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Kondukt'- I!.-. 7,4 aurer Ä4. , Mstr.v. Nelken in erster Auf- s 1 Thlr. »eitern Krei- aschenbuchea Auswahl ge- mit Antheil Seiten sehr ein bis jetzt ochwürdigen rlmarkts- Logcnlebeu, estreben der igeS zu bie- anfmerksam der Auf- Fricdrich crbund von n Preußen, 'lichkeit ver- die Schil- : Feier für :oßer Wich- einer Loge ße nach dem ita jetzt ne- elmäßtg er- ig für wei- l68j tlch. renomirtes .VWTHlrn t. «lr. L kllaemeinen s57—5vj »dep. lell—I2U. Zürgerschule lv'/,-3U. iffnet täglich Privat-Eor- «stationen. »s, Lsdioer Sadebauses. 1V—3 U. tßttnnaoel- ntra/ha//c. s Abends in lthasgasse I, Vorstellung. Lowood, mit freier i Charlotte en. itt Frl, A. oßwetn mit r Otto in Hr. K. K. Hr. Ma in Marien- tz mit Frl. lefeld eine ein Sohn. lochtet. — .—Hrn. geb. TrL- t in Leip- »ardt, in Mendel -malz in Dienstag. —- Rr. 8. — ltt Januar L8S4. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» für das Viertel jahr I'/, Lhlr.; jede ein zelne Nummer 2 Ngr. ZMZ DkuWe Mgcmtiiit ZtitMg Zu beziehen durch alle Postämter des In- und Auslandes, sowie durch die Expedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). Hntertionsgebühr für denRaum einer Zeile 2 Rgr. D eutschlanv. In der Sitzung der Bundesversammlung vom 14 April 1833 wurde auf den gemeinsamen Antrag Oesterreichs und Preußens beschlossen, den politischen Ausschuß mit Berichterstattung über die im Interesse der ge meinsamen Sicherheit gegen die Arbeitervereine zu ergreifenden Maß regeln zu beauftragen. Der politische Ausschuß ging im Interesse der öf fentlichen Sicherheit über diesen Auftrag hinaus und empfahl in der Si tzung der Bundesversammlung vom 4. Aug. 1853 derselben zwei Beschluß- rntwürfe zur Annahme: I. Bestimmungen in Bezug auf Bildung, Beauf- sichtigung und Auflösung von Vereinen; II. Bestimmungen in Betreff des Wanderns der den deutschen Bundesstaaten angehörigen Handwerksgesellen und Handarbeiter. Die Bundesversammlung beschloß, diese Anträge den Regierungen mit dem Ersuchen mitzutheilen, sich darüber binnen drei Mo naten erklären .zu wollen. In der Sitzung der Bundesversammlung vom 8. Dec. 1853 erfolgten die Abstimmungen, über welche die Deutsche Volks- Halle aus Dresden „aus guter Quelle" folgende über die Stellung Preu ßens Aufschluß gebende Mittheilung bringt: „Oesterreich stimmte mit drei, andere Bundesstaaten mit mehren Abänderungsvorschlägen, Hannover und einige kleinere Regierungen dem Beschlußentwurfe des politischen Ausschusses unbedingt bei. Von besonderer Wichtigkeit aber war die Abstimmung Preu ßens, welches darauf antrug, in einem besondern Bundesbeschlusse die Re gierungen zu verpflichten, binnen einer gewissen Frist, etwa zwei Monaten, soweit es noch nicht geschehen, die in ihrem Gebiete bestehenden Vereine und Verbrüderungen von Arbeitern aufzuhcben und die Neubildung solcher Vereine bei Strafe zu untersagen; in einem zweiten Bundesbeschlussc aber Grundsätze für die landesgesetzliche Regulirung des Vereinswcsens überhaupt aufzustellen. Der preußische Bundestagsgesandte theilte dann solche Nor men mit, welche die königliche Regierung für zweckmäßig und ausreichend hält. Diese Normen stimmen fast ganz mit der preußischen Gesetzgebung über das Vercinswesen überein. Zugleich erklärte der preußische Gesandte, baß gedachte Normen dasjenige Maß von Beschränkungen enthielten, wel ches die königliche Regierung, nach dem Verhältnisse Preußens, in demsel ben für anwendbar halte. Sollten von anderer Seite weitergehcnde Anord nungen für nöthig erachtet werden, so könne die königliche Regierung nicht unbemerkt lassen, daß sie das Zustandekommen eines dcsfallsigen Bundes- beschlusses, insofern derselbe auch für sie von bindender Kraft sein solle, mit Bezug auf Art. l.IIl und I.IV der Wiener Schlußacte an die Bedingung ihrer freien Zustimmung geknüpft halte. Sollten jedoch andere Bundesstaa ten für ihre Verhältnisse weitergehende Bestimmungen für nöthig erachten, so sei die königliche Regierung gern bereit, im Wege eines Bundesbcschlus- ses derartigen Bedürfnissen unter der Voraussetzung entgegenzukommen, baß die in Preußen bestehende Einrichtung von einem derartigen Bundesbeschluffe nicht betroffen werde. Den von dem Ausschüsse vorgeschlagenen Bestim mungen in Betreff des Wanderns der Handwerksgesellen und Handarbeiter stimmte Preußen, als zu weitgehend, nicht bei. Bekanntlich verwies die Bun desversammlung die erfolgten Abstimmungen (einige Bundestagsgesandte hielten sich aus Mangel an Weisungen das Protokoll offen) an den poli tischen Ausschuß zur Vereinbarung eines neuen Entwurfs " Preußen. «Berlin, 8. Jan. In den skandinavisches Neu- tralitätsunterhandlungen ist mancher Punkt noch nicht aufgeklärt. Einer der belheiligten Staaten, wie man sagt Dänemark, soll gewünscht 'haben oder noch wünschen, daß in dem Falle einer Blockade der russischen Ostseehäfen durch die Westmächte neutrale Schiffe ungehindert in diese Hä fen ein- und von ihnen auslaufen dürften. Dagegen ist bemerkt worden, daß England z. B. im dänisch-deutschen Kriege die dänische Blockade der deutschen Häfen auch für die neutralen Schiffe respectirt habe. Ein Hin- derniß für die Consolidirung der Neutralität wird übrigens dieser Punkt Dicht bieten, und die in Bezug auf Deutschland sehr veränderte Sprache der dänischen Presse gilt als ein gutes Symptom für die solidarische Wahrung gemeinschaftlicher Interessen. — Seit dem 31. Dec. (nicht 2. Jan.) sind bekanntlich sämmtliche Handels- und Schiffahrtsverträge zwischen dem Zoll verein und Belgien, Additionalactc und Zollcartel einbegriffen, erloschen. Seitdem ist diese Angelegenheit fürs erste beendigt, und wo in der Presse von Unterhandlungen gesprochen wird, können sich diese (wenn sie stattfin den, was sehr zu bezweifeln) nur auf einen, mit dem Vertrage nur indi- rect zusammenhängenden Punkt beziehen und dürften mit Belgien selbst für jetzt überhaupt gar nicht gepflogen werden. Dagegen besteht der Schiff- sahrtsvertrag zwischen Hannover und Belgien vom 15. Jan. 1842, der die Gegenseitigkeit stipulirt und der nach dem ursprünglichen Verlauf von sechs Jahren stillschweigend oder ausdrücklich verlängert wurde, in Kraft. Eine Kündigung desselben hat nicht ftattgefundcn. Es ist nur, wie man hört, für einen bestimmten eventuellen Fall die Kündigung belgischerseits in Han nover als wahrscheinlich bezeichnet worden. Dieser Fall ist aber bisjcht nicht eingetrctcn, und es folgt daraus, daß die übrigens auch für diesen Fall nur als wahrscheinlich angcdeutete Kündigung, wie erwähnt, bisjetzt nicht erfolgt ist. — Auch die Neue Preußische Zeitung hört, daß nunmehr auch die er neuerten Unterhandlungen wegen Verlängerung des Additionalübercinkom- mens vom Februar 1852 zwischen dem Zollverein und Belgien abgebro chen worden sind. — Aus Berlin vom 6. Jan. wird dem Dresdner Journal geschrieben: „Von hier ist noch keine Antwort auf Lie Mittheilung der diplomatischen Vertreter Schwedens und Dänemarks nach Stockholm und Kopenha gen ergangen in Betreff des neuerdings abgeschlossenen NeutralitätSvertrags, wiewol man sie dort bereits im Ausgange des vorigen Monats erwartet hatte. Das Recht der neutralen Flaggen bildet hier seitdem das Tagesge spräch, reich an Vermuthungen und Conjecturcn. Bisjetzt erscheint der Zwei fel begründet, ob unsere Regierung in den augenblicklichen Phasen der orien talischen Verwickelungen, mit welchen die Lage der Ostsee unter gewissen Bedingungen correspondiren dürfte, Anlaß nehmen dürfte, auf jene Proposi tionen einen eingängigen Bescheid zu geben." — Aus Berlin schreibt man der Kölnischen Zeitung: „Nach Finnland, Livland, Esthland, Kurland hat der russische Kaiser das Grenadier corps, das den Garden zunächst steht, entsendet und so das erste Armee corps disponibel gemacht. Uebrigens weiß man in unsern militärischen Krei sen zuverlässig, daß die russische Negierung in Berlin ausdrücklich den Wunsch zu erkennen gegeben hat, die hiesigen officiellen und offiiösen Blätter möch ten sich aller Mittheilungen über den Stand und die Bewegungen der rus sischen Armee enthalten. Daß man darüber an maßgebender Stelle voll kommen unterrichtet ist, versteht sich von selbst. Als authentisch kann die Nachricht gelten, daß Rußland im Falle eines Krieges mit dem Westen 150 — 250,000 Mann ins Feld stellen könnte. Darauf reduciren sich die 2 Mill., welche die Kreuzzeitung mobilgemacht hat." — In verschiedenen Provinzialstädten war den Söhnen solcher Personen, welche sich den Dissidentengemeinden angcschlosscn hatten, gestattet wor den, sich der Theilnahme an dem auf den Gymnasien stattfindenden Reli gionsunterrichte zu enthalten. Durch eine neuere Verfügung soll diese Dispensation als ein „unstatthafter Mißbrauch" bezeichnet und den Gymna- sialdirigenten ebenso wie den Vorstehern der Real- und Elementarschulen aufgegcben sein, die betreffenden Schüler zur Theilnahme am Religions unterrichte anzuhalten. — Das Correspondenz-Bureau berichtet: „Zu Strehlitz am Zobten ist neuerdings der eigenthümliche Fall vorgekommen, daß am Weihnachts abend der gegenwärtige Administrator der dortigen, unter königlichem Pa tronate stehenden Pfarre von der königlichen Regierung das Bcrufungsdecret als Pfarrer erhielt, während am Tage nach dem Weihnachtsfeste ein Loca list in dem Pfarrhause erschien und sich, mit fürstbischöflicher Vocation ver- sehen, als neuer Pfarrer von Strehlitz präsentirte. Hoffentlich liegt diesem eigenthümlichen Falle nur ein Jrrthum zugrunde, der bald zu lösen ist." — Aus Halle von, 4. Jan. berichtet die Hallische Zeitung: „Nach einem Briefe aus Neuyork vom 14. Dec. ist Wislicenus einige Tage vorher mit den Scinigen glücklich in Boston angelangt, woselbst er, durch den Wunsch dortwohnender deutscher Landsleute bewogen, wahrscheinlich zunächst seinen Aufenthalt nehmen wird/' B^aiern. Aus Augsburg vom 4. Jan. berichtet das dortige Tageblatt: „J^ dtz>> heutigen öffentlichen Sitzung des Kreis - und Stadtgerichts wurde eineKlage des ehemaligen schleswig-holsteinischen Hauptmanns und quittirten königlich bairischen Oberlieutenants Thumser gegen die verantwortlichen . Redakteure der Allgemeinen Zeitung und deren Verleger wegen Ehren- Kränkung durch die Presse verhandelt. Die Allgemeine Zeitung vom 3. Juli v- 3^ enthielt aus Ansbach einen Bericht über die Fälle, welche bei dem SchHrrgcricht für Mittelfrankcn im zweiten Quartal zur Verhandlung ange- kündigi waren, und am Schlüsse dieses Berichts hieß cs: «Der letzte Fall umfaßt die Anklage gegen den verabschiedeten schleswig-holsteinischen Haupt mann Thumser zu Hof, früher in bairischen Diensten, der nach Beendigung des Trauerspiels an den Nordmarken unsers Gesamnilvaterlandes das Schwert mit der Feder vertauschte und, eine Art Heißsporn, die letztere nicht so ge schickt zu handhaben wußte als das erstere; denn es liegen etliche 60 An schuldigungen auf Preßvergehen, begangen in verschiedenen von ihm verfaß ten Broschüren mit urdeutschen Titeln, einige Amtsehren- und eine Maje stätsbeleidigung vor.» Der Kläger, welcher selbst erschienen war, sah in dem Worte «Heißsporn» ein Schmähwort, das soviel wie «Fex» (verrückter Mensch) bedeute; dann in der Behauptung, daß er die Feder nicht so ge schickt zu handhaben wisse als das Schwert, eine Verletzung seiner Ehre als Offizier wie als Schriftsteller, und in der Angabe, daß etliche 60 An schuldigungen auf Prcßvergehen und eine auf Majestätsbeleidigung gegen