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EMebUolkssreund Tageblatt für Schwarzenberg und Umgegend Redaction, Verlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneeberg. ; - Gareis 2 ! lgust, beab-- die 3050 Stück weiche Klötzer von 13—15 Ctm. Oberstärke^ 7 5 320 Raummeter weiche l 3 - harte / Brennscheüe r Hlm. Riedel. Wolfframm. r bei der sse, endlich c bürgerl. bekannt ge ¬ nlade. Müller. onkurse. itz- i »mmen. abrik, feh- mt- sch- !tts jr Vor- undftück ßost in wßleder ^-«-7 > L für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhnin, Harten stein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels . k-i tV, r oder frü- an die Ex- i lind ! in das ima zne, ßter M, M, m- rid- ernannt worden. Schwarzenberg, am 29. Juli 1887. Königliche Amtshauptmannschaft Frh. v. Wirsing. - 120 - sowie ebendaselbst Als von den Ortsbehörden zuzuziehender Sachverständiger zur.Ermittelung der nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 bei auftretenden Seuchen für geiöbtete Thiere zu gewährenden Entschädigungen ist auf das Jahr 1887 an Stelle des verstorbenen Guts besitzers Christoph Troll in Alberoda Herr Gutsbesitzer Gustav Troll ebendaselbst 273 171 1 9 einzeln und partieenweise Der Fabrikbesitzer Herr Carl Robert Beck in Firma: C. H. Frenzel in Wittigs- thal beabsichtigt, das zwischen den Parzellen Nr. 1158 und 285 des Flurbuchs für Johann georgenstadt im Schwarzwasser eingebaute Wehr waagerecht auszugleichen, bei gewöhnlichem Wasserstande einen 0„« m hohen Bretaufsatz auf demselben anzubringen und den Betriebs grabeneinlaß auf Parzelle Nr. 1072 desselben Flurbuchs unter entsprechender Veränderung der rechtsseitigen Grabenkante von 4,„ in auf 6,„ in zu erweitern, sowie um 0,^ m zu vertiefen. Das Nähere kann aus den an hiesiger Canzleistelle zur Einsicht bereit liegenden Zeichnungen und Beschreibungen ersehen werden. In Gemäßheit 8 17 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, so weit sie nicht auf besonderen Privatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Schwarzenberg, am 29. Juli 1887. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr.. v. Wirsing. Der Stadtrath. Dr. von Wohdt. Bttchr. zum Con- »endächern. > Ko. für fläche aus- hpappe pr. Pfg. an. Holz-Versteigerung auf Eiben stocker Staatsforstrevier. Im Hendel'schen Gasthofe zu Schönheiderhammer sollen Dienstag, den 9. August a. c., von früh s Uhr an auf dem Schlage in Abtheilung 73 (Wallfischkopf), und die im Einzelnen der Abthei- lung 1 bis 7 (Zeisiggesang), 11, 12 (Denitzgrund), 15, 19 (Wintergrün), 21 bis 27 (Heckleithe), 28 bis 31 (Stölle), 36 bis 38 (Neuer Teich), 39 -bis 43 (Klötzerberg), 45, 46, 50, 51 (Spitzleithe), 54, 55 (Mühlberg), 58 bis 63 (Jungnickel), 65 bis 69 (Kri- nitzberg), 71 bis 73 (Wallfischkopf) aufbereiteten Nutzhölzer, als: weiche Brennknüppel, harte ) Aeste und weiche Stöcke üller, r. gegen sofortige Bezahlung in kaffenmäßigen Münzsorten, und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu ma chenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Creditüberschreitungen sind unzulässig. Holzkaufgelder können an beiden Tagen von Vormittags ^9 Uhr an berichtigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Oberförster. Kömgl. Forstrevierverwaltung und Königl. Forst rentamt Eibenstock, am 28. Juli 1887. " Bekanntmachung. Die Grundsteuer per 2. Termin 1887 ist bis längstens den 15. August d. Js. bei Vermeidung der sofortigen Zwangsbeitreibung an die hiesige Stadtsteuereinnahme abzuführen. Schneeberg, den 30. Juli 1887. E^ Sonntaasarbeit in der Landwirth schäft betr. Nach 8 3 des Gesetzes vom 10. September 1870, die Sonn-, Fest- und Buß tagsfeier betreffend, sind gewöhnliche Handtierungen und die Wochcnarbeiten im Bereiche der Landwirthschaft, wenn sie außerhalb der Wohnungen und Oeconomiegebäudc stattfinden, verboten und es unterliegen dem Verbote nur folgende Arbeiten nicht: 1) Erntearbeiten nach Beendigung des Vormittagsgottesdienstes; vor und während des Vormittags-Gottesdienstes nur in Nothfällen; 2) die Einholung des Grünfutterö außerhalb der Zeit des Vor- und Nachmit tagsgottesdienstes; 3) das Ans- und Eintreiben des Viehes außer den Stunden des Gottesdienstes. Ta vorstehende Bestimmungen nicht allenthalben beobachtet werden, findet man sich veranlaßt, die Ortspolizeibehörde und die Gendarmerie zu strenger Aufsichtsführung und bez. Bestrafung etwaiger Contravcntionen anzuweisen. Zuwiderhandlungen sind nach 8 11 des angezogenen Gesetzes und 8 366,des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft zu belegen. Schwarzenberg, am 29. Juli 1887. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsing. Mittwoch, den 10. August a. c von früh 9 Uhr an die ebendaselbst aufbereiteten Brennhölzer, als: Von dem Gemeinderathe zu Ortmannsdorf ist die Einziehung des im dasigen Flurbuche unter Nr. 1190 und 1191 aufgeführten, unterhalb durch Mülsener Fluren und oberhalb durch die herrschaftlich Neudörfeler Waldungen bis auf die fiskalische Lichtenstein- Lößnitzer Straße führenden sogenannten Oelsnitzer Steiges als eines öffentlichen Com- municationsweges dergestalt beantragt worden, daß derselbe als Wirthschaftsweg für die angrenzenden Grundstücksbesitzer und für die beiden Hausgrundstücke Brandcataster- Nr. 106 LI und 106 li. für Marienau bestehen bleiben soll. Es wird dies mit dem Bemerken hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Wiedersprüche hiergegen binnen 3 Wochen, vom Abdrucke dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen sind. Zwickau, am 27. Juli 1887. Die Königliche Amtshauptmannschaft. I. V.: vr. Ayrer, Reg.-Ass. Gegen den Handarbeiter Louis Hermann Leichsenring aus Bockau, z. Zt. unbe kannten Aufenthalts, ist auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wegen der Beschul digung, am 1. Mai dieses Jahres in Unterstützengrün und den umliegenden Ortschaften ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung, ohne vorgängige Bestellung und ohne vorherige Einlösung eines Gewerbescheins Waaren bei anderen Personen als bei Kaufleu ten zum Wiederverkauf angekauft zu haben, Uebertretung gegen 8 16 Verb, mit 8 1 Z- 2 des Gesetzes, die Besteuerung des Gewerbebetriebs im Umherziehen betr. vom 1. Juli 1878, vom unterzeichneten Amtsgericht mittelst Strafbefehls vom 6. Juni 1887 eine Geldstrafe von Zehn Mark und falls dieselbe nicht beigetrieben werden kann, eine Haft strafe von drei Tagen unter Auferlegung der Koste» des Verfahrens festgesetzt worden. Die Geldstrafe und die Kosten im Betrage von 1,20 M. sind anher einzuzahlen. Der Strafbefehl wird vollstreckbar, wenn Seiten des Beschuldigten nicht binnen einer Woche nach Zustellung Einspruch erhoben wird. Eibenstock, den 29. Juli 1887. Königliches Amtsgericht. Peschke. Gruhle, Ger.-Schrbr. Bekanntmachung. Der am 25. Juli c. fällig gewesene IV. Termin Commun-Anlagen ist zu Vermeidung der Zwangsvollstreckung bis spätestens zum 8. August 1887 anher abzuführen. Schwarzenberg, am 29. Juli 1887. Gras-Auktion. Die diesjährige GraSnutzung des Streitwalder Forstreviers, 16 Parzellen, soll kommenden Freitag, den 5. August 1887 von Vormittag 9 Uhr ab unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen gegen Baarzahlung versteigert werden. Zusammenkunft im Gasthof zu Streitwald. Fürstlich Schönburgische Forst-Verwaltung Streitwald. 175. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Preis vierteljährlich 1 Mart 80 Pfennige. Dienstag, den 2. August JnsertionSgebühren: die gespaltene Zelle 10 Pfennige, die zweispaltige Zelle amtlicher Inserate 25 Pfennige. 1887. 4730 1840 580 2 buchene - - 16—22 23—29 30—50 28—30 - 3,, Mtr. lang, 3,o Mtr. lang, 6710 - weiche Stangenkl. 8—12 - s 3,z Mtr. lang, 68 - - Derbst. - 8— 9 - Unterstärke, 100 - - - - 10—12 - L 76 - - - - 13—15 - 510 - - Reisstang. - 4— 6 - -