Volltext Seite (XML)
Mchmtz-IeilW Amtsblatt für die Königliche Umtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Irauenstein Inserate, welche sei de» bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wird same Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. di» Spaltmzeile oder veren Raum berechnet. — Ta bellarische und complicirt« Inserate mit entsprechen dem Aufschlag. — Einge sandt, im redaltionellen Theile, die Spaltenzeile SO Pfg. »kt „Wei-eritz-8eltung" erscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend. — Preis vierteljährlich 1 M. Lk Pfg-, zweimonatlich 84 Pfg-, einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Alle Postan fialten, Postboten, sowie die Agenten nehmen Be stellungen an. Verantwortlicher Redacteur: P-ut Ithne in Dippoldiswalde. Mit achtseitkgem ,Lll«strirte« UnlerhaltmigSblatt". Mit land- und hauSwirthschaftlicher Monatsbeilage. Nr. 9. Sonnabend, den 19. Januar 1895. 61. Jahrgang. -Lokales ««d Sächsisches. Dippoldiswalde. Herr Musikdirektor Jahn scheint mit seinen Abonnementsconcerten immer be liebter zu werden, denn solch anhaltend stürmischen Beifall hat er fast noch nie geerntet, wie am Don nerstag für sein 2. Concert, das im Schützenhaus stattfand; versteht er doch auch, mit seiner Kapelle, verstärkt durch Mufikoerständige, Gutes und Schönes zu bieten und dabei auch dem Geschmacks des Publikums Rechnung zu tragen. Der Löwe des Abends war Herr Kantor und Oberlehrer Hellriegel, der für sein äußerst gewandtes und gefühlvolles Spiel auf seinem Blüthnerschen Flügel ebenfalls reichen Dank erntete, war doch hier ein Klaviervortrag mit Orchesterbegleitung auch eine neue Darbietung. — Als am vergangenen Dienstag Nachmittag der Zugführer des Güterzuges nach Hainsberg sich in der Nähe des Vorwerks St. Nikolai auS dem Wagen bog, um den Zug zu kontroliren, verlor er das Gleich gewicht und stürzte aus dem Wagen. Er zog sich am Kopfe und am Beine mehrere Verwundungen zu und schlug sich auch mehrere Zähne ein. — Dem Vorsitzenden des Gewerbevereins, Herrn Stadtrath Heinrich, sind wiederum eine kleine Anzahl Freikarten für die königl. Sammlungen in Dresden, zugegangen. Diese Karten werden nur an wirkliche Mitglieder des Gewerbevereins geliehen Und sind mit der Vereinsmitgliedskarte beim Eintritt in die königl. Sammlungen vorzuzeigen, nach dem Gebrauch aber an den Vorsitzenden zurückzugeben. Ohne Mitglieds karte gilt die Freikarte allein nicht zum Eintritt. — Die Einrichtung von Kirchenbüchern, in denen über die Geborenen und Verstorbenen in der Parochie Buch geführt wird, "batikt von einer Verordnung des Kurfürsten Moritz (1541—1553) her. Er befahl darin, daß die Pfarrherren Register über ihre Amtsverwaltungen anlegen, und die Ge burten, Trauungen und Todesfälle in ihrer Gemeinde eintragen sollten. Die ältesten Kirchenbücher in den Parochien Sachsens reichen daher auch nicht über das Jahr 1541 zurück. j — Durch die milde Witterung, die seit Anfang der Woche eingetreten ist, ist leider die vorzügliche Schlittenbahn, die kaum 10 Tage anhielt, völlig zu Wasser geworden. Die Wege und Stege sind bodenlos, und werden sich wohl nun auch die Wasserläuse all mählich wieder füllen. Poffendorf. Der Verein junger Landwirthe zu Poffendorf und Umgebung, hielt am vergangenen Sonntag seine 1, diesjährige Versammlung im But- terschen Gasthofe ab. Das Referat hatte Herr Graf- Bannewitz übernommen und sprach in faßlicher und verständlicher Weise über „Buttereibetrieb und Milch aufbewahrung". Nach diesem Vortrage schritt man zur Wahl des Gesammtvorstandes, in welcher die Herren M. Grahl - Poffendorf als Vorsitzender, R. Kleber - Wendischkarsdorf als Schriftführer und F. Graf- Bannewitz als Kassirer gewählt wurden. Dresden. Das kgl. Landgericht hatte am 17. Januar gegen den am 4. September 1837 zu Hinter- hermSdors geborenen, im Dorfe Bärenstein wohnenden Gutsbesitzer Karl Traugott Schindler wegen fahrlässiger Gefährdung eines Eisenbahntransportes und wegen mehrerer Üebertretungen zu verhandeln. Die Ver- theidigung hatte Rechtsanwalt Justizrath Krause über nommen. Am 6. September v. I. ist von dem An geklagten in fahrlässiger Weise auf der Fahrbahn der Mügeln-Altenberg-Teisinger Eisenbahnstrecke ein Eisen bahntransport gefährdet worden. Als Vormittags 10 Uhr 40 Minuten ein Zug von Lauenstein abgegangen war, ist Schindler trotz des WarnungSfignaleS „Hall" kurz vor dem Herannahen des Zuges mit seinem ein spännigen Geschirr noch über den Bahnübergang ge fahren und hat später nochmals verbotswidrig den Bahnkörper pasfirt, wobei sein Geschirr von der Lokomotive erfaßt und in einen Graben geworfen ist. Der Angeklagte machte sich bei derselben Gelegenheit noch zweier Üebertretungen schuldig, indem er zur Leitung seines Geschirres sich nicht eines Doppelzügels bediente und außerdem strotz Warnungssignals nicht vor dem Bahnübergangs gehalten hat. Das Urtheil lautete auf 3 Wochen Gefängniß und 5 Mk. Geldstrafe. Löbau. Seit mehreren Jahren besteht hier ein Komitee für Errichtung eines Siegesdenkmals der ruhmreichen Zeit von 1870/71. Von dem geschäfts führenden Ausschüsse sind bis jetzt 5213 Mk. 13 Pf. gesammelt worden. Da nun das gegenwärtige Jahr die 25 jährige Jubiläumsfeier der denkwürdigen Sieges tage 1870 bringt, so ist damit die passendste Zeit ge geben, das hier zu erreichende Erinnerungszeichen mit einzuweihen. In Berücksichtigung, daß die aufzubrin gende Summe von 7—8000 Mk. nicht erreicht, um ein würdiges Denkmal von Stein oder Erz erstehen zu lassen, hat der geschästssührende Ausschuß den Vor schlag gemacht, „ein Erinnerungszeichen an die ruhm reiche Zeit von 1870/71 in Löbau dergestalt zu errichten, daß zu beiden Seiten des „langen RainS" (am Fuße des Startberges) in einer Breite von 25 m Parkan lagen geschaffen werden und inmitten derselben ein Denkstein, der Zweck und Bestimmung der ganzen An lage angtebt; den Stadtgemetnderath aber zu bitten, das beüöthigte Areal unentgeldlich zur Verfügung zu stellen". Dieser Vorschlag fand einstimmige Annahme- (Fortsetzung deS Sächsischen in der Beilage.) Tagesgeschichte. Berlin. Die Sitzung des Reichstages am 16. Januar war der Berathung von Initiativanträgen ge widmet. Zunächst stand der Jesuitenantrag des Centrums auf der Tagesordnung. Die verschiedenen Parteien erklärten nacheinander, daß sie zu dem Ge setze auf demselben Standpunkt stünden, wie am I. Dezember 1893. Abg. Rickert ist für die Ausweisung von Jesuiten, soweit sie Ausländer find, und beantragt, die zweite Lesung zu vertagen. Das Haus schließt sich diesem Vorschläge an. — Bei der zweiten Berathung des Antrages auf Aufhebung des Jesuitengesetzes im Reichstage am 18. Januar, beantragte Abg. Rickert (sreis. Vg ) unter Beibehaltung des Verbots der Jesuiten-Niederlaffungen die Bestimmung über Ausweisung ausländischer und die Wohnungsanweisung inländischer Jesuiten aufzu heben. Nach kurzer Debatte wurde hierauf über den Antrag des CentrumS abgestimmt und § 1 mit den Stimmen des Centrums, der süddeutschen Volkspartei, der Sozialdemokraten, der Polen und der Elsässer an genommen. Außerdem stimmte noch Abg. Krupp (Reichsp.) dafür; die übrigen Parteien stimmten dagegen. Der Antrag Rickert ist damit erledigt. — Die Neuregelung, welche die gesetzlichen Bestim mungen über den Hausirhandel in der neuesten Gewerbeordnungsnovelle erfahren haben, stellen sich als bei weitem nicht so einschneidend dar, wie man es nach dem im November 1892 beim Bundesrathe ein gereichten Anträge Bayerns erwarten mußte. Man hat sich damit begnügt die Lebensaltersgrenze, von de: ab Wandergewerbescheine in Empfang genommen wer den können, vom Aufhören der Minderjährigkeit auf die Erreichung deS 25. Lebensjahres zu verlegen. Im übrigen hat man nur den Verkehr der Detailreisenden eingeschränkt. Ob damit aber genug geschehen ist, ist doch sehr fraglich. Gewiß hat auch der Hausirhandel seine Berechtigung. Er ist für Gegenden, in denen die Verkehrsmittel nicht stark entwickelt find, sowie für gewiss« gewerbliche Erzeugnisse, welche das Publikum auf dem Wege des Hausirhandel« zu erwerben sich ge wöhnt hat, sogar nolhwendig. Es wird also niemanden einfallen, den Hausirhandel gänzlich beseitigen zu wollen, obschon er seit der Einführung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe für das stehende Gewerbe eine noch schärfere Konkurrenz als früher darstellt. Laß indessen manche Auswüchse vorhanden sind, die beseitigt werden müssen, wird auch in der dem Reichstage vorliegenden Novelle zugegeben. Nur wird die Nothwendigkeit eines schärferen Eingreifens mit dem Hinweis darauf zurück gewiesen, daß in den letzten zehn Jahren die Zahl der Hausirer sich nur um 6'/, Prozent vermehrt hat. Dieser Grund ist eingestandenermaßen für das Ver halten des Bundesraths maßgebend gewesen und den noch hätte er nicht davon abhalten sollen, wenigstens den Vorschlag der bayerischen Regierung anzunehmen, wonach den Regierungspräsidenten bezw. Regierungen die Befugniß übertragen werden sollte, den Hausirhandel in ihren Bezirken nach eigenem Ermessen einzuschränken. Dies war ein sehr berechtigter Vorschlag. Der Umstand nämlich, daß sich in den letzten zehn Jahren in ganz Deutschland die Zahl der Hausirer nur um 6'/» Pro zent vermehrt hat, hat nicht verhindert, daß in ein zelnen Gegenden und in einzelnen Waarengattungen sich der Hausirhandel außerordentlich gesteigert hat. Das erstere ist beispielsweise im Großherzogthum Hessen der Fall, das letztere in manchen Industrie produkten für einige rheinische Gegenden. Den nach diesen Richtungen aufgetretenen Mißständen ist durch die Erhöhung deS für den Hausirhandel «othwendigen Lebensalters auch nicht im mindesten abgeholsen. Hier kann nur ein-Eingreifen helfen, wie es-die bayerische Regierung vorgeschlagen hat. Es wird deshalb der Reichstag gut thun, sich darüber schlüssig zu machen, ob er nicht seinerseits den bayerischen Vorschlag in die neueste Gewerbcordnungsnooelle hineinbringt. — Auf dem parlamentarischen Plane ist seit Dienstag auch der preußische Landtag in die Erschei nung getreten, womit wir uns dem Höhepunkte der diesjährigen parlamentarischen Wintersession in Deutsch land nähern. Die Vorlagen, welche die Thronrede zur Landtagseröffnung ankündigte, schließen zwar keine gesetzgeberischen Aufgaben allerersten Ranges in sich ein, immerhin sind so manche der signalisirten Gesetz entwürfe noch bedeutsam genug, auf alle Fälle er wartet den Landtag aber ein reichlich bemessenes Arbeits material. Denn dasselbe umfaßt neben dem Etat die Gesetzentwürfe über die Stempelsteuern, über die Neu ordnung des gerichtlichen Kostenwesens und über die Regulirung der Notariatsgebühren nach einem ein heitlichen System für die gesammte Monarchie, ferner mehrere Vorlagen, die sämmlich der praktischen Durch führung der von den preußischen Synoden im vorigen Jahre beschlossenen Kirchengesetzen gelten, dann wiederum einen Gesetzentwurf über die Erweiterung des Slaats- bahnnetzes und abermals die in der vorigen Session nicht zur Verabschiedung gelangte Vorlage, betr. die Verpfändung von Prioatbahnen und Kleinbahnen. Endlich stellt dir Thronrede noch Maßnahmen zum Schutze der preußischen Nordseeküste und der ihr vor gelagerten Inseln gegen Sturmfluthen und eine Vorlage, betr. das Anerbenrecht bei Renten- und Ansiedelungs gütern, in Aussicht. Die vielfach erwartete Novelle zum preußischen Vereinsgesetz, die im Zusammenhangs mit dem gesetzgeberischen Vorgehen im Reiche zur Be kämpfung der Umsturzbestrebungen stehen sollte, ist jedoch nicht angekündigt worden, obwohl die Thronrede am Schluffe alle Wohlgesinnten zur einmüthigen Ab wehr dieser Bestrebungen ausforderte. Von größerem politischen Interesse ist indessen nur jene Stelle der Thronrede, in welcher bei Hervorhebung des veran schlagten Defizits von ca. 31 Millionen Mark auf die eingeleitete Reform dec Reichsfinanzen hingewiesen und die Zuversicht ausgesprochen wird, daß diese Reform auch eine Gesundung der preußischen Finanzen zur Folge haben werde. — Im vorigen Jahre hielt sich in Eilenburg kurze Zeit ein Wanderlager mit der Bezeichnung „Riesenlager-AuSverkauf fertiger Herren- und Knaben- Garderobe" auf. Sechs Inhaber dortiger Herrengar-