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187« N». S87 Aachrichten den mitw dieser h die cengen in der prcn-i ;e- iS. >e8 rr- !en die ufe zen är- wo rn- Iirlen bk- ^caf. und o!icn. Wi, Ge- 'len 21. US. INd oie, >ält der tcu ur len mit Mt M- in > an ariS ltrc- Re- iM rdcn euer, sack MUS' sistn. I nd dcS I Metz! le Haut l ich diel rcn säst I er noib l ab. -I u. s. rgester«! .an ih» Krnsblatt fiir den Kreis-Dirertions-GtM Santzen. Limtsksatt fik bie Gerichts- und Vermattungsbezilke Mutzen, Kchirgikmutdu, Xönig^martha, U?eitzen6erg, Herrnhilt, LAntz, MrMM und Reichermn. Redacteur und Verleger: G. M. MvNst in Bautzen. Von dem unterzeichneten Gerichtsamtc soll Montag, de« 7. November laufenden Jahres, l Oi Johan« Caspar Pötschke« zugehörige Gartennahrung No. 1 des Katasters, No. 4 des Grund- und Hppolhekenbuchs für Crosta, ivelche am 26. April l. I. Mi Berücksichtigung der Oblasten und einschließlich einer sür die abgebrannten und nicht wieder aufgebauten Gebäude annoch zu erbebenden Entschädigung von 15 Ngr. aus 1200 Thlr. gewürdert worden, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den in der Behausung des Gemeinde- Misten Köhler in Crosta ausbängendcn Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königswartha, am 5. September 1870. Königliches GerichtSamt. — Wacker. S u b h t, st a t i o rr s p a t e n t. Das dem Iohautt Traugott Elger gehörige Windmühlengrundstüct Hypotheken-Nr. 24 zu Zimpel, enthaltend eine der Grundsteuer unterliegende I von 27,Morgen, veranlagt zur Grundsteuer mit einem Reinerträge von II,«- Thlr. und zur Gebäudesteuer mit einem NutzungSwerthe von 8 Thlr., soll I am 5. November 1870, Nachmittags 3 Nhr, I "> «mchlstagslocale zu Creba im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags i . am 9. November 1870, Mittags 12 Nhr, I«« Oük.ez Gerichtssielle verkündet werden. IDer Auszug aus der Steuerrolle, der Hnpothekeuschein und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie die Kaufbedingungen stad in I Prozeß-Büreau ernzusehen. Bekanutmaehung. Es ivird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Sprecbrückc der Banßen - Muskauer Chaussee bei Niedergurig, nach Vollendung des Achualmbaues an derselben, dem Verkehr mit Fuhrwerk wiederum geöffnet ist. Bautzen, am 29. September 1870. Königliche Amtshauptmannschaft daselbst. von Äal;a und Llchtenau. Otto. B e k n n t in a cli n n H. Mit den Dampfschiffen, welche am I. Oktober aus Bremen, und am 5. und 19. Oktober aus Hamburg nach New-Bork abgesertigt werden sollen, können Briefe, Drucksachen und Waarenproben nach den Vereiniglen Staaten von Amerika zur Beförderung gelangen. Die auf eiuem dieser Wege zu befördernden Scnd- u'wen müssen aus der Adresse niit einem das Verlangen der Bcnutzung desselben ausdrückenden Vennerke versehen sein. Das Porto sür den einfachen Brief (bis I fM iucl.) beträgt bei der Beförderung über Bremen oder Hamburg srankirt nach Nord-Amerika ?> Groschen bezw. 10 Kr., unjrankirt aus Nord-Amerika 6 Groschen »der 21 Kr. Für Drucksachen und Waarenproben nach Nord-Amerika ist an Porto zu entrichten: 1 Groschen bezw. 4 Kr. für je 2H Loth. Berlin, den 27. September 1870. G e n e r a l - P o st -- A M k. In Vertretung: Wiebe. B e k a n n t in a eh n « g. Die Liste zu dem Ehrenamte eures Geschworenen geeigneter Bewohner hiesiger Stadt ist für das kommende Jahr revibirt, auch, soweit nölhig, berichtigt M ergänzt worden und liegt in unserer Rathsexpedition vom 5. Oktober 1870 an 14 Tage laug für Jedermann zur Einsicht bereit. Es haben binnen dieser UMgen Frist diejenigen, welche von dem Amte eines Geschworenen befreit zu sein wünschen, ihre Besreiungsgesuche schriftlich bei deren Verlust, und die, welche men die Geschworenenliste Einspruch erheben wollen, ihre Einsprüche mündlich oder schriftlich bei deren Nichtbeachtung allhier anzubringcn. Bernstadt, den 24. September 1870. Der Stadtrath. Adv. JulinS Reiner, Bürgermeister. Bekanntmachung. Aus der vom vormaligen Commerzienrath Ernst Friedrich Tchäffcr zu Hirschberg in Schlesien errichteten Stiftung kann NMcftnm Zöglingen des hiesigen Waisenhauses bei ihrer Niederlassung in hiesiger Stadt zur Betreibung der erlernten Kunst oder des erwählten Gewerbes, eine llnterstkchrmg von 100 Thalern, welche in besonderen Fällen noch um 100 Thaler zu erhöhen nachgelassen ist, gewährt werden. Die Gesuche um Verleihung dieser UnürMrmg sind bei dem unterzeichneten Stadtratbe anzubringen und ist dabei nachzuweisen, daß der Bewerber I) im hiesigen Waiscnhause erzogen worden ist, 21 eine Kunst oder ein Gewerbe erlernt und ck) nach beendigter Lehrzeit sich vier oder mehr Jahre im Auslände auf der Wanderschaft befunden und während dieser Zeit in ausländischen Werk stätten gearheitct oder durch den Besuch von außerhalb Sachsens befindlichen technischen Bildung.:anstallen sich weiter ausgebildet hat. 4) Von Bewerbern, welche eine technische Bildungsanstalt besucht haben, sind die ihnen erthcilten Ccnsuren, sowie von den Bewerbern, welche als Bauhandwerker sich dcr Prüsung nach Maßgabe der Verordnung vom 14. Januar 1842 in Verbindung mit der Ausführungsverordnung zum Gewerbegesetze vom 15. Oktober 1861 vor einer Prüfungs-Commission sür Baubandwerkcr untcrworsen haben, die von derselben behändigt er haltenen Prüfungszeugnissc mit zu überreichen. Endlich ist noch 5) zu bemerken, daß bei Coneurrenz mehrer Bewerber Diejenigen, welche nach der vom Stifter getroffenen Bestimmung in Frankreich und England conditionirt haben, vorzugsweise berücksichtigt werden sollen: I perlenen Zöglingen des hiesigen Waisenhauses alsbald nach deren Entlassung aus solchem zur Zeit eine Unterstützung gewährt werden, wenn dies« zu ihrer besseren I AuMdunq in ihrer Kunst oder in ihrem Gewerbe 11 eine gewerbliche auswärtige Anstalt oder 2) die hiesige gewerbliche Sonntagsschule besuchen und die bezüglichen Zeugnisse beibringen. Behufs der anzubringcnden Bewerbungen nm gedachte Unterstützungen wird >olches andurch zur öffentlichen Keunlniß gebracht. Bautzen, den 27. September 1870. Der Stadtrath. Heßler.