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Die MMeritz - Zeitung" Mscheint täglich mit Aus« nähme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge« geben. Preis vierteljähr lich 1 M. 50Pf., zwei, monatlich 1 Mark, ein- monatlich 50 Pf. Ein- zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post boten, sowie unsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. Weihmh-Mung TMtitW M Uzeigtr für HPÜislvMe, Wickberg u. ll. Inserate werden mit 15 Pf., solche aus unserer Amrshmlptmannschaft mit 12 Pf. die Spaltzell« oder deren Naum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 85 bez. 30 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserate mit entsprechendem Allf« schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 30 Pf. AmlSÜIaH für die Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtselttgem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Wir dis Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Nr. 121 Sonnabend den 29. Mai 1915 abends 81. Jahrgang Bom 31. Mai bis mit 6 Juni 1915 gelten goldgelbe Brotmarken. König!. Amtshsuptmannschaft Dippoldiswalde, am 28. Mai 1915. Das unter dem 16. v. M. erlassene Ausfuhrverbot für Kartoffeln wird hiermit wieder aufgehoben. Dippoldiswalde, den 28. Mai 1915. Nr. 2611 klob. Der Kommunalverband. Beschlagnahmefreies Mehl. Um namentlich die Verwendung der vielen Vorräte an eingelegten Früchten ulw. zu ermöglichen, wird hiermit das für den Bezirk bestehende Kuchenbackverbot inso weit aufgehoben, als künftig die Verwendung von nicht beschlagnahmtem ausländischem Weizenmehl (auch sogenanntes Dresdner Kuchenmehl) zur Herstellung von Obst- und Quarkkuchsn versuchsweise gestattet wird. Für andere Kuchen bleibt Weizenmehl jeder Art verboten. Ebenso wird die Verwendung dieses beschlagnahmefreien Mehls zur Herstellung von Semmeln und die Abgabe derselbe»! ohne Brotmarken zugelasssn. Der Verkauf frischer Semmeln bleibt verboten. Es wird erwartet, dich die Bäck-r diese Erlaubn's nicht mißbrauchen. Bei der Nachprüfung ihrer Betriebe ist der Bezug des beschlagnahmefreien Mehls nachzuweisen. Dippoldiswalde, den 28. Mai 19! 5. Nr. 261 l iAob Der Bezirksausschuß der Königlichen Amtshauptmannschaft. Futterhafer. Diejenige« Pferdebssitzer, denen es an dem zur Fütterung ihrer Tiere bis zur nächsten Ernte erforderlichen Hafer fehlt (3 Pfund pro Pferd und Tag bis zum 15. August), haben umgehend die Freigabe und Zuweisung des betreffenden Hafer quantums hier zu beantragen. Dabei ist anzugeben, wieviel Pfund Hafer am Tage der Geiuchstellnng noch vorhanden sind. Die Gesuche sind ortsbehördltch zu bestätigen. Nr. 2587 b. tAob. König!. AmtshanVtmannschaft Dippoldiswalde, am 29 /5.1915. Ucber den Nachlaß des Materialwarenhändlers Friedrich Moritz Woldemar Gaudich in Kreischa wird heute um 28. Mai 1915 vormittags 1/210 Uhr das Koukursvc»sah?en eröffnet. Der Ortsrichter Mauckisch in Kreischa wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursfvrderungen sind bis zum 20. Juni 1915 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Eläubigerausichusses und ein tretendenfalls über die im § 132 der Konkursmdnung bezeichneien Gegenstände und zur Prüfung der angemcldeten Forderungen auf Montag den 5. Juli 1915 nachmittags 1/24 Ahr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Wer eine zur Konkursmusse gehörige Sache in Besitz hat oder zur Konkursmasse etwas schuldig ist, darf nichts an de« Gemeinfchuldner verabfolgen oder leisten, muß auch den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Sachs abgesonderte Befriedigung beansprucht, de n Konkursverwalter bis zum 20. Juni 1915 anzeigen. K 6/15. Königliches Amtsgericht zu Dippoldiswalde. Öffentliche Impfung. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen finden Montag, den 31. Mai d. 3s. im Sitzungszimmer des hiesigen Rathauses durch den bestellten stclloertretenden Impf arzt, Herrn vr. meä. Künzel, Reinhardtsgrimma, in folgender Weise statt: 1. ErstimpfUnge: (Die im Jahre 1912 und 1913 geborenen, noch nicht bez. nicht mit Ersolg ge impften und die im Jahre 1914 geborenen Kinder betr.). Nachmittags 3 Ahr Kinder mit den Anfangsbuchstaben L—L, Nachmittags 1/24 Ahr Kinder mit den Anfangsbuchstaben L—L. 2. Wiederimpflinge: (Alle im Jahre 1903 geborenen Kinder betr ). Nachmittags 1/25 Ahr Mädchen, Nachmittags 5 Ahr Knaben. Die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der vorstehend bezeichneten Kinder, so weit dieselben hier ihren dauernden Aufenthalt haben, werden hierdurch veranlaßt, diese Kinder zu den oben angegebenen Zeiten dem Jmpfarzte vorzustellen, im Behinvsrungsfalle durch Krankheit derselben sie unter Vorlegung eines ärztlichen Zeugnisses zu entschuldigen und für den Fall, daß sie entweder die natürlichen Blattern überstanden haben oder bereits vor den angesetzten diesjährigen Impfterminen mit Erfolg geimpft worden sind, solches zur Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 20 M. durch ärztliches Zeugnis bezw. Impfschein im Termin nachzuweisen. Die Erstimpflinge sind Montag, den 7. Juni nachmittags 3 Uhr und die Wiederimpflinge am gleichen Tage nachmittags 4 Ahr zur Kontrolle über den Erfolg der Impfung dem Jmpfarzt wieder vorzustellen. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten — wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Erkrankungen oder die natürlichen Pocken — herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. Die Kinder müssen zum Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder, Pflegebefohlene bez. Mündel ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Revision entzogen worden sind, werden mit Geldstrafe bis zu 50 M. oder entsprechender Haft belegt. Dippoldiswalde, am 12. Mai 1915. Der Stadtrat. Sparkasse zu Dippoldiswalde. Einlegerguthaben 81250VÜ Mark. Geschäftszeit: Werktags 1/29—12 und 2—1/25 Uhr, Sonnabends ununterbrochen 1/29 bis 2 Uhr, sowie jeden letzten Sonntag im Monat 1/22-1/24 Uhr. Halbmonatliche Verzinsung nach jährlich 3'/2 v. H. Die am 1. und 2. eines jeden Monats bewirkten Einlagen, sowie die ani letzten und vorletzten Monatstage erfolgten Rückzahlungen werden für den betreffenden Monat voll verzinst. Gesperrt wird vom 2 bis mit 5 Juni die Straße von Niederreichstädt nach Beerwalde, wegen Massenschuttss, unter Verweisung des Verkehrs über Oberreichstädt und Ruppendorf. Der Gemeindevorstand. Großes Hauptquartier, 28. Mai vormittags. Westlicher Kriegsschauplatz. Von dem im Brennpunkte des feindlichen Durchbruchsversuches nordöstlich der Lorettohöhe stehendenden Armeekorps sind seit dem 9. Mai 14 Offiziere und 1450 Franzosen gefangen ge nommen und 6 Maschinengewehre erbeutet worden. Südöstlich des Loretto - Höhenrückens fetzten gestern gegen abend die Franzosen zu erneuten Teilangrissen, die abgeschlagen wurden, an. Bei Ablain ist das Gefecht noch im Gange. Auch ini Priesterwalde griff der Feind gestern 7 Uhr abends nach längerer Artillerievorbereitung an. Es kam zu erbitterten nächtlichen Kämpfen, die mit einer schweren Niederlage der Franzosen endeten. In den Vogesen gelang es dem Feinde, in einem kleinen Grabenstück südwestlich von Mezeral sich sestzusetzen. Ein französischer Angriff am Neichsackerkops nördlich von Mühlbach wurde leicht abgewiesen. 18 französische Flugzeuge griffen gestern die offene Stadt Ludwigshafen an. Durch Bomben wurf wurden mehrere Zivilpersonen getötet und verletzt. Materialschaden aber nur in geringem Matze angerichtet. Das gepanzerte Führerslug zeug wurde östlich Neustadt a. H. zum Landen gezwungen. Mit ihm siel ein Major, der Kom mandant des Flugzeuggeschwaders von Nancy, in unsere Hand. Unsere Flieger brachten im Lustkampfe bei Epinal ein französisches Flugzeug zum Absturz und setzten die Kaserne in Gerardmer in Brand. Oestlicher Kriegsschauplatz. An der Dubissa nahmen unsere Truppen er neut die Offensive auf. Ein zu beiden Seiten der Stratze Nossieny—Eiragola geführter Angriff war von gutem Ersolg begleitet. '"Er brachte uns 3120 gefangene Nüssen ein. 'Im übrigen wurden an verschiedenen Stellen -russische Nachtangriffe abgewiesen. W Südöstlicher Kriegsschauplatz, j Um den Vormarsch der verbündeten Truppen zum Stehen zu bringen, versuchte der Feind mit frischen Kräften, die er von anderen Kriegsschau-' Plätzen herbeigesührt hat, rechts des San an ver schiedenen Stellen zum Angriff überzugehen. Jeder Versuch scheiterte. Nur in der Gegend von Sieniawa wurden schwache Abteilungen auf das linke Sanuser zurückgedrängt, wobei etwa 6 Geschütze nicht recht zeitig abgeschoben werden konnten. In der Gegend nordöstlich von Przemysl zu beiden Seilen der Wisznia sind wir im guten Fortschreiten geblieben. Zu der am 25. Mai veröffentlichten Beute sind etwa 0000 Gefangene, 25 Geschütze und 20 Maschinengewehre hinzugekommen. Oberste Heeresleitung. Die russischen Eichenkeulen. Anläßlich der Mitteilung von deutscher Seite über die Gefangennahme russischer Soldaten, die mit Eichenkeulen bewaffnet waren, erfährt Reuter nach dern „Berliner Lokal- Anzeiger" aus guter Quelle, daß diese Mannschaften überhaupt nicht bewaffnet waren. Sie hätten nur den Befehl erhalten, die von den Russen erbeuteten und ver borgenen Gewehre fortzuschaffen; als sie aus dem Wege hierzu waren, wurden sie gefangen genommen. Reuters Gewährsmann fügt hinzu, daß auf russischer Seite wohl ein vorübergehender Munitionsmangrl herrschte, der jetzt aber behoben wäre. — Aus diese Weise tröstet dar allezeit in Ausreden sindige Reuter-Bureau sein gut gläubiges Publikum über die satale Tatsache, daß da» schier unerschöpsliche russische Faß sich bedenklich zu leeren beginnt. Heimweh belgischer Flüchtlinge. Le Havre. Die belgische Regierung erläßt eine ve.