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Dienstag. 1>ip,ig. Die Z'ilung er- schein, mit «»«»»«»» ve« «0»»««,« »«HÜch Nachmittag« für de» folgende» Tag. »rein für dal Vierteljahr !>/, Thk.i jede esnjelne - Nnmmrr 2 Ngr. — Rr. 45. — 23. Februar 1858. DtMc AkgMM ZritW. -Wahrheit uod Recht, Freiheit und GesetzI» Zu tejiebcn durch all» P»»- «Mier »es 3u- und ÄuNandl«, sowie durch die Ervtdili»» in Lripsig lOuerstraße Nr. s,. Zusertioongebühr für »,n Raum einer Zeile 2 Ngr. Deutschland. Frankfurt a. M., 19. Fsbr. Nach Ler heutigen Frankfurter Post- zeitung ist in der gestrigen Sitzung der Bundesversammlung in Be treff der holstein-lauenburgischen Frage abermals ein Schritt vorwärts ge- than worden. Die Bundesversammlung hat den ErccutionsauSschuß er neuert (die Gesandten von Oesterreich, Preußen, Baiern, Sachsen, Würt temberg und zwei Stellvertretende, worunter, wenn die Frankfurter Post zeitung es richtig aufgefaßt, Baden). Ein Artikel vom Main im Frankfurter Journal sagt: „Die Bundes versammlung hat in ihrer letzten Sitzung ihre Erecutionscommisston ge wählt. Weitere nachträgliche Mitthcilungen anderer Blätter haben die An gabe, daß die Bundesversammlung vorerst auf den Antrag Hannovers nicht eingehen Wörde, bestätigt. Der bezügliche Antrag, welchen der Ausschuß in seinem Vorträge übet deN hannoverschen Antrag gestellt hat, ist bereits bekannt geworden. Was ddr Ausschuß wünscht, daß die Bundesversamm lung beschließe, ist etwas ganz anderes als der Antrag Hannovers. Nicht eine bundesfteundlichere Fassung des Antrags Hannovers ist der Antrag des Ausschusses, sondern vielmehr eine correctore Fassung für eine sich von selbst verstehende Consequenz des BundcsbcschluffeS vom 11. Febr. Wäh rend der Antrag Hannovers bereits auf das Gebiet deS Erecutionsvcrfah- rcnS hinüber- und demselben Vorgriff, entspricht der Antrag des Ausschusses vollkommen der Situation. Der Moment zu entschiedenen und darum selbst verstanden nachdrücklichen Forderungen an Dänemark ist noch nicht da. Ob er kommen werde und müsse, dies hängt vH» dem sernern Verhalten des dänischen Cabtnets ab. Daß man ihn am Bunde bereits für den gegebe nen,Fall in das Auge gefaßt hat, darauf deuten alle Anzeichen hin. Man ist entschieden, den Herzogthümern zu ihren Rechten zu verhelfen; allein man schreitet maßvoll voran. Und daran thut man recht. Von keiner Seite darf mit dem festen Anschein auf Begründung die Behauptung erho ben werden können, daß der Bund mit der Anwendung-der ihm zu Ge bote stehenden verfassungsmäßigen Mittel zu hastig vorgehe. (Das konnte man ihm biSjetzt gewiß nicht, verwerfen.) Man kennt die Insinuationen der Vertreter des Gedanken» einet europäischen Vermittelung. Der Bund hat sein Werk begonnen; er wird es zu Ende führen. Nur übertriebene, nach der Sachlage ungerechtfertigte Erwartungen kann der Bundesbeschluß vom 11. Febr. enttäuscht haben." — Die Nürnberger Konferenz zur Ausarbeitung eines Deutschen Han delsgesetzbuchs hat bei der Bundesversammlung um die Ermächtigung nachgesucht, ihre beendigten Arbeiten zu drucken und der Oeffcntlichkeit zu übergeben. Wie glaubwürdig verlautet, ist di« Ermächtigung von derBun- dkSversMMlung ertheilt worden. Preußen. 20. Febr. Es haben bekanntlich in jüngster Zeit mehrer« Begnadigungen in Bezug auf politische und andere Ver- gehert stattgefunden. Diese Begnadigungen sind vielfach mit der Vermäh- lungdstitt iw Zusammenhang gebracht worden, welche Voraussetzungen in dessen irdtg sein möchten. ES soll keineswegs unbegründet sein, daß bei Gelegenheit der Vermählung deS Prinzen Friedrich Wilhelm mit der Prin- zesfitl' Victoria von Großbritannien und Irland die Frage wegen zu erthci- lenver Begnadigungen zur Sprache gekommen ist. Bei Verhandlung dieser Frage füll indessen das Verhalten bei früher» ähnlichen Anlässen zu Rathe gezogen- Worben sein und sich ergeben haben» daß nicht einmal bei der Ver mählung deS jetzigen Königs, welcher doch zu jener Zett Kronprinz war, Amnestien al- solche ertheilt Morden sind. ES dürfte in Bezug auf diesen Gegenstand namentlich auch hervorzuheben sein, daß in der Stellung deö Prinzen von Preußen als Stellvertreter deö Königs wol eine Abhaltung liegen Möchte, Vti der Vermählung seines GohneS Weiterzugehm, al» der hochseligk König bet Gelegenheit der Vermählung deS damaligen Kronprin zen gegangen ist. Daß die Frage überhaupt bei dem bezeichneten Anlaß zur reiflichen Erwägung gekommen ist, möchte übrigm» auf den Geist der Milde, welcher vorwaltet, hindeuten. Und in diesem Sinn dürften auch wol die Begnadigungen, welche in letzterer Zett erfolgt sind, aufzufaffen sein. Es stehen dieselben jedvch, wie unö bestimmt angedeutet wird, mit der Bermäh- lungSftier in gar keiner Verbindung. Wir können bei dieser Gelegenheit nicht umhin, auf einen frühem Ausspruch des Preußischen Wochenblatt in Bezug auf Amnestien hinzuweisen, welcher lautet: „Wir haben gesehen, wie in den meisten andern Staaten die Amnestien große politische Acte bilde ten; daß einer Amnestie ein solcher Charakter ausgeprägt würde,: dies für unser preußisches Vaterland zu wünschen oder anzurathen, erscheint unö falsch nicht nur nach der geringen Anzahl und politischen Bedeutung derer, welche dieser Act treffen würde, sondern weil kein bedeutenderes politisches Motiv, aus der Lage des Vaterlandes geschöpft, für solche Amnestie por- liegt und dieselbe keine politische Wirkung üben wird. Im Interesse deS EtSät»^ liegt eS aber, daß bei solchem Act der falsche Schein, die falsch« Form vermieden werde. Aber es ist ein natürliches und richtiges Gefühl, welches in der Gesammtheit schwächer oder bestimmter sich regt, daß, wen» eine gedeihliche Entwickelung, eine gesunde Ordnung der staatlichen Verhäl«. nissc sich nach revolutionären Bewegungen festgestellt hat, diejenigen, deren Schuld mit der politischen Aufregung zusammenfällt, der Verzeihung, der Gnade theilhaftig werden, und dies um so mehr, je weniger die Ordnung und der Friede deö Staatö bei solchem Act Gefahr läuft. Und ein solches Gefühl, welchem Ausdruck und Vollzug zu geben, tiefbegründet in der Monarchie, der König als sein schönstes Recht übt, kommt in unserm Va- tcrlande auch denen entgegen, welche, politischer Vergehen schuldig, Strafe leiden oder im Eril lebe». Der einfachste Gnadenweg aber erscheint dieses Gefühls entsprechendste Verwirklichung: jeden« Einzelnen sei einfach die Straf losigkeit oder die Rückkehr gewährt, und jeder Einzelne möge sich dann ohne Schein und Lärm seine freie Stätte im Vatcrlande suchen. Der Staat aber wird, in seinem Gange und Wesen unberührt vor« diesem Vorgänge, in beiden, darin, daß dieser Vorgang statthaben kann, und darin, daß er so still und ohne Einfluß vorübergehen würde, ein Zeichen seiner gesunden Kraft geben. DaS Gefühl von der Nothwendigkeit der Einheit, deS Zu sammenwirkens und Verständnisses aller Kräfte und Clemente im Staate hat festen Boden in Preußen gewonnen, und wir sehen den Zwiespalt der Interessen, welche in« Interesse der Gesammtheit keine Vereinigung finden, den Zwiejhatt der Interessen von Krone und Land mit Eifer von den ver schiedensten Richtungen alö ein Uebel perhorrescirt, dessen sich keine schuldig machen möchte. Ein Fortschritt der Entwickelung Preußens ist darin zu er kennen, daß die Gesammtheit der Richtungen sich die Entwickelung reeller Kräfte, die Verfolgung der vielen Mfgaben des Staats als Ziel steckt, mit klarerM, praktischerm Geist die Individualität unsers Staats ins Auge faßt und in der Erfüllung des besonder» Berufs deS Vaterlandes Wesen und Grenze der politischen Thätigkeit und des politischen Lebens im Staate sucht." — Die Neue Preußische Zeitung schreibt: „Es sind in letzter Zeit außer ordentlich- viel Begnadigungsgesuche eingelaufen, wahrscheinlich weil der Glaube genährt wurde, daß aus Anlaß der Vermählung deS Prinzen Fried rich Wilhelm ein Amnestiedecret erscheinen werde. Wir können mittheilen, daß ein solches Decret nicht zu erwarten ist." — Der Prinz von Preußen ist gestern Abend von einem Unfall be troffen worden. Beim Nachhausegehen aus dem Schauspielhaus« glitt er aus und verstauchte sich dabei nicht unbedeutend das Gelenk des linken Fu ßes. Indessen soll den ersten Angaben zufolge kein Grund zur Besorgniß vorliegeu. — Der Preußische Staats-Anzeiger vom 21. Febr. enthälr Folgendes: Es sind uns von dem Augenblick an, wo wir den heimatlichen Boden nach unserer Vermählung betraten, fort und fort so viele theure Beweise wahrer Lheil- nahme an unserm Glück geworden, daß die Erinnerung hieran für unser ganzes Leben unauslöschlich bleiben wird. Nur wenigen konnten wir diese Empfindungen selbst auSdrücken und für alle Aeußerungcn und Gaben genügend danken. Wenn wir dies nun heute dem ganzen Lande aussprechen, so geschieht^es mit dem inni gen Gebet zu Gott, daß er das theure Vaterland mit seinen reichsten Gaben seg nen möge, jetzt und immerdar. Berlin, 19 Febr. 1858. Friedrich Wilhelm, Prinz von Preußen. Victoria, Prinzessin von Preußen. Großherzogthum Hessen. Mainz, 16. Febr. Am 8. Febr. hat der Schluß der Arbeiten der gemischten Militär - und Civilabschätzungs- commisflon für dir bei der Pulvererplosion Beschädigte,» stattgefunden. Die bürgerlichrrsetts amtlich erhobenen Schäden an Im- und Mobilien be tragen in runder Summe 6^2,500 Fl.; die Beschädigungen am Bundes eigenthum nahe an 150,000 Fl., im Ganzen also 812,500 Fl. Hierbei finden sich freilich die bedeutenden Verluste der Betroffenen an Lohn, Ge sundheit und durch Geschäftsstockullg nicht verzeichnet. Die bis heute ein- gegange» Beiträge für dir Nothleidenden belaufen sich auf dir Summe von 476,000 U. * Thüringische Staaten. LÄltenburg, 19. Febr. Dir Landschaft ist heut« vertagt worden und wird erst i'm Spätherbst zur Berathung deS EtatS auf die künftige Finanzprriode wieder einberufen werden. ES wurde im Lauft dieser Woche in täglichen Sitzungen neben einer Anzahl minder wichtiger Gegenstände auch ein Gesetzentwurf über Ablösbarkeit des Wahl zwangs und Bterverlagsrechts berathen und nach den Vorschlägen der Staatö- regteruNg g»n«hm,gt. Die gedachten Rechte Warrn, so weit sie aus dem gutS- und schutzherrlichen Verbände herrühren, schon 1849 ohne Entschädigung aufgehoben worden, und bezieht sich das Gesetz nur auf die in andern» Wege erworbenen dieSMsigen Rechte. In» Unterschied von unserer übrigen Ab lösungSgesetzgebung sollen diese Rechte wegen 'der oft mit ihnen für die Verpflichteten verbundenen Vortheile nur auf Antrag der letzter», nicht auch der Berechtigten abgelöst werden können. Als AblösungSmaßstab ist minde stens ein Sechstel und höchstens ein Drittel des seither nach commiffarischen Ermittelungen gewonnenen Reinertrags festgesetzt und bestimmt, daß der artige Rechte nie mehr durch Vertrag nur gegen vorbehaltenc Kündigung