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EUMall und Anzeiger. Kmtsötatt ter Königl. Amtshanptmamschist Greßen-aiu, des «Lsigl. Amtsgericht- und des Stadttnt-S z» «An. Druck und Verlag non Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich : T. Langer in Riesa. 12» 4S. Jahr«. Sonvlag, de« IS. Oewder 1889 Erscheint in Riesa wöchentlich viermal: Dien «tag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag — Abonnemensprei« vierteljährlich 1 Mark 2b Pfg. — Bestellungen nehmen alle llatserl. Vedan Valle , Postboten, die Expeditionen in Riesa und Strehla (E. Tchön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem ausgebreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffent lichung finden, erbitten wir uns bis Montag, resp. Mittwoch, Freitag oder Sonnabend Bormittag« ü Ubr. Jnsertion«prei« die dreigespaltene LorpuSzeile oder deren Raum 10 Pfg, Wegen Reinigung der Geschäftsräume werden bei unterzeichneter Be hörde Freitag und Sonnabend, den 18. und 19. dieses Monats, «ur dringliche Sachen bearbeitet Königliches Amtsgericht Riesa, 11. Oktober 1889. Heldner. Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat heute im Handelsregister seines Bezirks auf Fol. 157 die Firma Adolf Ackermann in Riesa und als Inhaber derselben den Fabrikant Herrn Karl Adolf Wilhelm Ackermann daselbst eingetragen. Königliches Amtsgericht Riesa, am 10 Oktober 1889 Heldner. Glch. Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat heute im Handelsregister seines Bezirks auf Fol. 156 die Firma Ernst Schäfer in Riesa und als Inhaber derselben Herrn Carl Traugott Ernst Schäfer daselbst eingetragen. Königliches Amtsgericht Riesa, am 10 Oktober 1889 Heldner. Glch. Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat heute im Handelsregister seines Bezirks auf Fol. 155 die Firma Franz Rottka in Riesa und als Inhaber derselben Herrn Oskar Franz Rottka daselbst eingetragen. Königliches Amtsgericht Riesa, am 10 Oktober 1889 Heldner. Glch. Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat heute im Handelsregister seines Bezirks auf Fol. 153 die Firma Emil Standte in Riesa und als Inhaber derselben Herrn Friedrich Emil Staubte daselbst eingetragen. Königliches Amtsgericht Riesa, am 10 Oktober 1889 Heldner. Glch. Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat heute im Handelsregister seines Bezirks auf Fol. 154 die Firma Fr. Theodor Schlesinger in Boberse« und als Inhaber derselben Herrn Friedrich Theodor Schlesinger daselbst eingetragen. Königliches Amtsgericht Riesa, am 10 Oktober 1889 Heldner. Glch. Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat heute auf Fol. 44 im Handelsregister seines Bezirks verlautbart, daß die Firma C. C Gelbhaar in Nünchritz erloschen ist. Riesa, am 10. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht. Heldner. Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat heute im Handelsregister für den Bezirk des ehemaligen Königlichen Amtsgerichts Strehla auf den Folien 19, beziehentlich 31, 55 und 58 verlautbart, daß die Firmen Ernst Hoyer in Strehla, F. A. Wolff in Strehla, Clara Hentschel in Jacobsthal und Gustav Müller in Strehla erloschen sind. Riesa, am 10. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht. Heldner. Glch. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 12. October 1889. — Auf Veranlassung des allgemeinen Hausbesitzer- Vereins sand am Dienstag Abend im Kronprinz hier eine Versammlung von Schaufensterbesitzern behufs GiLadung einer lokalen Spiegelglas - Versicherungs gesellschaft statt. Aus den zifsermäßigen Angaben des Referenten, Herrn Thomas, war ersichtlich, daß von den vielen hiesigen großen Schaufenstern nur ungefähr die Hälfte versichert ist, wofür alljährlich ca. 300 Mark Prämien an die verschiedenen Gesellschaften gezahlt werden, während diese innerhalb 10 Jahren ca. 300 Mark an Schadenersatz leisteten, sodaß also inuerhalb 10 Jahren ca. 2700 Mark sozusagen zwecklos aus Riesa gesandt wurden. Rechnet man noch hierzu die Policen, Stempelgebühren, Porti rc., so kommt man bald zu der Ueberzeugung, daß eine derartige Ver sicherungsgesellschaft am Platze nicht nur gut bestehen, sonder» auch bedeutende Bortheile in Höhe der Prämien bieten kann. Ein Auszug auS den Rechnungsabschlüffen der Meißner GlaS - Versicherung« - Gesellschaft lehrte dies auch recht deutlich, sodaß die sofortige Gründung einstimmig beschlossen und ein Komitee zur Statuten- AuSarbeitung gewählt wurde. Sämmtliche anwesende Herren traten dem Vereine bei und werden weitere Anmeldungen in den demnächst stattfindenden Ver sammlungen entgegen genommen. In dankenswerther Weise übrrwieS ein Mitglied der VereinSkafse 100 Mark, sodaß die neue Gesellschaft selbst im AnfangS- stadium eventuell geltend gemachten Schadenansprüchen nicht leer gegenüberstehen wird. — Wie wir erfahren, machen sich noch fortgesetzt Anzeigen und Bestrafungen nothwendig, weil trotz wiederholten behördlichen Verbots und trotz ergangener Warnungen die Fußwege (Trottoirs) noch immer mit kleinen Wagen, insbesondere Kinderwagen u. s. w., be fahren werden. Die Schutzleute müssen jeden zu ihrer Kenntniß gelangenden resp. von ihnen bemerkten Contraven- tionsfall zur Anzeige bringen, denn Verfügungen und Ver ordnungen werden im allgemeinen Interesse erlassen und müssen respectirt werden. Lediglich um unsere Leser möglichst vor Schaden zu bewahren, sei nochmals auf das Verbot aufmerksam gemacht und zu dessen Beachtung aufgefordert, insbesondere seien auch Dienst mädchen, denen eine Geldstrafverfügung doch am aller wenigsten erwünscht sein kann, nochmals gewarnt. Selbstverständlich dürfen auch auf den z. Z. gesperrten Straßen die Fußwege nicht befahren werden. — Wir wollen auch an dieser Stelle nochmals darauf Hinweisen, daß die auSgegebenen Hauslisten für die Einschätzung zur Staats-Einkommensteuer im Jahre 1890, deren Ausfüllung nach dem Stande vom 12. October zu geschehen hat, binnen 10 Tagen, von der Zufertigung derselben an gerechnet, in der hiesigen Stadtsteuereinnahme wieder einzureichen sind. — Freitag, den 11. Oktober, Vormittag zwischen 9 und 10 Uhr ertönte im Dorfe Prausitz die Feuer glocke. In de» Nebengebäuden des Tamm'schen Gutes war, wie schon kurz gemeldet, Feuer auSgebrochen. Die Nebenscheune und daS Seitengebäude brannten nieder. Die in der erwähnten Nebenscheune aufbe wahrten Getreide-Borräthe unterlagen dem Feuer, während die HauS- und WirthschaftSgeräthe der im Seitengebäude wohnende« Miethsbewohner in der Hauptsache durch die schnell herbeigeeilte Hilfe gerettet wurden, ebenso auch die Pferde und Schweine. Die Spritzen der umliegenden Ortschaften waren bald zur Stelle, so daß die Hauptgebäude des Gutes, das Wohngebäude und die mit Erntevorräthen ge füllte Scheune erhalten blieben. Die geschädigten ob dachlos gewordenen Miethsbewohner fanden durch wohlthätige Hand freundliches Unterkommen. Die Entstehungsursache des Brandes ist unermittelt. — In einer auf Anordnung des Königl. Ministeriums des Innern bei der Königl. Thierarzneischule zu Dresden bearbeiteten Belehrung über die Tollwuth der Hund« werden folgende Sätze aufgestellt: Die Leiden, welche die sogenannte Wasserscheu mit sich bringt, sind die denkbar schrecklichsten. Ein Heilmittel gegen diese Krankheit, wenn sie einmal auSgebrochen, ist noch nicht entdeckt. Sie wirkt stets tödtlich. Der Hund ist vor zugsweise Träger des KrankSheitSstoffeS, den er durch Biß oder Besudelung mit Speichel oder Geifer auf alle warmblütigen Geschöpfe überträgt. Bei Mensche« und bei allen nicht zum Hundegefchlechte gehörige» Thieren entsteht die Krankheit nur durch Ansteckung. Die kleinste, kaum wahrnehmbar« Verletzung mit dem Ansteckungsstosse in Berührung gebracht, bringt die Wasserscheu. DaS beste Mittel, die Ansteckungsgefahr zu vermeiden, ist die Anwendung zweckmäßig koostruirter Maulkörbe. Noch nie sei ein Hund infolge deS Trageo« eineS Maulkorbes wuthkrankgeworde». DieseBehauptung sei nichtige Erfindung. Fast stets liege Ansteckung durch einen anderen wuthkranken Hund vor. Ein« ander« Entstehungsursache der Krankheit sei noch nicht mit Sicherheit festgestellt. Die Wuthkrankheit erkenne ma« an dem ganzen Benehmen, dem veränderten Appetit, Miene und Aussehen deS Hundes. Im Falle eine-