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rMbZMfreunö ük. Fttlllt, ttt tt.LslIl M Dresden, de« IS. April 1914. Ministerium des Innern. -tue, den 15. April 1914. Der Rat der Stadt. — Steueramt. — Crandorf, am 15. April 1914. Pflichtfeuerwehr Oberschlema Der Branddirektor. , Oberschlema, am 16. April 1914. Aue, den 16. April 1914. Der Rat der Stadt. — Steueramt. — Aue, den ly. April 1914. Löhnitz. am 15. April 1914. Der Rat der Stadt. der in Schwarzenberg, am 11. April 1914. Anzeige gebracht. zur Fortblldung-schuldtrrVor Zeitzle» A«e, 17. April 1914. Deutsche Fachschule für Metallbearbeitung mH JnstallatioU zu Aue i. Sa, )! «V. Jahr-» —^-".7" Der Stadtrat. Or. Rüdiger. Der «emeindevorstand. Meinhold- Stachdem dir Trgebnjsst d-z weGMM mnMeuereinschatzung den BeUragspflichtigen bekannt In ZaulSdorf («mtthauptmannschaft OelSnttzü und in Singwitz (Amts, Hauptmannschaft Bautzen) ist die Maul- und Klauenseuche an»gebrochen. Sonntag, den IS. April 1914, früh « Ahr Effektendurchsicht der Gesmntfenerwehr (Freiwillige und Pflichtfeuerwehr) auf dem Schulturnplatz. Die in den Händen der Mannschaften befindlichen AuSrüstung-gegenständs! (Pflichtfeuermehr: Armbinden, -schilder und Fähnchen) sind mitzubringen. Richt- oder unpünktliches Erscheinen wird nach den Strafbestimmungen der, Feuerlöschordnung streng bestraft. Die Direktion. Frau Marie Frieda verehel. Unger geb. Kunst- mann aus Neuwelt ist von uns als Leichenfrau für den Stadtbezirk Schwarzenberg ^mit Ausnahme de» Stadtteil» Gachsenfeld) gewählt und als solche heute in Pflicht genommen worden. I. Bürgerschule zu Aue i. Erzgeb (Höhere Volksschule). Die Aufnahme der schulpflichtig werdenden Kinder findet Montag, den SO. April nachmittag 2 Uhr in der Aula statt. Steuern Aue. Die städtische Einkommensteuer für den 1. Termin dieses Jahre» ist am k. April 1914 fällig gewesen und ist spätestens bis zum SS. April 1914 au unsere Stadtsteuerkaffe, Stadthaus Zimmer Nr. 20, (Eingang Lefftngstraße) zu bezahlen. Gegen Säumige wird nach Ablauf dieser Frist mit der Zwangsbeitreibung vor gegangen werden. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß bei etwa etugewendeter Rekla mation der fällig gewesene Betrag trotzdem vorläufig zu entrichten ist. Weiter weisen wir noch darauf hin, das; wegen der längst fällig gewordenen Brandkaflenbeiträge für den 1. Termin 1914 nunmehr mit dem Beitreibungs- Verfahren auf Kosten der Säumigen begonnen werden wird. 2 Ktmft-iwervttcher Abendunterricht für Kunsthandwerker jede» vAWch« Aethand-«üd knnst-ewerbttche» Wich,eich «nd Modelliere«. Du »ommnwrsu» beginnt Dienstag, den 21. April 1914. Unterricht jede« Dienstag und Freitag abend« ^,8 bi« »tzio Uhr im -üchmsaals der WMmchalr. . WOe iii W MWe MiliWM U w bell. Die Aufnahme der mit Anfang de» neuen Schuljahre» fortbtldungsschul^ pflichtig werdenden jungen Leut« erfolgt AiiKnrK GS wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis ge- beacht, dah künftighin das Austragen von Rechnungs- detragen städtischer Kasten durch die Schutzmannschaft an hiesige Liefe ranten unterbleiben wird. Für derartige Kaffengeschäfte gelten bis auf weitere» folgende Bestimmungen: Die Rechnungen sind von den Lieferanten bei der Verwaltungsstelle einzureichen, die den Auftrag erteilt hat. Nach Verlauf von 5—4 Tagen erfolgt dann Zahlungsanweisung an die hiesige Stadtkaffe, die für sämtliche städtische Kaffen die Rechnungsauszahlung bewirkt oder vermittelt. Die hiesigen Herren Lieferanten werden daher ersucht, von setzt ab zweck» Ent gegennahme des Geldes unter Beachtung vorstehender Bestimmungen persönlich an hiesiger Stadtkaffenstelle vorzusprechen oder eine empfangsberechtigte Person mit Quittung hierzu zu senden. Städtische Einkommensteuer Aue. Nachdem da» Kataster für die städtische Einkommensteuer abgeschlossen worden lst, liegt dasselbe gemäß ß 21 Absatz 2 der Gemeindesteuerordnung 14 Tage lang in unserem Stadtsteueramte, Stadthaus Zimmer Nr. 20, aus Innerhalb dieser vierzehn- tägigen Frist können die Steuerpflichtigen Auskunft über die Höhe der einzelnen Poste», an« welchen die Gesamtsumme ihre» steuerpflichtigen Einkommen» sich zusammensetzt, verlangen, Hierbet mache» ivl, «nf die Bestimmung ln z SS Absa- S Her GMeWdestWer- SrbnuNg aufmerksam, wonach e» einer Reklamation wegen der städtischen Einkommen steuer in der Regel nicht bedarf, wenn solche ivegetl der StaatSelnkomMensteuer ekng«. wendet worden ist, da die auf die StaatSsteuerreklamation ergehende Entscheidung ohne mite«» auch für die städtische Einkommensteuer gilt. 2 Dienstag, den 21. April a. e. Turnhalle am Ernst Geßner - Platz und zwar nachmittags 2 Uhr^ Hierbei ist mitzubrlngen: 1. Da« EchulentlaffungSzeugniS und da» Schulzensurbuch. 2. Das FortbildUngSschul-Lesebuck» und das -Rechenbuch. S. Das ArbeltS- und Formularheft, Teil I. Die unter 2 und 3 genannten Bücher sind bet allen hiesigen Buchhändlern käuflich,! Verspätete Anmeldung wird als strafbare Versäumnis bet der Schulbehördo Da» 4> Stück de» diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes ist «schienen 1 und liegt in den Expeditionen der unterzeichneten Behörden 14 Lag« lang zur GW- sichtnahme au«: Inhalt: Nr. 8. Gesetz, di« Ams«ln und Eichhörnchen betr. — Nr. 9. B«orlMttNg zur Ausführung tu« Gesetze», die Amseln und Eichhörnchen bet,., vom Sb. Februar 1914. — Nr. 10. Verordnung, di« Behandlung und Verpackung erkrankter oder abge storbener Fische und die Einsendung von Wasserproben betr. — Nr. 11. Verordnung zur Abänderung der Nachweisung, betr. Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stab» der Kommandobehörden, die Truppenteile und Militärbehörden der sächsischen ArMee vom 26. November 1913. — Nr. 12. Verordnung zur Abänderung beS Verzeichnisse» der Vermittelung^behörden (Anlage li zu 8 16 der Änstellung-grundsätze für Militär anwärter usw. vom 20. Juni 1907). — Nr. 13. Bekanntmachung über di« Bildung eines Medizinalbezirkes für di« Stadt Plauen. — Nr. 14. Bekanntmachung über di« Verwendung von Karten an Stelle der Listen für die GehaltSuachwrisUNgeN dtt Dienst-! und Anstellungsbehörden ln der Stadt Freiberg. — Nr. 15. Bekanntmachung, vtrj Kosten der Neberführung verstorbener Soldaten nach der Heimat betr. Die Etadträte von Ane, Lvhnitz, Nenstädtel, Schttsebvvg «nd Gchummenh«», dieBürgermeistev v. Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt u. Wildenfels, die Gemeindevorstände des «mtShanptmannschaftlichen Bezirks Schwarzenberg. ' Crandorf.« macht worden sind, werden m Mmaxyeil oer Mftimmungen in z »v oes Elnrommen,«uer^ gesetzes vom 24. Juli 1900 bez. § 28 des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902, alle« Personen, welche hier ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzettel Nicht, haben behändigt werden können, aufgefordert, wegen Mitteilung des EinschätzungsergebNiffeS! bezw. zum Zwecke der Nächschätzung sich bei der hiesigen Ortssteuereinnahme zu meldan. Herr Fleischer Max Schwedler in Mittweida beabsichtigt, in dem Grund stücke OrtSl -Nr. 29 für Mittweida, Flurst. Nr. 121 eine Kleinviehschlächterei zu errichten. (8 16 flg. der ReichSgewerbrordnung). Di, Plan unterlagen lieg«« hier zur Einsicht au». Etwaige Einwendungen hiergegen sind, soweit sie nicht auf besonderen Privat. «chtStiteln beruhen, bet Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekannt, machung an gerechnet, hier anzubringen. ko D. Die Kgl. Amtshauptmannschast Schwarzenberg, am 8. April 1914. Sonnabend, den 18. April 1914 Vorm. 9 Uhr sollen im Versteigerung«, lokal« des hiesigen Köntgl. Amtsgerichts 4 Gpazierstäcke mit silbernen Griffen -«gen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. «ne, am 16. April 1914. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts. Ei MWnÄaö N Tageblatt mi Mnkblatt G für dir kal.M- MdttrchmTchvr-mlvMe.GMHaia.Kattells1MSchaM gwrMMl.WMK«lMstl.SchMb«ig.SchMMnberg bswMlLrnstlG Wer senst noch gesonnen ist, in seine« dem Zwange Miet nicht liegenden Grundstücke Gift mit aufstellen zu lassen, wolle die» unverzüglich hierher Mitteilens Schwarzenberg, am 7. April 1914. Der Rat de» Stadt, vr. Rüdiger. " --- --- - , - - - -- - Schwarzenberg. Rattenvertilgung betr. Vom 20. d». MtS. ab soll hier durch den Kammerjäger Gödel eine allgemeine Vlattenvcrtilgung vorgenommen werden. 2 Der genannte Kammerjäger ist beauftragt, sowohl in den öffentlichen Gebäuden und Schleusen al» auch in allen denjenigen Privatarundstücken, welche durch Mauerschleusen oder tzmerlich nicht glatt» Rohrschlrusm mit öffentlich«« Schleusen, Sräbm oder Flußlaufen ver- b«d« find, Gflt zu lege«. ' M ihr«« Grundstücke« z« gewähr«« um ihm jedr gewäuschir Auskunft über dir S-lmse« M Gebe«.