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Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. 3. Sonnabend, den 24. Januar 1903. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Pelzmühlenstraße 47 v), sowie von den Herren Barbier Bast in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige CorpuSzeile mit 10 Pfg. berechnet. Mr Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle betr. In Gemäßheit § 57 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden alle im Jahre 188» geborenen Wehrpflichtigen, welche in hiesigem Gemeindcbezirke ihren dauerden Aufenthalt bez. Wohn sitz haben, ferner die hier aufhältlichen Zurückgestellten früherer Jahrgänge hierdurch aufgesordert, sich behufs Aufnahme in die Rekru- tierungsftammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1903 bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande zu melden. Die Militärpflichtigen aus dem Jahre 1883 haben dabei, soweit dieselben nicht im Orte geboren sind, ein Geburtszeugnis (sog. Militärgeburts schein), welches von den betr. Standesämtern nur zu diesem Zwecke kostenfrei ertheilt wird, vorzulegen, diejenigen aus früheren Jahrgängen den im 1. Militärpflichtjahr erhaltenen Losuugsschein mit zur Stelle zu bringen. Zeitig von hier abwesende Militärpflichtige (auf der Reise be griffene Handlungsgehilfen re.) sind durch ihre solchenfalls hierzu verpflichteten Eltern, Vormünder re. innerhalb obiger Frist anzumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle ihren dauernde» Aufenthalt oder Wohnsitz von hier nach einem Stammrolle sowohl oeim Abgang dem unterzeichneten Gemeinde vorstande als auch nach der Ankunft am neuen Orte bei der Behörde oder Person, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Versäumnis der Meldefrist entbindet nicht von der Melde pflicht. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haftstrafe bis zu 3 Tagen zu bestrafen. Reichenbrand, am 3. Januar 1903. Der Gemeindevorstand. Wogek. Bekanntmachung. Für die hiesige Leichenfrau ist von den Gememderäten zu Reichenbrand und Siegmar eine Dienstanweisung nebst Gebührenordnung aufgestellt worden und tritt am 1. Februar d. I. in Kraft. Die Leichenfrau ist verpflichtet, in jedem einzelnen Falle ihrer Tätigkeit ein Exemplar dieser Dienstanweisung nebst Gebührenordnung den Beteiligten vorzulegen. Reichenbrand, am 23. Januar 1903. Der Gemeindevorstand. Woget. Bekanntmachung. Die Anmeldung der Ostern 1903 schulpflichtig werdenden Kinder in der Gemeinde Reichenbrand hat Dienstag, den 3. Februar 1903 Nachmittags zwischen 3 und 5 Uhr im Zimmer Nr. 2 der hiesigen Schule zu erfolgen. Hierbei sind für alle Kinder die Impfscheine und für solche, die auswärts geboren sind, die Geburtsurkunden und Taufbescheiuigungeu beizubringen. Reichenbrand, am 23. Januar 1903. Der Schulvorstand. G.-V. Woget, Vorsitzender. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Rekrntierungsstammrolle betr. Nach der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 beginnt die Militärmeldepflicht mit dem 1. Januar desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Militärpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet hat, und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht des Wehrpflichtigen endgiltig entschieden ist. Nach Beginn der Militärmeldepflicht haben sich die Wehrpflichtigen zur Aufnahme in die Stammrolle anzumelden. Es werden daher alle diejenigen, welche nach den bestehenden Bestimmungen der deutschen Wehrordnung am hiesigen Orte meldepflichtig sind, hiermit auf gefordert, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1903 behufs der Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle bei dem zeichneten ^ch persönlich anzumelden. Daher ist von denen, die zu -y den Meldepflichtigen der früheren Jahrgänge aber, der ^oosungs- und Ge stellungsschein vorzulegen. An die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren ergeht die Aufforderung, die unter ihrer Aufsicht stehenden militärpflichtigen Personen, welche von hiesigem Orte zeitig abwesend sind, unter Beachtung des Vorstehen den rechtzeitig anzumelden. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haftstrafe bis zu 3 Tagen zn bestrafen. Rabenstein, den 15. Januar 1903. Der Gcmeindevorstand. Witsdorf. Bekanntmachung. Am 1. Februar dss. Js. wird der 1. Termin der diesjährigen Grundsteuer fällig. Dieselbe ist spätestens bis zum LU. Februar » «. bei Vermeidung des Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuer-Einnahme zu bezahlen. Rabenstein, am 24. Januar 1903. Der Gcmeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Die Ausgabe der Bücher findet von jetzt ab nicht mehr Mittwochs, sondern jeden Sonntag von Veil- 12 Uhr Vorm, im Rathhaus statt. Rabenstein, am 16. Januar 1903. Die Bibliotheksverwaltung. Sitzung des Gemeinderates zu Rabenstein am 13. Januar 1903. 1. findet die Verlosung der Sitzplätze im Sitzungs zimmer des neuen Rathauses, eine Ehrung des Ende vorigen Jahres verstorbenen Mitgliedes Gottlieb Neubert und die Jnpflichtnahme der neueingetretenen Gemeinderatsmitglieder statt. 2. wird Kenntnis genommen von den einge- gaugeueu Geschenken von den Herren: Hermann Barthel, Frdr. Otto Bertram, Or. Gebauer, Ritter- gutsbes. Händel, Rittergutsp. Schmidt, Richard Schlesinger, Bruno Opitz, Rob. Oelsch und Ludw. Wilsdorf, auch davon, daß noch einige Geschenke in Aussicht gestellt sind und die ganze Ausstattung des Sitzungs- und Eheschließungszimmers für die Ge meinde kostenlos sei. Den Geschenkgebern soll der Dank schriftlich zum Ausdruck gebracht und der Vor gang in eine Urkunde, welche im Gemeinde-Archiv auf zubewahren ist, verlautbart werden. 3. finden die Armeusachen Felber, Georgi, Enkel mann und Dost in zustimmendem Sinne Erledigung. 4. Das Ahnert'sche Schankconcessionsgesuch wird befürwortend einzuberichten beschlossen. 5. Die untere „Kirchstraße" von der mittleren Schule bis zur Kirche bez. Ritterstraße, jetzt „Fußweg", soll zu einer Fahrstraße ausgebaut werden. 6. Die nach dem Haushaltplane sich ergebenden Fehlbeträge von 14661 Mk. — Pf. in der Gemeindekasse einschl. Feuerlöschkasse, 1330 „ — „ Armenkasse, 6196 „ — „ Lokalparochialkasse einschl. Friedhofskasse und 10641 „ — „ Schulkasse 32828 Mk. — Pf. 8a., sollen durch Erhebung des einfachen Steuersatzes aufgebracht werden. 7. wählt der Gemeinderat seine Ausschüsse für 1903/4 und Herrn Fabrikant Max Hofmann in den Schulvorstand als Ersatz für ein verstorbenes Mitglied. 8. werden einige Aenderungeu btr. der electrischen Straßen-Beleuchtuug und die Einführung von Morgen beleuchtung in Aussicht genommen. 9. werden noch verschiedene Sparkassenaugelegen- heiteu erledigt bez. zum Beschluß erhoben.