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Lugau, Wüstenbrand, Urspnmg, Mittelbach, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Meinsdorf u-s-^ Re^lli^mdGxprdtttim^ ^Jns?rÜ7nrI7bü^7rn7di7Mfg«s^^^^^^^ )? NschmMag,. - Zu beziehen durch die Expedition und , (nah. dem 8. Lmltgrricht). R«um str den Derbrntungsbezirt 10 Pf«- Rabatt, deren AnStrüger, sowie all. P^stanstalten Reelam. W Pfg. sei meörmal'S« «u ga° Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich L Mk. 25 Pfg. incl. Tele^a^Ld^e. «meah«. der Inserate für die Am h«« der Inserate für di« erbeten. iÄ Lhr. Gräfiere Anzeigen Abeiu«? oo — der illustrirten Sonntagsbeilage. Anzeiger Hoheusteinerustchal. «lü 26. Jahrgang Nr. 161. Freitag, den 14. Juli 1899. An der Centralhalle zu Gersdorf kommt den 20. Juli, Nachmittag 5 Uhr ein Pferd, ein Kastenwagen und ein Geldtäschchen gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher beim Kgl. Amtsgerichte Hohenstein-Ernstthal. Sekr. Kurth. Q. 236. Tagesgeschichtc. Deutsches Reich. In Hannover sucht die Regierung durch Beilagen zu den Kreisblältern Stimmung für die „Zuchthaus vorlage" zu machen. Dabei wird die Berliner „SÄriften- verlriebsanstalt" des Predigers Hülle, welche sich be kanntlich hoher Protektion erfreut, eifrig in Anspruch genommen. „Eigenthümlich würde es", so bemerkt dazu treffend die „Nat.-Lib. Korr." „berühren, wenn diese offiziöse Arbeit sich ausschließlich auf diese eine Vorlage beschränkte. Mindestens so dringlich wie die Vertretung der Arbeitswilligeuvorlage ist, namentlich in den Bezirken, wo die Kreisblätter das Aufklärungsmonopol haben, die Aufklärung über die Bedeutung der Kanalvorlage und die Festigkeit, mit der die Regierung daran fest hält, obwohl so und so viele „Kreisväter" von der Leitung des Bundes der Landwirthe dagegen zu stimmen genölhigt werden. — Wie eine Blättermeldung aus Peking besagt, sei der chinesische Gesandte in Berlin vom Tsung-li- Yamen beauftragt worden, mit der Gesellschaft „Vulkan" in Stettin den Bau von zwei Panzerschiffen von 8000 Tonnen und sechs geschützten Kreuzern von je 3500 Tonnen abzuschließen, die in 30 Monaten fertig zu stellen sind. Als Kaussumme werden 10 Millionen Taels genannt. Ebenfalls soll ein Auftrag für 50 Schnellfeuergeschützen von Peking nach Deutschland ge gangen sein. — Die deutschen Kriegsschiffe haben Ordre erhalten, den jeweilig präsidirenden Bürgermeister der Freien und Hansastädte Hamburg, Bremen und Lübeck mit 21 Kanonenschüssen zu salutiren, falls er sich an, Bord eines im Dienst befindlichen Kriegsschiffes begiebt. Der Kaiser, die Kaiserin und die Kaiserin Friedrich erhalten einen Salut von 33 Schüssen, sobald sie ein Kriegs schiff besteigen. — Die Hamburg-Amerikanische Packetfahrtgesell- schaft und der Norddeutsche Lloyd haben gemeinschaft lich die Beförderung von 100 000 t Eisenbahnmaterial für den Bahnbau in Kiautschau übernommen. — Zum Mordanschag auf Milan wird der „Köln. Ztg." aus Belgrad geschrieben! Milan lernt nichts. Als im Jahre 1883 in Zajetschar der bekannte antidynastische Putsch ausbrach, ließ er gleichfalls die radikalen Führer einfangen und vom damaligen Blut- gerichte theils zum Tode, theils zu langen Kerkerstrafen verurtheilen; 60 radikale Parteigänger wurden erschossen. Sieben Jahre später jedoch war der zum Tode verurtheilte Nicola Paschitsch Ministerpräsident, der ebenfalls zum Tode verurtheilte Kosta Tauschanowitsch Minister des Innern. Die einstigen Hochverräter theilten sich in die Macht, während sich der ehemalige König in einem „elenden Hotel" des französischen Städtchens Bayonne nach einem beglaubigten Briefe an Frau Natalie mit Selbstmordgedanken trug. Seither ist Milan abermals Serbiens thatsöchlicher Herrscher geworden. Nicht ganz innerhalb zweier Jahre ist er aber wieder da angelangt, wo er im Jahre 1883 ge- standen hat. Abermals ist das Gefahrvolle und Uner trägliche der politischen Lage in einem gegen den Thron gerichteten Gewaltstreiche zu Tage getreten und abermals sind die radikalen Führer eingefangen worden. Ob der gegen sie erhobene Vorwurf diesmal zutrifft, muß sich erst noch herausstellen. Es schien eine Weile, als ob die Radikalen ihre Taktik, seitdem ihr Führer Paschitsch so reiche Erfahrung im In- und Auslande gesammelt hat, ändern wollten. Vor ungefähr einem Jahre wenigstens trat Paschitsch zu einer Conferenz mit vielem Eifer gegen jeden Gewaltstreich auf, und seine Gesinnungs genossen versicherten, daß „Milan nicht die Knochen eines Uzzarer Haidnken werth sei", daß man daher am besten thue, wenn man seine Herrschaft in sich selbst zerfallen lasse. Wenn eine gründliche Untersuchung eingeleitet würde, müßte sich bald herausstellen, ob Paschitsch und die Radikalen damals nur ein Scheinmanöver auf geführt haben oder ob es ihnen mit der Aenderung ihrer Taktik ernst gewesen sei. Freilich hat die serbische Rechtsprechung immer wenig Vertrauen erweckt, und wem, sie jetzt unter dem Drucke des Oberberkomman- direnden der Armee ein Urtheil fällt, so wird man mehr denn je im Zweifel darüber sein, ob sie Recht spricht oder bricht. — Die Erinnerung an ein politisches Attentat wird in diesen Tagen wachgerufen. Vor 25 Jahren, am 13. Juli 1874, verübte der Böttchergeselle Kullmann aus Magdeburg in Kissingen den ruchlosen Mordanschlag ans den Fürsten Bismarck, der zwar den beabsichtigten Erfolg nicht erzielte, aber doch dem greisen Kanzler eine schmerzhafte Schußwunde an der rechten Hand eintrug. Wir standen damals in der Zeit des Cultur- kampfes, und es trat alsbald zu Tage, daß der Mord bube, der Mitglied des katholischen Gesellenvereins war, unter dem Einflüsse deshierarchistischen.Demagogenthum- gehandelt hatte, dessen zersetzendem Einflüsse Bismarck mit der ganzen Macht seiner Persönlichkeit entgegentrat. Niederlande. — Von der Friedenseonferenz im Haag verlautet aus der Schweiz allerlei Schlimmes. So hat, wie aus Zürich gemeldet wird, der Bundesrath den schweizerischen Delegirten bei der militärischen Abtheilung, Oberst Künzli, wegen des letzten Beschlusses dieser Commission auf Nichtanerkennung einer allgemeinen Volkserhebung abberufen. Nach intimen Aeußerungen dürften sämmt- liche Beschlüsse der kriegsrechtlichen Commission illusorisch werden, da fast sämmtlichen Staaten gegen irgend einen der Beschlüsse Einwände machen. Damit wäre das Fiasco vollständig. Einzig auf dem Gebiete der Genfer Convention können erfreuliche Schritte erzielt werden. Wäyrend Künzli bereits in Zürich eingetroffen ist, weilen zwei Delegirte, der Gesandte Roth und National- rath Odier, noch auf der Conferenz, dürften aber auch bald abberufen werden. Der Wortlaut des Schiedsgerichts- Entwurfes, wie er von dem Prüfungs-Comitee der dritten Commission der Friedens-Conserenz ausgearbeitet nud den Mächten unterbreitet worden ist, wird jetzt in der „Frank,. Ztg." veröffentlicht. Die allgemeinen Grundzüge des Entwurfs sind bereits bekannt. Sein eigentliches Wesen wird dadurch allein zur Genüge gekennzeichnet, Bestimmungen, von der ersten bis zur letzte , „soweit die Unistände es erlauben," aufgen . Der Entwurf hat also einen durchaus Charakter und trägt so den von deutscher Seite e t . Einwendungen durchweg Rechnung. Der erste A ) - behandelt die „guten Dienste und Vermittelung. <? heißt es: Die Signatarmächte bestimmen, daß s Falle einer ernsten Meinungsverschiedenheit oder Streites, ehe sie an die Waffen appelliren, sm die Umstände erlauben, zu den guten ^Ansten der Vermittelung einer oder mehrerer befre c , Mächte greifen. Unabhängig hiervon Alte« me Signatarmächte es für nützlich, daß eine oder n h der nicht am Streite betheiligten Mächte aus eig Antriebe, soweit es die Umstände ermöglichen, streitenden Staaten ihre guten Dienste oder ihre - Mittelung anbieten. Den neutralen Staaten oleibt aucy das Recht, gute Dienste und Vermittelung anlneten auch während des Verlaufs der Feindseligkeiten gewahrt. Die Ausübung dieses Rechtes soll nie von einer der streitenden Parteien als unfreundlicher Akt angesehen werden. Die Rolle des Vermittlers besteht in der Ver söhnung widerstreitender Ansprüche und in der Be sänftigung von feindseligen Empfindungen, welche zwischen den streitenden Staaten enstanden sein konnten. Gute Dienste und Vermittelung haben ausschließlich einen berathenden Charakter und haben keine obligatorische Kraft. Die Annahme einer Vermittelung soll nicht, solange nicht das Gegentheil abgemacht ist, eine Mobilisirung oder andere kriegerische Vorbereitungen unterbrechen, verzögern oder hindern. Wenn nach einem Ausbruch von Feindseligkeiten eine Vermittlung statt- findet, so soll diese nicht, solange nicht das Gegentheil abgemacht ist, den Lauf der militärischen Operationen unterbrechen. Des Weiteren werden dann Bestimmungen über internationale Untersuchungs-Commissionen getroffen, deren Aufgabe darin bestehen soll, in Streitfällen von geringerer Bedeutung die lokalen Umstände, über welche die Betheiligten verschiedener Meinung sind, objektiv zu prüfen und festzustellen, um eine unparteiische Ent scheidung des Falles zu ermöglichen. Endlich wird die Einsetzung eines ständigen Schiedsgerichtshofes vorge schlagen, dessen Anrufung jedoch durchaus in das Be lieben der streitenden Parteien gestellt wird. Ein ständiges Bureau im Haag soll die jederzeitige Inan spruchnahme dieses Schiedsgerichts ermöglichen. Die jenigen Signatarmächte, welche behufs Erledigung von Streitigkeiten den Gerichtshof anrufen wollen, haben aus der Liste die zwischen ihnen selbst vereinbarte Zahl von Schiedsrichtern zu wählen. Sie haben dem Bureau die Namen der gewählten Schiedsrichter mitzu- theilen. Das Gericht wird gewöhnlich im Haag zusammen treten ; doch kann dies, mit Zustimmung der streitenden Partelen auch anderswo geschehen. Jede Macht, auch wenn sie nicht an dem vorliegenden Akte theilnimmt, änn unter den in dieser Convention niedergelegten Be dingungen das Schiedsgericht anrufen. — Die Siqnatar- nächte halten es für ihre Pflicht, im Falle ein scharfer Konfllkt zwischen zweien oder mehreren von ihnen aus zubrechen droht, sie daran zu erinnern, daß ihnen der ständige Gerichtshof offen steht. Ein ständiger Rath, bestehend aus den im Haag residirenden diplomatischen Vertretern der Signatar- Mächte und dem holländischen Minister des Aeußeren als Vorsitzenden, wird im Haag gebildet werden möq- lchst bald nach der Ratifizierung dieser Akte. Dieser ?ath wird mit der Einrichtung und Organisirunq des kündigen Bureaus, welches seiner Direction und Controls unterstellt werden wird, beauftragt. Er wird