, dte nicht unmittelbar an den Verbraucher erfolgt, von den im vorigen Absatz erwähnten Ausnahmen abgesehen, schkußscheinpflichtta, soweit auch die Veräußerung von Erzeugern (Gärtner, Landwirt, u. s. w.) an Wiederverkaufer. Für die Schlußscheme find amtliche Vordrucke zu verwende«, die zu Heften vereinigt find. Die Hefte enthalten je 2VV Schlußscheinvordrucke, von denen je zwei aufeinanderfolgende dieselbe Seitenzahl tragen. Es werden Schlußscheine von hellgrüner Farbe, gekennzeichnet mit den Buchstaben L 2, die für Erzeuger oder Zwischenhändler, die nicht Großhändler im Sinne der Verordnung des Reichskanzlers vom 3. April ds. Js. find, und Schlußscheine für Großhändler auf weiße« Papier in grauen Umschlägen ausgegeben. Die Beteiligte« werden aufgef-rdert, die erforderlichen Schlußscheinhefte, die zum Preise von 2 M. für das Stück berechnet werden, hier zu entnehmen. Hl. Wer ohne die erforderliche Genehmigung Großhandel in Obst, Gemüse oder Südfrüchten betreibt, oder nach erfolgtem Widerruf der Genehmigung den Genehmigungsschein oder ein «hm ausgehändigtes Formularbuch zu Schmßscheinen trotz Aufforderung nicht zurückgibt oder wer den Vorschriften über die Verpflichtung zur Ausstellung, Aushändigung, Aufbewahrung und Vor legung von Schiußscheinen zuwidechandelt, wird nach der Verordnung über Obst. Gemüse und Sudfriichte vom 3. April 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 M. oder init einer dieser Strafen bestraft. Flöha, den 23. Mai 1917.DleKönkgliche Amtsha«ptmannschast. Handel mit Obst «n- Gemüse. I. Nach der Verordnung des Reichskanzlers über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 darf vom 21. Mai 1917 an den Großhandel mit Gemüse, Obst und Südfrüchten nur be treiben, wenn die Genehmigung hierzu neben der in der Verordnung über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 24. Juni 1916 (Reichsgesetzbl. S. 881) vorgeschriebenen Er aubnis von der zuständigen Stelle — im Königreiche Sachsen von den Kreisstellen für Gemüse und Obst bei den Königlichen Kreishauptmannschasten — erteilt worden ist. Allen Händler«, die die GroßhandelserlsubnisschMe «och «icht besitzen, denen die Grvß- handel»erla»b«i» versagt worden U oder die überhaupt um die Erlaubnis nicht nachgesucht haben, bleibt der Zwischen- und Kleinhandel am Sitze ihrer gewerblichen Niederlassung nach wie vor unbeschrankt erlaubt, sofern fie die Vorschriften der Buftdesratsverordnung vom 3. April 1917 und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen gewissenhaft befolgen, insbesondere bei jeder Veräußerung von Obst, Genrüfe oder Südfrüchten, die nicht unmittelbar an den Ver braucher erfolgt, Schlußscheine aussteUe« (s. unten unter II). n Vom 21, Mai 1917 ab N bei jeder BrrSußemeua von ») Kohlsorten afler Art, Mangold, Kohlrabi, Kochlrüben, Mairüben, rote Rüben (rote Beete), Möhren, Karotten, Teltower Rüben, Schwarzwurzeln, Spargel, Erbsen, Bohnen. Gurken, Spinat, Salah Rhabarber, Tomaten, Zwiebeln,- dl Obst außer Pfirsichen, Aprikosen, Weintrauben,- Anstelle des verstorbenen Bezirksausschußmitgliedes Gemeindevorstand Lehnert — Flöha ist Gemeindevorstand Seifert — Erdmannsdorf gewählt worden. Di« Königliche Amtshauptmannschaft. Vaterländischer Hilfsdienst Hierdurch wird folgendes in Erinnerung gebracht: 1. Nach der Bekanntmachung des Bundesrats vom 1. März 1917 haben alle in der Zeit vom 1. Juli 1887 bis mit 31. Dezember 1869 geborenen nicht inehr landsturmpflichtigen männ lichen Deutschen, die sich im.März dieses Jahres zur Stammrolle der Hilfsdienstpflichtigen ge meldet haben jede« Wechsel der Bekchaftigunasstelle oder der Wohnung bei dem zuständigen Einberufungsausschub in Flöha, Königliches Bezirkskommando, zu melden. Bei dem Wegzuge aus dem Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschast Flöha (einschl. der reo. Städte) hat sich der Meldepflichtige bei dem bisher zuständigen Einberufungsausschuß abzumelden und bei den, für den neuen Wohnort zuständigen Einberusungsausschuß wieder anzumelden. 2. Die vorbezeichneten hilfsdienstpflichtigen Personen, die von der Verpflichtung, sich zur Stammrolle zu melden, befreit find, weil fie schon vor dem 1. März 1917 selbständig oder unselb ständig im Hauptberuf im Reichs-, Staats-, Gemeinde- oder Kirchendienst, in der öffentlichen Arbeiter- und Anaestellten-Versicherung, als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder Apotheker, in der Land oder Forstwirtschaft, in der See- oder Binnenfischerei, in der See- oder Binnenschiffahrt, iin Eisen bahnbetriebe (einschließlich des Betriebes der Klein- und Wasserbahnen), aus Werften, in Berg oder Hüttenbetrieben, m der Pulver-, Sprengstoff-. Munitions- oder Waffcnfabrikation tätig waren, haben sich, sobald sie -le befreiende Tätigkeit aufgebe« oder die Beschäftigung wechsel«; bei der Gemeindebehörde des Wohnortes persönlich zu melden und die für die Ausfüllung der vom Bundesrate vorgeschriebenen Meldekarte erforderlichen Angaben zu machen. Die Meldung kann auch schriftlich unter ordnungsmäßiger Ausfüllung der Meldekarte erfolgen. 3. Außerdem hat der Arbeitgeber den Austritt eines solchen von der Meldepflicht befreiten hilfsdienstpflichtigen dem Einberusungsausschuß in Flöha, Königliches Bezirkskommando, mitzu- 4. Alle diese Meldungen haben innerhalb drei Tagen voin Eintritt der Veränderung ab zu erfolgen. 8. Mit Gefängnis bis zu 3 Monate«« oder mit Geldstrafe bis zu 600 M. wird bestraft, wer bei den vorgeschriebenen Meldungen willentlich unwahre Angaben macht; mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Hast wird bestraft, wer die Meldungen oder Mitteilungen schuldhaft unterläßt. Flöha, Frankenberg, Oederan und Zschopau, am 22. Mai 1917. Die Königliche Amtsha»ptmannschast. Die Stadträts. Der diesjährige Geburtstag Sr. Majestät des Königs wird feiten der Garnison und der Schulen hier durch verschiedene öffentliche Veranstaltungen feierlich begangen werden. Wir bitten unsere Einwohnerfchaft, daran zahlreich teilzunehmen, weiter aber ihrer Der- ehrung für unsern geliebten Landesherr«« durch allgemeine Beflaggung der Häuser sichtbar Aus druck zu verleihen. Franke nberg, am 22. Mai 1917.Der Stadtrat. Vom 24. Mai bi« mit 7. Juni liegt in der Stadtsteuereinahme Mn UN« 1on»MIin««v>»iMItoI»«« s*nuk«g«no««»n»<:k»ee zur Einsicht der Beteiligten aus. Die Einhebung der Beiträge erfolgt in den nächsten Tagen. Frankenberg, am 23. Mai M7.Der Stadtrat. Auf Grund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen werden alle Personen, die in hiesiger Stadt ihre Einkommen- «nd Ergänzungsstenerpfticht zu erfüllen haben, denen aber bis jetzt ein Steuerzettel nicht hat behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mitteilung de» Einschätzungsergebnilles sich bei der hiesigen Stadtsteuereinnahme zu melden. Frankenberg, den 21. Mai 1917. Der Stadtrat. Kartoffelverkauf. Für die Woche vom 28. Mai bi« 1. Junk d. I. können n«r S Pfund Kartoffeln, und zwar auf den über 3 Pfund lautenden Abschnitt der Kartoffelkarte, abgegeben werden. Dagegen werden in den amtlichen Mehlverkaufsstellen auf den über 2 Pfund lautenden und für die Woche vom 28. Mai bi» 1. Juni d. I. gültigen Kartoffelabschnitt je 289 Gramm Mehl ver abreicht. — Die Kattoffelmarke« sind von den Händlern sorgfältig zu sammeln, abgezählt und gebündelt bis Montag, den 3. Juni d. 2. im Rathause, Polizeiwache abzugeben. — Die Be lieferung der Marken vor der auf diesen angegebenen Zett wl» den Händler« hiermit ktrena untersagt. Städtrat Frankenberg, den 24. Mai 1917. Verkauf vo« Gemüse-Konserven Sonnabend, den 28. d. M., an die Bewohner des 1. Brottartenbezirk» bei Richter, Schloßstraße, Böttcher, Äörnerftraße, 2. „ bei Lange, Baderberg, Eckert, am Markt. 3. „ bei Scheibe, Baderberg, Kaufhaus Schocken, 4. „ bei Sonnenberger, Chemnitzer Str., Krauter, Querstraße. Es entfallen auf einen Haushalt zu 1 Kopf '/. Pfund in Dosen, ., .. von 2-5 Köpfen 2 Stadtrat Frankenberg, den23. Ma? 1917. — Margarine-Verkauf Sonnabend, den 26. d. M., bei sämtlichen Waterialwarenhändlern gegen Abgabe der Lebens mittelmarke Nr. 71 nebst dem Abschnitt K der Landesfettmarke. — Auf jede Person entfallen 89 Gramm zum Preise von 2 Marr für da» Pfund. Stadtrat Frankenberg, am 23. Mai 1917. Berkaus vou Wasserhühnern, Schollen nnd Seezungen Freitag, den 25. d. M.» von Nachmittag 6 Ahr ab bei Mütter, Winklerstraße. Stadtrat Frankenberg, den 24. Mai 1917. Kriegöfchretbstube Frankenberg. Die Geschastsstunden fallen am 1. Pfingstfeiertage au». Allgemeine Ortskrankenkasse Gnnnersdorf. Der in der Ansschuß-Sitzung vom 24. März dss. I. eingebrachte Antrag auf Bezahlung des Krankengeldes von« 1. Tage der Krankheit und Bezahlung der in der Woche fallenden Feiertage hat das Königl. Obcr-Versicherungs-Amt Genehmigung gefunden. Diese Vergünstigung tritt mit Montag, den 28. Mai dss. I. in Kraft. Gnnnersdorf, den 24. Mai 1917. Der Vorstand. Mar Berthold, Vors. heil Mem ffSMt * Zum drittenmal begeht der Sachsenkönig Friedrich August seinen Geburtstag im Lärm der Wassen; ja noch schwerer, ernster ist die Zeit geworden, das Ringe«« an den Fronten gestaltete sich immer furchtbarer, erbitterter, die wirt schaftliche Lage des Volkes schwieriger. Aber diese eiserne Zeit, die das Volk in seiner Gesamtheit enger zusammengeschweißt l«at zum siegreichen Durchhalten, hat die Liebe und An hänglichkeit zum König noch erhöht. Der dem deutschen Bolks- rveseii eigene tiefinnerltche Zug zu Herrscher und Herrscher- samilie bewährt sich auch in allerernstester Zett. Mit der restlosen Hingabe an Und für das Vaterland ist auch die Begeisterung für Kaiser und König gewachsen. Wir all« wissen heute besser denn je: Zn einem starken Königtum, in einer festgezimmerten Monarchie liegen die starken Svurzeln unserer Kraft, einer Kraft, die jeden« Sturm gewachsen ist,- die schier Unüberwindliches doch bekämpfen und ertragen läßt. Und so drängt auch heute, zum 52. Geburtstag unseres guten SachsenköMgs, die Liehe seines Volkes zu neuem Aus druck. Was König Friedrich August seinem Volke ist, was er in unermüdlicher Fürsorge und treuester Pflichterfüllung an segensreichen Werken geschaffen, das ist jedem feiner Land«? linder ins Herz geschrieben. Die Fürsorge für sein Volk ist dem König oberstes Gesetz. Unermüdlich ist er darauf be dacht, seinen Landeskmdern von Segen, ihnen ein treusorgender Vater, ein rechter Berater zu sein und ganz besonders am Herzen liegt ihm die Milderung der schwere«« Lasten und hohen Opfer, die der Weltkrieg heischt. Es ist der feste Wille unseres geliebten Königs, sich in der Wohl fahrtspflege nicht übertreffen zu lassen. Wie für die daheim, so sorgt unser König, der von Jugend auf eng verwachsen ist mit der Arme« für seine Soldaten an der Front, di« in unverbrüchlicher Hingabe an den deutschen Gedanken durch ihre Taten unvergängliche Lorbeeren ai« ihre Fahnen heften. Aus häufigen Reisen nach der Front besucht« König Fnedttch August seine treuen Truppen, zollte ihrer Haltung reiche Anerkennung und begeisterte sie zu frischen Taten. Den iu den Lazaretten Liegeirden aber brachte er lindernden Trost. Zn inniger Verehrung blickt darum heute das gesamt« Sachsenvolk zu seinem König auf und ist einig in dem Wunsche, daß Eott unseres Königs Regierung weiterhin segnen, ihm dauernde Gesundheit schenken und im neuen 53. Lebens jahr« das Glück eines ehrenvollen, den Heldentaten der Sachsen und aller deutschen Stämme entsprechenden Frieden bringen möge? > kin Wecdkel im ttasrMcden Oberlwmmsmis Den stärksten Beweis für die Größe des deutschen Siegs in den Abwehrschlachten an der Aisnc- und der Champagne- Front ist für uns, die Welt und schließlich wohl auch für das verblendete französische Volk, dessen Kerntruppen vor der eisernen deutschen Maller nutzlos hingeopfert worden find, der Wechsel im "französischen Oberkommando. General Ni velle, der den anfangs vergötterten Zoffre im Dezember 1916 nach dessen erzwungenem Rücktritt ersetzte, hat dem Ge neral Pötain, dem Verteidiger Verduns, weiche«» müssen. Auf Nivelle, den ungestümen Angriffsgeist, und aus die von ihm geleitete Generaloffensioe, die, wenn auch noch nicht beendet, je» doch bereits als gescheitert gelten kann, hatte Frankreich seine letzte Hoffnung gesetzt. Sie zerrinnt jetzt in Blut und Flammen. Wenn auch die bewährte Kunst der französischen Negierung und ihrer Presse, durch Lügen, Ver schleierungen und Aufbauschung lokaler Einzelerfolge den Aus- , bruch allgemeiner tiefer Enttäuschung des Volkes zn verhüten, s dieses Mal wieder ihre Schuldigkeit getan hat, war doch Ri- ! veile auf seinem Posten nicht zu halten. Wie der „Zauderer" Joffre, so mußte jetzt auch der „Haudegen" Nivelle gehen. Nivelle, der im Oktober 1856 geboren, sich im 61. Le bensjahr befindet, hat «ine glänzende Laufbahn hinter sich. Er trat 1876 bei der Artillerie ein, besuchte die ecolc polytech nique, war Schüler der Kriegsakademie und dann General stabsoffizier. Zeitweilig war er in Nordafrika und China, Als