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de» Gr- «kchtsämter «rünhain, Jo> hannaeorgenftadt, Schnee berg,Schwarzenberg u.Wil- denfel» und der EtadtrSthe Aue, Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Johanngeor- Anstadt,Lößnitz Neustavtel, Echneberg, Schwarzenberg, W tidenfel« und Zwönitz. 178. Sonnabend, den 31, Juli, 1869. FrWDNsfremck Erscheint tüalich mit Ausnahme Mon - tag«. — Pret« Vierteljahr» ltch 1S Ngr. — Jnser- tionSaebühren die gespal« tene Zeile 8 Pfennige. — Jnscratenannahme für die am Abende erscheinende Nummer bis Bormittag« 11 Uhr. Die Königliche Baugewerkenschule in Plauen i.V. «öffnet ihren nächsten LehrcursuS des Winterhalbjahres 1869—1870 am 12. October dieses JahreS, nachdem zuvor am 11. October die Aufnahmeprüfung in den Localen des hiesigen Baugewerkenschulgebäudes Vormittag« 9 Uhr stattfindet. (6361—64) Die Gesellen, Lehrlinge oder Baubeflissene, welche die Anstalt schon früher besuchten und wiederholt besuchen wollen, sowie auch alle diejenigen, welche zum erstenmal um Aufnahme nachsuchen, haben sich bis zum 10. October schriftlich oder mündlich bei dem Unterzeichneten anzumelden, unter Ein gabe eines Zeugnisses über Fleiß und Wohlverhalten, von ihrem ArbeitShrrrn oder der Anstalt, welche sie bi« dahin besuchten. Neu Eintretende haben außerdem noch ihren Gebmts- oder Taufschein, den Impfschein, sowie ein Zeugniß der zuletzt besuchten Schule einzureichen, und ist von dem Ergebnisse der Aufnahmeprüfung, die Gestattung des Eintritts abhängig. DaS Schulgeld im Betrage von 5 Thlr. —- —- ist bei der Aufnahme an den Schulcassirer gegen Quittung zu entrichten. Plauen i. B., den 1b. Juli 1869. Die Direktion der Königlichen Baugewerkenschule. Prof. Roßbach. Versteigerung von FelMchten. Nächstkommenden V. August L 8 « s, von 8 Uhr Vormittags an, soll die auf den Grundstücken Frau Christianen Emilien verehel. Böhm, geb. Stiehler hier anstehende Körner- und Kartoffelfrucht um das Meistgebot gegen Baarzahlung unter de» vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Sammelplatz am Wohnhause der verehel. Böhm. Schneeberg, den 29. Juli 1869. Das Königl. Gerichts-Amt daselbst. Dreßler. E vskLllutmstvbiillS. Die hiesigen Grundstücksbesitzer werden hiermit bedeutet, die am 1. August d. I. fällig werdende Grundsteuer bi« längstens den 15. desselben Monats an unsern Einnehmer, Herrn Klug, abzuführen, widrigenfalls sie sich executioischer Maaßregeln zu versehen haben. Johanngeorgenstadt, den 2L. Juli 1869. Der Stadtrath daselbst. .Fedor Degen.Krumpholz. ES ist angezeigt worden, daß von mehreren Hundebesitzern unterlassen worden ist, die Hunde anzumelven und die erforderlichen Steuermarken zu lösen. Wir machen nochmals darauf aufmerksam, daß dieses ungesäumt zu geschehen hat und daß wir streng nach §. 12 des Regulativs verfahren und die Besitzer solcher Hunde, welche außerhalb der Häuser ohne Marke herumlaufen, zur Strafe ziehen werden. Johanngeorgenstadt, den 29. Juli 1869. Der Stadtrath das. Fedor Degen. Tagesgeschichte. Deutschland Preußen. Eine interessante Verhandlung fand am 26. d. M. inBer- lin vor dem Stadtschwurgericht statt, welche einen tiefen Blick in daS schwind lerische Treiben der Berliner Gauncrwelt thun läßt. Der Buchbindermcister Lehn war der wiederholten Urkundenfälschung angeklagt. Unter Anderm halte er einen mit dem Accept deS Rentiers H. Kalow versehenen Wechsel über 49 Thlr. 29 Sgr. 6 Pf. an den Kaufmann Rhein gegeben; Lehn behaup tete in seiner Verantwortung, daß Kalow ihm die Erlaubniß gegeben habe, sein Accept auf den Wechsel zu setzen, und giebt über den Grund dieser Er klärung Folgendes an: Ich hatte zu Kalow öfters die Absicht ausgesprochen, mir das Leben zu nehmen, da es mir schlecht gehe. Infolge dessen machte Kalow mir den Vorschlag, mein Leben zu versichern. Ich ging auf seine Of ferte ein, und wurde die Versicherung von ihm zuerst in der Höhe von 7000 Thlr. und hinterher noch in Höhe von 5000 Thlr. bei der Gesellschaft „Al bert" abgeschlossen- Mit Kalow errichtete ich einen schriftlichen Vertrag, da hin lautend, daß ich mir innerhalb sechs Monaten das Leben nehmen solle, und daß er alsdann verpflichtet sei, an meine Familie die Summe von 2000 Thlr. zu zahlen. Kalow sagte nämlich, daß die Gesellschaft „Albert" auch im Falle eines Selbstmordes die Versicherungssumme zahle. Ich wollte mir wirklich das Leben nehmen, da eö mir schlecht ging und ich nun hoffte, da durch meiner Familie etwas zu hinterlassen. Um mir selbst aber während mei nes noch kurzen Lebens einen persönlichen Vortheil zu schaffen, gestattete mir Kalow, einen Wechsel zu machen und sein Accept darauf zu setzen. Kalow bemerkte hierbei: „Wenn der Wechsel fällig ist, bist Du ja schon todt, und dann kann ich daS Accept ohne Gegenbeweis ruhigen Gewissens abläugnen." Später habe ich dann auch dem Kaufmann Rhein anvertraut, daß ich mir daS Leben nehmen wolle, und machte ihm Miitheilung von dem zwischen mir und Kalow abgeschlossenen Vertrage. Infolge dessen versicherte auch Rhein noch mein Leden mit 21,000 Thlr. und zwar mit 5000 Thlr. bei der Base ler und 60,000 FrcS. bei der „Jmperialgescllschast." Rhein und Kalow zahl ten die Prämien an die betreffenden Gesellschaften; auch Rhein hatte meiner Familie eine Abfindungssumme von 2000 Thlr., zahlbar nach meinem Tode, ausgesetzt. Zeuge Kalow giebt zu, daß er das Leben deö Angeklagten mit 12,000 Thlr. bei der Gesellschaft „Albert" versichert habe und zwar auf des sen Wunsch, und daß ein Abkommen dahin getroffen sei, daß die Familie des BuchvinderS Lehn 2000 Thlr erhalten solle, wenn Letzterer früher ver sterbe, als Kalow, daß diese Stipulation aber fortfallt, wenn Kalow eher versterbe. Lehn habe aber niemals davon gesprochen, daß er sich selbst ent leiben wolle, und eine solche Bedingung sei auch nicht in dem Contracte aus genommen worden. Kalow giebt zu, daß er an jährlichen Prämien die Sum me von resp. 161 Thlr. 7 Ngr. 6 Pf. und 131 Thlr. an die Gesellschaft „Albert" gezahlt habe, und stellt in Abrede, dem Angeklagten gestattet zu ha ben, sein Accept auf die Wechsel zu setzen. Der Zeuge Rhein giebt gleichfalls zu, daS Leben de» Angeklagten mit 21,000 Thlr. versichert zu haben, stellt aber auch in Abrede, daß Lehn jemals zu ihm von Selbstmord gesprochen habe. An Prämien für die Versicherung habe er pro Vierteljahr die Summe von resp. 184 Thir 25 Sgr. und 61 Thlr. 28 Sgr. gezahlt. Der Verthei- diger, Referendar Blance, ging dem Zeugen Kalow scharf zu Leibe. Er fragte ihn, ob eS wahr sei, daß tr seit dem Jahre 1864 wegen der Kosten, die er der Salarienkasse schuldete, Theilzahlungen erboten, daß er zum Maniftstati- onSeide herangezogen und wiederhol? vergeblich vom Erecutvr gesucht worden sei. Kalow wollte hierüber keine genauen Angaben machen, das Gericht ließ die nöthigen Bücher auS der Salarienkasse abholen und vorlegen, welche die obige Thatsache vollkommen bestäügen. Der Vertheidiger führt aus, daß nur ganz besondere Umstände einen Mann, der in solchen Verhältnissen lebe, wie Kalow, bewogen haben könnten, die hohen Prämien zu bezahlen. Ferner bringt der Vertheidiger zur Sprache, daß Kalow, nachdem der Angeklagte zur Untersuchungshaft gezogen worden sei, den Generalagenten Lewinc gefragt habe, ob die Versicherungssumme auch auSbczahlt werde, wenn Lehn sich im Getängnisse daS Leben nehme! Auch das bestreitet Kalow. Derselbe erklärt ferner, daß er in Bezug aus die Versicherung von 7000 Thlr. die Prämie noch jetzt zahle, und daß daö Ganze nichts als ein einfaches SpeculationS- getchäfl sei. Auch auf die Verhältnisse des Rhein zur Zeit, als daS Geschäft vor sich ging, wies der Vertheidiger hin und spricht die Hoffnung auS, daß die Geschworncn auf Grund der Auslassung dieser beiden Zeugen, seiner, Cli enten, dessen Auslassung daS Gepräge der Wahrheit an sich trage, nicht ins Zuchthaus schicken werde. DaS Verbiet der Geschworenen lautete in der That auch in Bezug auf diese beiden Fälle auf Nichtschuldio, nur wegen eines vier ten Falles, in dem eine Wechselfälfchung unter mildernden Umständen vorlag, wurde der Angeklagte zu 8 Monaten Gefängniß und in eine Geldstrafe von 150 Thlr. verurtheilt. Der Proceß wirft aber auch ein Helles Streiflicht auf daS Verfahren mancher Agenten der LebenSversicherungSgesellschaften, die denn doch nicht durch Mangel an Controle solches Treiben unterstützen sollten. Berlin, 28. Juli. Die „Provinsial-Correfpondenz" bespricht die Rede deS Grafen Beust betreffend daS geringe Entgegenkommen Preußens, in nach stehender Weise: „Die>e Aeußerung deS Reichskanzlers ist im hohen Grade befremdlich, da kein Schritt, keine Aeußerung von österreichischer Seite bekannt geworden sind, welche irgendwie auf ein Bemühen zur Herstellung innigerer Beziehungen zu Preußen hätten gedeutet werden können, wogegen wiederholt amtliche Ver öffentlichungen von der österreichischen Regierung auSgcgangen find, welche mit einem derartigen Bemühen im Widerspruche zu stehen schienen. Die preu ßische Regierung dagegen bat sich auch solchen Kundgebungen gegenüber jtder Aeußerung enthalten, durch welche die Beziehungen zu Oesterreich hätten be einträchtigt werden können. Die Erklärung deS Grafen Beust ist daher kei neswegs geeignet, daS Verhalten und die Beziehungen der beiderseitigen Re gierungen in dem richtigen Lichte erscheinen zu lassen. Einem offenen und ernsten Bemühen zu freundschaftlichen Beziehungen würde da« Entgegenkom men Preußens gewiß nicht fehlen." Beriin, 29. Juli. Wie der Rh. Ztg. geschrieben wird, haben die m