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Unsere Egrcditton ist morgen Sonntag dm 27. October nur Vormittags bis '1,9 Uhr zeöstuet. ZLp-KSsttF-M« «Ls» F^MME^AsAFF^» Bekanntmachung. Das 54. Stück de« dte-jähriqen ReichS-GesetzblatteS ist bei unS einaeqangen und wird bis !lt- Maaembkl d. I. auf dem RathbauSsaale öffentlich auShängen. Daffelbe enthält: Lr. 1271. Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokrati«. vom LI. tober 1878. Leizqig. den 8< October 1878. Der «attz der Etadt Leipzig. vr. Seorgi. Lerutti. Bekanntmachung. M» 8. November d. I. sind bi« Zinsen einer Stiftung von 3000 an lO hier wohnhafte Prediger oder Lehrerswittwen »u »erlheilen. Bewerberinnen wollen sich unter kurzer Darlegung ihrer Verhältnisse dtS zu« ZO d. M. schriftlich bei I vuS amuelden. Leivhig. den 95. October 1878. Der «attz 5er Stadt Leipzig. Meffn Bckanntmachnng. awiderhandlungen gegen unser vr. Seorgi. cefferschvtidt. Bekanntmachung. umer unserer Eollatur stehende Hölzel'sche Stipen»tum für einen Etudirrnden, bestehend in einem im Eonvict und einer Frnwohnung, ist zur Erledigung gekommen. »ch den Stifrungsbeftimmungen ist zunächst ein „Hölzel" und erst in dessen Ermangelung eines »er Bürger» Latz« in den Genuß des Stipendiums zu setzen. rber haben ihre Gesuche unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse bi» »>« 5s d. «. schrift > Ich bei uns einzureichen. Leipziq, den 17. October 1878. Der Rath »er Stadt Leipzig vr. Lröndlin. Mefferschmidt. Vermiethunam in der Fleischhalle am Hospitalplatze. i» obiger Meischhaüe find folgend« Atttzeilunge«: Br. 8. 22 sofort - 1a vom 13. November d. 3- an, - 25 - 18. Januar 1879 an gegen emmonatU-e Kündigung «tdertaeit zn »ermtettzen und haben wir hierzu «inen vertzeigerungS- tennin auf Launadend de« 26 dieses Monats Varmittags 11 Uhr au Rathsstelle anberaumt. Dir sordei vermiethenben Hallen-Lbtheiiungen zu thun. Die Versteigerung»- und BenntethungSbedingungen können schon vor dem Termine bei un» etngesehen Derben. LetvM. den 1«. October 1878. Der «attz der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Lerutti Da sich in neuerer Zeit die Zuwiderhandlungen gegen unser« Bekanntmachung vom 1. Iuk 1871, einige straßenpolizeiliche Anordnungen betreffend, in auffälliger Weise vermehrt haben, bringen wir diese Bekanntmachung in Nachstehendem wieder zum Abdruck und verweisen aus die am Schluffe derselben befind lich« Strafandrohung, welche unnachfichtlich zur Anwendung gebracht werden wird. Leipsiq, den 22. October 1878. Der «attz »er «t«Pl Leipzig. vr. Seorgi. Richter. Bekanntmachung I., einige stratzeupoltzeiltche »«or»v«nzen betreffe«». Wir bringen hierdurch die zur Erhaltung der Ordnung, Sicherheit, Bequemlichkeit und Reinlichkeit auf den öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen hier bestehenden Vorschriften in Erinnerung und verordnen zugleich wie folgt: Wege, Straßen und Plätze, der an denselben gelo der dortselbft etwa befindlichen, dem öffentlichen Hallen, Stände, Säulen u. s. wist verboten, der Grundstücksbesitzer hat dafür zu sorgen, daß der läng» der Straßenfront« seine» Grund- ck» befindliche Theil der Straße und zwar bei gepflasterten Straßen bi» zu deren Mitte, bei anderen bi» mit der Tagerinne an jedem der von un» festgestellten Kehrtage in de« Nach Mittagsstunden von 2 — 4 Uhr gekehrt und vollständig gereinigt werde. Hierbei ist zur ve^ Hütung von Staub bei trockener Witterung die zu reinigende Fläch« gehörig mit Wasser zu besprengen und die zusammengekehrten Haufen gleichmäßig anzufeuchten ») 3« rdern Miethlustige hierdurch auf, in demselben sich einzufinden und ihre Niethgebote auf die pr Hallen-Abtheüu, WohnüngS-Vermiethung. Die zeither für 750 jährlichen MiethzinS vermielhete. für den 31. März 1879 gekündigte W»tzn«ug lm der 2. Et««e de» der Gtadtgemeinde gehörigen Hauses «e ichastratze «r. Ls, bestehend au« 4 Stuben, j 1 Kammern, 2 Alkoven, Küche, 1 Bodenkammer und sonstigem Zubehör, soll »*« 1. «prtl I87S «u werden und find bezüglich« Miethofferten bis Wen etutzalbiätzrltche Kündig««» anderweit vermtettzet -» 1. Mg. «kl« bei un- einzureichen Die BermtetbungSbedmgungen liegen an RathSstelle zur Leipzig, am LS. October 1878. Einsichtnahme auS. Der «attz »er Stadl vetpzl, vr. Seorgi. Cerutti. MU Bekanntmachung. Al» Kehrtage werden bis auf Weitere- feftgestellt: DrenStag, Donnerstag und Sonnabend ieder Woche, und fall- einer dieser Tage auf einen Festtag fällt, der Tag vorher. 3) Bei Schneefall und Frost hat jeder SrundstückSbesitzer läng» der Straßenfronte seine» Areals den Fußweg und die Tagerinne von Schnee und Ei» zn reinigen, den Schnee auf der Fahr bahn aber bis zu deren Mitte zusammenzuschaufeln und an der nach der Straße »u gelegenen Seite der Tagerinne in Hausen bringen iu lasten, auch bei Glätte durch wiederholte» Streuen von Sand, Asche oder SLgespänen für Erhaltung eine» sicher gangbaren Fußwege» zu sorgen 4) Da» AuSschütten von Unrath in die Echleußen-Einfalllöcher ist verboten; auch haben die Grundstücksbesitzer die vor ihren Grundstücken befindlichen Straßenschleußenrechen fortwährend rein zu halten. 5) Der ,n den Tagerinnen sich sammelnde Unralh ist mit dem Straßenkehricht in Hausen zu sammen zu bringen und nicht etwa in die Einfalllöcher der Nebenschleußen zu kehren. 8) Kehricht, Stroh, Papiere und Küchenabfälle find nur innerhalb der oben unter L) geordneten Kehrzeit zu dem Straßenkehricht zu schütten, anderer Abraum au» den Grundstücken aber, als Asche. kBauschutt, Scherben, Muschelschaalen, Steine und dergleichrn oder Schnee und Ei», sowie der von den Dachreparaturen herrührende Ziegel- und Schieferschutt ist weder »u den Kehrichthaufen auf die Straße zu bringen noch mit dem HauSkehricht vermischt den Rath» kärrnern zur Abfuhr »u geben, vielmehr lediglich auf den yierzu durch Anschlag und öffent liche Bekanntmachung bestimmten Plätzen abzulagern. 7) Da» Verladen von Material aller Art und namentlich da» Auf- und Abladen von Kohlen. Schutt, Sand, Erde, Baumaterialien und dergleichen hat in der Weise zu geschehen, daß hier bei da» AuSschütten oder Abwerfen aus die Straß«, beziehentlich da» Lagern daselbst, vermieden wird: da» Aufkäufen und Liegenlaffen der vorbereaten Gegenständ« auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen und insbesondere vor den bei Neubauten gestatteten Bauplankeu ist unzulässig. 8) Wenn außer der regelmäßigen Kehrzeit beim Aus- und Abladen oder beim AuSpacken von Waaren oder Meuble», beim Abträgen vou Kohlen, Hol», Torf, Stroh und anderen Materia lien die Straße verunreinigt worden, so ist dieselbe von dem betreffenden Grundstückbefitzer so fort nach beendigter Arbeit zu reinigen und der Abraum bei Seite zu schaffen. 9) Zum Transport von Kohlen, CoakS. Asche, Sand, Kalk, Bauschutt und dergleichen, sowie zur Absuhre von Dünger und Jauche find vollständig dichte Gefäße, beziehentlich mit Stroh und Schutzhretern wohlverwahrte Kastenwagen zu benutzen, etwaige Straßenverunreinigunqen aber durch diejenigen Personen, welche den Tran-Port oder da» Abfahren bewerkstelligen, selbst oder auf deren Veranlassen sofort zu beseitigen. 10) Die Vornahme von ReiniaungSarbeiten jeder Art, aus öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen und namentlich da» Spülen der Wäsche an den öffentlichen Brunnen und Ständern, da» Waschen der Wagen und da» AuSklopfen von Teppichen, Decken und dergleichen auf Straßen und Sffentlrchen Plätzen ist, rrsp. unter Aufhebung unserer Bekanntmachung vom 9. Mai 1880 verboten. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bi» zu Zwanzig Dtzaler« oder mit aft bi» zu vierzehn Tagen geahndet werden. 1. Juli 1871. Der «attz »er St«»1 Leipzig Vr. E. Stephani. ,,g. am Die durch de» Abbruch der Brücken und Uferwände de» Ranstädter Sternweg» gewonnenen Materialien, ck: Pfähle, Pfosten. Träger, Anker und andere Eisentheile rc. sollen Mittwoch, »en 80. b. m., vo« früh » Uhr a« « Hofe »er ««germützle gegen Baarzahlung und unter den an Ort und Stell« bekannt zu machenden wleren Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Sechzig, den 25. October 1878. De« «attzc» Va»-Depntotton. Bekanntmachung. - vom 21. dies. Mt», in Herl Nachdem auf Grund de» Gesetze» vom 21. dies. Mt», in Berlin der dort domicilirend« «erda»d »er »eutfche« Schotte»« »erdoten worden ist, so gilt diese» Verbot auch für di, hiesig« Mitgliedschaft de» ge dachten verbände». Sechzig, am 25. October l878. Da» Potizei^tmt der St«»t Leipzig. msch. As Lr.X.97" Die italienische Ministerkrifis. ÜI Rom. 21. October. Wenn auch die Mög« Weit de» Rücktritte» de- KriegSministerS General irnzzo seit längerer Zeit ventilirt wurde und »kein Geheimuiß war, daß die Ansichten nicht «k de» KriegSministerS, sondern auch deS Marine- Mister» Baron de Brachetti und de» Mini- l kr- de» Aeußereu Grafen Corti mit jenen der ^«ngeo Mitglieder de» CabinetS, insofern dieselben ! lie innere Politik der Regierung betreffen, nicht Mz harmonir«, so har e» doch einigermaßen «NvWtderung erregt, daß Graf Corti gerade Moment zu seinem Rücktritte wählte, in ^Wche« der Ministerpräsident Cairoli in seinem B seiner Eollegen Namen solidarisch für die ttkwiirtige Politik «nd besonder» fttr die hier j» »gefeindete Haltung der italienischen ve- dünächligte» auf dem Berliner Eongrefle ein- M. »nd da» ZarÜckweife» aller abenteuerlichen ch^ffährUche» Experimente offen und entschieden ^chder !-Minister mit der Duldung und nachfich- Haltuog der Regierung der revolutionären »a und der Aaitation der radikalen ^nn Innern gegenüver einverstanden waren, sws Eorti durch die Fortdauer dieser Agitation ^vertrauen in seine auswärtige Polmk ge- jedoch lauge schon kein Geheimniß mehr, Graf Eorti noch der Krieg»- und der »laubte, die beiden milit Eollegen .8" schädlichen Einfluß dieser Agitation auf die der Arm« un» der Flotte erust- E» kam in dieser Richtung scharfen Auseinandersetzungen im deS Ministerrathe». Nachdem nun der Minister-Präsident in seiner Programmrede von Pa via die von ihm bi»her beobachtete Haltung in der innern Politik nochmal- proclamirt und offen erklärt hatte, daß Präventiv-Maßregeln gegen die radicalen Vereine und Agitation mit seinen Prin- cipien nicht übereinstimmen, daß mit einem Wort da» Cabinet die bi»her befolgte innere Politik auch fernerhin befolgen werde, hielten es die milit ai- rischen Mitglieder de- Eabinet», die Generäle Bruzzo und Bracketti, nicht mehr für mög lich, auf ihren Posten zu verbleiben und die Ver antwortung für da» von der Regierung ausgestellte Programm, soweit daffelbe die innere Politik betrifft, zu übernehmen und reichten ihr DemissionSgesuchein, welchem sich sodann auch Graf Corti, der die politischen Ansichten seiner beiden erwähnten Col lege« vollständig theilt, anfchloß. Unter anderen Umständen hätte sich Graf Corti nach den vom Minister-Präsidenten Cairoli in Pavia Über die auswärtige Politik abgegebenen Erklärungen zum verbleiben im Cabinete wenigsten» bi» zum Wie zusammentritte der Kammern bereit gefunden; nachdem aber General Brnzzo von seine» Ent schlüsse, sofort znrückzutreteu, nicht abzubringen war, und der Marineminister, de Brachetti, sofort seinem Beispiele folgte, glaubte Graf Corti, e» der Solidarität mit seinen beiden College« schuldig zu sein, sich auch seinerseits dem Demission»« aesuche anzuschließen Alle versuche, ihn von diesem Entschlüsse abzudringeu, blieben erfolglos, und so kam denn die Krisi» schon jetzt zum Aa-bruche Da die königliche Entscheidung über da» De- missionSgesuch der drei Mini' ist und darüber erst ister noch nicht erfolgt morgen, nach der Rückkehr de» zur Berichterstattung an da- königlich« Hoslager abgereisten Minister-Präsidenten, endgültig ent- ' hieben werden wird, so sind alle bisher verlauteten ersionen Uber die Reconstruction des Cabinet» voreilig; nur gerüchtweise kann erwähnt werden, daß al» Nachfolger des Grafen Corti deflen gegenwärtiger General - Secretair, der frühere italienische Gesandte in Athen, Graf Maff ei, mit großer Bestimmtheit genannt wird, eine Wahl, mit welcher man sich vollkommen emveichauden erklären müßte, da die Vergangenheit und Gesinnung de» Grafen Maff ei eine Bürgschaft wären, daß in der auswärtigen Politik keine gewagten Experi mente stattfindeu würden Da außer den durch den Rücktritt de» Grafen Corti, General Bruzzo «nd Baron Brachetti er ledigten drei noch zwei andere Portefeuille», nämlich jene» de- Handel»- un» Ackerbau-Minister» und jene» de» Schatzministers unbesetzt sind, so kann das Cabinet Cairoli-Zanardelli eine ein gehende Reconstruction vornehmen und den Partei- Verhältnissen in ausgiebiger Weift Rechnung tragen. Die Reconstruction de» Eabinet» ist in zwischen noch nicht vollendet. Der König Umberto, der in Monza weilt, nahm an die Entlassung»« aesuche vou: Corti, Bruzzo, Brachetti. Ernannt sollte heute (Freitag) werden: General Bonelli, Krieg; Cairoli, Aeußere», würde dafür da» Präsidium abgeben; nach Monza wurden ferner beruft«: Acton, Special«, Menabrea. Da» Resultat der Verhandlungen ist bi» zur Stuude «nbekanat, sie bezieh«! si<b ans die Ressorts: Marine, Ackerbau, Innere». vr. Rüder. Bausch, Aff Politische Ileberslcht. «eipzi,. SK. October. Die in dem Socialistengesetze vorgesehene KecurSinstanz ist gebildet. Al-Mitglieder der Kommission zur Entscheidung von Be schwerden sind vom Bundesrath gewählt worden: 1) au» dem BundeSrath: der Unter staatSsecretair Bitter, der könialich sächsisch,- außerordentliche Gesandte und vevollmäcbtigte Minister, Wirklicher Geheimer Rath v. Nostitz Wallwitz, der kbnigl. württembergische außer ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, StaatSrath Frhr. v Spitzemberg, der groß herzoglich mecklenburgische außerordentliche Gc- sanvte und bevollmächtigte Minister, Geh. Lega tionSrath v Prolliu»; 2) als richterliche Mitglieder: der ObertribunalSrath v. Holleben, der Obertribunalsrath Hahn, der Obertribunals rath Deliu», der Rath de» obersten Gerichts Vr. Schneider in München, der Oberappella- tionSgerrchtsrath vr. Lehmann in Lübeck. Di? Ernennung eine» zehnten Miigli^e» al» Prä sidenten durch den Kaiser steht noch au» Zu verlässig wird der preußische Minister des In- oern, Graf Eulevburg, diiesen Posten bekleiden Wie kürzlich erst mittellose deutsche Reichs- angebörige, besonder» Handwerker und Arbeiter, vor dem Aufsuchen von Arbeit in Dänemark, ohne dort Ansficht auf ein bestimmte« Unterkommen zu haben, gewarnt worden find, s» ist jetzt auch eine ähnliche Warnung in Betreff -talien» uud der Schweiz reglerungsseitg ergangen. E» hat sich gezeigt, daß auch in den beiden genannten Ländern die in Rede stehenom