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Inserat« werden bi»«E«iitagU Uhr ^0^4! angenommen. Preis für die Spaltzäle 1» Pfg- > Mn. Borm. 46 in 7 Uhr 15 Min. Vorm. 42 10 in Falkenau, Frankenstein, auch Die Sonderzüge Viertägige Fahrkartengültigkeit. Näheres auf den au-- Bekanntmachung 29 38 7 7 8 8 8 9 9 31 58 12 40 12 12 12 11 11 10 30 20 1 27 Flöha Oederan halten sind überflüssig. Leipzig, im Mai 1896. UN- Tageblatt Amtsblatt für die königlichen md Müschen Behörden zu Freiberg and Brand verantwortliche Leitung: Georg Burkhardt. Niederbobritzsch. Ermäßigte Fahrkartenpreise. „ Freiberg „ Klingenberg „ Edle Krone „ in Dre-Ven-Altst. ab ab Chemnitz Niederwiesa NX* Erscheint jeden Wochentag Abends '/,7 Uhr für den /V" ö Erren Lag. Preis vierteljährlich 2 Mk. 25 Pfg. «N I ryeimonatltch 1 Wk. 50 Pfg. u. «inmonatlich7SPfg. AnMon in Brand. Sonnabend, den S.Mai1»W, vormittags 10 Uhr kommt t S-Pha, 1VME tisch und 1 ovaler Lisch gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Versammlungsort: Restauration zum Schützenhaus. Die Polizeibehörden im Königreiche Sachsen werden hierdurch ersucht, diejenige Leiche«, welche laut Rinistcrialverordnung »o« S1. Septemver IM» Hn^nier» ttcht^wecken an die Universität abzuttefern sin», sofort ohne vorher amsufrage«, in einem zugenagelten, festen Kasten unter der Adresse: „An die Anatomie zu LeipzitzM Ablieferung eines Leichnams betreffend —", auf die Eisenbahn tranSportiren zu lassen, ES ist hierbei stets die dem Absendungsorte nächste Eisenbahnstation zu wählen, auch wenn dieselbe von Leipzig entfernter ist. Zugleich wird bemerkt, daß für den Kasten 7-/, Mk., für den Transport bis zu 4 Kilometer 4 Mk., für jeden weiteren Kilometer 50 Pfg. bezahlt wird und durch Post vorschuß von obrigkeitlich dazu beauftragten Personen sofort erhoben werden kann. Für fe»«« Aufwandsentschädigungen können von den Polizeibehörden in Städten 6 Mk., von Polizeibehörde» auf dem Platten Lande (Gemeindevorständen und Gutsvorstehern) 10 Mk. erhoben werden. Ltf dem Vorschußbrief ist zu bemerken, daß der Vorschuß sich auf Berläge für die Anatomie bezieht, und ist die Berechnung in dem Briefe beizufügen und die Transportstrecke in Kilometern auM- geben. Die Leichen werden das ganze Jahr hindurch angenommen, besondere Anfrage« deshalb KokzveHergerung ans Grillenburger Staatsforstrevier. Im Gasthofe z« Grillenborg sollen Freitag, de« 8. Mai 1896 von vormittags 9 Uhr an, nachstehende Nutzhölzer, als: 2186 w. u. 142 h. Stämme, 201 w. u. 130 h. Klötzer, 3131 w. u. 50 h. Derbstange«, 14435 w. Reisstangen, 2 rw h. ü. 22^ rm w. Nutzscheite u. 142,, rm w. Nutzknüppel, sowie Sonnabend, de« 9. Mai 1896, von vormittags V,tt Uhr an, im Gasthof MM Sachsenhof bei Klingenberg, nachstehende Brennhölzer, als: 4« rw h. u. 92^ w. Brennscheite, 15^, rm h. u. 94 rm w. Brennknüppel, 5,^ rm h. Zacken, 1,, rw b. u. 98^ rm w. Neste, 15,^ Wllhdt. h. u. 28^, Wllhdt. w. Brennreisig und 73 rm w. Bre«- stöcke versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Kgl. Forstrevierverwaltung Grillenbnrg «nd Kgl. Forstrentamt Tharandt, am 28. Aprfl 1896. die Inbetriebsetzung der Dampfstratzenwalze im S^tSstraßenmeisterbezirke Freiberg , betreffend. , Voraussetzung, daß nicht in Folge ungünstiger Witterung oder auS sonstigen eintreten, wird die Wächtersiche Dampfstraßenwalze im Amtsftraßenmeister- Mtztrke Freiberg an folgenden Tagen in Betrieb gesetzt werken: Vom 5.—7. Mai innerhalb der Stationen 0,0 und 0,4 der HalSbrückener Hüttenstraße in Freiberg, „ 8.—11. Mai innerhalb der Stationen 2,5 und 3,0 der Freiberg-Nossener Straße «n zwischen Freiberg und Kleinwattersdorf, am 1L Mm auf derselben Straße zwischen KleinwatterSdorf und Grotzschirma, vom« 13.—16. Mai innerhalb der Stationen 11,3 und 11,7 der Freiberg-Nossener - Straße zwischen Grotzvoigtsberg und Obergruna, , 16.—20. Mai innerhalb der Stationen 16,6 und 17,155 der Dresden-Chemnitzer Straße zwischen Kleinschirma und Oberschöna, „ 21.—29. M« innerhalb der Stationen 6,9 und 7,8 der Freiberg-Olbernhauerstraße zwischen Erbisdorf und Mönchenfrei und »Sy. Mai bis 3. Juni auf derselben Straße in Großhartmannsdorf. Ruf diese Dampfstraßenwalze leiden die Bestimmungen der Verordnung vom 5. September. rMO, den Verbehr von Straßenlokomotiven auf öffentlichen Wegen betreffend, (Gesetz- und Berordnun^blatt Seite 146 fg.) Anwendung. Im Nebrigen wird noch angeordnet, daß die Geschirrführer bei dem Nahen der Dampf- WÄze ihre Pferde sogleich am Kopfe beim Zügel zu nehmen, auch den Anordnungen der Straßen- tzauvemtzten allenthalben Folge zu leisten haben. Zuwiderhandlungen ziehen Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder Haft bis zu 14 Tagen nach sich. Freiberg, am 28 April 1896. Königliche Amtshauptmannschast. Oeffenttiche Ladung. Die Nachaenannten, als: 1. Friedrich Ricard WarneS, geboren am 29. August 1869 in Frauenstein, zuletzt in Marien- 1. Ernst Theodor Schellberg, geboren am 24. März 1873 in Thiemendorf, zuletzt in Breitenau bei Oederan aufhältlich, 8. Karl Franz Dietrich, geboren am 5. September 1873 in Gahlenz, zuletzt daselbst aufhältlich, 4. Ernst Max Hermann Schurig, Mechaniker, geboren am 22. Juli 1872 in Meißen, zuletzt in Döbeln aufhältlich, und L. Bernhard H^o Hartenstein, geboren am 30. November 1870 in Marienberg, zuletzt da- wer^en ^besch^ldigt^ — als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlaffen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufge- halten zu haben, — Vergehen gegen tz 140 Abs. 1 No. 1 Str.-G.-B. Dieselben werden auf Donnerstag, de« 13. August 1896, vormittags 9 Uhr "vor die H. Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Freiberg zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach Z 472 der Straf- Prozeßordnung von den Civilvorsitzenden der Königlichen Ersatz-Commissionen zu 1. Dippoldis- wawe, zu 2. und 3. Flöha, zu 4. Meißen und zu 5. Marienberg iiber die der Anklage zu Grunde liegende« Thatsachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. Freiberg, den 17. Februar 1896. S. 8. II 110/95 No. 3. Königliche Staatsanwaltschaft. gt. 88/95 HI 262. Akt. Schröder. Die Direction der Anatomie. Prof. M». (S. 38579) Brand, am 80. April 1896. Der Gerichtsvollzieher beim König!. Amtsgericht daselbst. 81II»»ii»«iu». Wachtmeister. n Internationale Gartenban-AussteUung in Dresden. Sonderzüge von Chemnitz nach Dresden und zurück, Montag, den 4. Mai, and Sonntag, dtv 1V. Mai 1896. a 12 Uhr " — Bekanntmachung für Braud. AlS Nachtpolizeier ist der Handelsmann Eduard Bruno Voigtländer von hier verpflichtet «nd «mgestM wmkw, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. BraNd, am 30. Aprll 1896. Der Bürgermeister. Vr. Sa»»«. hängenden Plakaten. Dresden, am 20. April 1896. Königliche Generalvirettion der Sächfische« StaatSeisenbahnen. 295161. ,, 10 „ 10 „ Kleinschirma, Muldenhütten «Ü Gestohlen wurden in der Zeit vom 2. bis 22. April 1896 heim Erbgerichtsbefitzer Friedrich Wilhelm Barthel in Oberreichenbach bei Brand aus einem in der ersten Etage des Wohnhauses gelegenen, unverschlossenen Garderobezimmer eine am Rande etwas eingedrückte, goldene Damen- «hr mit Stahlzeigern und römischen Zahlen. Auf dem Deckel der Uhr sind Verzierungen in Gestatt von kleinen Blumenknospen angebracht. Gleichzeitig wurde der zur Uhr gehörige Uhr- ' Müffel, sowie eine lange, goldene, sogenannte Schlangenhalskette mit schwarz emaillirtem Schieber mit gesuchten. Etwaige zur Ermittelung des Thäters dienende Wahrnehmungen wolle man der unter zeichneten Behörde oder dem nächsten Gendarm anzeigen. Freiberg, am 30. April 1896. Königliche Staatsauwattschaft. —— 49. Jahrgang. Freitag, den 1. Mai Die Matabeü. Bon Karl Theodor Machert. (Nachdruck verboten.) In gewaltigen Haufen ziehen die Matabelekrieger gegen die Hauptstadt des Landes, die König Lobengula im Jahre 1870 auf dem Hochplateau gegründet und zum Andenken an eine unter drückte Rebellion „Gu-Buluwayo" — d. i. der Ort dessen, den sie tödten wollten — genannt hat. Sic sind zu einem Ver- zweiflunMampfe um ihr Land entschlossen, dessen Beherrschung Durch Fremde sie nicht ertragen. Werden sie besiegt, so hat die Schicksalsstunde für einen der kraftvollsten und interessantesten Stämme Süd-Afrikas geschlagen. Die Matabele gehören zur Familie der Zulu-Kastern, wanderten nach Norden aus und sanden in der Gegend der Magalisberge (westlich von Prätoria) Wohn sitze. Aber die nachdrängenden Boeren verdrängten sie auch von hier, und so überschritten die Matabele den Limpopo, unterwarfen 1866 die Stämme des Landes zwischen Limpopo und Zambesi und herrschten nun hier als ein siegreiches Kriegervolk über un einige mtd schwächliche Stämme, wie die Maschonas, bis sie von den Engländern im Jahre 1893 besiegt wurden. Damals soll ihr mächtiger König Lobengula gefallen sein; aber sicher ist sein Tod nicht, und, was die Hauptsache ist, die Matabele glauben nicht daran. Weit ist das Land und voll von Wäldern, Höhlen nnd Schlupfwinkeln, eines Tages taucht sicher, so glauben sie, der König wieder auf, und führt seine Krieger gegen die Weißen. Dieser Glaube ist aber in Rücksicht aus die autokratische Regieruugsform bei den Matabeles von Wichtigkeit. Ohne König, in der Zeit eines Interregnums z. B., sind sie zuchtlos und zersplittern ihre Kräfte. Dem Könige aber gehorchen sie un bedingt und geschlossen. Demüthig und auf den Knien nahen sie sich ihm unter lauten Lobpreisungen: „Du Löwe, Du Stier, Du großer Pavian, Du schwarzes Geheimniß, Du Menschenfresser" und was dergleichen Epitheta mehr sind. Seine Befehle finden widerspruchslosen Gehorsam, „der König kann kein Unrecht thun", ist ihre Auffassung, nnd es scheint sogar, daß die Habe des Stammes als eine Art persönlichen Besitzes des Königs angesehen wird; wenigstens vermochte Eduard Mohr, der während eines Interregnums das Land bereiste, nichts käuflich zu erlangen weil ihn: damals alle Matabele antworteten: „Wie kann ich verkaufen, was nicht mir gehört?" — offenbar, weil keine Persönlichkeit da war, die eine autoritative Berkaufserlaubniß zu ertheilen in der Lage war. Die Matabele sind, wie schon ihre Geschichte beweist, «« ^^gervolk. Sie thellen diese Eigenthümlichkeit mit der ganzen Zulu-Nat-on dürfen aber in gewissem Sinne als die BlÜthe dieser Rasi e bezeichnet werden. Alle Art von Industrie und Ge werbe ist ihnen fremd, diese Geschäfte lassen sie von den unter worfenen Maschonas für sich besorgen. Für sie ist der Krieg der einzige Inhalt des Daseins, den ersten Feind zu erschlagen ist ihr höchstes Ziel und ihre Waffen sind ihre Ebre. Schließen sie einen Kontrakt, so legen sie neben den bedungenen Lohu Schild und Speer: dies ist für sie bindend. Immer sind sie mit Acxten und Assegais bewaffnet. Der Matabele im KriegSkleöie bietet einen martialischen Anblick. Das Zeichen des Krieges ist ein hoher Schmuck von Straußenfedern im Kopfhaar; „wir legen die Federn an", heißt bei den Matabele: „wir haben Krieg".' Ein großer Kragen von Straußenfedern wallt von den Schultern bis zur Hüfte herab, Ellbogen, Oberschenkel und Knie sind von Büscheln weißer Ochsenschwänze garnirt. Die Tracht ist um so