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MsdrufferTageblatt Donnerstan, den 3. November 1938 Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Nr. 257 — 97. Jahrgang Drablanschrist: „Tageblatt' je meter nördlich des Eisenbahnknotenpunktes Satoraljan« hely an der alten ungarischen Grenze. Hierauf verläuft si« in genau östlicher Richtung bis an einen Punkt unmittel bar nördlich von Ungvar weiter, das Ungarn zugesprochen ist. Sodann wendet sich die Grenze scharf nach Südosten. In ihrem weiteren Verlauf geht sie hart nördlich an Munkacs vorbei, weiterhin in südöstlicher Richtung verlaufend, erreicht die neue Grenzlinie nordöstlich der rumänischen Grenzeisenbahnstation Halmei die alte Staatsgrenze. Von den umstrittenen Städten verbleiben also die Hauptstadt der Slowakei Preßburg selbst, ferner die alte Bischofstadt Neutra sowie in der Karpat.ho-Ukraine die Stadt Sevljusch mit den umliegenden Gemeinden innerhalb der tschecho-slowakischen Republik. Dem König reich Ungarn wurden die Städte Neuhäusl, Lewenz, Lut schenetz, Kaschau, Uzhorod und Munkacs zugesprochen. Die neue Regelung bringt das gesamte geschlossene ungarische Siedlungsgebiet wiederum an das Königreich Ungarn zurück. Dort, wo die Verhältnisse eine genaue volksmäßige Grenzziehung nicht zulicßen, hat eine sorg fältige Abwägung der beiderseitigen Interessen stätt- gefundeu Franz Chvalkovsky, nach Wien eingeladen, um ihnen Ge legenheit zu geben, zunächst nochmals den Standpunkt ihrer Regierungen darzulegen. Dies ist in einer Aussprache zwischen den vier Mini stern geschehen. Der deutsche Reichsminister des Auswär tigen und der Königlich-Ungarische Minister des Aus wärtigen haben alsdann, nachdem sie eingehend darüber beraten hatten, den diesem Protokoll beigesügtcn Schieds spruch beschlossen. Dieser Schiedsspruch nebst der in seiner Ziffer 1 er wähnten Karte ist dem Königlich-Ungarischen Minister für die auswärtigen Angelegenheiten und dem tschecho slowakischen Minister für die auswärtigen Angelegenhei ten ausgehändigt worden. Diese haben ihrerseits davon Kenntnis genommen und namens ihrer Regierungen nochmals die von ihnen am 30. Oktober 1938 abgegebene Erklärung bestätigt, daß sie den Schiedsspruch als Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Ag"°d» Kürzuug'de,^ Rücksendung ttngesandur Schris-stück- -rl°!g> nur. wenn Rückpotto »-Meg. Die Wiener Tagung abgeschlossen Nach der Verkündung des Schiedsspruchs und der hierauf folgenden Unterzeichnung des Protokolls wies Reichsaußenminister von Ribbentrop in seinem Schlußwort darauf hin, daß von ihm und dem italieni schen Außenminister nach reiflicher Ueberlegung aller für die Streitfrage wichtigen Grundlinien jene Grenze fest» gelegt wurde, die nach Ansicht der Schiedsrichter eine ge rechte Lösung des Problems darstellt. Er hoffe, daß die Verhältnisse in diesem Gebiet sich nunmehr im Sinne einer restlosen Befriedung entwickeln würden, in der beide Länder in einem Geiste wahrer Freundschaft und friedlicher nachbarlicher Beziehungen miteinander leben können. Der italienische Außenminister Graf Ciano fügte den Ausführungen von Ribbentrops Worte des aufrich tigen Dankes für den herzlichen Empfang zu, der ihm in Wien bereitet worden sei, und gab seiner Befriedigung darüber Ausdruck, daß auch bei dieser Gelegenheit die Achse Nom—Berlin erneut im Sinne der Stabili sierung und Befriedung der Verhältnisse ihren Wert bezeugt habe. Nach reiflicher Ueberlegung hätten die beiden Schiedsrichter eine Lösung gefunden, von deren Objektivität und Gerechtigkeit sie überzeugt seien. Es liege nun an Ungarn und der Tschecho-Slowakei, daraus die praktischen Folgerungen im Sinne einer Stabilisierung und Zusammenarbeit zu ziehen, um auf diese Weise dem Frieden Europas zu dienen, für den die Achse Rom- Berlin, wie schon bei anderen Gelegenheiten, auch dies mal wieder einen wesentlichen Beitrag geleistet habe. Oer Wiener Schiedsspruch gefällt Festlegung der Grenzen zwischen Ungarn und der Tschecho-Slowakei Vorbehaltlose Annahme durch beide Karteien Bei den Besprechungen in Wien erfolgte um 7 Llhr abends der .Schiedsspruch der Schiedsrichter in dem tschecho-slowakifch-ungarischen Streitfall. Oer Schiedsspruch von Wien hat folgenden Wortlaut: Unruheherd beseitigt In Belvedere wurde folgende gemeinsame Er klärung des deutschen Reichsministers des Auswärti gen, Joachim von Ribbentrop, und des Ministers des Aus wärtigen Sr. Majestät des Königs von Italien und Kai sers von Aethiopien, Graf Galeazzo Ciano, vor den Ver tretern der reichsdeutschen und der ausländischen Presse abgegeben: Die Achse Rom — Berlin hat sich heute in einem internationalen Streitfall von großer Bedeutung und außerordentlichster Kompliziertheit als erfolgreicher Schiedsrichter betätigt. Sie hat damit erneut den Beweis geliefert, daß sie in der europäischen Politik ein Faktor des Friedens und der Ordnung ist. In dieser« Die neue Staatsgrenze Die neue Staatsgrenze zwischen dem Königreich Ungarn und der tschecho-slowakischen Republik hat folgenden all gemeinen Verlauf: Von der alten Staatsgrenze südlich Preßburg ausgehend, verläuft die neue Grenze nördlich der Bahnlinie Preßburg—Neuhäusl, biegt nordwestlich Neuhäusl nach Nordosten um und geht nördlich von Vrable bis unmittelbar an die Eisenbahnlinie Lewenz—Altsohl heran. Die Städte Neuhäusl und Lewenz fallen wieder an Ungarn. Oestlich Lewenz zieht sich die Grenze quer durch das Eipelgebiet, etwa 30 Kilometer nördlich der bisherigen Staatsgrenze. Ihr weiterer Verlauf ist un mittelbar nördlich der Städte Lutschenetz und Groß- Steffelsdorf, die gleichfalls wieder ungarisch werden. Hieraus wendet sich die Grenze nach Nordosten, schließt die Stadt Jolschwa ein und reicht in der Nähe von Rosen au bis unmittelbar an die deutschen Siedlungsgebiete der Unter-Zips heran. Sie biegt sodann nach Norden um, schließt Kaschauin das ungarische Staatsgebiet ein und geht in südöstlicher Richtung weiter bis etwa 30 Kilo endgültige Regelung annehmen und daß sie sich verpflich ten, ihn vorbehaltlos und unverzüglich durchzuführen. Ausgefertigt in deutscher und italienischer Sprache, in vierfacher Urschrift, in Wien, am 2. November 1S38. von Ribbentrop, Graf Ciano, von Kanya und Chvalkovsky. ^er ÄeseßWgszonen seMek;. Ueber die Besetzung der an Ungarn rückzugliedern den Gebiete der Tschecho-Slowakei ist zwischen den unga rischen und den tschechoslowakischen Militärsachverständi gen in Preßburg eine Einigung zustande gekommen, nach der die Besetzung der Gebiete ab 5. November in vier Zonen durchgeführt werden soll. „Ans Grund des von der Königlich Ungarischen und der tschecho-slowakischen Regierung an die Deutsche und die Königlich Italienische Negierung gerichteten Ersu chens, die zwischen ihnen schwebende Frage der an Ungarn abzutretenden Gebiete durch einen Schiedsspruch zu regeln, sowie auf Grund der daraufhin zwischen den be teiligten Regierungen gewechselten Noten vom 30. Okto ber 1938 sind der deutsche Reichsminister des Auswärti gen, Herr Joachim von Ribbentrop, und der Mini ster des Auswärtigen Sr. Majestät des Königs von Ita lien und Kaisers von Aethiopien, Graf Galeazzo Ciano, heute in Wien zusammengekommen und haben im Namen ihrer Regierungen nach nochmaliger Aussprache mit dem Königlich Ungarischen Minister für die Auswärtigen An gelegenheiten, Herrn Koloman von Kanya, und dem tschecho-slowakischen Minister für die Auswärtigen Ange legenheiten, Herrn Dr. Franz Chvalkovsky, folgen den Schiedsspruch gefällt: 1. Die von der Tschecho-Slowakei an Ungarn abzu- tretenden Gebiete sind in der anliegenden Karte bezeichnet. Die Festlegung der Grenze an Ort und Stelle bleibt einem ungarisch-tschecho slowakischen Ausschuß überlassen. 2. Die Räumung der abzutretcnden Gebiete durch die Tschecho-Slowakei und ihre Besetzung durch Ungarn be ginnt am 5. November 1938 und ist bis zum 10. No vember 1938 durchzuführen. Die einzelnen Etappen der Räumung und Besetzung sowie deren sonstige Modalitä- ten sind unverzüglich durch einen ungarisch-tschecho-slowa- kischen Ausschuß fcstzusetzen. 3. Die tschecho slowakische Negierung wird dafür Sorge tragen, daß die abzutretenden Gebiete bei der Rän- mung in ordnungsmäßigem Zustande belassen werden. 4. Die sich aus der Gebietsabtretung ergebenden Ein- zclfragen, insbesondere die Staatsangehörig ke i t s - und Optionsfragen, sind von einem unga- risch-tschecho-slowakischcn Ausschuß zu regeln. 5. Ebenso sind von einem ungarisch-tschecho-slowa- kischen Ausschuß nähere Bestimmungen zum Schutze der im Gebiet der Tschecho-Slowakei verbleibenden Personen magyarischer Volkszugehörigkeit und der in den abgetre tenen Gebieten nicht,»gnvar-tcher VolkKruaebörigkeit rn vereinbaren. Dieser Ausschuß wird insbesondere dafür Sorge tragen, daß die magyarische Volksgruppe in Preßburg die gleiche Stellung wie die anderen dor tigen Volksgruppen erhält. 6. Soweit sich aus der Abtretung der Gebiete an Ungarn Nachteile und Schwierigkeiten wirt schaftlicher oder vcrkehrstechnischer Art für das der Tschecho-Slowakei verbleibende Gebiet ergeben, wird die Königlich-Ungarische Regierung ihr möglichstes tun, um solche Nachteile und Schwierigkeiten im Einvernehmen mit der tschecho slowakischen Regierung zu beseitigen. 7. Falls sich bei der Durchführung dieses Schieds spruches Schwierigkeiten oder Zweifel ergeben, werden die Königlich-Ungarische und die tschecho slowakische Re gierung sich darüber unmittelbar verständigen. Sollten sie sich dabei über eine Frage nicht einigen können, so werden sie diese Frage der deutschen und der Königlich-Italie nischen Regierung zur endgültigen Entscheidung unter breiten. Wien, den 2. November 1938. lgcz.) Joachim von Ribbentrop (gez.) Galeazzo Ciano Das Protokoll zu dem (Schiedsspruch Auf Grund des von der Königlich-Ungarischen und der tschecho-slowakischen Regierung an die deutsche und die Königlich. Italienische Regierung gerichteten Ersu chens, die zwischen ihnen schwebenden Fragen der an Ungarn abzuiretenden Gebiete durch einen Schiedsspruch zu regeln, sowie auf Grund der daraufhin zwischen den beteiligten Regierungen gewechselten Noten vom 30. Okto ber 1938 sind der deutsche Reichsminister des Auswärti gen, Herr Joachim von Ribbentrop, und der Minister des Auswärtigen Seiner Majestät des Königs von Italien, Kaisers von Aethiopien, Graf Galeazzo Ciano, heute in c E Schloß Belvedere zusammengekommen, um rm Namen ihrer Regierungen den erbetenen Schiedsspruch zu fallen. haben zu diesem Zweck den Königlich Ungarischen die Auswärtigen Angelegenheiten, Herrn kter Kanya, und den tschecho-slowakischen Mini- v Ml- dw Auswärtigen Angelegenheiten. Herrn Dr. Vor den SchiedSberatungen. Der italienische Außenmini ster Gras Ciano wurde bei seinem Euurcssen ans vem Wiener Westbabnhos von Reichsaußenminister von Ribbentrop empfangen. Die Außenminister Deutschlanvs und Italiens schritten vann vor dem Bahnhof die Front der Ehrenkompanie des Wachbataillons Wien und der ^-Standarte „Der Führer^ unter den Klängen der Giovinezza und der Lieder der Nation ab. (Scherl-Wagenborg.) Das „Wilsdruffer Tageblatt" ist das zur Veröffentlichung der und des Stadtrats zu Wilsdruff behördlicherseits bestimmte Blatt des Finanzamts Nossen sowie des Forstrentamts Tharandt. Anzelgenprrts« lau« ausliegenvci Preisliste Rr. 8. — Ziffer-Gebühr: 20 Rpfg. — VorgefchU»« bene Erscheinungrwge und P atzwünsche werden nach Möglichleit berücksichtigt. — Auzelgeu-Annahm« bl« vormittag« lv Uhr . . ... .. Für die Richttglett dl durch Fernruf übermtt. Fernsprecher: Amt Wilsdruff 206 ulten Anzeigen überneh men wir lein« Gewähr. — Bet Sonlur« u»> Zwang«vergletch erlisch! leder Anspruch «f Nachlaß. amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen und enthält Bekanntmachungen des Amtsgerichts Wilsdruff,