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dcr Srchsunk!W.nyjBtr Jahrgang Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. M 92. 18. November 1824 Mittwoch Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M Tschersich. Dresden: Annoncen' bureau von C. Graf und Haasen stein L Vogler. Leipzig: Bernhard Freyer, Rudolph Mosse, Haasenstein <L Vogler und Eugen Fort daselbst. Erscheint: Mittwochs u. Sonnabend« früh 8 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich 12^ Ngr., auch bei Bestellungen durch die Post. Bnserate werden mit 1 Ngr. für den Raum eimr gespaltenen Corpus-Zeile berechnet und sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags 10 Uhr hier aufzugeben. für Pulsnitz, Königsüriick, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Präuumerando-Zahlung durch Briefmarken <^ItItOllOOll"P4lts IIIIIzO oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. <I«8 ^n»t8l>1att«»8 Bekanntmachung, das Erlöschen der Rinderpest in Niederösterreich betreffend. Nachdem zufolge amtlicher Benachrichtigung die im September dieses Jahres zu Niederösterreich ausgebrochene Rinderpest wieder erloschen ist, so wird das bezüglich der Ein fuhr von Wiederkäuern aus Niederösterreich erlassene Verbot (Verordnung von: 6. vorigen Monats und Punkt 7 der Verordnung vom 17, vorigen Monats) hiermit wieder aufge hoben und ist nunmehr auch wegen der Vieheinfuhr aus dem gedachten Kronlande lediglich den Bestimmungen der Verordnung vom 17. vorigen Monats unter 1, 3 und 4 nach zugehen. — Ministerium des Innern. Dresden, am 7. November 1874, Für den Minister: Koerner, vr. Leuthold. Erlaß, die Bezirkswahlen betreffend. Nach Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Bautzen sind zur Bezirksversammlung von der Stüdt Kamenz 2, von den Städten Pulßnitz, Königsbrück und Elstra gemeinschaftlich ebenfalls 2, von den Landgemeinden aber 12 Abgeordnete zu wählen. Diese Wahlen sind sämmtlich am 1. Deeember -. Z. vorzunehmen. Ueber die ländlichen Wahlbezirke, die zu einem jeden derselben gehörigen Ortschaften, ingleichen die ernannten Wahlkommissare, die Wahlorte und die Zahl der in jedem Bezirke zu erwählenden Abgeordneten ist das Nähere aus dem Verzeichnisse unter O zu ersehen. An die Wahlkommissare ergeht annoch specielle' Anweisung durch besondere Verfügung. Kamenz, am 14. November 1874. K ö n i g l. A m t s h a ii p t m a n n s ch a f t. Schäffer. - Schm. O — Nr. des Wahl bezirks. III. .IV. V. VI. VII. VIII. IX. X. u. XI. icombmirt. XII. Namen der zum Wahlbezirk gehörigen Gemeinden bez. exemten Güter. Bohra, Glauschnitz, Krakau, Laußnitz, Lüttichau, Otterschütz, Quasdorf, Röhrsdorf, Rohna, Sella, Schmorkau, Steinborn, Stenz, Zeißholz, Zietsch, Zochau und die Rittergüter Krakau, Schmorkau, Bulleritz, Cosel, Gräfenhain, Grüngräbchen, Gottschdorf, Koitzsch, Neukirch, Reichenau, Reichenbach, Schwepnitz, Weißbach und die Rittergüter Cosel, Obergräfenhain, Schwepnitz, Bernbruch, Biehla, Braun«, Cunnersdorf, Großgrabe, Grünberg, Hausdorf, Liebenau, Lückersdorf, Petershain, Rohrbach, Schiedel, Schönbach, Schwosdorf, Spittel, Straßgräbchen, Zschornau, Deutschbaselitz, Döbra, Cunnewitz, Jesau, Laske, Lieske, Milstrich, Neuschmerlitz, Oßling, Piskowitz, Nalbitz, Rosenthal, Schmerlitz, Schönau, Skaske, Trado, Weißig und das Rittergut Skaske, Alte Ziegelscheune, Caseritz, Crostwitz, Dreihüuser, Dürrwicknitz, Gränze, Höslein, Horka, Kopschin, Kuckau, Lehndorf, Miltitz, Nauslitz, Nucknitz, Nebelschütz, Neudörfel, Panschwitz, Prautitz, Schmeckwitz, Sommerluga, Räckelwitz, Wendischbaslitz, Teichen, Zerna, Auschkowitz, Boderitz, Bocka, Connewitz, Dobrig, Glaubnitz, Gödlau, Jauer, Jiedlitz, Kaschwitz, Kindisch, Kleinhähnchen, Kriepitz, Möhrsdorf, Neraditz, Neuhof, Neustädtel, Ossel, Ostro, Prietitz, Rauschwitz, Rehnsdorf, Säuritz, Schweinerden, Siebitz, Talpenberg, Tschaschwitz, Welka, Wohla, Bischheim, Gelenau, Ober- und Meder-Gersdorf, Häslich, Hennersdorf, Wiesa, Bretnig, Hauswalde und das Rittergut Bretnig, Ohorn, Ober- und Niedersteina, Großröhrsdorf, Lichtenberg, Kleindittmannsdorf, Großnaundorf, Name des bestellten Wahlkommissarös. Gemeindevorstand Schurig in Krakau. Gemeindevorstand Gersdorf in Neukirch. Gemeindevorstand Hornuff in Brauna. Gemeindevorstand Kummer in Laske. Gemeindevorstand Berger in Panschwitz. Gemeindevorstand Jurisch in Gödlau. Gemeindevorstand Kreusel in Wiesa. Gemeindevorstand Hartmann in Bretnig. Gemeindevorstand Horn in Ohorn. Gemeindevorstand Schöne in Großröhrsdorf. Zahl der zu wählenden Abgeordneten. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 2. Böhmisch-Vollung, Höckendorf, Friedersdorf mit Thiemendorf, Mittelbach, Niederlichtenau, Ober lichtenau, Pulßnitz M. S., Weißbach, Gemeindevorstand Lunze in Oberlichtenau. Bekanntmachung, die Erlaubnißertheilung zu Abhaltung öffentlicher Tanzbelustigungen betreffend. Die Erlaubniß zu Abhaltung außerregutativmäßiger Tanzbelustigungen wird nur durch die Königliche Amtshauptmannschaft ertheilt, worauf die Betheiligten zur Nachacht ung andurch aufmerksam gemacht werden. Kamenz, am 13. November 1874. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t. Schäffer. Schm Bekanntmachung. Sonnabend, den 21. November 187-1, werden die Expeditionsräume dcr Königl. Vezirkssteucreinnahme zu Kamenz gereinigt, es kann daher an diesem Tage in denselben nicht expedirt werden. Lotze, Bez.-Steuerinspector. B ekanntmachu n g. " Zur Feststellung des Wasserleitungsröhrennetzes sür die hiesige Stadt ist es zu wissen nöthig, welche von den hiesigen Grundstücksbesitzern das Wasser nicht durch die seiner Zeit veröffentlichten Wasserständer, sondern vermittelst eigner Hausleitung beziehen wollen. Man macht dies nochmals öffentlich mit der Aufforderung bekannt, hierauf bezügliche Anmeldungen schriftlich und spätestens bis zum 25. November dieses Jahres an Rathsstelle anzubringen und auf dem Anmeldescheine zu bemerken, ob das einzuleitende Wasser ausschließlich zur Hauswirthschaft oder gleichzeitig zum Gewerbebetriebe benutzt werden soll. Ist das Letztere der Fall, so ist womöglich anzugeben, wie viel Wasser täglich zum Gewerbebetriebe beansprucht wird. Pulsnitz, am 16. November 1874. Der Stadtrat h. Lotze, Bürgermeister