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Adorfer Grenzvole Dies Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Oelsnitz, des Amtsgerichts, der Amts- anwaltschast und des Stadtrates zu Adorf. Anzeigenpreise: Für die 5gespaltene Petitzeile oder deren Raum 15 Goldpfennige, bei auswärtigen Anzeigen 20 Goidpfennige, für die amtliche Zeile 40 Goldpfennige, Reklammezeile 00 GoldpfennigS- Diese Zeitung erscheint Montags, Dienstags, Donnerstags u. Sonnabends nachmittag mit dem Datum des folgenden Tages. Fernsprecher Nr. 14 Verantwortlicher Schriftleiter und Verleger Otto Meyer in Adorf. Postscheck-Kto. Leipzig 37369 W 271. Kormtag. dm 30. Drzemver Jatzrg. 88 Al Knhlrnversvrkung im Bezirke der Amtshauptmannschast Oelsnitz i. V. Da mit der Möglichkeit erneut eintretcnder .Kohlenverknappung nicht mehr zu rechnen ist, die Werke vielmehr in wachsendem Maste über Mangel an Absatz klagen, sind auch die Bekanntmachungen des Bezirksverbandes über die Kohlenhöchstpreise vom 3. 11. 23 und über die Brennstoffoersorgung des Bezirkes vom 22. 11. 23 hinfällig geworden. Sie werden deshalb aufgehoben. Die bisher noch der Zwangsbewirtschaftung und öffentlichen Preisbildung unterworfenen Brennstoffe können sonach von jetzt an steige« handelt werden. D e Bezirkskohlenstelle wird mit dem 31. Dezember 1923 aufgelöst. Oelsnitz i. V., den 28. Dezember 1923. Der Bezirks verband der Amts Haupt man fchafl Oelsnitz i. B. Illi »!»WI ii i » m'.iu. Was M es Neues? — Die Nachricht von der beabsichtigten Ernennung eines Reichskomnnssars für Thüringen wird von der Reichs- regierung dementiert. — Wie aus Paris gemeldet wird, ist kürzlich zwischen Frankreich und der Tscheche! ein Bündnis abgeschlossen worden. — Durch einen Beschluß der Pariser Kammer wird die Zahl der Abgeordneten auf 577 herabgesetzt. — Nach den jüngsten Meldungen aus Me>üto-CUh hat der Führer der Aufständischen, de la Huerta, nn>ch einem entscheidenden Sieg Obregons diesen nm Waffen stillstand gebeten. Das österreichische VeWel. Ter Neichsverkehrsminisier sagte vor nicht langer /Zeit, daß die Uebcrführung der deutschen Reichsbahn in eine private Unternehmungssorm und ihre Leitung nach kaufmännischen Grundsätzen schon durchgeführt wäre, wenn bcr Ruhrkrieg nicht gekommen wäre, daß aber die Arbeiten in dieser Richtung vorwärtsschreiten. Wir haben auch vor einiger Zeit ebenfalls gehört, das; deutsche Beamte bei der SParkommissiou in Wien einen Besuch gemacht haben, daß die österreichische Lparkom- rnission ebenfalls in Berlin gewesen ist, um über ihre Erfahrungen auf Wunsch der deutschen Regierung zu berichten. So verschieden die wirtschaftlichen, finan ziellen und Politischen Verhältnisse Teutsch-Oesterreichs und des Reiches auch sind, so ist doch ohne Zweifel, daß wir in vielem von unseren Brüdern an der Donau lernen können. Deshalb kann auch in dem Soudcrfall der Reichsbahn die Kenntnis der llnternehmungsform der Oesterreichischen Bundesbahnen nur von Nutzen für uns sein. Tie „Oesterreichischen Bundesbahnen" sind unter vver gleichlautenden Firma, der Staat ist Eigentümer geblieben, eine Gesellschaft öffentlichen Rechts, der man von Gesetzes wegen die Kanfmannseigenschaft gegeben Hat. Sie besitzt zwei Organe: die Verwaltungskom mission, das Ueberwachungsorgan, die aus 14 Mitglie dern besteht, vcn denen drei vom Eiscnbahnpersonal ernannt werden und 11 von der Negierung auf 3 Jahre. Von den letzteren 11 Mitgliedern bestimmt die Re gierung einen zum Präsidenten der Kommission. Die Verwaltungskommrssion wiederum bestellt den Vor stand, dessen Bestätigung durch die Regierung notwen dig ist. Ter Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern, sein Vorsitzender führt den Titel Generaldirektor, die übri gen sind Direktoren. Ter eigentliche Leiter der Unternehmung ist der Vorstand, der außerordentlich weitgehende Rechte hat, und infolgedessen anch sehr beweglich in seiner Ge schäftsführung ist.. Nur in zwei wichtigen Punkten ist er an die Zustimmung der Regierung gebunden, einmal wenn es sich um die Errichtung, Sitzvcrle- gung und Auflassung von Bundesbahndirettiouen (bei uns Neichsbahndirelt'.onen) handelt, und zum anderen bedürfen alle Tarisangelegenheiten der Genehmigung der Regierung. Dieser letzte Punkt ist von besonderer Wichtigkeit. Jin übrigen kann der Vorstand für das Institut Kredite aufnehmen. Er ernennt die Beamten, stellt die Dienstordnung fest, erlaßt Personalvorschrif ten nnd die wichtigeren Gebührenvorschriften. Er hat in organisatorischer Beziehung freie Hand, kann die Direktionsbezirke neu abgrenzen und innerhalb der BnndcSdircktioncn bctriebsorganisatorische Veränderun gen vornehmen. Selbstverständlich liegt ihm ob, einen jährlichen Wirtschaftsplan zu entwerfen, sowie die Jah resbilanz aufzustcklen. Gewiß sollen wir die Verfassung der österreichi schen Bundesbahnen nicht ohne weiteres übernehmen. Es kann sich nur um eine sinngemäße Uebertragnng aus deutsche Verhältnisse handeln. Und zum Schluß noch eine Bemerkung: Diel weniger als die Form ist das Entscheidende die Lösnng der Porsonalfrage. Von den Fähigketten und dem Willen der Leiter hängt letzten Endes alles ab. Ern neuer Reparatrsnsplan. Zusammenarbeit der deutsch-französischen Industrie. Ter bekannte deutsche Industrielle Rechberg be findet sich seit einigen Wochen in Paris und hatte Ge- ! legenycit, sich mit Poincarv und Barthou, dem Vor sitzenden der Rcparationskommission, über die Nepa rationsfrage auszusprechen. Ferner ist der deutsche Industrielle mit den hervorragendsten Politikern in Fühlung getreten und hat laut „Matin" Einzelheiten eines Planes mitgeteilt, der sowohl auf dis Lösung der Reparationen sowie auf das Sichcrungsproblem avzielt. Dem französischen Ministerpräsidenten hat Rechberg die Vorteile eines französisch-deutschen Wirt schaftsabkommens auseinandergesctzt. In diesem Zu sammenhang veröffentlicht der „Matin" an hervor ragender Stelle ein Interview mit Rechberg. Da nach sagte der deutsche Industrielle u. a.: Meinem Plan z»ü»!a« soll Frankreich unter den deut. scheu FnSustricllcn diejenigen aussuchen, die ihm am sicher sten erscheinen. Tiefe werden in ihren Nn.crnchmnnge» ihr Kapital nm NU Prozent vermehren nnd die Aktien in dieser Höhe au Frankreich abtrctcn. Aufgabe des sran- zösischcu Staates ist es dann, diese durch den Verkaul oder die Verpfänd»«,; an die französisch- Industrie zu bfeld zu machen. Mein Plan hat den großen Vorteil, »aß einerseils eine bedeutend größere Summe in die R-parations. »assen fließt nnd andererseits die Möglichkeit eines Kon fliktes zwischen Teiitschland nnd Frankreich anf ein Mindest maß herabgesetzt wird. ' Ein Krieg wäre überhaupt undenkbar, wenn die Interessen beider Länder in hohem Maße sich decken würden. Ferner wäre die Anwesenheit von Franzo sen in unseren Jndustrieunternehmungcn eine bei wei tem bessere Kontrolle unserer Fabriken als diejenige der Militürkommission. Dieser Plan ist für Frank reich außerordentlich vorteilhaft; denn nnr von dem Ertrag unserer Industrie können die Reparationen be zahlt werden. HrankejH und die Mechel'. Vin Bündnis zur Sicherung des Länderraubks. Wie die Pariser Zeitungen jetzt melden, ist kürzlich zwischen Frankreich und der Tschechei eine Art Bünd nisvertrag abgeschlossen worden. Ter „Temps" berich tet, daß es sich dabei in der Hauptsache um folgende vier Punkte handelt: Es handelt sich zunächst darum, den Status guo iu Europa so, wie er in dem Friedensvertrag festgclcgt ist, aufrecht zu erhalte». Es handelt sich ferner um die Turchführung eurer Friedcuspolitik, d. h. einer Politik, die defensive Abkom me,, ansfützrt, wie die?- nach der Auffassung des „Temps" unter Sem Namen „Abmachungen über bestimmte Gebiete" i durch der, ArUie! 2t der VölkerbundSakt- ausdrücklich ge- j u-hmigt find. Tie dritte Direktive »es Vertrages bestimmt, daß die beiden R-gi-rnugu, sich einigen, alle iutrrnatioualen Ver pflichtungen zu resprkti-ren. T-r „Temps" hält diesen Punkt von besonderer Wichtigkeit für di? Steltung der beiden Ltaaten gegeunl-r dem Völkerbund. Tie beiden Regierungen wollen an dem wirtschaft lichen Wiederaufbau Europas Mitarbeiten. Ter „Temps" versichert weiter, Fraukrcich und bis Tschechei hätten in ihren Beziehungen zu Deutsch land ein Hanptinteresse, nämlich die Wiederaufrichtung der Dynastie Hohenzollern zu verhindern, wozu die bei den Staaten ihre Anstrengungen vereinigen werden. In ihren Beziehungen zu Oesterreich hätten die beiden Staaten ein gemeinsames Interesse an der Anfrecht- Lrhaltung des Artikels 88 des Vertrages von St. Germain, der anch in den ersten der drei Protokolle über die Bölkerbundsanlethe an Oesterreich ausdrücklich bestätigt worden sei. Ferner werde sich Frankreich in seinen Beziehungen zu Oesterreich dem Abkommen von Lana anschließcn. Gegenüber Ungarn sei Frankreich ebenso wie die - Tschechoslowakei daran interessiert, daß Ungarn seine ; Verpflichtungen aus dem Jahre 1921 bezüglich der i Habsburger einhalte. Diese gemeinsamen Interessen werde der Vertrag fcststeUen und garantieren. Ter Vertrag werde sich außerdem vollkommen in Ueber einstimmung bringen lassen mit den Abmachungen zwi schen der Tschechoslowakei und Italien. Tie Zusammen arbeit der beiden Staaten werde sich auf die Mehrzahl der großen europäischen Fragen ausdehnen müssen und könne nur auf der Basis vollkommener Glcichheit durch- gcführt werden. Tie beiden Regierungen würden, so oft es notwendig sei, sich vor Festlegung ihrer Politik miteinander aussprechen. Der „Temps" erklärt fer ner, daß dieser Vertrag von keinen geheimen Mi- ! litärabkommen begleitet sein würde. Es sei lediglich vorgesehen, daß die Generalstäbe der beiden Länder in Kontakt bleiben, „was keine Neuerung darstelle". Das neue Schlich lMSdelsahttn. Ab I. Januar 1924. Mit dem 1. Januar 1924 tritt bekanntlich auf Grund der Verordnung vom 30. Oktober die Neurege- ; lnng des gesamten Schlichtungswesens in Kraft. Damit 1 geht die Schlichtung der arbeitsrechtlichen Gesamtver einbarungen auf die neugehilbeten Schlichtuugsaus- schüsse, in wichtigen Fällen auf die Schlichter über: ; alle sonstigen bisher von den Zchlichtungsausschüssen ^Gewerbeaussichts- und Bergrevierbeamten sowie den , Bezirksausschüssen entschiedenen arbeitsrechtlichen Strei- j tigkciten werden künftig von den Arbeitsgerichten ent- ? schieden. Tie Turchführung der neuen Organisation ist in Preußen im wesentlichen in die Hände der :Negie- rnngspräsid-ntcn gelegt, bei denen die Interessenten den Sitz und Bezirk ihres Anständigen Schlichtungsaus- schusscs und Schlichters erfahren können. In der Hank! der Schlichter liegt — abgesehen von ihrer schlichtenden Tätigkeit in wichtigen Fällen — künftig auch die bis.? - her dcu Temobilmachungskommissareu obliegende Ent-> , scheidung über Anträge auf Berbindlichkeitserklärun-j von Schiedssprüchen der Schlichtungsausschüsse, soweit- ? die fragliche Gesamtvereinbarung in ihrem Bezirk Gel- ! tung hat: .ragt der Geltungsbereich, wie vor allem bet? i Reichstarifen, über das Gebiet des Schlichters hinaus, so ist, wie schon bisher, der Reichsarbeitsminister für die VerbindlichkeitSerklärung zuständig. Als ArbeitS- i gcrichte dienen die Gewerbe- nnd Kausmannsgerichte ! und, wo solche nicht bestehen, besondere arbeitsgericht liche Kammern der Schlichtungsausschttsse. Tas Verfahren vor den Arbeitsgerichten ist durch die Verordnung des Reichsarbeitsministers vom 10/ Dezember 1923 (N. G. Bl. S. 1191) geregelt. Alle. - künftig vor die Arbeitsgerichte gehörigen Streitigkeiten - sind, soweit sie am 3!. Dezember 1923 vor den Schltch- ; tungsnnsschüsscn usw. noch nicht abgeschlossen sind, btn-j i nen zwei Wochen bei dem zuständigen Arbeitsgericht er-- ! nent anhängig zn machen, andernfalls geht der Bercch., ! tigte seines Anspruchs verlustig. Ter von den Tarif-! i Verträgen, insbesondere von der Allgemeinverbiudlich- crklürung handelnde erste Teil der Verordnung vom : 23. Tczember 1918 ist durch die Neuregelung unbe- I rührt geblieben. Deutsches Reich. — Berlin, den 29. Dezember 1A23. ° Dir dritte Steuernotverorduung. Wie amtlich erklärt wird, ist der von einigen Berliner Zeitungen auszugsweise veröffentlichte Text der dritten Steuer notverordnung nnr ein vorläufiger Eutwurf, der den Länderregierungen als Grundlage zu der Aussprache im Reichsrat über die iu Betracht kommenden Pro bleme mitgeteilt worden ist. Ein Beschluß des Neichs- kabinctts über den Entwurf einer dritten Steuer- nottwrordnnng liegt überhaupt noch nicht vor; es ist^