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Blatt des Königs. Amtsgerichts und des Stadtrathes Wulsnih AbonnementS-PreiS: Vierteljährl.I M.25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag u. Freitap, Vorm, 9 Uhr aufz >gkben. Preis für die einspaltige Cor- PuSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes.P abst in Königsbrück, in den An- noncen-Bureaus von Haasi n. stein L Vogler u. „Invaliden- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Als Beiblätter: 1. Illustr. Sonntags blatt (wöchentlich), 2. Kine tandrvirth- fchaftNche Meilage (monatlich). ochenil/ für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Druck und Verlag von E. L. Först er's Erben in Pulsnitz. Mimfundvis^igsteu U ahrgang. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. Mittwoch. Ax. 1Z. IS. Februar 1883. Unter den Schwarzviehbeständen des Viehhändlers Robert Mattick in Bretnig, Cat.-Nr. 139, und im Gute Cat.-Nr. 39 in Lückersdorf ist die Klauenseuche attsgebrochen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 11. Februar 1893. Von Erdmannsdorff. Donnerstag, den 16. Februar 1893, von Nachmittags 2 Uhr ab, gelangen im Mühlengrundstücke des Herrn Emil Robert Philipp in Kleindittmannsdorf 3 Kühe, 2 Kalben — davon eine tragend —, 4 Schweine, je circa l^^tr. schwer, 2 Wagen, 4 Wagenleitern, 2 Eggen, 1 Schiebebock, 1 Schubkarren, 1 Getreidereinigungsmaschine 1 Heckselschneidemaschine, 1 Wöschmangel, circa 40 Centner Heu, 3 Schock Stroh, 4 Schock Bretter, 1 Schock L itten, 14 Stück kieferne Pfosten, 36 Stück Klötzer, 1 Parthie Zaunriegel und Bretterstücken, sowie ein Sopha und ein Kleiderschrank gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Pulsnitz, den 9. Februar 1893. Kunath, Gerichtsvollzieher. Reichslagsverhandlung über das Sonntags ruhegesetz. Das Haus ist mäßig besetzt. Abg. Möller (natlib.): Es dürfte angebracht sein, nun auch auf die zahlreichen Klagen einzugehen, welche seit dem Inkrafttreten der Be stimmungen über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe laut geworden sind. In der Praxis haben sich thatsäch- lich viele recht unleidliche Verhältnisse hcrausgestellt, die zu recht heftigen Beschwerden Anlaß gegeben haben. Ich will keine gesetzliche Aenderung der in dieser Beziehung getroffenen Gesetzesvorschriften herbeigeführt sehen, aber ich meine doch, die allzu schematische Durchführung der Bestimmungen, die sich namentlich in Preußen zeigt, könnte geändert werden. Besser wäre es gewesen, man hätte so fort den Verhältnissen des praktischen Lebens Rechnung getragen, wie es in anderen Bundesstaaten geschehen ist. Hoffentlich werden die schon angestellten Erhebungen, in Welcher Weise am besten Abhilfe geschaffen werden kann, recht bald zum Abschluß gebracht werden. In erster Li nie sind die Tabaks- und Cigarrenhandlungen schwer ge schädigt worden. Nach einer mir vorliegenden recht ge nauen Statistik aus allen Theilen der preußischen Monarchie sind die Einnahmen dieser Geschäftsleute an den Sonntagen um 46 Prozent zurückgegangen. Diesem Rückgang steht nur eine Mehreinnahme von V« Prozent an den Sonn abenden gegenüber, während die Montage wieder einen Einnahme-Ausfall von 2 Prozent aufweisen. Dieser letz tere Ausfall dürfte etwa dem wirthschaftlichen Rückgänge entsprechen, während der Ausfall am Sonntag nur durch die Anordnung der Sonntagsruhe erklärt wird. Es ist deshalb dringend wünschenswerth, daß für diese Geschäfte die Geschäftsstunden anders gelegt werden, Nachmittags etwa von 12—1 und von 3—5 Uhr. Besonders für die Peripherie und die Vororte großer Städte sind diese Stunden ungemein erwünscht. Weiter muß unbedingt die Möglichkeit, die nothwendigsten Nahrungsmittel zu kaufen, offen gehalten werden; so, wie die Sonntagsruhe heute gehandhabt wird, befördert sie lediglich das Kneipleben, und das war mit dem Erlaß dieser Vorschriften doch nicht beabsichtigt. In Bayern ist eine bessere Regelung der Sonntagsruhe erfolgt, wenn ich auch nicht leugnen will, daß man dort vielleicht wieder etwas zu weit gegangen ist. Endlich sind noch Erleichterungen erforderlich hin sichtlich des Verkaufs von frischen Blumen und solchen Artikeln, die in Krankheitsfällen gebraucht werden. Ich hoffe, daß diese berechtigten Wünsche Berücksichtigung finden Werden. — Abg. Bebel (Soz.): Eine einheitliche Aus führung der Gewerbeordnung ist nur zu erzielen, wenn das von Reichswegen geschieht. Die Ausführung durch die einzelnen Staaten muß immer Meinungsverschieden heiten herbeiführen. Sehr bedauerlich ist es, daß die Aus führungsbestimmungen über die Sonntagsruhe für Industrie und Handwerk noch immer nicht fertig sind. An Material fehlt es nicht, außerdem hätten die Fabrikinspektoren zu Konferenzen über dieses Thema berufen werden können. Was die Wünsche des Abg. Möller zur Sonntagsruhe betrifft, so werden dieselben eine völlige Durchlöcherung der heutigen Vorschriften zur Folge haben und Alles wird wieder wie früher sein. Man kann sich ganz gut bis zwei Uhr Nachmittags am Sonntag mit Lebensmitteln für den Abend versehen, und es liegt gar kein Grund zu dem Erlaß des preußischen Handelsministers vor, welcher Erhebungen über die Sonntagsruhe in Aussicht stellte, um daran Vorschläge wegen Aenderung der heutigen Ord nung zu knüpfen. Machen Sie es doch wie in England und lassen Sie die Fabriken des Sonnabends Nachmittags schon um 3 Uhr schließen, wenn die Befürchtung besteht, daß die Arbeiter der Sonntagsruhe wegen ihre Einkäufe nicht besorgen können. Die Einbuße bei den Cigarrenge schäften ist nicht so groß, wie der Vorredner behauptet hat, der Haupttheil der Mindereinnahme ist auf die ungünstigen wirthschaftlichen Verhältnisse zurückzuführen. Den Klagen der Cigarrenhändler ist übrigens unschwer abzuhelfen, denn dem Gesetz würde es nicht widersprechen, wenn den Gast- wirthen der Verkauf von Cigarren während der Sonn tagsruhe verboten würde. Eine gleichmäßige Regelung der Sonntagsruhe, vielleicht von 3 Uhr Nachmittags an, ist viel richtiger, als alle Jndividualistrung. Das Ueber- gangsstadium mag ja seine Hätten für manchen Geschäfts mann haben, aber diese Härten werden mit der Zeit ganz sicher verschwinden. — Preußischer Handelsmimster von Berlepsch: Von einer Verschleppung der Einführung der Sonntagsruhe für Industrie und Handwerk kann keine Rede sein, ebensowenig davon, daß in dieser Richtung von der Großindustrie eine Beeinflussung versucht worden ist. Die Verzögerung liegt lediglich in der Ueberlastung des Reichsamtes. Der Abg. Möller hat mir den Vorwurf gemacht, die Ausführung der Sonntagsruhe für das Han delsgewerbe in Preußen sei eine zu schablonenhafte ge wesen. Dieser Vorwurf ist indessen durchaus unbegründet. Den Gemeinden ist ja die Feststellung der Stunden, in welchen an Sonntagen im Handelsgewerbe gearbeitet wer den darf, durch ortsstatutarische Regelung überlassen wor den. Mit der Gewährung von Ausnahmen werden wir sehr vorsichtig sein müssen, um nicht mit der einen Hand wieder zu nehmen, was mit der anderen gegeben wird. Eine längere Uebergangszeit ist auch bei dieser Neuerung zweifellos erforderlich, damit sie sich einlebt. Dann wer den viele Klagen von selbst verstummen. Die von mir erlassenen Ausführungsvorschriften bezwecken lediglich, den Handlungsgehilfen nach den Intentionen des Reichstages die Sonntagsruhe auch wirklich zu sichern, nicht mehr und nicht weniger, und fünf Stunden Verkaufszeit an den Sonntagen sind nach meiner Ueberzeugung durchaus ge nügend, und das Publikum wird sich auch daran gewöhnen. Ich erkläre deshalb nochmals, daß tch nur in den aller- nothwendigsten Vedürfnißfällen Ausnahmen zulassen werde. — Bayerischer Bundesbevollmächtigter Geh. Ra h Land mann legt die Aussührung der Sonntagsruhevorschriften in Bayern dar. Darnach sind anfänglich sehr zahlreiche Beschwerden laut geworden, die Bevölkerung hat sich aber beruhigt, nachdem einige Milderungen eingetreten sind. — Abg. Hitze (Ztr.): Unsere Arbeiterschutzgesetzgebung kann doch nicht so schlecht sein, wie sie von den sozialistischen Agitatoren gemacht wird, denn sonst würden sie doch nicht einer weiteren Ausdehnung das Wort reden, wie es Abg. Bebel heute gethan. Die Ausführungsbestimmungen des Herrn Handelsministers für Preußen gehen allerdings etwas über das Gesetz hinaus, weil dadurch jeder Ge schäftsverkehr nach 3 Uhr Nachmittags an Sonntagen aus geschlossen wird. Hier könnte wohl Milderung Platz greifen. Im Allgemeinen herrscht aber über die Sonntags ruhe lebhafte Befriedigung und die anfänglichen Klagen sind meist verschwunden. — Abg. Stöcker (kons.): Der Abgeordnete Bebel hat die Annahmebedingungen für die Arbeiter in Staatsbetrieben zur Sprache gebracht. Ich wünsche zwar nicht, daß im Allgemeinen bei der Arbeiter annahme auf politische Gesinnung gesehen wird, billige es aber, daß die Regierung in ihren Betrieben Arbeiter nicht beschäftigen will, die für die Socialdemokratie agitatorisch thätig sind. Das führt zu keinem Frieden. Mit der Re gelung der Sonntagsruhe in Preußen ist im Allgemeinen das Richtige getroffen; einzelne Milderungen könnten viel leicht gewährt werden. Für die energische Wahrung der Sonntagsruhe muß um so mehr gesorgt werden, als viele christliche Handlungsgehilfen in jüdischen Geschäften ange- fiellt sind. Die Gastwirthe bereiten den Nahrungsmittel und Cigarrenhändle n allerdings Konkurrenz, aber dieser könnte dadurch begegnet werden, daß die Gastwirthschaften an Sonntag Vormittagen geschlossen werden. Dadurch erhalten die Kellner die Möglichkeit, den Gottesdienst zu besuchen. — Abg. Wöllmer (freis.): Ich bin ebenfalls der Ueberzeugung, daß die Klagen über die Handhabung d r Sonntagsruhe abnehmen werden, je länger die Interes senten damit zu tyun haben und je weniger sich die Be hörden auf einen starren Formalismus steifen. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Im festlich decorirten Vereinslokale des Rathskellers feierte vergangenen Donnerstag der hiesige Stenographenverein den Geburtstag des großen Meisters und Erfinders der Stenographie, Franz Laver Gabelsberger. Toaste und Ansprachen folgten bei einem gemeinsamen Mahle rasch aufeinander und es herrschte bald eine fröhliche Stimmung. Eine unter den Anwesenden veranstaltete Verlovsung und Vorträge von Seiten einiger Mitglieder trugen ebenfalls viel zur Unterhaltung bei, sodaß die Stunden nur zu rasch entflohen. Erst spät trenn ten sich die zu der schönen Feier Erschienenen und wird dieselbe allen Theilnchmern stets in froher Erinnerung bleiben. — Die ungarischen Süßweine haben schon längst durch ihre medicinische Wirksamkeit die Aufmerksamkeit aller praktischen Aerzte auf sich gelenkt durch Heilerfolge, welche an schwächlichen, blutarmen Kindern und durch an haltende Krankheit erschöpften Personen erzielt worden sind. Der edelste dieser Süßweine ist unbestritten der „Tokayer"; doch leider ist derselbe für uns nicht zu haben, da die Besitzer dieser kostbarsten aller Heyyalja-Weinberge — der Kaiser von Oesterreich und einige ungarische Magna ten — das kleine um Tokay wirklich gewonnene Quantum Wein meist zu Geschenken an fürstliche Höse und berühmte Private verwenden. Im Handel aber ist der Tokayer überhaupt nicht oder nur sehr schwer zu enormen Preisen zu haben. Tokay ist ein Ort an den südlichen Abhängen der Heyyalja, andere Gelände dieses Höhenzuges, welche eine ähnliche Lage wie die von Tokay haben, liefern einen Wein, welcher auch ähnliche Eigenschaften wie der Tokayer besitzt, seine medicinische Wirksamkeit steht dem des echten Tokayer keineswegs nach. Die Firma I. Leuchtmann in Wien bringt einen süßen Heyyaljawein unter dem Namen „Leuchtmanns Medicinalungarwein" in den Han del und läßt denselben, um ihren Kunden garantirt reinen Wein bieten zu können von der Einsammlung bis zur Versendung einer ständigen Controlle der K. K. Staatsre gierung unterwerfen. Dieser Naturwein hat sich seit seiner Einführung durch obige Firma ms ein wirklicher Ersatz vom echten Tokayer bewährt, in Geschmack und Wirkung steht er diesem nicht nach und empfiehlt sich als eins un serer besten und wirksamsten Stärkungsmittel. — Das Reichsgesetz vom 19. Mai 1891, betr. die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen, wird mit dem 1. April d. I. in vollem Umfange in Kraft treten. In Gemäßheit dieses Gesetzes sind sämmt- Uche Handfeuerwaffen, bevor sie zum Verkauf gelangen, einer Prüfung zu unterwerfen und zwar findet diese Prü-