Volltext Seite (XML)
nckst Frau. Ostld. r«iä 188V. l^LV-mittagS !! ,7; S^ch>M^E tim von dorr- locko vaä xeliedwn 08smuUer, so 20 20 dmsr 1885. Is88kven. Mstli. n, kreunäenl flt äsr Litte räurcd tiek- unalk, kreuacken unä fern .. vank kür seine lenen ge- itll Kinsern. 12 »stib - 2 70 - » - , 2» .2« «st 18» «LU 8«. 1 csokieä nach iiedter Latte »rstrim,»«» werben bet «In» Pastanstalieq »e« »eutscheu «richt«, für vsschsst»«»« u»d u»,e,e»b in »er «kpr»iti»n »lese« vsttte« an,«,»««>. L1 erzißster Aatzrga«-. Forrr*ur für die Anmeldung. Königreich Sachsen. Regierungsbezirk Amtshauptmannschastlicher Bezirk ...... Stadtgemeinde-Bezirk Anmeldung auf Grund des 8 11 des Unfallversicherungsgesetzes. n für die so Herrn Huth, n «uj Comp., dem Herrn herrlich auS- Mg gestellte «licken Fest- Illusuem und «nutz, für die rgenständchen. Nachbarn und i Maße über- , soivie Allen, üag zu einem reiten. Gott ein reicher Inserate, »«Utz« in »lese« vsttt» »ir «»fltrsteverbrrii staben, ueerbrn »I« vim«»«a IM» Ferit«« früh O Uhr « aemmm und t-stet die »engrkoltrne »»rpaHrÜt 10 unter „Mngrsan»t" 20 Pf. Geringster J»s, Lieft AeitschM «scheint »ilchmtlich »»ei vt«l, M1tt»»ch»s «. S»nn«»»nd«, NN» kästet einschließlich »« Een »«den», erscheinen»»« „belletristischen Leistge" »iertrijlihrltch 1 Mk. 80 Pf,, «inzelne Nummer 10 Pf. Bekanntmachung, da« Ersatz-Geschäft im AuShebungübezirke Bautzen Mr das Jahr L88S bett> In Gemäßheit 8 61,. der Ersatz-Ordnung wird hierdurch bekannt gemacht, daß die diesjährige Musterung der Militärpflichtigen des hiesig« Aushebungs-Bezirkes 1) am Sonnabend, den 14. März 1885, von früh halb 8 Uhr an, im Schießhause zu Bischofswerda Mr die Stadt Bischofswerda und die Ortschaften BelmSdorf, Burkau, Eannewitz bei Demitz, Demitz; 2) am Montag, den 16. März 1885, von früh halb 8 Uhr an, ebendaselbst für die Orschasten Frankenthal, Geißmannsdorf mit Pickau, Goldbach, Großdrebnitz, Großhähnchen M. S., Großhähnchen O. S., Harthau, Kleindrebnitz Ahnitsch, Leutwitz, Medewitz mit Birkenrode, Neuschmölln, Niederneukirch, Niederputzkau, Oberneukirch M. S., Oberneukirch O. L., Oberneukirch St. A.; 3) am Dienstag, den 17. März 1885, von früh halb 8 Uhr an, ebendaselbst für die Ortschaften Obewutzkau, Plumswitz a. T., Pohla, Potschapplitz mit Neupotschapplitz und Anthell Wölkau, Rammenau mit Schaudorf und Röder brunn, Ringenhain M. S. und O. L., RothnauSvtz mit Earlsdorf, Bogelgesang und Anthell Wölkau, Schmölln, Schönbrunn M. S. und O. L., SpWom ^nft Neuspittwitz, Schwarzwasser und Scala, Stach«, Taschendorf, Thumitz, Tröbigau, Uhyst a. T., Weickersdorf, Wölkau; 4) am Mittwoch, den 18. März 1885, von früh 9 Uhr an, im Gasthofe ,zur Weintraube* zu Schirgiswalde Uv»-!«. ^taR^SchirgiSwalde und die Ortschaften Bederwitz, Callenberg, Carlsberg, Crostau, Eulowitz, Halbendorf i. G„ JrgerSdors, Kirsch««, Kleinpostwitz, 5) am Donnerstag, den 19. März 1885, von früh 9 Uhr an, ebendaselbst für die Ortschaften PeterSbach, Rodewitz mit Sonnenberg, Sohlach a. d. Spr, Sora, Suppo, Steinigtwolmsdorf; 6) am Freitag, den 20. März 1885, von ftüh S Ahr-n, ebeMWst für die Ortschaft« Tautrwald«, WehrSdorf, Weifa, Wilth«, WurbiS; .7) am Sonnabend, den 21. März 1885, von stüh 8 Uhr an, im Schie-Ha«^-v DDdtBautzen, und zwar sämmllich« MllitärpfÜchtigeZstr'WhktzchGchach^bi»SwMstt»Ä»tt"«We^.«.«E^^-,'.»s^^L^?.' den (Unterschrift d«S zur Anmeldung Verpflichteten.) *) Nur solche Betriebe, welche sich auf die Ausführung von Bauarbeiten erstrecken, sind anzumelden; doch ist nicht erforderlich, daß die Arbeiter ausschließlich bei Bauarbeiten beschäftigt werden. — **) Die Anmeldung hat auch dann zu erfolgen, wenn weniger al- 10 versicherungspflichtige Person« (Arbeiter und solche Betriebsbeamte, deren JahreSarbeitSverdienst an Gehalt oder Lohn Zweitausend Mark nicht übersteigt) beschäftigt werden. Bekanntmachung. Laut Bekanntmachung im Reichsgesetzblatt Nr. V Seite 13 hat dek" BundeSrath auf Grund des 8 1 Absatz 8deS Unfallversicherungsgesetze->om H. Juli 1884, Reichsgesetzblatt Seite 69, beschloss«: Arbeiter und Betriebsbeamte, welche bei einem Gewerbetreibenden, dessen Gewerbetrieb sich auf die Ausführung von Tüncher-, Verputz«-, (Weißbinder), Gypser, Stuckateur-, Mal«-, (Anstreich«-), Glaser-, Klempner- und Lackirer-Arbesten bei Bauten, sowie auf die Anbringung Abnahme, Verlegung und Reparatur von Blitzableitern erstreckt, in diesem Betriebe beschäftigt werden, für versicherungspflichtig zu erklär«. Gemäß des 8 11 des Unfallversicherungsgesetzes, welcher nachstehend abgedruckt, hat dah« jed« im Bezirk der unterzeichnet« Amtshcnwtmann- schaft befindliche Unternehmer eines der vorgenannten Betriebe denselben unter Angabe des Gegenstandes und der Art des Betriebes, sowie der Zahl der versicherungspflichtigen Person« binnen der vom Reichsversicherungsamt bestimmten Frist, das ist bis zum 2. März d. I. einschließlich, Bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft nach dem nachbefindlichcn Formular, welches auf Verlangen von d« Canzlei derselben bezog« werden kann, anzumelden. Königliche AmtShauptmanuschaft Bautzen, am 17. Februar 1885. von Boxberg. K LL -es UnfallverficheruugSgefetzeS. Jeder Unternehmer eines unter den 8 1 fallenden Betriebes hat den letzter« binnen einer von dem Reichsversicherungsamt zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Frist unter Angabe des Gegenstandes und der Art derselben, sowie der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten versicke rungspflichtigen Personen bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden. Für die nicht angemeldeten Betriebe hat die untere Verwaltungsbehörde die Angaben nach ihrer Kenntniß der Verhältnisse zu ergänzen. Dieselbe ist befugt, die Untemehm« nicht angemeldet« Betriebe zu ein« Auskunft darüber innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Geldstrafen im Bettage bis zu einhundert Mark anzuhalten. Die untere Verwaltungsbehörde hat ein nach -en Gruppen, Classen und Ordnungen der Reichs-Berufsstatistik geordnetes Verzeichniß sämmtlicher Betriebe ihres Bezirks unter Angabe des Gegmstande- und der Art des Betriebes, sowie der Zahl der darin beschäftigten versicherungspflichtigen Personen aufzustellen. Das Verzeichniß ist der höheren Ver waltungsbehörde einzureichen und von dieser erforderlichenfalls hinsichtlich der Einreichung der Betriebe in die Gruppen, Classen und Ordnung« der Reichs- Berufsstatistik zu berichtigen. Die höhere Verwaltungsbehörde hat ein gleiches Verzeichniß sämmtlicher versicherungSpflichkgn Betriebe ihr« BeMldeck «eichsversicherungSamt ejnzureichen. ... . . - erMWW Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend Amts-lstt -er K-nigl. Amtshauptmannschatt, -er K-uigl Ichul-Znsp-ction u. -es König!. HauptsteuerMNtes zu Vautzen, sswie -es K-nigl Amtsgerichtes uu- -e» Sta-trsttzes zu Pischsfsmer-a. t. Februar 1Ä». bv«st 8 1200 Pst. 18 IN«, 1 so .1« ,80. » iS. Februar itznd. Mk. 170 bst 178, 171 »st »79, saüst 8 btt 182. Stoggm Gerste iasta». 1S8 ffnttergerste 118 bst war e» ms »jährige Ehe- lio vttlsemae Lik; daß unr ichtet mhlm. Kastor Sickert Name des Untemehmns (Firma). Gegenstand des Betriebes.*) Zahl d« durchschnittlich beschäftigten Versicherungspflichtigen Person«.**) Bemerkungen.